Protocol of the Session on April 20, 2016

Schwierigkeiten brachten. Aber ich glaube, dass auch diese Debatte gerade den Sparkassen guttun wird, denn immer dann, wenn die Menschen bei uns im Land den Eindruck haben, da werden gewisse Dinge in Hinterzimmern entschieden, ist doch die Skepsis besonders groß. Wenn man mit diesen Dingen deutlich transparenter umgeht als bisher, kann das, glaube ich, ein gutes Ergebnis sein.

Jetzt sind die Sparkassen nur ein Beispiel. Lassen Sie mich kurz erwähnen, dass das genauso für die Landesforstanstalt, für die Medienanstalt oder für die Unikliniken Rostock und Greifswald – auch die sind immer wieder groß in den Debatten, also sicherlich auch das, was derjenige, der da oben an der Spitze sitzt, verdient und bekommt, ist höchst interessant für die Menschen –, für den Betrieb für Bau und Liegenschaften sowie die Ehrenamtsstiftung gilt. Auch hier haben wir zu Beginn der doch jetzt sehr erfolgreich arbeitenden Ehrenamtsstiftung heftig darüber diskutiert, wie viel Geld diejenigen, die Verantwortung tragen, eigentlich bekommen sollen. Aber genauso – und das betrifft mich dann in meiner Sprecherfunktion – geht es dabei um den Landesjugendring zum Beispiel, der institutionell vom Land gefördert wird, auch hier dann die Veröffentlichung.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Einer der wenigen.)

Ja, ich glaube, wir können sehr froh sein, das hat unsere Podiumsdiskussion gezeigt, liebe Frau Gajek, dass wir diese Förderung an der Stelle haben, und zwar genauso wie wir sie da haben.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir wollen sie ja auch für andere haben, so war das jetzt gemeint.)

Frau Gajek möchte sie auch für andere haben, okay.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Und Sie auch.)

Da sind wir jetzt aber vielleicht nicht an der richtigen Stelle bei diesem Tagesordnungspunkt.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ein anderes Bundesland hat es uns bereits vorgemacht, wie man es machen kann: Nordrhein-Westfalen. Ich glaube nicht, dass es immer heißen muss, von NRW lernen, heißt siegen lernen, aber in diesem Fall sind die Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg gewesen. Deshalb war es auch ein guter Grund zu sagen, wir schauen uns dieses Gesetz genauer an, wie wir es für Mecklenburg-Vorpommern anwenden können.

(Torsten Renz, CDU: Na ja.)

Ich möchte mich auf eine besondere Art und Weise ausdrücklich – liebe Frau Finanzministerin, vielleicht geben Sie es an Ihre Mitarbeiterin weiter – bei Frau Sachse bedanken, die eine sehr leidenschaftliche und lebhafte Einbringung Ihrer Gesetzesinitiative auch im Ausschuss durchgekämpft und sich dort unseren Diskussionen gestellt hat. Ich gucke mal Herrn Liskow an. Ich finde, das tut einem solchen Ausschuss sehr, sehr gut, wenn Exekutive und Legislative so viel Diskussionsstoff haben, und so macht Politik auch Spaß. Ich finde, das gehört zu

unserer Arbeit mit dazu. Also da herzliche Grüße. Dass wir um Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten, ist Ihnen klar.

Ich würde gerne mit einem Zitat schließen. Ich finde, das sollte uns auch in weiteren Dingen, die immer wieder die Gehälter berühren, leiten und ein Stück weit ein Motto sein. Das Zitat stammt von Robert Bosch, der sagt: „Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle.“ Deshalb, glaube ich, gilt das nicht nur für die Spitzen unserer Unternehmen, die in Landeshand sind, sondern auch für alle anderen, für die vielen Menschen bei uns im Land, die jeden Tag darum kämpfen müssen, über die Runden zu kommen. Und der Mindestlohn war eines der wichtigen Ziele und Signale dafür, dass auch diese Debatte hochinteressiert verfolgt wurde. Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Das war ja ein schwacher Applaus.)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Rösler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der stete Tropfen höhlt den Stein. Wir können auch sagen: Links wirkt!

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Seit Jahren fordern auch wir mehr Transparenz bei den Vergütungen der Geschäftsleitungen in öffentlichen Unternehmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und wofür öffentliche Gelder verwendet werden, auch wie viel Vorstände und Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen in Form von Gehältern et cetera erhalten. Transparenz ist an dieser Stelle umso wichtiger, weil häufig staatliche Aufgaben ausgelagert sind und auch immer noch ausgelagert werden.

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die Landesregierung bereits Anfang 2014 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits antwortete, dass sie gegen die Einführung von Regelungen zur Offenlegung von Managergehältern keine rechtlichen Bedenken hegt. Es hat allerdings fast zwei Jahre gedauert, bis sie sich dazu durchringen konnte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wir hätten uns dies sicher früher gewünscht, aber sei es drum. Wir sind froh, dass wir noch in dieser Legislatur hier zu einem neuen Gesetz kommen, das mehr Transparenz bringt. Auch ich möchte mich ausdrücklich für die sehr sachliche Beratung in den Fachausschüssen bedanken.

Meine Damen und Herren, Transparenz ist richtig und wichtig. Bürgerinnen und Bürger werden in die Lage versetzt, sich darüber eine Meinung zu bilden, ob Gehalt und Leistung der Geschäftsführer von öffentlichen Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis stehen. So sind durchaus ein gewisses Maß an Kontrolle und eine Debatte anhand von Fakten möglich. Wie gesagt, wir haben uns in den Ausschüssen sehr umfassend beraten.

Mein Kollege Patrick Dahlemann hat das hier auch sehr schön dargelegt.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Oi, oi, oi!)

Es gab schriftliche Stellungnahmen von den Kommunalen Spitzenverbänden und auch von Transparency International. Es gab ein Expertengespräch mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband und den Kommunalen Spitzenverbänden. Es wurden die Meinungen und Auffassungen ausgetauscht, es wurde durchaus hart diskutiert und gestritten. Auch ich muss sagen, das Finanz- und das Innenministerium haben sehr nachvollziehbar und, wie ich finde, äußerst kompetent argumentiert. Dafür bin ich auch dankbar.

Am Ende, und das sage ich ganz unumwunden, bin ich der Koalition und der Landesregierung dankbar, dass sie bei Ihrer Auffassung geblieben sind, auch Regelungen für Sparkassen und privatrechtlich organisierte, öffentliche Unternehmen in das Gesetz mit aufzunehmen. Damit folgt Mecklenburg-Vorpommern dem Beispiel anderer Bundesländer wie Berlin, Hamburg oder NordrheinWestfalen. Auch in diesen Ländern gab es heftige Diskussionen und Streit, vor allem mit den Sparkassen der Länder, die sich genau wie hier darum bemühten, von diesem Gesetz verschont zu bleiben. Mittlerweile aber veröffentlichen in den besagten Bundesländern fast alle Sparkassen die Bezüge ihrer Vorstände.

Wir haben in der schriftlichen Anhörung auch die Frage aufgeworfen, ob es Sinn machen würde, die kommunalen Unternehmen in dieses Gesetz mit aufzunehmen. Es gibt eine Regelung in der Kommunalverfassung, allerdings legt eine Vielzahl von kommunalen Unternehmen, wie wir hören konnten, die Bezüge ihrer Geschäftsführungen eben noch nicht offen. Darauf hat vor allem der Landesrechnungshof hingewiesen.

(Dietmar Eifler, CDU: Die können Sie im Geschäftsbericht lesen.)

Vielleicht ist die Regelung in der Kommunalverfassung nicht ausreichend. Dort heißt es, dass die Gemeinden, die an einem Unternehmen oder einer Einrichtung des privaten Rechts beteiligt sind, dafür Sorge zu tragen haben, dass Ausnahmeregelungen, die es nach dem Handelsgesetzbuch beispielsweise für Unternehmen gibt, die nicht börsennotiert sind, nicht gelten sollen. Diese Formulierung ist möglicherweise zu schwach. Wir werden die Veröffentlichungspraxis von kommunalen Unternehmen natürlich weiter beobachten und darüber beraten.

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Mit dem vorliegenden Gesetz ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz gemacht. Wir werden diesem Gesetz gern zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Patrick Dahlemann, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon vom Ausschussvorsitzenden umfangreich gehört, dass wir eine sehr ausführliche und erschöpfende Anhörung hat

ten, sogar erst eine schriftliche und dann noch eine mündliche auf Antrag der CDU-Fraktion, dass sich der Finanzausschuss sehr intensiv mit diesem Gesetz beschäftigt hat und wir die Beratung sehr ernst genommen haben.

Was uns eigentlich sehr wichtig war – das ist, glaube ich, hier auch rübergekommen –, ist, dass das Vergütungstransparenzgesetz grundsätzlich richtig und wichtig ist, dass es aber von den Kommunalen Spitzenverbänden, aber auch vom Ostdeutschen Sparkassenverband verfassungsrechtliche Bedenken gab und auch noch gibt, die teilweise von unserer Fraktion genauso gesehen werden. Aber in der Endkonsequenz haben wir gesagt, dass diese Bedenken der Hinwirkungspflicht der Veröffentlichung zwar sozusagen mitgetragen werden können oder teilweise von uns auch so gesehen werden, dass das Gesetz aber bei den anderen Bereichen der Transparenz sehr richtig und sehr wichtig ist und wir diesen Gesetzentwurf als Koalition mittragen werden, weil wir der Meinung sind, dass wir hier einheitlich handeln müssen.

Also noch mal zusammengefasst: Es ist ein Gesetz, was im Großen und Ganzen richtig und gut ist. Wir tragen zwar die Bedenken beim Sparkassengesetz Artikel 3 teilweise mit, stimmen dem Gesetzentwurf aber insgesamt zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz war längst überfällig. Die Vergütung der Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen ist nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern Ausgangspunkt von Diskussionen. Was in NordrheinWestfalen seit dem Jahre 2009 gesetzlich verankert ist, wird nun auch in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich geregelt: die Transparenz von Vergütungen der Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen. Nicht verwunderlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich aus den Reihen jener, deren Vergütung künftig nachvollziehbarer sein soll, Widerstand regt.

„Die Welt“ berichtete erst kürzlich über die Entlohnung von Sparkassenvorständen, die aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen öffentlich gemacht werden müssen, und die dadurch ausgelösten Diskussionen. Insgesamt besteht bei einigen Mitgliedern von Vorständen öffentlicher Unternehmen die Sorge, dass ihre Gehälter der Höhe nach kritisch bewertet werden. Wer aber in einem öffentlichen Unternehmen wirken möchte, muss sich diesem Diskurs stellen und diesen aushalten. Die NPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Rösler hat gerade zum Ausdruck gebracht, dass die Opposition unter anderem auch Druck gemacht hat

und treibende Kraft war für dieses Gesetz. Ich denke, da gibt es viele Player in diesem Bereich. Ich möchte daran erinnern, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang 2013 ein Transparenzgesetz nach hamburgischem Vorbild vorgelegt hat. Auch darin war eine Offenlegung der Geschäftsführergehälter von öffentlichen Unternehmen vorgesehen. Also da tat sich in der politischen Landschaft seit einigen Jahren etwas. Die Landesregierung beziehungsweise die Koalition hat sich jetzt nicht besonders schnell ins Zeug gelegt. Es gab andere Bundesländer, die schneller waren. Nichtsdestotrotz, man muss hier den Erfolg nicht kleinreden. Das Vergütungstransparenzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen, dass sich das Land zumindest bei diesem Punkt nun etwas transparenter präsentieren will.

Die Offenlegung der Geschäftsführerbezüge in den Unternehmen des Landes ist richtig, kann allerdings nur ein kleiner Baustein sein. Wir brauchen mehr Transparenz in vielen weiteren Bereichen der Landespolitik. Das ist aber mit dieser rot-schwarzen Landesregierung und auch mit der Koalition, die dazugehört, leider nicht zu machen. Was es braucht, ist ein umfassendes Transparenzgesetz nach dem Vorbild Hamburgs, damit der Grundsatz dieses Gesetzes, dass dort, wo öffentliches Geld eingesetzt wird, möglichst große Transparenz herrscht, auch Wirkung entfalten kann.

Wo bräuchten wir auch mehr Transparenz, frage ich Sie. Anfangen sollten wir bei den Haushaltsberatungen. Wenn überall dort Offenheit herrschen soll, wo öffentliche Mittel eingesetzt werden – das ist die Begründung aus dem Gesetz –, dann frage ich mich, warum die Beratungen zum Landeshaushalt immer noch hinter verschlossenen Türen im Finanzausschuss stattfinden. Noch direkter könnte es gar nicht um öffentliche Mittel gehen. Unseren Antrag auf öffentliche Beratung haben SPD und CDU leider abgelehnt. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Einsatz von Fördermitteln oder für die Geldanlagen des Landes. Die Anlagen aus dem Pensionsfonds hat die Landesregierung sogar unter Verschluss gestellt, das heißt, der Steuerzahler konnte nicht erfahren, wie und wo mehr als 150 Millionen Euro Steuergelder angelegt sind. Für die Fördermittel braucht es unserer Meinung nach endlich eine öffentliche Fördermitteldatenbank, um Ihnen damit nur ein paar kurze Beispiele zu nennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zurück zum eigentlichen Gesetzentwurf. Wir haben diesen Entwurf intensiv im Ausschuss beraten, sowohl mit einer schriftlichen Anhörung als auch mit einer mündlichen Anhörung. Der Ausschussvorsitzende und meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Wir sind der Überzeugung, dass die Offenlegung richtig ist, denn es geht hier immerhin um ein Informationsrecht der Öffentlichkeit. Öffentliche Unternehmen werden nun einmal durch Steuergelder von uns allen finanziert. Letztendlich trägt damit die Öffentlichkeit auch das Risiko der unternehmerischen Aktivitäten. Darum haben die Menschen ein Anrecht darauf zu erfahren, was mit diesen öffentlichen Geldern konkret passiert.

Die kritische Frage in den Beratungen war aber, ob eine Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Vorstandsbezüge auch für die Sparkassen gesetzlich festgeschrieben werden kann. Insbesondere der Ostdeutsche Sparkassenverband, aber auch die Kommunalen Spitzenverbände haben dies abgelehnt und sogar noch ein eigenes Rechtsgutachten beauftragt. In der Abwägung der Argu

mente und der rechtlichen Bewertungen durch die Anzuhörenden und durch die Landesregierung kommen wir nicht nur zu der Auffassung, dass die vorgesehene Regelung für die Sparkassen durch uns als Landesgesetzgeber festgeschrieben werden kann, sondern wir kommen auch zu der Auffassung, dass die Einbeziehung der Sparkassen konsequent und richtig ist. Dass die Offenlegung auch für die Sparkassen funktionieren kann, zeigt das Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Dort gab es zunächst großen Widerstand gegen die Offenlegung. Von den 104 Sparkassen veröffentlichten mittlerweile 103 die Bezüge ihrer Vorstände, eine ist noch offen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich gerade im Hintergrund noch mal unterhalten, wo möglicherweise Ansatzpunkte bestehen, gegen dieses Gesetz zu klagen. Es wird sehr schwierig, weil es eben eine Hinwirkungspflicht ist und zu der kann niemand verpflichtet, also sozusagen rechtlich gezwungen werden, aber wenn sie aus eigenem Antrieb dazu kommen, dann ist das so, dann werden die Gesellschafterverträge und die Verträge entsprechend geändert und dann nimmt das seinen Lauf. Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es auch in Schleswig-Holstein oder Berlin.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können gelassen der Zukunft entgegenschauen. Auch wenn es vor Gericht landet, werden wir das sehen, dafür sind Gerichte da. Aber ich denke, wer sich nicht auf den Weg macht, wird das Ergebnis nie kennenlernen. Deswegen finde ich es gut, dass wir das heute hier verabschieden.