Natürlich war er, und das geht aus dem Bericht eindeutig hervor, stets als Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes einerseits und der Verwaltung andererseits tätig und hat sich große Mühe gegeben. Das ist aus dem 42-seitigen Bericht, den Sie wahrscheinlich noch gar nicht gelesen haben, Herr Ritter,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Doch, habe ich. Deswegen habe ich ja die Aussprache beantragt, Herr Dachner.)
zu erkennen, dass er natürlich immer bestrebt war, die Ausgleiche zwischen den Parteien zu finden, nach Lösungen gesucht hat und sie in den meisten Fällen auch gefunden hat. Ich bin davon überzeugt, dass kein Bericht und keine Statistik – schon gar nicht in dieser kurzen Zeit – aufzeigen, wie wertvoll ein Bürgerbeauftragter für unsere Demokratie und für unser Gemeinwesen ist. Letzten Endes muss dieser Anspruch durch den Bürgerbeauftragten, durch sein tägliches Leben selbst erbracht werden.
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen in den Ausschüssen und im Petitionsausschuss, die ja letzten Endes die Schlussfolgerungen und auch Wegweiser für unsere Politik und für die Regierung sein sollen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Bürgerbeauftragten Herrn Crone für die Einbringung des Berichtes des Jahres 2011 bedanken und auch beim ehemaligen Bürgerbeauftragten, der für diesen Bericht, für diese Arbeit letztendlich verantwortlich zeichnet. Ich möchte mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die im letzten Jahr, so, wie in den vergangenen Jahren, eine sehr fleißige und aufopferungsvolle Arbeit geleistet haben.
Und ich kann mir das an dieser Stelle nicht ersparen, Herr Dachner, wir haben die Aussprache beantragt,
und ich weiß auch, warum. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass der Bürgerbeauftragte hier a) die Gelegenheit bekommt, den Bericht mündlich einzubringen,
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)
und b) dass wir, bevor wir uns in den Ausschüssen damit befassen, aus Sicht aller Fraktionen ein paar Schwerpunkte darstellen, worauf die Fachausschüsse sich konzentrieren sollten, könnten oder müssten.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig. Sehr richtig. Aber das ist ja wieder mit Arbeit verbunden. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Machen wir uns nichts vor: Wenn ich heute frage, wer hat den Bericht des Bürgerbeauftragten gelesen, und wir sozusagen angeschlossen werden an ein – wie heißen die Dinger, wo man Lügen und Wahrheit? –,
an einen Lügendetektor, dann, glaube ich, werden sehr viele erwischt werden, dass sie sich mit dem Bericht bislang noch nicht beschäftigt haben, und ob sie es bis zu den Fachausschüssen tun, das frage ich mich dann auch.
Ich glaube, es ist sowohl der Arbeit des Bürgerbeauftragten unwürdig, dass wir uns damit nicht ernsthaft befassen, sondern in erster Linie auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber. Als Abgeordnete müssen wir einfach mal gucken, unabhängig davon, in welchen Wahlkreisen wir tätig werden und in welchem Fachbereich wir tätig sind, mit welchen Sorgen und Nöten sich die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen.
Und, Herr Crone, Ihre Leitgedanken, die Sie hier dargestellt haben, die haben mich schon sehr beeindruckt. Wenn man genau hinhört, dann müsste es eigentlich selbstverständlich sein, dass diese Leitgedanken in der Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet werden können, also dass diese Leitgedanken auch umgesetzt werden. Umso schwieriger ist es, wenn man dann im Bericht des Bürgerbeauftragten feststellt und es auch so dargestellt wird, dass viele Probleme, die aufge
zeigt werden, eigentlich dadurch zustande gekommen sind, dass die Verwaltung nicht bereit war, sich das Problem im Einzelfall anzusehen, ihren Ermessensspielraum deutlich zu erkennen und dann im Interesse des Petenten auf der Basis der Landesgesetze zu entscheiden.
Und hier ist, glaube ich, ein grundsätzliches Problem, das wir auch im Petitionsausschuss feststellen, dass wir es teilweise mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen zu tun haben, die nur das Gesetz sehen und den Ermessensspielraum nicht wahrnehmen wollen und damit vom Prinzip her die Konfrontation mit den Bürgerinnen und Bürgern heraufbeschwören.
Nun frage ich mich, und das ist vielleicht eine Geschichte, die wir gemeinsam diskutieren könnten: Wie können wir eigentlich gemeinsam dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung hier mehr Selbstbewusstsein bekommen, mehr Entscheidungsfreudigkeit und dann auch zu ihren Entscheidungen stehen können, ohne dass der Vorgesetzte sagt, das geht nicht, weil zum Beispiel bei den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB-II-Bereich das auf Kosten der Kommunen ausgetragen wird?
Ich denke schon, dass es dabei auch darum geht, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen weiter stärken können. Ich weiß, dass da einiges gemacht wird und ich will den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Vertretungen oder in den Behörden auch nicht unterstellen, dass sie sich nicht qualifizieren, aber teilweise ist es eben so und das sehen wir auch im Petitionsausschuss. Zum Beispiel im SGB II gibt es so rasante Entwicklungen, so viele Gesetzesänderungen, so viele Entscheidungen auf Bundesebene – Bundesverfassungsgericht, Bundessozialgericht, Landessozialgericht –, dass sie teilweise aufgrund der Fragen, die dort gestellt werden, und der Entscheidungen, gar nicht dazu kommen, sich weiterzuqualifizieren, weil der Bedarf ihrer Beratung in den jeweiligen Behörden groß ist und sie keine Zeit haben, sich dann noch weiterzuqualifizieren. Auch der Frage müssen wir uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes stellen.
Ja, Herr Crone, ich denke, es ist eine gute Entscheidung, dass wir nach wie vor die Stelle des Bürgerbeauftragten haben. Es zeigt auch zum Beispiel, dass 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit dieses niederschwelligen Angebotes wahrnehmen und ich denke, etwas Besseres kann uns gar nicht passieren, dass Bürgerinnen und Bürger auf einen ganz kurzen Kontakt zum Bürgerbeauftragten gehen können, mündlich ihr Problem darstellen können und dann vom Prinzip her Hilfe und Unterstützung angeboten bekommen.
Ich will auch sagen, dass mich diese ganze Frage der Qualifikation, der Entscheidungsfreudigkeit wirklich nachdenklich stimmt und ich hoffe wirklich, dass wir im Petitionsausschuss oder in den Fachausschüssen uns diesbezüglich ernsthaft Fragen stellen und gucken, was wir hier gemeinsam noch besser machen können.
Deutlich wird im Bericht, teilweise nimmt es immer mehr zu, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr in Entscheidungsprozesse eingebunden werden möchten, und nicht nur in Entscheidungsprozesse, die sie selbst betreffen, sondern an denen sie Interesse haben, wo sie die Transparenz von Politik erwarten und wo sie demokratisch
auch mitgestalten wollen. Auch dieser Frage müssen wir uns ernsthaft stellen, eigentlich ist es uns allen bekannt, wir haben das dieses Jahr oft schon diskutiert. Das geht um alle gesellschaftlichen Bereiche – das ist nicht nur in der Raumentwicklung, wenn es um Ausweisungsgebiete geht, beziehungsweise im SGB-II-Bereich oder im Bereich des Naturschutzes –, das bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mit ein und auch da, glaube ich, ist Handlungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir mit der Überweisung in die Fachausschüsse uns den Problemen der Bürgerinnen und Bürger annehmen, nicht nur, um die Arbeit des Bürgerbeauftragten zu würdigen, sondern uns ernsthaft den Problemen zu stellen und wir dann im Petitionsausschuss eine angemessene Beschlussempfehlung und nicht nur eine Erledigung der Sache vom Prinzip her beschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich ist die Arbeit des Bürgerbeauftragten wichtig für Demokratie, Transparenz und Bürger/-innennähe und, wie wir heute wieder gehört haben, eben auch im Verwaltungsprozedere. Das sind Aspekte, die meiner Fraktion besonders wichtig sind.
Im Vorwort zum 17. Bericht des Bürgerbeauftragten heißt es ausdrücklich, die Institution des Bürgerbeauftragten, Zitat: „kann auch Vertrauen stärken – das Vertrauen in Politik und Verwaltung.“ Und darin liegt meines Erachtens genau die Stärke dieses Amtes: Nicht die da oben, sondern wir Bürgerinnen und Bürger. Denn wichtig ist auch, dass es hier um ein Angebot demokratischer Institutionen geht, das sich übrigens nicht nur an Wahlberechtigte, sondern an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern richtet, also auch an Minderjährige und an Menschen ohne deutschen Pass.
Herr Dachner, und weil es genau darum geht, dass wir die Bürgerinnen und Bürger hier vertreten, sollte gerade der Bericht des Bürgerbeauftragten auch den entsprechenden Rahmen bekommen,
denn wir wissen zum einen, dass wir im Livestream sind und zum anderen, denke ich, sollten wir das Interesse der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und von daher eben das auch leben, nicht die da oben, sondern dieses hier tatsächlich zu leben.
Wir Bündnisgrünen sehen die Etablierung einer demokratischen politischen Kultur als entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Viele Themen, die im Bericht des Bürgerbeauftragten genannt werden, sind uns aus der Arbeit im Petitionsausschuss vertraut. Herr Crone hat hier sehr anschaulich Beispiele dafür genannt, wie wichtig es ist, Bürgerinnen und Bürger
So liegt ein Schwerpunkt der Petitionen im SGB II. Viele Menschen erleben die Forderungen des SGB II als Eingriff in ihre Selbstbestimmung, als unüberschauba- res Regelwerk. Fordern ohne Fördern ist kein Konzept und es ist uns auch nicht neu. Zentrale Regelungen des SGB II müssen verändert werden und sie müssen transportiert werden. Mehr Geld für gute Qualifizierung, das Eröffnen langfristiger Perspektiven, das sind die aktuellen Erfordernisse, die auch immer wieder Thema im Petitionsausschuss sind. Es wäre aber zu kurz gesprungen, wollte man die Debatte um grundlegende Strukturen sozialer Gerechtigkeit auf eine SGB-II-Reform reduzieren. Soziale Gerechtigkeit braucht Strukturen, sie umfasst auch den freien und niederschwelligen Zugang zu Beratungsstellen bei Wohlfahrtsverbänden und anderen freien Trägern. Hier ist die Landesregierung gefordert, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen. Nicht Kürzung, wie aktuell im Haushaltsentwurf vorgesehen, sondern Auskömmlichkeit und Verlässlichkeit sind gefragt.
Ein weiteres Kernfeld der Betätigung des Bürgerbeauftragten ist sicherlich der Verbraucherschutz. In einem Fall konnte zum Beispiel etwas erreicht werden: Da ist der Personalausweis verkehrt geführt worden, da sollten neue Gebühren entrichtet werden, um einen neuen korrigierten Ausweis zu bekommen. Auch da musste der Petitionsausschuss eingeschaltet werden, um eben wieder ein Verwaltungsverfahren zu verkürzen.
Aber nicht immer – das gehört auch zu den Realitäten des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses, wie auch der vorliegende Bericht des Bürgerbeauftragten thematisiert, und zwar auf den Seiten 22 und 23 – ist es möglich, dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger so zu entsprechen, wie sie es sich idealtypischerweise wünschen. Dies auch klar anzusprechen, halte ich für ein Gebot der Fairness und der Transparenz. Festzuhalten bleibt, das Anliegen, sich für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch und insbesondere für die Rechte von Minderheiten, und der Anspruch, im Rahmen der geltenden Gesetze eine zügige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen, so die Definition des Auftrages des Bürgerbeauftragten, sind wichtig und begrüßenswert. Wir stimmen der Überweisung des Berichtes zu.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/558 zur federführenden Beratung an
den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – „Für den Erhalt der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 6/535.
Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Für den Erhalt der Theater- und Orchester- strukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 6/535 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.