… und weiter die berechtigten Ansprüche dieser Menschen durch geeignete Maßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu unterstützen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir sind nicht das Deutsche Reich!)
Deshalb erwarte ich nach Kenntnisnahme des aktuellen Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und angesichts Ihrer besonderen Verantwortung als Politiker eines Landes mit einer Vielzahl von Bürgern aus Hinterpommern, Posen, dem Warthegau und Ostpreußen und der geografischen Lage Mecklenburg-Vorpommerns, dass der Ihnen vorliegende Antrag meiner Fraktion Ihre uneingeschränkte Unterstützung...
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! So hilflos bin ich noch nie um eine juristische Unterweisung gebeten worden wie eben gerade von Ihnen, Herr Pastörs.
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Schön, dass Sie gar nicht hochmütig sind!)
Ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich habe ihn mehrfach gelesen und habe gedacht, da erkenne ich doch die NPD gar nicht wieder.
Sie setzen sich auf einmal für die Umsetzung von Sprüchen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein.
Und was noch doller war, wenn man sich das Urteil genau ansieht, und das haben Sie offenbar nicht, es geht in dem Richterspruch um den Schutz einer ethnischen Minderheit. Das ist auch neu für Sie.
Eine ethnische Minderheit, in diesem Fall die griechische ethnische Minderheit auf türkischem Staatsgebiet …
Also, dass Sie sich jetzt zu Sprechern ethnischer Minderheiten machen, ist auch ungewöhnlich. Aber aus dem, was Sie vorgetragen haben, merkt man, dass Sie doch bei Ihren alten Klischees geblieben sind, dass Sie einen Urteilsspruch so umzudeuten versuchen, wie er in Ihre etwas verquaste Ideenwelt passt.
Deswegen will ich mal kurz sagen, was wirklich war: Was war denn zu entscheiden? Es war – und das ist schon bedeutsam, den leichten Unterschied sollten auch Sie kennen zwischen Erbrecht und öffentlichem Recht – ein Erbrechtsfall, um den es da ging. Es ging darum, dass Menschen ein türkischstämmiges Mädchen, nämlich eine Familie, das muss ich jetzt genau sagen, eine Familie griechisch ethnischer Herkunft hat ein türkischstämmiges Mädchen adoptiert. Da war nicht von Kriegs vertreibung die Rede, sondern von etwas, was in zivilisierten Staaten so stattfindet und auch für die Adoptierten manchmal eine ganz vernünftige Lösung ist.
(Udo Pastörs, NPD: Das stimmt ja nicht so, wie Sie das sagen. Das wissen Sie. Grundlage war die Enteignung.)
Das ist Unsinn, was Sie da sagen. Entschuldigung, das ist jetzt unparlamentarisch, aber wenn jemand Unsinn redet, dann muss man das in einem deutschen Parlament auch so nennen dürfen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Das war so. Sie versuchen, das hier wieder zu verdrehen.)
Herr Pastörs, wenn Sie um eine Unterrichtung bitten, müssen sie zuhören! Sie haben das vorhin gesagt. Sie haben mich gebeten, Ihnen zu erläutern, wie dieses Urteil zu verstehen ist. Das tue ich hier. Und wenn Sie das dann anders sehen, dann liegt das möglicherweise an meiner nicht hinreichenden pädagogischen Ausbildung,
aber sicher nicht an dem Sachverhalt, aber wahrscheinlich auch in Ihrem mangelnden Auffassungsvermögen.
Es geht darum, dass ein Erbfall vom türkischen Staat nicht anerkannt worden ist. Und die Entscheidung ist ganz einfach: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nämlich gesagt, das Erbrecht ist Bestandteil des Eigentums. Das ist für uns Deutsche nicht ungewöhnlich, weil das im Bürgerlichen Gesetzbuch, das seit 1900 gilt, genauso geregelt ist. Übrigens sehr interessant, die Türken haben dieses – das ist aber nur historisch, rechtshistorisch – BGB übernommen.
Das ist der einzige vergleichbare Sachverhalt, den ich finden kann in dieser Entscheidung, mit der Entscheidung, die Sie dann nachher zitiert haben. Was herausgekommen ist, das ist nicht überraschend für Leute, die die Rechtsprechung dieses Gerichtshofes kennen und sie auch, wie ich zum Beispiel, für sehr gut halten, dass ein Staat nicht einfach herkommen kann und Eigentumsrechte nur deshalb beschneiden kann, weil derjenige, der Eigentum, in diesem Fall durch Erbrecht, durch
Erben, erwirbt, einer ethnischen Minderheit angehört. Das ist für uns Demokraten übrigens nichts Ungewöhnliches, das kennen wir, der Schutz ethnischer Minderheiten, auch gerade im Zivilrecht. Bei uns nennt man das die Drittwirkung der Grundrechte. So einfach ist das.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Nur nicht den Schutz der ethnischen Mehrheiten. Den kennen Sie nicht.)
Es ist schon schwer, Sie in den Ausschüssen zu ertragen, aber es ist noch schwerer, wenn man hier reden und dafür werben soll, dass das, was wir Europäer von Eigentumsrecht, von Schutz ethnischer Minderheiten meinen, Allgemeingut ist.
Und ich sage jetzt etwas zu dem, was Sie da herauslesen wollen: Der Fall, den Sie meinen, ist gerichtlich entschieden. Am 7. Oktober 2008 hat der Europäische Gerichtshof schon die Zulässigkeit der von der preußischen Treuhand vertretenen Klage von 23 Vertriebenen gegen den Staat Polen auf Rückgabe von Eigentum und Schadenersatz,