Protocol of the Session on April 29, 2010

(Toralf Schnur, FDP: Kompensiert.)

müssten wir erst einmal Wismar mit 400 Euro und Schwerin mit 210 Euro pro Jahr und Einwohner wieder

ausgleichen oder kompensieren, wie die FDP sagt. Am Ende zahlen die Differenz wieder die Bürgerinnen und Bürger oder die Bürgerinnen und Bürger müssen dies wieder kompensieren, wie die FDP sagt.

(Toralf Schnur, FDP: Wenigstens haben Sie es jetzt verstanden.)

Aber der CDU-Innenminister schweigt dazu. Dabei ist er doch sonst so laut und oft zu hören, wenn es darum geht, die Kommunen des Landes zum Sparen anzuhalten. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, ein ernsthafter und glaubwürdiger Einsatz für die Kommunen dieses Landes sieht anders aus,

(Toralf Schnur, FDP: Wer hat denn die Bundes- finanzausstattung abgeschafft? Wer hat denn die Bundesfinanzausstattung abgeschafft?)

etwa mit der klaren Mitteilung, was Sie überhaupt wollen. Wie stellen Sie sich zum Beispiel die künftige Gemeindefinanzierung vor? Sie überlassen das hier der Finanzministerin – von Ihnen Fehlanzeige.

Ich bin gespannt, liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, ich weiß auch, was CDU-Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker über diese Pläne denken. Dass am vergangenen Sonntag bei den Bürgermeisterwahlen kein CDU-Politiker eine entscheidende Rolle gespielt oder gar die Wahlen gewonnen hat, das sollte der CDU in ihrem Land zumindest zu denken geben. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3429. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3429 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3393 in unveränderter Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3393 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ausbildungsaufwand bei dualer Ausbildung mit Blockunterricht ab federn, Drucksache 5/3394.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ausbildungsaufwand bei dualer Ausbildung mit Blockunterricht abfedern – Drucksache 5/3394 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeiten, in denen sich die Ausbildungsbetriebe die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler eines Absolventenjahres herauspicken konnten, sind vorbei. Die geburtenschwachen Jahrgänge der 90er-Jahre lassen die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger dramatisch einbrechen. Im vergangenen Jahr gab es zumindest zahlenmäßig erstmals mehr Lehrstellenangebote als junge Menschen mit Ausbildungswunsch. In diesem Jahr werden rund 11.600 Jugendliche die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Zum Vergleich: Vor 20 Jahren waren es noch 30.000, und dieser Trend hält an. Gleichzeitig scheiden in Mecklenburg-Vorpommern monatlich rund 1.200 Menschen aus dem Erwerbsleben aus und gehen in den Ruhestand.

Diese Fakten sind die Ursache für eine öffentliche Debatte, die schon seit Wochen anhält. Diskutiert werden unter anderem Themen wie der drohende und vorhandene Fachkräftemangel, das mangelnde Können und Wollen einer Zahl von jungen Menschen, eine Ausbildung zu beginnen, die hohe Abbruchrate während der Ausbildung und die Abwanderung junger Leute. Das sind Zukunftsfragen für unser Land.

Heute nehme ich die Sorgen einiger Eltern zum Anlass, um Landeshilfe bei dualer Ausbildung im Blockunterricht einzufordern. Der Petitionsausschuss hatte im vergangenen Jahr dem Landtag empfohlen, die Bitten mehrerer Eltern um finanzielle Unterstützung für Fahr- beziehungsweise Internatskosten an die Landesregierung zu überweisen. Kollegin Schlupp ging am Mittwoch schon auf diese Problematik ein.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ziel war es, dass die Landesregierung diese Bitte in die Vorbereitung von Verordnungen oder anderer Initiativen einbezieht. Weiterhin empfahl der Ausschuss, die Petitionen auch den Fraktionen im Landtag zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für parlamentarische Initiativen geeignet erscheinen. Dieser Beschlussempfehlung schloss sich der Landtag an. Das ist auch nachzulesen im Tätigkeitsbericht von 2009.

Meine Fraktion ergreift nun die Initiative, weil die betroffenen jungen Menschen und ihre Eltern eine Lösung brauchen, die Mitglieder des Petitionsausschusses den Handlungsbedarf erkannt haben und weil politischer Konsens zwischen den demokratischen Fraktionen besteht – und auch, weil bisher niemand gehandelt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ich tue das, ich tue das wohl wissend, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bereits eine entsprechende Richtlinie gab.

(Ralf Grabow, FDP: Die haben Sie abgeschafft. Die haben Sie abgeschafft. – Michael Roolf, FDP: Die haben Sie abgeschafft, ja, ja! – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Diese Richtlinie wurde aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Landes am Jahresende 2000 außer Kraft gesetzt. Bis Ende 2000 erhielten die Kreise und kreisfreien Städte Zuschüsse des Landes für Unterkunftskosten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung für Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Und ich tue das wohl wissend, dass der Doppelhaushalt 2010/2011 längst verabschiedet ist.

(Michael Roolf, FDP: Ja, da haben wir es beantragt, da haben Sie es abgelehnt.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG bei außerbetrieblicher Ausbildung hat unter bestimmten Voraussetzungen nur, wer nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt, zugespitzt ausgedrückt: Wer sich anderswo eine Wohnung und eine Ausbildung sucht, also praktisch abwandert, wird unterstützt. Wer seinen Ausbildungsbetrieb in der Nähe hat, aber eine weit entfernte Berufsschule besucht, geht dagegen leer aus. Reise- und Unterkunftskosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, der Ausbildungsbetrieb regelt die Kostenübernahme im Ausbildungsvertrag. Dies dürfte aber insbesondere in den Kleinst- und auch Kleinbetrieben und in der allgegenwärtigen angespannten wirtschaftlichen Lage wohl eher die Ausnahme sein.

Bedingt durch den starken Rückgang der Berufsschülerinnen und Berufsschüler werden Berufsschulstandorte zunehmend zentralisiert. Die Neustrukturierung der Berufsschullandschaft, die mit der Abnahme von Standorten einhergeht, ist nicht aufzuhalten. Ziel der Raumordnung laut Landesraumentwicklungsprogramm ist es, dass die Oberzentren oder gegebenenfalls die Mittelzentren Standorte beruflicher Schulen sind. In den Entwürfen zu den regionalen Raumordnungsprogrammen sind entsprechende Untersetzungen vorgenommen und Aussagen getroffen worden.

In der „Ostsee-Zeitung“ vom 4. März dieses Jahres heißt es, ich zitiere: „Streit um Berufsschüler flammt neu auf“. Es ging darum, dass die Landeshauptstadt Schwerin nicht wolle, dass die Ausbildung von Gastronomen und Kfz-Mechatronikern in Westmecklenburg zukünftig nur noch in Parchim und Wismar stattfinden soll, wenn die Schülerzahl nicht mehr für alle drei Standorte, das heißt also auch für Schwerin, ausreiche. Grundlage ist ein vor fünf Jahren mehrheitlich im regionalen Planungsverband für Westmecklenburg gefasster Beschluss. Er besagt, dass bei rückläufigen Schülerzahlen der Unterricht in der Nord- und Südregion stattfinden wird. Der Landeshauptstadt, insbesondere den Gastronomen, passt das selbstverständlich nicht, weil Berufsschülerinnen und Berufsschüler aus Schwerin nun rauspendeln müssen.

Druckfrisch liegt nun die Unterrichtsversorgungsverordnung vor, die in der Anlage die zuständigen Schulen und Einzugsbereiche der Berufsschulen für das kommende Schuljahr benennt. Demnach erfolgt die Ausbildung von Gastronomen ab dem Schuljahr 2010/2011 auch für Schwerinerinnen und Schweriner nur noch in Parchim und in Wismar. Die Kfz-Mechatroniker sind noch einmal davongekommen. Sie werden noch an allen drei Standorten ausgebildet, so auch an der Berufsschule Technik in Schwerin, es sei denn, der Streit um den Schweriner Haushalt verhindert langfristig die Modernisierung dieser Berufsschule.

Zunehmend sind Regional- und Landesfachklassen an der Tagesordnung. Im Schuljahr 2010/2011 werden 66 Berufe in Landesfachklassen ausgebildet. Für sogenannte Splittergruppen erfolgt die Ausbildung sogar in anderen Bundesländern. Diese Zentralisierung bedeutet aber auch, dass immer mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler immer weitere Wege zur Berufsschule haben. Der Anteil derer, die nicht zu Hause oder im Heimat ort wohnen können und so Internate oder auswärtige Wohnmöglichkeiten nutzen müssen, nimmt stetig zu. Damit sind für die Auszubildenden hohe Kosten verbunden.

Wie wollen wir den Jugendlichen, deren Ausbildungsvergütung hierzulande ohnehin meist niedriger als anderswo ist, erklären, dass sie hier im Land bleiben sollen, dabei hochgradig mobil sein müssen, aber die Kosten weiterhin allein aus ihrer Ausbildungsvergütung tragen müssen? Wie wollen wir den Eltern erklären, deren Einkommen bundesweit zu den niedrigsten gehören, dass wir ihre Kinder hier im Land brauchen, sie aber nicht unterstützen werden? Die Zumutbarkeitsgrenze ist für viele Betroffene überschritten, sodass entweder der Abbruch der Ausbildung droht oder die Ausbildung gar nicht erst aufgenommen wird. Deshalb sind wir gefordert.

Eine Reihe von anderen Bundesländern unterstützt Auszubildende bei dualer Ausbildung im Blockunterricht, indem sie als freiwillige Leistung des Landes Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung und teilweise auch für die Fahrkosten geben. Die Petitionen zeigen, dass die Beschwerdeführer sich für die Zukunft ihrer Kinder einsetzen, und diese sind durchaus gewillt und auch fähig, eine Ausbildung aufzunehmen. In diesen Fällen verbauen möglicherweise allein finanzielle Hintergründe die Zukunftschancen. Und das passiert leider immer häufiger. Wir haben es zweifelsohne mit einem bundesweiten Problem zu tun, aber in Mecklenburg-Vorpommern trifft es die jungen Leute besonders hart.

Die Ursachen liegen auf der Hand: Die demografische Entwicklung ist rasant, die Unternehmen leiden an Eigenkapitalschwäche und wir sind leider ein Niedriglohnland. Auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in Form von Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise BAföG greifen zu kurz, weil sie diejenigen ausschließen, die noch zu Hause wohnen.

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft der jungen Menschen hierzulande auf stabile Beine stellen wollen, sollten Sie unserem Antrag zustimmen. So muss die Landesregierung zeitnah prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um zum kommenden Schuljahr einen Zuschuss für Reise- und Unterbringungskosten zu gewährleisten. Wir schätzen, dass dafür jährlich circa 500.000 Euro benötigt werden, die aus dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung gestellt werden müssten. Ich finde, wir sollten jede noch so kleine Möglichkeit nutzen, um jungen Menschen eine reale Chance zu geben und auf diese Weise auch dem Fachkräftemangel in unserem Land zu begegnen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lück.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Frau Lück, die beruflichen Schulen erfüllen im Interesse der Zukunftssicherung unseres Landes ihren Bildungsauftrag, Fachkräfte für die Wirtschaft in hervorragender Qualität auszubilden und den jungen Menschen eine berufliche Perspektive in unserem Land

zu ermöglichen. Ich glaube, Sie haben das sehr treffend dargestellt.

Das Angebot der Beschulung in Mecklenburg-Vorpommern umfasst 179 duale Ausbildungsberufe sowie 54 Vollzeitbildungsgänge zurzeit. Zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hat das Bildungsministerium

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist alles unbestritten.)

dazu in Arbeitsgruppen hier …

Sagen Sie es doch laut.

(Udo Pastörs, NPD: Arroganter Pinsel! Sagenhaft.)

… mit den regionalen Planungsverbänden ein leistungsfähiges Schulnetz für die beruflichen Schulen erarbeitet. Diese Schulnetzplanung ist grundsätzlich abgeschlossen. Sie bietet allen Beteiligten Planungssicherheit bei der regionalen Entwicklung der beruflichen Schulen. Ausbildungsbetriebe, Eltern und Schüler können sich langfristig informieren, welche Berufe an welchen Standorten ausgebildet werden.

Die Schulnetzplanung steht vor der Herausforderung, den demografischen Wandel zu berücksichtigen. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen von 46.807 Schülern im Schuljahr 2009/2010 an den beruflichen Schulen des Bildungsministeriums auf voraussichtlich etwa 28.000 im Zeitraum 2013 bis 2016 ist unter Bezugnahme des künftigen Kreisstrukturgesetzes eine schrittweise Konzentration auf 13 regionale berufliche Bildungszentren bis 2017/2018 geplant.

Um den Auftrag zum Erhalt eines landesweit ausgewogenen und flächendeckenden Schulnetzes für die beruflichen Schulen zu erfüllen und um die Auszubildenden nach Möglichkeit auch – auch davon haben Sie gesprochen – in der Region zu beschulen, in der sich ihre betriebliche Ausbildungseinrichtung oder ihr Wohnsitz befindet, ist zunehmend eine Orientierung auf die Bildung von regionalen Berufsgruppenklassen, das heißt die Zusammenfassung affiner Ausbildungsberufe, erforderlich – man kann vielleicht auch sagen, leider erforderlich. So werden von den 179 dualen Ausbildungs berufen in Mecklenburg-Vorpommern bereits 72 Berufe in Landesfachklassen, das heißt an einem Standort, unterrichtet.