Ich hoffe, dass das vor allen Dingen die jungen Leute tun, mal reinschauen, was denn der Mann in Mecklenburg-Vorpommern im Hafen verdient und was ein kleiner Subalterner bei einer Konrad-Adenauer-Stiftung verdient, dann werden sie Ihr Lügencredo ganz klar und schnell erkennen.
Auf den dritten Punkt, den Sie anführten, möchte ich vielleicht auch noch eingehen – Demokratie. Was ist Demokratie?
Ist es Demokratie, wenn die deutsche Nation nicht gefragt wird, ob sie in den nächsten fünf oder sechs Jahren 3, 4, 5 Millionen Fremde aufnehmen muss, weil Sie das so wollen, weil Sie sie rufen? Ist es Demokratie, wenn man den Deutschen ein Äquivalent ihrer Leistungsfähigkeit, ohne zu fragen, abnimmt, indem man sagt, die DMark wird abgeschafft und wir nehmen eine Kunstwährung Euro, die zunehmend zum Abenteuer wird?
Gerade heute Morgen hat die Europäische Zentralbank die Zinsen beziehungsweise die Bundesbank die Zinsen auf null gesetzt, weil sie nicht mehr weiter wissen, weil die Wirtschaft trotz Goldregen in Form von Papiergeld nicht anspringt und man befürchtet, dass wir in eine Rezession abgleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gemeinnützigkeit – davon sind Sie weit entfernt. Das merken die Menschen draußen im Lande und deswegen sagen sie, Sie leben in einer Symbiose mit einer Lügenpresse auf der einen Seite
und in einem unglaublichen Parteienegoismus auf der anderen Seite. Deswegen gehen immer weniger Leute zur Wahl,
und die, die hingehen – und das fürchten Sie ja –, machen dann das Kreuzchen bei rechten Parteien. Recht so! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5211. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5211 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wirksame Maßnahmen gegen Armut und Armutsgefährdung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern einleiten, Drucksache 6/5206.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Wirksame Maßnahmen gegen Armut und Armutsgefährdung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern einleiten – Drucksache 6/5206 –
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben heute wieder das Thema Kinderarmut auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt. Kinderarmut ist einfach beschämend und solange Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern weiter an der Tagesordnung ist, finden wir es notwendig, immer wieder auf dieses Problem hinzuweisen, sei es außerparlamentarisch oder parlamentarisch.
Über 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern leben in Armut, da sind wir uns zumindest schon einmal einig. Kinderarmut hat für die Kinder und Jugendlichen ganz praktische Folgen: Sie sind vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sei es beim Kinobesuch mit den Freunden, sei es bei dem Besuch von Musikschulen. Doch nicht nur das – Armut wirkt sich auf weitere Bereiche ihres Lebens aus: schlechtere Wohnbedingungen, kaum oder gar kein Urlaub und ungesünderes Essen. All diese Armutsfolgen spiegeln sich dann auch in der Lebenseinstellung der Kinder und Jugendlichen wider. Wie die Shell-Studie 2015 belegte, stagniert die Zuversicht in eine gute Zukunft bei Kindern und Jugendlichen aus armen Verhältnissen, das heißt ganz praktisch, sie fühlen sich abgehängt und erwarten nicht viel vom Leben.
Diese Auswirkungen, die Kinder und Jugendliche in Armut tagtäglich erleben, sehen die Landesregierung und auch Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, leider nicht. Noch letztes Jahr antwortete die Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion dazu: „In Mecklenburg-Vorpommern besteht kein erhöhtes Armutsrisiko für Kinder, was die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe betrifft.“ Das sind die Realitäten, meine Damen und Herren der Landesregierung. Wir meinen, die Landesregierung muss endlich aufwachen, diese Auswirkungen sehen und sowohl die Ursachen bekämpfen als auch die Auswirkungen für die von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen abmildern und bestmöglich beseitigen.
Dazu gehört aus unserer Sicht zunächst eine eigene Landesstatistik. Diese sollte sich mit den jeweiligen Besonderheiten der Regionen und mit den einzelnen Risikogruppen beschäftigen. Sie werden mir sagen, Frau Bernhardt, da gibt es schon so viele Studien. Ja, das stimmt. Dennoch kann die Landesregierung in Kleinen Anfragen zu Kindern und Jugendlichen im Land oft keine Angaben machen, weil ihr keine Daten oder Erkenntnisse vorliegen. Dieses Manko ist endlich zu beseitigen.
Und was ich auch erlebe, ist, dass Studien oftmals infrage gestellt werden, wenn sie negativ fürs Land und seine Landesregierung ausfallen. Ich erinnere nur an das Finanzgutachten von Herrn Junkernheinrich, der feststellte, dass sich Mecklenburg-Vorpommern unterdurchschnittlich an den Kitakosten beteilige. Da das Land diese Studie nicht teilte, gab sie eine eigene Studie in Auftrag. Oder ich erinnere an die Studie der Bertelsmann Stiftung zur Qualität in der Kindertagesbetreuung. Auch diese wurde von der Landesregierung angezweifelt.
Auch bei der dem Antrag zugrunde liegenden Studie der Hans-Böckler-Stiftung wird es mal so und mal so ge
handhabt, je nachdem, wie sie ausfällt. Als wir diese Studie beispielsweise in der Aussprache im Januar 2014 hier im Landtag behandelten, stellte die Sozialministerin diese Studie noch infrage. 2016, als sie dann positiv für das Land ausfiel – die Quote hat sich verbessert –, höre ich nichts mehr von einem Infragestellen.
Deshalb ist unsere Forderung berechtigt: Erstellen Sie eine eigene Studie! Die Zahlen wären dann endlich belastbar und zudem könnte eine eigene Studie die Situation in den einzelnen Regionen – ich hatte es schon angeführt – und die Besonderheiten von armutsgefährdeten Risikogruppen besser beleuchten. Denn gerade das Letzte ist ein Punkt, der beispielsweise in der Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlt. Diese Studie betrachtet die Kinderarmut nach Bundesländern und eben nicht nach einzelnen Risikogruppen, wie zum Beispiel die Gruppe der Alleinerziehenden. Gerade bei den Alleinerziehenden ist anzunehmen, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von Alleinerziehenden, die in Armut leben, zu- genommen hat. 2014 hatten wir beispielsweise über 47.000 Alleinerziehende in Bedarfsgemeinschaften und im gleichen Zeitraum 47.000 Paarbedarfsgemeinschaften, das heißt, es leben immer noch mehr Alleinerziehende in einer Bedarfsgemeinschaft als in Paarbedarfsgemeinschaften.
Das zeigt die besondere Problematik von Alleinerziehenden: Zum einem haben sie es schwerer, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, auch zum Teil, weil schon jetzt die Kitabetreuung nicht mehr überall abgesichert werden kann, wie ich in meinem Landkreis erfahren durfte. Und zum Zweiten müssen sie, wenn sie dann in Arbeit sind, mit einem Gehalt auskommen, was weit unter dem von Paaren liegt. Das ist ein Zustand, wo auch die Politik ansetzen muss, um Maßnahmen zu entwickeln, wie Alleinerziehende unterstützt werden können. Da hilft uns nicht der pauschale Verweis auf den Familiencoach oder auf AQuA, da geht es um eine konkrete Unterstützung gerade für diese Gruppe.
Zudem betrachtet sie auch nicht die zweite Risikogruppe: Das sind Familien mit Migrationshintergrund. In Familien mit Migrationshintergrund sind Kinder überdurchschnittlich mehr als doppelt so häufig von Armut betroffen gegenüber Familien ohne Migrationshintergrund. Zahlen, wie viele Kinder das konkret sind, liegen der Landesregierung leider auch nicht vor. Ich frage: Wie wollen Sie gezielte Maßnahmen ergreifen, die passgenau auf die Regionen abgestimmt sind, wenn die Zahlen nicht vorliegen und Sie die Situation nicht kennen?
Diese Faktoren dürfen bei der Betrachtung von Kinderarmut nicht ausgelassen werden. Sie sind besonders relevant, wenn es darum geht, Maßnahmen zur Reduzierung von Kinderarmut einzuleiten. Frau Hesse schrieb in der Pressemitteilung vom 19. Februar 2016 euphorisch, dass sie den Rückgang begrüße. Das tun wir auch. Sieben Prozent weniger Kinder und Jugendliche, die in Armut leben – das ist ein guter Trend. Was Sie aber vergessen zu sagen, ist zum einen, dass der Rückgang der Kinderarmut ein bundesweiter Trend ist und zum Zweiten, dass Mecklenburg-Vorpommern nach Bremen und Sachsen-Anhalt immer noch das Bundesland mit der höchsten Kinderarmutsquote ist. Damit besteht aus unserer Sicht weiterer Handlungsbedarf. In der Pressemitteilung von Frau Hesse sind die Gründe für den Rückgang zu lesen, ich zitiere: „Vor allem der positive Trend auf dem Arbeitsmarkt hat sich auf die Armutsgefährdung
Schauen wir uns doch mal diese Begründung genauer an. Seit 2010 wächst deutschlandweit die Wirtschaft. Die Anzahl der Beschäftigten hat zugenommen. Diese Entwicklung spiegelt sich aber leider nicht in der Entwicklung der Armutsgefährdungsquote von Kindern wider. Ich möchte das an Zahlen festmachen: Im Jahr 2011 fand beispielsweise bei einem Wirtschaftswachstum von 3,7 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt gleichzeitig eine Zunahme der Armutsrisikoquote von Kindern um 2,7 Prozent statt. Auch 2012 und 2013 wuchs die Wirtschaft, dennoch stieg die Kinderarmut. Erst 2014 spiegelte sich dann das positive Wirtschaftswachstum auch bei der Kinderarmutsquote wider. Das Fazit bleibt: Trotz mehr Beschäftigung und trotz Wirtschaftswachstum haben die sozialen Gegensätze zugenommen, was sich in der Kinderarmut widerspiegelt. Es handelt sich besonders um ein Verteilungs- und sozialpolitisches Problem. Hier müsste die Landesregierung im Land und auf Bundesebene ansetzen.
Auf dem Bundeskongress – er fand im November 2015 in Hamburg statt – gab es beispielsweise eine Forderung, die wir nur unterstützen können, nämlich dass Bund und Länder in Deutschland einen gemeinsamen Aktionsplan entwickeln sollten, wie die Kinderarmut bekämpft werden kann. Ich frage: Wenn wir das Bundesland mit der dritthöchsten Kinderarmutsquote sind, warum geht dann nicht eine Initiative von uns aus? Da erwarte ich mehr als eine Lobpreisung der eigenen Arbeit. Da erwarte ich eine sachliche Auseinandersetzung. Die erfolgt anscheinend nicht. Wenn ich zum Beispiel die Antwort auf meine Kleine Anfrage lese, dass eine Ursache für die Senkung der Armutsquote 2014 die Einführung des Mindestlohnes war, dann stellt sich mir schon die Frage, wie sich der 2015 eingeführte Mindestlohn auf die Kinderarmutsquote 2014 auswirken konnte. Erst wenn uns die Zahlen aus 2015 vorliegen, werden wir wissen, wie sich auch der Mindestlohn auf die Armutsquoten auswirkt.
Zum Zweiten müssen Maßnahmen gegen Kinderarmut eingeleitet werden. Sie beziehen sich in Ihrer Pressemitteilung auf die Elternbeitragsentlastung. Das ist ein richtiger und wichtiger Punkt aus unserer Sicht. Nichtsdestotrotz steigen die Elternbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern immer weiter an, sodass mittlerweile auch die Elternbeitragsentlastung aufgebraucht sein dürfte. Und was in diesem Zusammenhang ebenfalls zu sagen ist, ist, dass sich die Armut der Menschen in M-V auch bei der Elternbeitragsübernahme widerspiegelt. Von 2010 zu 2015 beispielsweise übernahmen die Landkreise und kreisfreien Städte mehr: von 39 Millionen Euro an Elternbeiträgen auf 51 Millionen Euro in 2015, also 12 Millionen Euro mehr. Und wer zahlt das? Die Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei Maßnahmen verweisen Sie auch immer gern auf den Maßnahmenplan aus dem Jahr 2010. Schauen wir uns an, was da umgesetzt ist. Die Landesregierung spricht sich darin für kindgerechte SGB-II-Regelsätze aus. Seit fünf Jahren habe ich nicht vernommen, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen. In dem Maßnahmenplan findet sich die Maßnahme, dass es alle zwei Jahre für finanzschwache Familien die Möglichkeit eines Familienurlaubes gibt. Auf welcher Grundlage dies erfolgt, ist zweifelhaft. Die Richtlinie zum Familienurlaub ist seit einem halben Jahr außer Kraft gesetzt und eine neue ist noch nicht erlassen. Wie wichtig ist Ihnen der Familienur
laub für Kinder aus finanzschwachen Familien, wenn schon der Richtlinienerlass so lange auf sich warten lässt?
In dem Maßnahmenplan findet sich auch der Hinweis auf die Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“. Wohlgemerkt handelt es sich um eine Landesstiftung. Diese Stiftung hat den Zweck, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle Hilfen zu ermöglichen. Laut Landesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2014 hat die Stiftung Leistungen an Hilfsbedürftige in Höhe von 800.000 Euro zurückbehalten und damit ihr Stammkapital erhöht. Insgesamt sehen Sie an diesen Beispielen, dass all die Maßnahmen...
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jedes Kind, das in Armut lebt, ist eines zu viel. Und umgekehrt ist jedes Kind, das nicht mehr von Armut betroffen ist, ein kleiner Erfolg. Deshalb freut es mich zu sehen, dass wir in den vergangenen Jahren einige solche Erfolge erzielt haben, denn die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren – Frau Bernhardt hat es bereits ausgeführt – ist zwischen 2005 und 2014 um mehr als sieben Prozentpunkte zurückgegangen. Das ist aus meiner Sicht noch kein Grund zum Jubeln, aber es ist eine Bestätigung unserer Herangehensweise. Denn ob Kinder in Armut aufwachsen oder davon bedroht sind, hängt vor allem davon ab, ob ihre Eltern eine Arbeit haben und ob diese Arbeit auskömmlich ist. Es hängt eben nicht von Statistiken ab. Hauptgrund für den Rückgang der Armutsquote bei Minderjährigen ist also die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt und die gesunkene Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach dem SGB II.
In den vergangenen zehn Jahren ist uns in MecklenburgVorpommern mehr als eine Halbierung der Arbeitslosenzahl gelungen: von über 200.000 auf unter 100.000. Ich finde, das ist ein Erfolg. Hinzu kommt in der jüngeren Zeit eine stete Zunahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Allein im Vergleich zum Vorjahr haben wir aktuell ein Plus von 9.000 sozialversicherungspflichtigen Jobs. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in diesem Zeitraum um 3,8 Prozent zurückgegangen. All unsere Anstrengungen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, sie wieder beschäftigungsfähig zu machen, ihre
Qualifikationen zu verbessern und aus Arbeit gute Arbeit zu machen, lohnen sich also. Dafür stehen sowohl der Wirtschaftsminister als auch ich.
An dieser Stelle, Frau Bernhardt, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass ich sehr wohl die beiden Projekte oder Maßnahmen – es sind konkrete Maßnahmen – AQuA und Familiencoach als etwas sehr Wertvolles hier im Land empfinde. Wenn man sich das vor Ort anschaut und die Vermittlungsquoten sieht, dann erkennt man, dass beide Programme sehr erfolgreich sind. Es ist genau das, was Sie gefordert haben, nämlich konkrete, gezielte Maßnahmen, insbesondere für Alleinerziehende. Und – Sie sagten es bereits – die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Denn er spannt zumindest für die, die einen Vollzeitjob haben, ein Netz diesseits der Armutsgrenze.
So weit zum Status quo. Um diesen zu ermitteln, meine Damen und Herren, braucht es aus meiner Sicht keine eigene Landesstatistik. Es gibt die Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit, die des Statistischen Landesamtes und es gibt das gemeinsame Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, das die Daten in Teilen auch regional gliedert. Es gibt also keinen Grund für die Landesregierung, hier auch noch einzusteigen, sondern aus unserer Sicht ist es deutlich ertragreicher, unsere eigene Sozialberichterstattung in MecklenburgVorpommern auf bestimmte Themen zuzuschneiden, wie etwa im vergangenen Jahr auf die Situation der Pflegeberufe.
Zum Thema Kindertagesbetreuung: Ihren Feststellungen stimme ich in großen Teilen zu. Den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat die SPD im Bund schon vor Jahren durchgesetzt, weil die Förderung in einer Kindertagesstätte allen Kindern den Zugang zu Bildung, Teilhabe und mehr Chancengleichheit ermöglicht. Dieser Rechtsanspruch unterscheidet weder nach sozialem Status noch nach Nationalität, und das ist gut so. Maßgeblich ist allein, ob die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland respektive in Mecklenburg-Vorpommern haben. Davon ist in der Regel ab einem Aufenthalt von etwa drei Monaten auszugehen. Um gerade Flüchtlingsfamilien unser System der Kindertagesförderung und den Zugang zu ihr nahezubringen, hat mein Haus vor Kurzem die Broschüre „Ein Kita-Platz für unser Kind“ in mehreren Sprachen veröffentlicht.
Damit eben genau dieser Kitaplatz nicht zu einem raren Gut wird, wie es sich derzeit vor allem in den kreisfreien Städten abzeichnet, kann ich die Kommunen nur auffordern, dringend ihre Kitabedarfsplanung fortzuschreiben, was viele auch tun. Gerade weil wir den Mehrbedarf sehen, reicht die Landesregierung auch den Großteil der auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenen frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld an die Landkreise, kreisfreien Städte und Wohnsitzgemeinden weiter mit der Maßgabe, sie für eine Verbesserung in der Kindertagesförderung einzusetzen. Wie wichtig diese Verbesserungen sind, hat die Landesregierung auch dadurch unterstrichen, dass sie sich auf Bundesebene dafür eingesetzt hat, dass die einschlägigen Investitionsprogramme, die Sie auch in Ihrem Antrag ansprechen, gerade dafür zur Verfügung stehen, Betreuungsplätze zu schaffen und zu erhalten.