Eine Verlängerung dieser Fristsetzung für Sanktionen ist der Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten der Empfänger zuträglich. Ziel muss es doch sein, den Leistungsempfängern bei Fehlverhalten eben dies auch aufzuzeigen, Herr Andrejewski. Die bisherige Rechtsprechung und der Umstand, dass im Gesetz keine Regelung festgeschrieben war, führten dazu, dass die Verhängung von Sanktionen durch die Bundesagentur sehr eng ausgelegt wurde. Dies bedeutet...
In der Regel wurde nach Ablauf von drei Monaten keine Sanktion verhängt, und zwar aus dem einfachen Grund, um der Gefahr der Aufhebung des Bescheides im gerichtlichen Verfahren zu entgehen. Bei der neuerlichen Regelung zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktion handelt es sich also um ein folgerichtiges Rechtsetzungsverfahren. Es dient dem Rechtsfrieden und es dient der Solidargemeinschaft. Grundsätzlich muss es um das Prinzip „Fordern und fördern“ gehen. Fehlanreize dürfen nicht gefördert werden, etwa indem man sich aufgrund fehlender Rechtssicherheit der ständigen Gefahr der Aufhebung des Bescheides im gerichtlichen Verfahren aussetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die NPD ist ja wirklich nicht dafür bekannt, dass sie sich für die Lockerung von Sanktionen einsetzt. Folgerichtig kann man den vorliegenden Antrag also nur als opportun bezeichnen.
Und dieser Opportunismus hat natürlich einen Grund, Herr Pastörs. Ihnen geht es nicht um Rechtssicherheit,
Ihnen geht es schlichtweg nur um billigen Stimmenfang und deshalb werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen.
Herr Reinhardt, Sie haben in Ihrem CDU-Büro die falsche Rede erwischt. Das war die Rede von der vorigen Sitzung, als ich beantragt habe, den zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktion anders zu gestalten.
Ich habe hier was ganz anderes beantragt. Ich habe beantragt, dass die Fristen für Überprüfungsanträge anders gestaltet werden, Überprüfungsanträge, nicht Sanktionen. Ein Überprüfungsantrag ist ein Antrag, den ich stellen kann, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist gegen einen belastenden, nicht begünstigenden Bescheid, sodass ich dann nach der vorigen Rechtslage bis zu vier Jahre mit Rückwirkung mein Geld zurückbekam. Das heißt, bis zu vier Jahre mit Rückwirkung konnte ich sagen, die Widerspruchsfrist ist zwar abgelaufen, aber
da der Bescheid rechtswidrig ist und auf einem falschen Sachverhalt beruht, kann ich trotzdem erreichen, dass die Behörde diesen aufhebt und mir mit einer Rückwirkung von vier Jahren mein Geld zurückgibt. Darum ging es.
Und ich habe angegriffen, dass die Frist hinsichtlich der Überprüfungsanträge auf ein Jahr verkürzt worden ist durch eine Gesetzesänderung vom April 2011. Und darum ging es hier und dazu hätten Sie was sagen können. Sie haben aber wie ein Papagei Ihren Kollegen nachgeäfft und wiederholt, der in der vorigen Landtagssitzung zu einem ganz anderen Thema gesprochen hat.
Ich muss allerdings, Herr Reinhardt, Ihre Nerven bewundern. Das muss Ihnen ja langsam klar geworden sein. Sie haben das hier so eiskalt durchgezogen, sich überhaupt nicht beirren lassen.
Daran werde ich mir in Zukunft ein Beispiel nehmen. Wenn die NPD-Archivleute irgendwann auch mal einen Fehler machen, dann ziehe ich das einfach genauso eiskalt durch wie Sie. Aber Sie müssen zugeben, Sie haben ja wirklich total neben dem Thema gelegen. Und wenn das hier eine Schulstunde wäre, dann bekämen Sie nicht nur eine Sechs wegen „Thema verfehlt“, Sie würden wahrscheinlich auch noch nachsitzen müssen, weil Sie abgeschrieben haben. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1899. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/1899 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 30. Mai 2013, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.