Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hans Kreher, Fraktion der FDP, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
Ich bitte Sie, das zu entschuldigen, und rufe auf den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
(Udo Pastörs, NPD: Verkehrs- minister aus dem Verkehr gezogen. – Zuruf von Minister Volker Schlotmann)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erfolgt für den Zeitraum vom 01.01. bis 31. Juli 2010 nach bisherigem altem Recht, das ist allen bekannt, und ab dem 1. August 2010 für das Schuljahr 2010/2011 nach neuem Recht. Die Personalausgabenzuschüsse bemessen sich gemäß Paragraf 128
des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. August 2010 nach den jeweiligen tatsächlichen Personalausgaben des Landes des vergangenen Haushaltsjahres an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Und diese Istkosten aus 2009 liegen seit Februar 2010 vor, so ist es in jedem Jahr, und bilden sozusagen die Grundlage für die Berechnung der Schülerkostensätze.
Die Höhe dieser Schülerkostensätze bei beruflichen Schulen, dann auch noch nach jedem Bildungsgang einzeln, wird derzeit berechnet. Es ist davon auszugehen, dass diese Berechnungen bis Ende März abgeschlossen werden. Das ist auch im Interesse der freien Träger, um das mal ganz klar zu sagen.
Eine Zusatzfrage dazu: Ist für diese Träger unter den gegebenen Bedingungen noch die Übergangsfrist von einem Jahr, die das neue Schulgesetz vorsieht, gewährleistet?
Herr Kreher, so, wie die Planungsabläufe sind, gehen wir davon aus, dass alles nach geltendem Recht gewährleistet ist. Wir sind auch mit den Trägern in Gesprächen und wir haben da keine Panikmache.
14. Wie hoch beziffert das Bildungsministerium die Ein sparungen im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Ersatzschulen durch die Änderung der Paragrafen 128 folgende Schulgesetz im Haushalts jahr 2010 und 2011?
Ich habe bereits gesagt, bis Ende März liegen die Zahlen vor. Wir gehen ja nicht von vornherein von Einsparungen aus, sondern haben ja genau diese Kostensätze auch nach Prozenten im Gesetz angegeben. Wir werden Ende März diese Zahlen haben. Ich kann ja jetzt nicht von vornherein sagen, wir beziffern irgendwelche Einsparungen. Wir machen das nach den Istausgaben des vergangenen Jahres, berechnen das und legen das Ende März vor. Und dann werden wir ja gemeinsam schauen können, welche Zahlen da zustande gekommen sind.
Und wird dabei auch berücksichtigt, bei diesen Zahlen, die kommen werden, wie viele Schulen in freier Trägerschaft bei diesen eventuell kommenden Fördersätzen schließen müssen beziehungsweise höhere Zuzahlungen von den Eltern fordern müssen?
Zusatzfrage: Dann ist die Zeitungsmeldung, wonach Schülerstipendien vergeben werden sollen an Zuwandererkinder, nicht korrekt?
Ihre Frage ist nicht korrekt. Die Landesregierung unterstützt die gemeinnützige HertieStiftung genauso wie über zehn andere Bundesländer, aber die Landesregierung selbst vergibt keine Schülerstipendien.
Zusatzfrage: Die Landesregierung vergibt also Gelder, damit andere Körperschaften Schülerstipendien vergeben?
Wir fördern im kulturellen, im schulischen, im hochschulischen Bereich viele Projekte, so auch in diesem Fall. Aber Ihre Frage lautete ja, vergibt die Landesregierung, und die Antwort lautet: Die Landesregierung vergibt zurzeit keine Schülerstipendien.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und bitte noch einmal um Entschuldigung.
16. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung hinsichtlich eines Beschlusses des Kreistages Ludwigslust, wonach dieser das Land als zuständige Verkehrsbehörde auf gefordert hat, alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer deutlichen Verminderung der Ver kehrsbelastungen und der damit verbundenen Gesundheits gefährdungen, insbesondere durch Lkw-Verkehre, im Verlauf der den Landkreis betreffenden Bundesstraßen in den letzten Jahren entstanden ist (Mautumgehungsver- kehr)?
Abgeordneter Köster, grundsätzlich zur Aufgabenverteilung: Nach Artikel 83 des Grundgesetzes führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. Nach dem Autobahnmautgesetz des Bundes ist der Bund selbst für die Bemautung seiner Straßen zuständig. Die Länder vollziehen das Straßenverkehrsgesetz. Wer in den Ländern konkret zuständig ist, regelt dann das Land selbst.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt, dass für verkehrsrechtliche Anordnungen auch auf Bundesstraßen nach der Straßenverkehrszuständigkeits-Landesverordnung vom 01.07.1991 die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Verkehrsbehörden des Landes zuständig sind. Es ist also festzustellen, dass – abgesehen von der Frage der Maut – der Landkreis Ludwigslust auf Bundes
straßen als untere Verkehrsbehörde des Landes für verkehrsbehördliche Maßnahmen zuständig ist. Dies gilt auch für Mautausweichverkehre und Beschränkungen der Geschwindigkeit oder des Gewichtes.
Ich habe vor einigen Wochen dem Bundesverkehrsminister Ramsauer einen Brief geschrieben mit den Feststellungen und mitgeteilt, dass immer mehr Lkws auf Bundesstraßen angetroffen werden und die Bevölkerung darunter leidet. Die Antwort von ihm: Der Bundesverkehrsminister weist darauf hin, dass die B 5 im Raum Ludwigslust keine mautbedingten Verlagerungsverkehre aufweise. Das Land wird den Landkreis allerdings bei der Unterstützung verkehrsbehördlicher und baulicher Maßnahmen natürlich in vollem Umfange unterstützen.
Eine Zusatzfrage: Ich weiß ja nicht, ob die Anfrage des Landkreises schon eingegangen ist. Werden Sie dem Landkreis Ludwigslust beziehungsweise dem Kreistag Ludwigslust mitteilen, dass Sie persönlich, also Ihr Haus, nichts speziell machen können?