Wie der Minister bereits deutlich gemacht hat, werden die Mietpreissteigerungen in Ballungsräumen geprüft.
Wo es also zu Mietpreissteigerungen in Ballungsräumen entsprechend der Festlegung der Mietpreisnovelle
kommt, wird die Landesregierung handeln. Damit ist der Antrag der GRÜNEN trotzdem, ich unterstelle das jetzt einfach mal, der der differenzierten Bewertung der Bundesregierung dankenswerterweise Rechnung zollt, hinfällig. Und das ist auch der Grund für unsere heutige Ablehnung.
Kappungsgrenzen werden per Verordnung geregelt. Die müssen rechtssicher sein. Und dies wird durch das Wirtschaftsministerium gemacht, dazu braucht es keinen Antrag.
Aber dennoch gibt dieser Antrag die Gelegenheit, einige Dinge noch mal geradezurücken. Und das bringt uns direkt zum zweiten Punkt. Dies betrifft nämlich die von der Bundesregierung angeregte differenzierte Bewertung der tatsächlichen Mietsituation auch in MecklenburgVorpommern. Und hier ist die Bewertung quer durch die Oppositionsfraktionen schon interessant.
Noch mal: Wir nehmen zur Kenntnis, die GRÜNEN sprechen sich für eine differenzierte Prüfung des Wohnungsmarktes aus. Eine solche differenzierte Bewertung ist insbesondere für Mecklenburg geboten. Ich hatte es schon gesagt, ich sehe die regionalen Befindlichkeiten vor Ort. Aber eine differenzierte Betrachtung erübrigt sich dadurch eben gerade nicht. Und gerade im Gegenteil, wir verkennen nicht, dass in Teilen der Universitätsstädte
Rostock und Greifswald durchaus Herausforderungen bestehen. Wir freuen uns aber, und das hatte ich auch jedes Mal gesagt, über florierende Städte. Greifswald und Rostock gehören dazu und sind mit Sicherheit ein Aushängeschild Mecklenburg-Vorpommerns. Und die dortige Wohnungsmarktsituation gleicht jenen ganz vieler Unistädte in ganz Deutschland. Die Nachfrage wird nämlich unter anderem von stark schwankenden Studentenzahlen bestimmt. Und für die Wohnungsraumnachfrage in diesen Städten bedeutet das zweierlei.
Die Konjunktur am Wohnungsmarkt schwankt kurzfristig mit den anlaufenden Semestern. Aber die Konjunktur am Wohnungsmarkt schwankt langfristig auch mit jener Nachfrage, die sich etwa aus doppelten Abiturjahrgängen, damit einhergehender Studienplatznachfrage und anders bedingten langfristigen Veränderungen der Studentenzahlen ergeben. Und diese Schwankungen verdeutlichen die Notwendigkeit, dass der Wohnungsmarkt passgenau auf die Situation vor Ort und nicht zentralistisch aus der Ferne nur gefühlt auf die Situation reagiert.
Aber es gibt noch ein zweites Argument für regionale statt zentralistische Bewertungen, denn der einzelne regionale Wohnungsmarkt schwankt nicht nur kurz, aber auch langfristig in sich selbst. Zudem sind sie in vielen regionalen Märkten auch untereinander noch sehr, sehr unterschiedlich. Lassen Sie mich abermals einige Zahlen verdeutlichen:
Noch immer gibt es einen Wohnungsleerstand von durchschnittlich 10 Prozent im Land. Richtig ist, diese 10 Prozent sind sehr unterschiedlich übers Land verteilt. Schauen wir auf die Städte. In Neubrandenburg betrug die Zahl leerstehender Wohnungen laut Bericht der Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommerscher Wohnungsunternehmen 4,68 Prozent. In Stralsund waren es hingegen 8,33 Prozent. Und in Greifswald waren es genau 3,08 Prozent. Bei einigen Wohnungsbaugesellschaften wie der Greifswalder WBG liegt der ungewollte Leerstand unter diesem Wert. Die aktuellen Zahlen lassen sich auch aus den Mietspiegeln entnehmen.
Und natürlich wirkt sich die Nachfrage nach dem Wohnraum auf den Preis aus. Und nach wie vor bewegen sich die Mieten in den meisten Regionen unseres Landes auf niedrigem Niveau. Im ehemaligen Landkreis UeckerRandow liegt der Mietpreis knapp über 4 Euro Nettokaltmiete – netto/kalt! In der Hansestadt Rostock liegt er bei unter 6 Euro, Durchschnitt.
Diese keineswegs mit dem Anspruch der Vollständigkeit vorgetragene Differenzierung der Situation um den Wohnungsmarkt bringt uns nun direkt zu der Bewertung durch die anderen Oppositionsfraktionen, nämlich zu den LINKEN. Unser Argument der regionalen Märkte zementieren Sie gebetsmühlenartig, ich wiederhole das wieder. Aber Sie sind Atheistin,
DIE LINKE sucht dabei nach Unpässlichkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Das passt nämlich ganz gut zum Rhythmus der Wahlkampftrommel der Genossen im Bund. Allerdings ist der Wohnungsmarkt,
allerdings ist der Wohnungsmarkt in Berlin und Hamburg nicht vergleichbar mit jenem in Mecklenburg-Vor- pommern. Wie begegnet DIE LINKE diesem Fakt? Wo die mit Pressemitteilungen der Linksfraktion Mecklenburg-Vorpommern einmal tatsächlich konkret werden, kann man einiges beobachten. Die Linksfraktion thematisiert nicht den Mietpreis in Neubrandenburg, Anklam, Stralsund oder Schwerin, die Linksfraktion thematisiert unsere beiden universitären Zentren. Und da empfehle ich Ihnen, sprechen Sie auch mal mit den,
sprechen Sie auch mal mit den Oberbürgermeistern, wie sie selbst die Situation vor Ort eigentlich empfinden. Sprechen Sie mal mit denen!
(Regine Lück, DIE LINKE: Als Mitglied der Bürgerschaft bin ich wahrscheinlich öfter mit dem Oberbürgermeister zusammen.)
Aber wenn man Herausforderungen an einer Stelle erkennt, ist es doch gerade falsch, vermeintliche Problemlösungen auf ganz andere Situationen zu übertragen. Das ist das Gleiche, als wenn es Sie am Fuß juckt und sie kratzen sich als lösungsorientierter Mensch am Kopf.
DIE LINKE will Herausforderungen am nachgefragten Wohnungsmarkt A mit dem Schablonendenken auf eine ganz andere Situation am Wohnungsmarkt B übertragen. Ein Mittel sollen starre Mietpreisgrenzen sein. Das ist ein irrational falscher Weg für Mecklenburg-Vorpommern und für die weiteren Teile vergleichbarer Mietmärkte in den gesamten neuen Ländern.
Die „Immobilien Zeitung“ vom 16. Mai, Zitat: „Während in Berlin Wohnungen zunehmend knapper und teurer werden, stehen in zahlreichen Kommunen und Städten Ostdeutschlands viele Bleiben leer, und die Mieten sind vergleichsweise gering.“ Das wird ignoriert. Längst geht es nicht mehr um landeseinheitlichen Zentralismus, Sie wollen unabhängig von Bestands- und Neuvermietung
gleich den ganzen bundesweiten Wohnungsmarkt vereinheitlichen. Und hier verweise ich Sie auf Ihre Pressemitteilung der Linkspartei vom 7. Mai.
Die differenzierte Bewertung der Bundesregierung bei der Mietrechtsnovelle haben DIE LINKEN wiederholt abgelehnt, obwohl sie gerade der Situation in Mecklenburg-Vorpommern mit differenzierter Bewertung passgenau gerecht wird. Das ist fernab der Realität, das ist fernab jedes vernünftigen Augenmaßes.
Ich habe hier noch Zahlenmaterial, was ich Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen kann, und zwar habe ich hier die durchschnittlichen Nettokaltmieten in den Städten. Die liegen netto/kalt durchschnittlich im Land Mecklenburg-Vorpommern bei 4,74 Euro,
Und viel wichtiger ist die rückwirkende Betrachtung der Mietpreissteigerungen von 2006 bis 2011, also der letzten fünf Jahre. Da sind wir bei Mietpreissteigerungen der letzten fünf Jahre im Durchschnitt bei fünf Prozent. Und das müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen.
Gehen wir von den Kaltmieten weg, gehen wir zu den Warmmieten. Auch dort haben wir im Durchschnitt im Land Warmmieten von 7,06 Euro. Das würde bedeuten, wieder gemessen an der Preissteigerung der letzten fünf Jahre, eine Preissteigerung von plus sieben Prozent. Also wovon reden wir?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend einen weiteren wichtigen Punkt hinzufügen, den ich bereits am 31. Januar genannt habe. Mietrecht ist nämlich keine einseitige Angelegenheit. Es umfasst neben berechtigten Mieterinteressen ebenso berechtigte Vermieterinteressen. Auch diese kommen in der Mietrechtsnovelle deutlich zum Ausdruck. Eine künstliche Polarisierung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen allerdings ist wenig zweckdienlich, im Gegenteil, hier ist auch Ausgewogenheit gefragt. Und schwarze Schafe, Immobilienhaie hier und Mietnomaden da, finden Sie, denke ich, überall. Beide Schattenseiten werden durch die Mietrechtsnovelle der Bundesregierung aufgegriffen. Aber abgesehen von einigen Ausnahmen gestaltet sich das Verhältnis von Mietern und Vermietern in Mecklenburg-Vorpommern nicht parasitär, sondern für beide Seiten vorteilhaft.
Und ich wiederhole es daher vor dem Hintergrund des falschen Zungenschlages in der Berichterstattung der „Ostsee-Zeitung“ vom 15. Mai sehr gerne: Für die Entwicklung des kommunalen Wohnungsmarktes bedarf es auch konkreter Investitionsanreize. Wohnungsbaugesellschaften, aber auch private Investoren in MecklenburgVorpommern nutzen solche Anreize bereits aktuell. An
fang des Jahres vermeldeten kommunale Immobilienfirmen Investitionen von 350 Millionen Euro. Von einer Trendwende am Wohnungsmarkt ist dort gesprochen worden. Wir sagen ganz deutlich: Sozial ist, was Wohnraum schafft und dessen Qualität verbessert. Dafür müssen hier weiterhin Anreize gesetzt werden.