Protocol of the Session on April 20, 2016

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und ich glaube, alle sind froh, wenn wir das hier nicht zu weit ausdehnen.

Zweitens. Es gibt seit der Januarlesung keine, aber auch wirklich keine neuen Erkenntnisse oder neue Argumentation zu diesem Thema.

Und drittens muss ich Ihnen sagen, Herr Köster, es ist auch nicht zu erwarten, dass Sie dieser Argumentation, die wir sowohl im Januar als auch heute vertreten, in irgendeiner Weise Bedeutung beimessen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Insofern kann ich das eigentlich noch mal kurz zusammenfassen.

Ja, Herr Köster, es ist nun mal so, wir können uns die Zeit ein bisschen kürzer machen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir haben seinerzeit festgestellt, dass es also in Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, sowohl ein Ministeramt innezuhaben als auch Abgeordneter zu sein.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und zu Ihrer Argumentation, die Sie während Ihres Vortrages gebracht haben, Minister üben ihre Abgeordnetentätigkeit nicht aus, sinngemäß haben Sie es so gesagt:

(Stefan Köster, NPD: Ja, welche Tätigkeit macht ein Minister als Abgeordneter?)

Also ich sage mal, auf jeden Fall ist es so – jedenfalls kenne ich das von vielen Ministern dieser Regierung so –,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

dass sie sich in ihren Wahlkreisen sehen lassen, dass sie sich um ihre Wahlkreise kümmern, dass sie für die Menschen in ihren Wahlkreisen Ansprechpartner sind,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

und das sind originäre Abgeordnetentätigkeiten. Das ist zumindest etwas, was man den Abgeordneten …

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Wir haben es heute beispielsweise erlebt, ein zweites Beispiel, vielleicht haben Sie zugehört oder vielleicht auch nicht. Der Innenminister Lorenz Caffier hat heute Vormittag als Abgeordneter gesprochen. Das haben Sie vielleicht mitgekriegt. Das ist schon ein Unterschied.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Das ist schon ein Unterschied. Und insofern gibt es dort tatsächlich Unterschiede.

(Michael Andrejewski, NPD: Er hätte sich ein Schild um den Hals hängen sollen. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Also trotz des viel diskutierten denkbaren Interessenkonfliktes kennen das Grundgesetz – noch mal, Herr Köster – und die Verfassungen der Mehrzahl der Länder keine entsprechenden Inkompatibilitäts...,

(Michael Andrejewski, NPD: Das kann man doch ändern.)

Inkompatibilitätsregeln, wie Sie es von der NPD fordern.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Auch noch mal zur Erinnerung: Im Fall von MecklenburgVorpommern hat sich namentlich auch die Verfassungskommission in ihrer 22. Sitzung am 27. November 1992 ganz bewusst gegen eine solche Regelung ausgesprochen.

(Stefan Köster, NPD: Sie hätten alle betroffen sein können.)

Das deckt sich nicht nur mit der bereits erwähnten deutschen Verfassungstradition, sondern auch mit der vieler europäischer Länder.

Gegen die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Inkompatibilität sprechen neben geübter Verfassungstradition und geübter Verfassungspraxis vor allen Dingen praktische Gründe. Immerhin verbinden sich mit der parlamentarischen Anbindung von Regierungsmitgliedern auch Vorteile. Ich habe darauf im Januar bereits hingewiesen. Und zwar, die unmittelbare Verantwortlichkeit des Ministerpräsidenten gegenüber dem Landtag

(Stefan Köster, NPD: Ist ja so oder so verantwortlich.)

erfordert ohnehin ständige Kontakte seinerseits, um die erforderliche Mehrheit für seine Politik zu gewinnen oder aufrechtzuerhalten.

Meine Damen und Herren, ich möchte folgendes Fazit zu diesem Thema abschließend ziehen: Der von der NPD vorgelegte Gesetzentwurf kann inhaltlich nach wie vor nicht überzeugen, dies insoweit, als dass die in der Landesverfassung trotz Beratung in der Verfassungskommission ausdrücklich nicht geregelte Inkompatibilität

(Stefan Köster, NPD: Das haben Sie wortwörtlich hier aber im Januar auch schon mal so gesagt.)

von Regierungsämtern mit einem Landtagsmandat zwar theoretisch zu Interessenskonflikten führen könnte, andererseits in der Praxis von einem diesen theoretischen Nachteil überwindenden Vorteil. Der Verfassungsgeber tut gut daran, in Übereinstimmung mit deutscher und europäischer Verfassungstradition von der vorgeschlagenen Inkompatibilitätsregelung abzusehen.

Das ist das Fazit, was man hier aus dieser ganzen Debatte ziehen kann. Wir lehnen nach wie vor diesen von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Simone Oldenburg, DIE LINKE – Stefan Köster, NPD: Danke.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern auf Drucksache 6/5081.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5081 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 6/5257.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/5257 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am 8. März hat das Kabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung

des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Als wir am 11. März, einem Freitag, über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Kommunalabgabengesetz diskutierten, bin ich davon ausgegangen, dass das Gesetz dem Landtag bereits vorliegt. Das war nicht der Fall. Die zuständige Mitarbeiterin war krank. Es hat sich alles verzögert in meinem Haus, was die Weiterleitung betraf. Das ist an und für sich kein großes Ding, es hätte niemand bemerkt und auch niemand beanstandet. Allerdings löste meine Aussage hier im Landtag zu Recht Verwunderung bei einzelnen Abgeordneten aus. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle entschuldigen, lieber Kollege Ritter. Letztendlich stimmte es, dass DIE LINKE mit ihrem Antrag zu spät dran war. Sie wusste es nur nicht.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ob Sie allerdings Ihren Antrag zurückgezogen hätten, wenn Sie es gewusst hätten, lieber Kollege Ritter, das ist eine andere Frage. Aber jetzt will ich nicht alten Kaffee oder kalten Kaffee aufwärmen und Asche auf mein Haupt streuen, wichtig ist mir, dass wir heute über den Gesetzentwurf beraten können.

Meine Damen und Herren, nach 40 Jahren DDR war die öffentliche Infrastruktur im Osten Deutschlands in einem grauenhaften Zustand. Straßen, Gebäude, Versorgungsleitungen – alles lief auf Verschleiß beziehungsweise war heruntergewirtschaftet. Wer noch an die Verheißung des Sozialismus glaubt, soll sich nur mal auf diese Zeiten besinnen, das hilft vielleicht, einen klaren Kopf zu bekommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Abwasser- anlagen in den LPGen waren grausam.)

Die Auswirkungen dieser schlechten Infrastruktur waren banal bis fatal. Wer auf der Autobahn schneller als 100 fuhr, war selbst schuld, aber das war vor allem ärgerlich und nur bedingt gefährlich. Andere Versäumnisse haben weitaus schlimmere Folgen. Die Umweltverschmutzungen hatten ein furchtbares Ausmaß angenommen, frei nach dem Motto: Steinkohlekraftwerke von kapitalistischen Unternehmen sind pfui und volkseigene Braunkohlekraftwerke sind hui.