Protocol of the Session on April 26, 2012

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Ist es nicht ein wesentlicher Schritt gewesen, die Einheit politisch und damit auch die Höherbewertung der Renten umzusetzen? In der kritischen Zwischenzeit sind im Übrigen viele Vorschläge gemacht worden, wie Rentenan

passung endgültig vollzogen werden könnte, die waren mehr oder weniger ausgereift.

Ich darf Sie, geehrte Frau Stramm, da hinten ist sie, zur Vervollständigung der Sachlage darauf hinweisen, dass ich mir nicht erklären kann, warum Sie jetzt mit solchem Antrag auftrumpfen möchten. Ausgerechnet jetzt, da doch jeder weiß, dass seit Ende des letzten Jahres der bereits angelegte Diskussionsprozess durch die Bundesregierung initiiert wurde, gerade um diese Kleinkleindiskussion abzuschließen. Es werden nämlich endlich Experten in die Fachdebatte mit einbezogen und das ist bei einem so wichtigen Thema sowohl richtig und wichtig als auch politisch verantwortungsvoll. Neben Fachpolitikern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften der Arbeitgeberseite sind auch weitere anlassbezogene Institutionen, die Menschen vertreten, die außerhalb des Wirtschaftsprozesses ihre Arbeitsleistung erbracht haben, in den Dialog mit eingebunden.

Insofern, für einen Prozess, der bereits läuft, müssen Sie sich nicht, meine Damen und Herren der LINKEN, auf Landesebene starkmachen. Ganz nebenbei sei mir erlaubt, mich zu wundern, dass Ihnen landespolitisch nichts mehr einfällt, als bundespolitische Themen in diesen Landtag zu tragen. Fachlich geht Ihr Antrag wieder ins Leere und ist nichts weiter als politischer Populismus. Für mich ist Ihr Antrag ein starkes Stück, mit den Gefühlen anderer Menschen Politik zu machen. Daran werden wir uns auf Landesebene nicht beteiligen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Gajek.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Auch wir wollen die Rentenberechnung angleichen, sodass Ost- und Westdeutschland kurzfristig bereits die gleichen Rentenwerte haben.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Lasst mich weiterreden!

Aber wir stimmen dem Antrag nicht zu,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Warum denn nicht?)

weil wir gegen die Beibehaltung der für Ostdeutschland hoch gewerteten Entgeltpunkte sind, die dann eine Ungleichbehandlung zwischen Ost- und Westdeutschland zulasten der westdeutschen und zugunsten der ostdeutschen Länder bedeutet.

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Das ist eine Diskussion, die ist bekannt. Wer sich mit der Thematik auskennt, weiß, dass die GRÜNEN dort sehr lange schon diskutieren, und von daher ist es für uns ein Stück weit auch schwierig, hier eine eindeutige Position zu beziehen, aber ich werde einige Punkte aufführen, die insbesondere den Antrag der LINKEN dann für uns nicht als tragbar – na, jetzt fehlt mir das Wort wie vorhin dem Kollegen – herleiten.

Der Antrag der LINKEN wird den grundsätzlichen Kriterien nicht gerecht, Beitrags- und Teilhaberäquivalenz zu gewährleisten, da die bisherige Hochrechnung der Entgeltpunkte in Ostdeutschland weiterhin bestehen bleiben soll und so die westdeutschen Länder im Vergleich zu den ostdeutschen Ländern benachteiligt und nicht gleichberechtigt sind.

Aus dem Antrag der LINKEN ergibt sich also nur, dass damit das Rentensystem nicht vereinheitlicht und gerecht gestaltet wird, sondern dass Ostrenten nur schnellstmöglich angehoben werden sollen. Wir GRÜNEN sind der Meinung, dass es einerseits weder eine Abschaffung der Aufwertung für die Vergangenheit geben sollte, noch andererseits einen Aufschlag, wie ihn jetzt die LINKE fordert. Wir wollen die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West, und zwar so schnell wie möglich, und möglichst in einem Zuge und nicht schrittweise!

Gerecht kann es dann aber nur sein, wenn es keine Aufwertung der Ostentgeltpunkte mehr gibt, sodass man dann im Osten bei einem Verdienst von 1.000 Euro den gleichen Anspruch hat wie jemand, der 1.000 Euro im Westen verdient. Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass alle maßgeblichen Größen zur Entstehung und Berechnung der Rente kurzfristig vereinheitlicht werden. Das betrifft insbesondere den Rentenwert, die Berechnung der Entgeltpunkte sowie die Beitragsbemessungsgrenze. Zahlen von 2009 und 2010 belegen, dass die Altersarmut im Westen allgemein höher ist als im Osten, der Osten aber schnell aufholt und die Rentnerinnen und Rentner zusehends verarmen.

Hinzu kommen, das hat Herr Sellering schon gesagt, die vielen Langzeitarbeitslosen in Ostdeutschland, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten aufgrund des fehlenden Einkommens in Altersarmut fallen werden. Deshalb ist der gesetzliche Mindestlohn so schnell wie möglich notwendig.

In einem weiteren Schritt wollen wir deshalb nicht nur alle maßgeblichen Größen zur Rentenversicherung vereinheitlichen, sondern auch die Garantierente einführen. Das Fazit ist, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag nicht zustimmen wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will es in aller Deutlichkeit vorwegschicken: Mehr Fensterantrag geht nicht.

Inhaltlich können wir als Fraktion der SPD auf die sehr souveränen Ausführungen unseres Ministerpräsidenten zurück rekurrieren, aber ich glaube, zu der Stoßrichtung des Antrages muss man doch noch ein bisschen sagen. Es wird hier von der Fraktion DIE LINKE versucht, sich als die alleinige Partei darzustellen, die das Thema Rentenangleichung Ost/West verfolgt. Dem ist nicht so! Dem ist mitnichten so!

Wir haben damals in der Koalition mit den LINKEN am 10.04.2002 einen Antrag eingebracht, damals hieß die LINKE noch PDS: „Angleichung des aktuellen Renten

wertes Ost an West“. Damals hieß der Antragstext, der auch beschlossen worden ist: „Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West einzutreten.“ Haben wir gemacht, realisiert worden ist es nicht.

Wenn man sich den Antragstext heute ansieht, dann ist er, was den vorherigen Teil, den von mir vorgetragenen Teil angeht, annähernd gleich. Jetzt kommt aber dieser Halbsatz noch dazu, ich zitiere: „bei Beibehalt der höheren Gewichtung der in der DDR erworbenen Rentenentgeltpunkte“. Da ist ja die Frage: Wer macht das mit?

Jeder von uns weiß, dass das Thema Rentenrecht nicht im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder in irgendeinem anderen Landtag entschieden wird, sondern dass das Thema Rentenrecht Angelegenheit der Bundesebene ist. Und wenn man sich ansieht, wie der Deutsche Bundestag zusammengesetzt ist, dann wird man feststellen, dass die Vertreter aus den neuen Ländern da nicht eine Majorität darstellen, denn wenn sie eine Majorität darstellen würden, dann wäre das Thema Rentenangleichung schon gelaufen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Aber wir sind die Minderheit. Und jetzt muss man ja erklären, warum stellt man solche Anträge, von denen jeder weiß, die werden nicht umgesetzt werden. Die Frage beantwortet sich von selbst: Das bleiben und sind reine Fensteranträge, die hier gestellt werden, um sich in irgendeiner Form mal als besonders diejenigen zu präsentieren, die die Belange der Rentner verfolgen, und das ist mitnichten so. Wir sind ernsthaft an dem Thema dran und deswegen fällt es uns auch ganz leicht, diesen Antrag abzulehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen die LINKEN Altersarmut verhindern, indem die Rentenberechnung angeglichen wird. Konkret fordern die LINKEN die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Rentenwert Ost an den Rentenwert West angeglichen wird – natürlich unter Beibehaltung der höheren Gewichtung der in der DDR erworbenen Rentenentgeltpunkte.

Schon seit vielen Jahren werden die Rentner in den alten und in den neuen Bundesländern von der Politik für ihre politischen Spielchen ausgenutzt und nach Belieben gegeneinander ausgespielt. Dies geschieht zum Beispiel durch Presseerklärungen, in denen entweder berichtet wird, dass der sogenannte Osten oder der sogenannte Westen bei den wenigen Rentenerhöhungen besser oder schlechter abschneiden würde.

Es ist richtig, dass die Altersarmut in MecklenburgVorpommern drastisch ansteigt. Nach Untersuchungen des Pestel-Instituts für Systemforschung in Hannover und des Kuratoriums Deutsche Altenhilfe in Köln werden viele Rentner durch die langen Erwerbslosigkeitszeiten

sowie die Hungerlöhne in Mecklenburg-Vorpommern von großer Armut betroffen sein.

Die Altersarmut in Mecklenburg-Vorpommern wird dramatisch um ein Vielfaches ansteigen. So werden den Berechnungen zufolge im Jahre 2020 – also in acht Jahren – in der Hansestadt Rostock rund 4.400 Rentner auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Dies entspricht im Vergleich zu heute einer Steigerung um etwa 350 Prozent. In Stralsund ist sogar mit einer Zunahme von armen Rentnern um 575 Prozent und in Greifswald von 520 Prozent zu rechnen. Überall im Land werden die Gemeinden von Altersarmut geprägt sein. Schon verschiedene Initiativen haben versucht, bestehende Ungerechtigkeiten bei der Rentenberechnung zu beseitigen, bisher vergeblich.

Seit Jahren prüfen die unterschiedlichen Bundesregierungen, wie ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland geschaffen werden könnte. Eine Antwort der aktuellen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf der Drucksache 17/6180 lässt in diesem Zusammenhang aufhorchen. Zitat: „Die bestehenden Unterschiede sind wegen des im Vergleich zum Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland im Beitrittsgebiet geringeren Lohnniveaus gerechtfertigt.“ Zitatende. Wer eine solche Grundhaltung vertritt, der wird an einer Behebung der Ungerechtigkeiten keinerlei Interesse haben.

Der Antrag der LINKEN ist jedoch sehr platt und allzu oberflächlich. Das deutsche Rentenversicherungssystem bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Dies wissen die Regierungen von Rot bis Schwarz, ohne aber zu handeln. Dieses Taktieren geht zulasten der jetzigen und der kommenden Rentner.

Obwohl der Antrag der LINKEN inhaltlich absolut unzureichend ist, stimmt die NPD-Fraktion dem Antrag zu, denn die Politik im Bund braucht den Druck aus den Ländern, sonst wird gar nichts geschehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Stramm.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich auf die hier geäußerten Argumente eingehe, möchte ich folgendes sagen: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli ist geringer als versprochen. Noch im Herbst 2011 hieß es, die Renten im Osten würden um 2,3 Prozent erhöht. Die nun gewährten 2,26 Prozent für die Rentner im Osten

(Torsten Renz, CDU: 0,04 Prozent weniger.)

und 2,18 Prozent für diejenigen im Westen ist niedriger als die Kaufkraftentwertung.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Mit anderen Worten, durch diese Rentenerhöhung wird noch nicht einmal die Inflationsrate ausgeglichen. Diese betrug bekanntlich im vergangenen Jahr 2,3 Prozent.

Die Zahlbeträge für die heutigen Altersrentner sind noch moderat, das haben wir hier ja auch gehört. Wir liegen im Durchschnitt sogar über denen der alten Bundesländer.

Während die Durchschnittsrentner dort im Jahr 2009 990 Euro erhielten, waren es in Mecklenburg 1.030 Euro. Die Durchschnittsrentnerin West erhielt 487 Euro, während die Durchschnittsrentnerin hier im Land auf 682 Euro kommt. Das sind die Zahlen, die immer wieder genannt werden und die besagen sollen, denen im Osten geht es doch gut. Aber wir, ich und Sie, meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir wissen, dass hier Äpfel und Birnen verglichen werden. Zum einen hatten die Menschen in der DDR, wie der Ministerpräsident vorhin ja auch ausführte, eine ununterbrochene Erwerbsbiografie. Es gab keine Arbeitslosenzeiten und sehr viele Frauen waren erwerbstätig.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Deshalb haben die heutigen Rentner Ost mehr persönliche Entgeltpunkte als viele Rentner im Westen. Zum anderen, und das meine ich auch mit Äpfeln und Birnen, wird bei den Vergleichen immer vergessen, dass die gesetzliche Rente für über 90 Prozent der ostdeutschen Rentner und auch der rentennahen Jahrgänge die einzige Einkommensquelle im Alter ist. Die Betriebsrenten und die Sonderversorgungssysteme aus der DDR wurden bekanntlich in den Bereich der Deutschen Rentenversicherung überführt. Neue Betriebsrenten sind in Mecklenburg-Vorpommern die Ausnahme. Und bei den vergleichsweise niedrigen Einkommen konnten und können sich die allermeisten Menschen keine private Rentenversicherung leisten. Es gibt also für die allermeisten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern noch keine drei Säulen der Alterssicherung. Und damit bin ich beim nächsten Punkt.