Diese ergänzen wir mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, und wir wollen auch Mittel im Bereich der gezielten individuellen Förderung einsetzen.
Meine Damen und Herren, viele von Ihnen hier im Plenum sitzen auch in den Jugendhilfeausschüssen im Land.
Dort können Sie auch mitentscheiden, wie welche Mittel verwendet werden. Ich kann Sie nur bitten, nutzen Sie Ihren Gestaltungsspielraum! – Vielen herzlichen Dank.
Ich habe eine Frage zur Umsetzung des Investitionsprogramms. Gibt es da schon erste Erkenntnisse aus den kreisfreien Städten und den Landkreisen, wie das abfließt? Können Sie dazu vielleicht Aussagen machen?
Also das erste Programm ist das U3-Ausbau-Programm und da läuft bereits die Beantragung. Da haben die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Prioritätenlisten für das Programm 2015 bis 2018 erstellt, sodass wir auch zeitnah die Auszahlung machen. Die anderen Investitionsprogramme, die im Bereich ELER liegen oder bei anderen, müsste ich Ihnen zuarbeiten. Das weiß ich aus dem Stegreif nicht.
Frau Hesse, Sie sagten, dass die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert seien, ihre Kitabedarfsplanung aufzustellen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat es gerade im November 2015 gemacht und er hat darin unter anderem das Problem des drastischen Fachkraftmangels gesehen. Wir haben als Jugendhilfeausschuss daraufhin Ihr Haus angeschrieben...
Frau Bernhardt, die Fragen sollen kurz sein. Ich habe jetzt schon ein bisschen Leine gelassen, aber jetzt müsste die Frage wirklich kommen!
Wie wollen Sie das Problem des Fachkraftmangels vor Ort beseitigen? Da helfen auch die Hausaufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte nicht.
Das ist ein Problem, was wir gemeinsam angehen müssen, Stichwort „Fachkräftemangel“. Da sind wir auch in Gesprächen. Aber ich finde es erst mal schon sehr gut, dass der Landkreis LudwigslustParchim, den ich auch im Kopf hatte, die Hausaufgaben gemacht hat. Insofern müssen wir jetzt gemeinsam gucken, wie wir über die Bedarfsplanung hinaus dann tatsächlich Plätze und auch Fachkräfte vorhalten können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es gleich vorausschicken: Jedes in Armut lebende Kind ist genau eines zu viel,
dieser Grundsatz gilt auch für meine Fraktion und für mich. Unsere Kinder sind das schwächste und wertvollste Glied in unserer Gesellschaft und hierdurch besonders schützenswert.
Liebe Frau Bernhardt, Sie werfen unserer Landesregierung regelmäßig Ignoranz vor, was das Thema Armut betrifft. Glauben Sie wirklich, wir sitzen nur tatenlos rum und uns ist es egal, was mit unseren Kindern passiert? Den Wind kann ich Ihnen gleich aus den Segeln nehmen,
denn wir tun alles dafür, dass es unseren Jüngsten gut geht und sie nicht in die Armutsfalle rutschen.
Ja, es ist richtig, dass Mecklenburg-Vorpommern das zweithöchste Armutsrisiko hat. Aber es ist an dieser Stelle auch richtig, dass die Armutsquote in unserem Land gesunken ist,
nämlich von 23,6 Prozent auf 21,3 Prozent. Und unser Land holt auf. Auch die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 sank zwischen 2005 und 2014 um mehr als sieben Prozentpunkte, nachzulesen bei der Hans-Böckler-Stiftung, Januar 2016. Ich erkläre Ihnen auch noch mal, dass die CDU-Fraktion im Landtag um die verschiedenen Aspekte der Armut in M-V weiß. Denn auch wir lesen Statistiken und Armutsberichte. Natürlich ziehen wir unsere Konsequenzen aus den verschiedenen Berichten, Statistiken und Forschungen. Wohl kaum würde die Armutsquote sonst sinken.
Sie fordern eine landeseigene Statistik zur Kinderarmut und einen Sozialbericht im Turnus von zwei Jahren. Was soll uns das letztendlich bringen?
Denn wir alle wissen, dass Kinderarmut in der Regel der Einkommensarmut der Eltern geschuldet ist. Außerdem gibt es einige Institute, die regelmäßig Statistiken und Berichte zur Armut erstellen.
Meine Damen und Herren, Kinderarmut ist nicht hinnehmbar. Deshalb unternehmen wir alle Anstrengungen, um dies zu vermeiden. Längst haben wir auf Bundes- und Landesebene Lösungen entwickelt, um Kinderarmut nach und nach weiter abzusenken.
Auf Bundesebene wurden auf Basis der Hartz-IV-Neu- berechnung kinderspezifische Bedarfe ermittelt. Es gibt keine prozentuale Abteilung des Kinderbedarfs vom Erwachsenenbedarf mehr, denn der Regelsatz für Kinder wurde neu berechnet. Die Regelleistungen werden zukünftig jedes Jahr auf der Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Weiter wurde das Kindergeld sowohl für das letzte als auch für dieses Jahr angehoben. Für das erste und zweite Kind gibt es seit 2014 184 Euro,
ab 2015 188 Euro und ab 2016 190 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll Mitte 2016 um 20 Prozent auf maximal 160 Euro steigen. Damit steht den Eltern mehr Geld für den Nachwuchs zur Verfügung.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Eine Integration in das gesellschaftliche Leben ist so gegeben und Kindern aus ärmlichen Verhältnissen wird der Zugang zu Bildung und die Chance auf einen höheren Abschluss gewährt.
Meine Damen und Herren, gute Arbeitsbedingungen und gute Bildung, beides ist sehr wichtig, um Kinderarmut zu vermeiden. Wir als CDU-Fraktion sind sehr bestrebt, den Arbeitsmarkt in M-V zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Zahl der Arbeitslosen ist stark gesunken. Seit der Wiedervereinigung …