Protocol of the Session on July 7, 2010

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf von dieser Stelle aus allen an diesem Verfahren Beteiligten den herzlichen Dank noch einmal aussprechen und ich möchte das ganz persönlich vor allen Dingen für die Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung hier heute auch gegenüber der Verwaltung tun,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

ohne die wäre eine solche Abstimmung nicht möglich gewesen, und in diesen Dank ausdrücklich einschließen meine Kollegen Schriftführer und Schriftführerinnen, die das hier ganz tapfer gemacht haben, so.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und wir bedanken uns bei Ihnen für die souveräne Leitung, Herr Präsident.)

Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3094, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 5/3602. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3630 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Senioren- mitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3094 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/3602 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3630 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow. Bitte schön, Herr Grabow, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine lieben Kollegen!

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem vorliegenden Seniorenmitwirkungsgesetz wird eine langjährige Forderung der Altenparlamente aufgegriffen. Gleichzeitig waren die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, insbesondere zum Landesseniorenbeirat und dem Altenparlament, Gegenstand heftiger Diskussionen. Immerhin sind einige dieser Vorschriften sogar Verstöße gegen die Verfassung des Landes. Der Ausschuss sieht Änderungen im Gesetzentwurf vor, die diese Bedenken rechtlich tragen. Ich bitte Sie daher, der entsprechend der vom Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und NPD bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE beschlossenen Empfehlung, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss vorgesehenen Änderungen anzunehmen, zuzustimmen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Arbeit des Ausschusssekretariates. Da wir zeitweilig mit Krankmeldungen zu rechnen hatten, bedanke ich mich hier noch mal recht herzlich bei der Verwaltung. – Danke.

Danke, Herr Grabow.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach so einer langen Debatte zu einem doch so umdiskutierten Entwurf oder Gesetz wie einer so groß angelegten Verwaltungsreform – das war ja beim ersten Mal nicht anders als heute – ist klar, wenn ich es mal so

salopp sagen darf, dass vielleicht bei einigen die Luft raus ist. Trotzdem freue ich mich zumindest, dass die, die hier sind, doch sich dem Thema noch mal widmen,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

denn ich denke, es ist heute auch ein wichtiger Tag, weil wir mit der Verabschiedung des Seniorenmitwirkungsgesetzes, auf die ich natürlich hier hoffe, einen Bogen schlagen, einen großen Generationsbogen, der in dieser Landtagssitzung stattfindet. Wir werden morgen das KiföG auf den Weg bringen, also Politik für die Kleinsten und Jüngsten in unserem Land, und wollen heute das Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen, also Politik für die Großelterngeneration, kann man sagen, Politik für die Seniorinnen und Senioren in unserem Land.

Und ich habe die herzliche Bitte: Die Diskussion gerade um die Kreissitze war sicherlich auch sehr von Emotionen begleitet, was völlig normal ist. Es ist wichtig, dass in unserem Land die Generationen, aber auch die Regionen zusammenhalten. Ich hoffe, dass nach diesen hitzigen Debatten vielleicht die eine oder andere Enttäuschung, die sicherlich in der Bevölkerung auch da sein wird, das ist einfach so, wenn am Ende nur einer bei einer Abstimmung durchkommen kann, sich in den nächs ten Tagen und Wochen wieder dahin gehend legt, dass die Regionen wirklich zusammenhalten, denn in den nächsten Jahren werden auf uns noch größere Aufgaben zukommen als bisher im Bereich der Gesundheit, aber auch im Bereich des sozialen Zusammenhalts. Deswegen ist es wichtig, dass Politik an der Stelle zusammenhält, aber natürlich vor allem die Menschen in unserem Land, und das auch generationsübergreifend.

Und da bin ich bei meinem ersten Punkt. Ich werbe sehr dafür, dass dieses Gesetz, was wir heute auf den Weg bringen wollen, das Seniorenmitwirkungsgesetz, eben nicht so verstanden wird, dass es eine Bevorzugung von bestimmten Generationen ist, sondern es ist ein Beitrag für die Stärkung der Senioren, der Rechte von Seniorinnen und Senioren. Aber wir setzen auf den Generationsdialog, wir setzen darauf, dass es ein Miteinander der Generationen gibt und nicht ein Gegeneinander, was manche versucht haben, bei der Debatte um das Senio renmitwirkungsgesetz zu forcieren. Ich wehre mich dagegen als Sozialministerin, dass man versucht, die Generationen in unserem Land auseinanderzuspielen. Wir müssen zusammenhalten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig, Frau Ministerin.)

Die Koalitionspartner wollen an dieser Stelle mit dem vorgelegten Seniorenmitwirkungsgesetz ein klares Signal an die Seniorinnen und Senioren im Land setzen. Wir wollen sie nicht nur begreifen als Großelterngeneration unserer Jüngsten, sondern wir wollen sie begreifen als eine Generation, die eben nicht nur definiert werden soll über die Frage, wie kriegen wir medizinische Versorgung hin, über die Frage, wie kriegen wir die Pflege organisiert, sondern vor allem wollen wir sie auch begreifen als Generation, die heute fitter denn je ist, als eine Generation, die viele Potenziale hat, die wir brauchen, und diese Potenziale sollen in die Gesellschaft einfließen. Wir wollen, dass Seniorinnen und Senioren Möglichkeiten haben, noch besser mitzuwirken und noch bessere Teilhaberechte zu bekommen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Seniorenmitwirkungsgesetz werden wir heute ein modernes und richtungsweisendes Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen. Damit steht Mecklenburg-Vorpommern neben dem Land Berlin bundesweit an der Spitze dieser Bewegung und ich bin mir sicher, dass andere Länder nachziehen werden. Auf Veranstaltungen deutschlandweit bekomme ich jedenfalls sehr viel Zustimmung zu diesem Gesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Laufe der Beratungen in den beteiligten Ausschüssen des Landtages stand vor allem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nochmals im Mittelpunkt der Beratungen. Hierzu hat das Justizministerium für mich inhaltlich gut nachvollziehbar noch mal klipp und klar festgestellt: Die Kritik ist unbegründet. Es gibt keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken. Dies wurde dem Europa- und Rechtsausschuss schriftlich mit ausführlicher Begründung mitgeteilt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mein Appell geht abschließend an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, schließlich haben sich alle demokratischen Parteien anlässlich der zurückliegenden Altenparlamente viele Jahre immer wieder für ein solches Gesetz starkgemacht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nur Herr Grabow nicht, ne?)

Ich freue mich, dass die Koalition nun solch ein Gesetz vorlegt. Wir haben es gut beraten in den Ausschüssen. Wir werden es noch weiterentwickeln durch die Änderungsanträge der Regierungskoalition, die ich begrüße. Es wäre daher ein gutes und eindeutiges Signal an die Seniorinnen und Senioren im Land, dass wir parteiübergreifend – parteiübergreifend der demokratischen Fraktionen – etwas tun für diese Bevölkerungsgruppe. Das ist dringend notwendig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitwirkung der Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern ist bis jetzt nicht landesgesetzlich geregelt. Um nunmehr die Voraussetzung für stabile und verlässliche Rahmenbedingungen des Landes zu schaffen, hat das 5. Altenparlament am 20.06.2007 eine gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Mitwirkung der Senioren gefordert. Dies gilt ebenso für den Landesseniorenbeirat sowie die Kreis- und örtlichen Seniorenbeiräte. Der Landesseniorenbeirat hat diese Forderung an die Landesregierung unter anderem bereits anlässlich seiner Herbsttagung am 10.10.2006 gestellt.

Ein Seniorenmitwirkungsgesetz steht zudem im besonderen Einklang mit der Koalitionsvereinbarung und wird einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ziffern 217 und 218 leisten.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Können wir wieder einen Haken machen.)

Die Koalitionspartner haben sich daher bereits am 09.06.2009 darauf verständigt, ein Seniorenmitwirkungs

gesetz auf den Weg zu bringen. Mit dem Gesetz sollen die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der Senio ren in unserem Land gestärkt und aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollen auf Landesebene vor allem die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Landesseniorenbeirates gesetzlich geregelt werden. Dabei soll es sich insbesondere um die Wahrnehmung der Interessen der Senioren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Unterstützung und Beratung des Landtages und seiner Ausschüsse, der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände in allen seniorenpolitischen Fragen, die Berechtigung der Landesregierung, Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die der oben genannten Zielstellung dienen, sowie ein Anhörungsrecht vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Belange von Senioren betreffen, einschließlich der Befugnis, Empfehlungen abzugeben und zu beraten, handeln.

Diese Aufgaben, Befugnisse und Pflichten orientieren sich an denen, die der Rat für Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – der Integrationsförderrat – bereits seit mehreren Jahren hat.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Kreisseniorenräte und örtliche Seniorenbeiräte sollten nach Möglichkeit auf ihrer jeweiligen Ebene vergleichbare Aufgaben und Rechte erhalten. Unter Beachtung des Konnexitätsprinzips sind deshalb entsprechende Regelungen mit empfehlendem Charakter vorgesehen.

Die unmittelbar bevorstehende Verabschiedung des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist ein gutes Signal für die Senioren in unserem Land. Deren Rechte werden gestärkt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten erweitert. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern unter den Flächenländern eine Vorreiterrolle ein, die sich vor allem aus unserer besonderen demografischen Entwicklung begründen lässt. Was heute und morgen bei uns schon Realität ist, wird andere Bundesländer, insbesondere im Westen, erst in vielen Jahren oder Jahrzehnten erreichen. Wir müssen somit früher auf die sich ändernde Zusammensetzung unserer Bevölkerung reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Hierbei ist es wichtig, dass die Senioren unmittelbar eingebunden und direkt beteiligt werden. Dafür brauchen wir dieses neue Gesetz. Es ist zudem ein Gesetz, welches den Menschen dient und denjenigen hilft, die dieses Land in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut haben. Sie können sich zukünftig stärker einbringen und das ist auch ausdrücklich so gewollt. Auf ihr Wissen, auf ihre Erfahrung können und werden wir in Zukunft nicht verzichten. Daher bedauere ich es umso mehr, dass bei der abschließenden Beratung im federführenden Sozialausschuss des Landtages die FDP gegen den Gesetzentwurf gestimmt und sich DIE LINKE enthalten hat.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das begründe ich noch. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Die CDU hält dieses Gesetz hingegen nach eingehender Prüfung durch das Justizministerium unseres Landes für verfassungs- und rechtmäßig und vor allen Dingen für sehr zeitgemäß.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Rühs.