Aber ich will Ihnen mal sagen, genau das, was Sie jetzt thematisiert haben, ist ja unser Grundproblem, was wir haben. Wir möchten diese Kooperationsvereinbarung nicht, weil wir davon ausgehen, dass Jugendliche, die Interesse haben, sich der Bundeswehr zu stellen, da anzufangen oder sich dort zu beteiligen, eigenverantwortlich dort hingehen, sich informieren und so weiter und so
zumal die Debatte ja morgen ausfällt und die Kooperationsvereinbarung auch durch das Land nicht eingehalten wird. Aber das ist ein anderer Schnack.
Der Grundansatz ist, die Jugendlichen, die Interesse haben, ihren Dienst bei der Bundeswehr zu leisten, sind Manns und Frau genug, sich selbstständig zu informieren, und da muss der Staat nicht eingreifen über eine Kooperationsvereinbarung. Genau das Gleiche trifft auch für das Wahlalter 16 zu.
Wir sind durchaus davon überzeugt, dass die Jugendlichen sehr selbstbewusst mit ihrem Wahlrecht umgehen, genauso wie mit anderen Entscheidungen, wenn es auch manchmal Fehlentscheidungen sind in der Zukunft, die sie treffen, dass sie das selbstbewusst eigenständig machen, ihre eigenen Erlebnisse haben und manchmal etwas einstecken müssen, das sie aber voranbringt. Das Vertrauen ist von unserer Seite gegeben und das ist sozusagen das, was uns durchaus unterscheidet. – Danke schön.
Jetzt schaue ich noch mal in die Runde und gehe davon aus, dass weitere Wortmeldungen nicht mehr vorliegen. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/5063.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/5081.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/5081 –
In der 111. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2016 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist einer der zentralen Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats.
Dahinter steht die Idee der Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Dieses grundlegende Prinzip ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und im Land MecklenburgVorpommern im Besonderen nur sehr unvollständig verwirklicht, weil in nahezu allen deutschen Parlamenten die Möglichkeit besteht, neben dem Ministeramt zugleich ein Abgeordnetenmandat zu bekleiden.
Diese einleitenden Worte haben Sie schon im Januar zu hören bekommen, und es ist durchaus richtig, dass sie hier noch mal vorgetragen werden. Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass ein Minister zugleich noch die Aufgaben eines Abgeordneten und sein Mandat so einsatzvoll und gewissenhaft wahrnimmt wie ein Abgeordneter ohne gleichzeitige Mitgliedschaft in der Regierung.
Tatsächlich ist es immer häufiger zu beobachten, dass Regierungsmitglieder ihr zugleich bestehendes Abgeordnetenmandat überhaupt nicht ausüben, sondern lediglich die mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen, vor allem finanziellen Vorteile einstreichen. Und hier scheint der einzige Grund darin zu liegen, sowohl das Abgeordnetenmandat als auch die Aufgabe eines Ministers gleichzeitig ausüben zu wollen.
Herr Dr. Nieszery war im Januar darüber erschrocken, dass ihm gerade die NPD erklären musste, wie Demokratie funktioniert.
(Julian Barlen, SPD: Einbildung ist auch ’ne Bildung. – Jochen Schulte, SPD: Das ist auch die einzige, die er hat.)
Sie sollten mal das Protokoll lesen, Herr Barlen, Herr Dr. Nieszery hat das mit Erschrecken festgestellt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir von der NPD-Fraktion die zuvor genannten Missstände beseitigen. Durch die Streichung des Wortes „anderen“ in Arti
kel 41 Absatz 3 der Landesverfassung stellt künftig nicht nur die Mitgliedschaft in einem Landtag eines anderen Landes eine Nichtvereinbarkeit mit dem Ministeramt dar, sondern auch die Mitgliedschaft im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Durch die Verwirklichung einer tatsächlichen und nicht nur einer formalen Gewaltenteilung werden die geschilderten Missstände beseitigt und dadurch wird die Demokratie insgesamt gestärkt. Und weil es Sie immer wieder begeistert, zitiere ich sehr gern an dieser Stelle den Staats- und Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim,
der in seinem sehr lesenswerten Buch „Das System“ Folgendes ausführte, Zitat: „Die Aufteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Träger soll letztlich der tendenziellen Richtigkeit und Ausgewogenheit des politischen Prozesses dienen.“
(Jochen Schulte, SPD: Das ist ein Hoch- schulprofessor, der durch die Öffentlichkeit finanziert wird, damit er arbeiten kann.)
Die von Ihren Ministern ausgeübte Personalunion zwischen Regierungsmitgliedern und Parlament wird von vielen namhaften Staatsrechtlern als die stärkste Durchbrechung unseres Gewaltenteilungsprinzips heftig kritisiert. Aus diesen Gründen müssen Sie sich auch am heutigen Tage mit unserem Gesetzentwurf befassen. Es ist an der Zeit, dass endlich eine Trennung von Amt und Mandat, sprich von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat, vollzogen wird, weil sich die Herrschaften nicht selbst kontrollieren sollten.
Im Januar entgegnete der CDU-Abgeordnete Texter unter anderem, Zitat: „Freilich liegt es dabei auf der Hand, dass durch die Zugehörigkeit sowohl zur Ersten als auch zur Zweiten Gewalt Interessenkonflikte entstehen könnten“, Zitatende. Im weiteren Verlauf seiner Rede stellte Herr Texter dann aus seiner Sicht dar, warum dennoch diese Interessenkonflikte in der Realität nicht auftreten. Den Beleg, dass keine Verquickung vorliegt, blieben Sie, Herr Texter, schuldig.
Zusammengefasst muss man nach Ihrem Redebeitrag feststellen, dass Sie der Ansicht sind, jene Minister, die zugleich ein Abgeordnetenmandat innehaben, haben eine höhere Vergütung verdient. Aber warum? Die genannten Minister nehmen das Abgeordnetenmandat sogar aus verständlichen Gründen schlichtweg nicht wahr. Diese Vorgehensweise stellt aus Sicht der NPDFraktion einen Missbrauch dar. Es bedarf der politischen und moralischen Vernunft, hier eine Trennung von Amt und Mandat durchzuführen.
Und auch an dieser Stelle wiederhole ich mich sehr gern: Es ist ein merkwürdiger Widerspruch, so der schon von mir erwähnte Professor von Arnim in seinem Buch „Das System“, wenn normale Beamte nicht dem Bundestag – und ich füge hinzu, dass dies selbstredend auch für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern Gültigkeit besitzt – angehören dürfen, vielmehr ihre Rechte und Pflichten ruhen, damit Interessenkonflikte möglichst verhindert
werden, aber ausgerechnet für die Spitzen der Exekutive keine derartigen Unvereinbarkeitsbeschlüsse bestehen.
Herr Schulte von der SPD meinte im Januar, Zitat: „Das liegt nur daran, dass Professor Arnim das System nicht begreift.“ Zitatende. Ich glaube vielmehr, Herr Schulte, dass dem hochangesehenen Staats- und Verfassungsrechtler
Ihr Selbstbedienungssystem zuwider ist. Es gibt keinen sachlichen Grund für diese Doppelfunktion, es sei denn, die von Ihnen gewollte Überentlohnung der Minister, insofern Trennung von Ministeramt und Mandat. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Köster, jetzt stehe ich schon wieder hier und...
(Stefan Köster, NPD: Ist doch in Ordnung. Aber vielleicht hört man diesmal von Ihnen Argumente. Beim letzten Mal war es ziemlich dünn.)
Ich sage Ihnen schon mal vorweg, meine Damen und Herren, ich werde mich ganz bewusst sehr kurz fassen. Ich sage Ihnen auch, warum, aus drei Gründen: