Protocol of the Session on May 29, 2013

fang des Jahres vermeldeten kommunale Immobilienfirmen Investitionen von 350 Millionen Euro. Von einer Trendwende am Wohnungsmarkt ist dort gesprochen worden. Wir sagen ganz deutlich: Sozial ist, was Wohnraum schafft und dessen Qualität verbessert. Dafür müssen hier weiterhin Anreize gesetzt werden.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir irgendwann mal diese Thematik auch hier im Landtag erledigen können, auch vor dem Hintergrund der heutigen Ausführungen, insbesondere vom Minister Harry Glawe, der in diesem Fall versichert, wo es tatsächlich zu den befürchteten Verwerfungen kommt, und das will kein Mensch, auch nicht die CDU,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nee?)

wird eingegriffen per Verordnung, die dann natürlich rechtssicher sein muss, und da wird auch geprüft, da können Sie sich drauf verlassen.

(Zuruf von Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und in dem Sinne sind alle Ihre Bedenken mit den Worten, die heute gefallen sind, eigentlich ausgeräumt.

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann stimmen Sie doch unserem Antrag zu!)

Und dann nehmen Sie das bitte auch so zur Kenntnis. Niemand negiert die Situation im Land. Gibt es gemäß der Novelle Handlungsbedarf, wird per Verordnung reagiert. Ich bitte Sie einfach, das endlich mal auch zur Kenntnis zu nehmen und es vielleicht dabei auch zu belassen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU –

Wollen Sie empfehlen, gar keine Anträge

mehr zu stellen, Herr Waldmüller? –

Das dürfen wir?!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gerkan.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Waldmüller, ich habe ehrlich gesagt etwas mehr erwartet von Ihrer Rede,

(Detlef Lindner, CDU: Was denn?)

aber vielleicht auch eigentlich nicht. Es war wirklich ein mehr oder weniger besseres Rumgeeiere oder schlechteres Rumgeeiere und Sie haben im Grunde genommen gesagt, dass unser Antrag eigentlich gut ist und Sie in den Zentren, wo es notwendig ist, entsprechenden Wohnraum zu schaffen und die Bedingungen zu verbessern, dass Sie da rein wollen mit entsprechenden Rechtsverordnungen, dass Sie das auch machen wollen.

Aber auf der anderen Seite wollen Sie unseren Antrag ablehnen, aus welchen Gründen auch immer. Das bleibt für uns hier offen.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Nee, das habe ich gesagt, Frau Gerkan.)

Also ich würde Sie ja gerne verstehen, aber Sie haben sich hier leider Gottes nicht verständlich ausdrücken können, Herr Waldmüller.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Nee, das habe ich gesagt. Dazu gab es einen Antrag.)

Mein Antrag ist einfach, ich denke, er ist kurz, er ist knapp, er ist nachvollziehbar.

(Dietmar Eifler, CDU: Überflüssig. Überflüssig.)

Aber Ihnen ist dieser Antrag offensichtlich nicht einleuchtend und der Bericht, der Bundesbericht über die Wohnungs- und die Immobilienwirtschaft, der weist ganz eindeutig den Handlungsbedarf auf, also gerade auch für Greifswald und auch für die Unistadt Rostock. Das habe ich vorhin deutlich gemacht.

Und ich appelliere noch mal an Sie, der Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent zuzustimmen. Ich verstehe nicht, wenn auf Bundesseite die CDU und FDP das als Mietrechtsnovelle eingebracht haben, dass Sie hier persönlich als CDU dem gerade – ausgerechnet die CDU! – hier nicht folgen können. Das ist mir gänzlich unverständlich. Es ist wirklich nur ein minimaler Schritt in die richtige Richtung.

Und ich habe Zustimmung letztendlich von allen Parteien erfahren heute hier, selbst von Herrn Glawe, der noch mal wiederholte – auch durch Frau Lück noch mal unterstützt –, dass Sie das durchaus im Januar eingebracht haben, dass Sie heute auch das noch mal eingebracht haben, dass Sie sehr wohl als Minister zu Ihrem Wort stehen.

(Minister Harry Glawe: Ich bin begeistert.)

Und ich möchte Sie auch gerne bei Ihrem Wort nehmen. Ich hoffe, dass unser Antrag, wenn nicht heute, dann zu einem anderen Zeitpunkt durchkommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1894. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1894 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Nachzahlungsanspruch auf zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II verlängern, Drucksache 6/1899.

Antrag der Fraktion der NPD Nachzahlungsanspruch auf zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II verlängern – Drucksache 6/1899 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der NPDFraktion Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut versteckt in den Büchern des SGB finden sich hier und da Bestimmungen, die für die Leistungsempfänger günstig sind. Solange die keiner findet, bleiben sie da auch unangetastet. Werden sie dann aber doch entdeckt und nach dem Geschmack der Behörden zu oft in Anspruch genommen, kommt der sogenannte Gesetzgeber und ändert die in Windes- eile ab – zu Ungunsten der Bürger natürlich. Ich bezweifele, dass es jemals eine Rechtsbehelfsbelehrung unter einem Bescheid gegeben hat, in der auf den Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB X hingewiesen worden wäre.

Wenn die Monatsfrist für die Einlegung des Widerspruchs abgelaufen ist, gegen einen Bescheid, dann ist der Bescheid zwar rechtskräftig, aber immer noch angreifbar. Denn wenn das Recht unrichtig angewandt oder falsche Sachverhalte unterstellt wurden, kann die Behörde mit einem Überprüfungsantrag dazu aufgefordert werden, den rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen. Und das spielt insbesondere eine Rolle bei zu niedrig berechneten Leistungen, abgelehnten Anträgen und auch bei der Rückforderung von Leistungen.

Ist der Überprüfungsantrag gestellt, muss die Behörde über die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids entscheiden, diesen gegebenenfalls zurücknehmen und einen neuen, günstigeren Bescheid erlassen. Der Zeitraum für solche Neubescheidungen und damit auch Nachzahlungen an die Leistungsempfänger betrug zunächst gemäß Paragraf 44 (4) Satz 1 SGB X vier Jahre. Aber dann erfuhren immer mehr Leute, dass es so etwas wie Überprüfungsanträge überhaupt gab, obwohl sich die sogenannten Jobcenter weiß Gott alle Mühe gegeben haben, ihre Kunden in dieser Hinsicht unwissend zu halten. Die Anzahl der Anträge stieg, es musste etwas geschehen, um diesen für die Staatsmacht so unangenehmen Zustand bürgerfeindlich umzugestalten, so schnell es möglich war.

Ab dem 1. April 2011 beträgt die Frist für den Nachzahlungsanspruch auf zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen nicht mehr vier Jahre, sondern nur noch ein Jahr, gemäß Paragraf 40 (1) Satz 2 SGB II, bei Hartz-IV-Empfängern. Für Sozialgeldempfänger wurde das SGB XII in gleicher Weise verschlimmbessert, und das im Zeitalter der Multimilliardenrettungspläne für die Europleiteländer.

Offensichtlich will sich der Staat Arbeit ersparen. Sein Motto lautet immer mehr, den Bürgern so viele Vorschriften zu machen, wie es nur geht, aber nichts für ihn tun, macht ja Arbeit und Verantwortung. Nein danke!

Glücklicherweise gibt es immer noch die Möglichkeit, auch bei Überprüfungsanträgen gegen Ablehnungsbescheide Widerspruch einzulegen und Klage zu erheben. Und solange das noch kostenlos ist, sollte das auch jeder tun. Ich bezweifele, dass vor der Bundestagswahl es noch irgendwer wagen wird, Gerichtsgebühren für sozialgerichtliche Verfahren einzuführen. Bei der Prozesskostenhilfe ist der Bundesregierung ja auch die Muffe gegangen und sie haben ihre diesbezüglichen Pläne lieber zurückgenommen.

Was wir hier verlangen, ist nichts Exotisches, sondern wir wollen nur die alte Rechtslage, wie sie von 2005 bis 2011 bestand, ohne dass die Bundesrepublik Deutschland untergegangen wäre. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor den in dem Antrag genannten Änderungen vom 1. April 2011 gab es keine Frist im Gesetz. Deswegen war es Rechtsprechung, dass eine Sanktion nur in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung ausgesprochen werden kann, um dem Hilfeempfänger seinen Pflichtverstoß zu verdeutlichen. Laut Rechtsprechung vom Bundessozialgericht war dieser unmittelbare zeitliche Zusammenhang dann gegeben, wenn eine Sanktion innerhalb von drei bis sechs Monaten nach dem Pflichtverstoß ausgesprochen wurde.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie haben die falsche Rede. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Immer schön ruhig, Herr Andrejewski!

Am 1. April 2011 hat die schwarz-gelbe Koalition bei der Neufassung des SGB II dies aufgenommen und erstmals die sechs Monate in das Gesetz geschrieben. Die Änderung vom 1. April 2011 erleichtert den Grundsicherungsträgern, den Jobcentern, nun die Sanktion von Pflichtverletzungen eines Hartz-IV-Empfängers durchzuführen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie haben die falsche Rede. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)