Protocol of the Session on March 11, 2010

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

10. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zum Vorhaben ein, den landwirtschaftlichen Anbau der von der BASF ent wickelten Gentechnikkartoffel Amflora auch in MecklenburgVorpommern auf 20 Hektar ohne klare Ausbringungsregeln, ohne klare Kennzeichnungsregeln für Lebens- und Futtermittel vor zunehmen?

Ich habe ja der Öffentlichkeit gesagt, ich will das hier auch noch einmal ausdrücklich tun, dass die Landesregierung den Beschluss der Kommission vom 2. März 2010 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Futtermitteln, die aus der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora gewonnen werden, und des zufällig oder technisch nicht zu vermeidbaren Vorhandenseins dieser Kartoffelsorte in Lebensmitteln und Futtermitteln zur Kenntnis genommen hat. Im Übrigen weise ich in dem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Kartoffelsorte Amflora noch nicht im Sortenregister eingetragen ist, sodass ein flächiger Anbau in Deutschland und in Europa zurzeit gar nicht vonstatten gehen kann, sondern diese Kartoffelsorte, wenn überhaupt, nur zu Versuchszwecken angebaut werden kann.

Zusatzfrage: Wird der Anbau, der ja in diesem Jahr geplant ist von der BASF, in Mecklenburg-Vorpommern dann als Versuchsanbau vorgenommen?

Der Antrag an die Bundesregierung ist gestellt und ich gehe davon aus, denn die Genehmigung ist erteilt, dass die Bundesregierung den Anbau der Amflora als Versuchsanbau in MecklenburgVorpommern genehmigen wird. Im Übrigen sollten Sie wissen, wenn Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, dass der Anbau schon dem Standortregister mitgeteilt worden ist.

Zweite Zusatzfrage: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die in den letzten Jahren immer wieder aufgetretenen Mängel beim Anbau, bei der Ernte nachhaltig zu beseitigen?

Es sind nach meiner Kenntnis, so, wie wir das gefördert haben, beim Anbau und auch bei der Begleitung dieses Projektes keine Mängel entstanden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat klare Bedingungen an den Anbau gestellt, sowohl was die Sicherungsfragen anbelangt als auch was den Prozess des Anbaus und des Verfahrens anbelangt. Diese Maßnahmen werden weiterhin kontrolliert und umgesetzt.

Frage 11.

Ja, bitte.

11. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die vor geschriebene Lagerkapazität von 180 Tagen für anfallende Gülle aus der Massentierhaltung im Land sicherzustellen, angesichts der Tatsache, dass die meisten Betreiber von Tiermastanlagen ihre Lagerkapazitäten bereits ausgeschöpft haben, obwohl Gülle im Herbst bis zum 15. November ausgebracht werden konnte, womit die halbjährliche nachgewiesene Lagerzeit noch nicht abgelaufen ist?

Ich habe dazu eben schon Stellung genommen. Ich will die Frage noch einmal untermauern. Im Zuge weiterer Maßnahmen zur ausdrücklichen Verringerung von Nährstoffeinträgen

(Udo Pastörs, NPD: Andere meinen Sie!)

und der zunehmenden Nutzung als Stickstofflieferant werden Gülle oder diese Produkte neuerdings nicht bis

zum Beginn der Sperrfrist ausgebracht, sondern nur so lange, wie die Pflanzen diese Nährstoffe aufnehmen.

Im Übrigen, bezogen auf Ihren Zwischeneinwand vorhin, in Mecklenburg-Vorpommern – deswegen habe ich das halbe Jahr genannt – ist im letzten Jahr das letzte Mal am 15. Oktober aufgrund der Witterungssituation Gülle ausgebracht worden. Somit ist – und das ist richtig, wie Sie es eben angedeutet haben, nach der Düngeverordnung tatsächlich das letzte Mal am 15. November die Möglichkeit gegeben, um diese Produkte auszubringen – längstens eine Frist bis zum 31. Januar vorgesehen.

Daraus ergibt sich, dass die Landwirte klar kalkulieren müssen. Gemäß der Verordnung über die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, das gilt im Übrigen für Jauche, für Gülle, für Festmist und für Silosickersaft, reicht dafür grundsätzlich die vorgeschriebene Lagerkapazität von einem halben Jahr in Mecklenburg-Vorpommern vollkommen aus. Wir haben ganz klar hier und heute noch einmal deutlich zu machen, dass im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen, wenn Landwirte sich an diese Verordnung nicht halten, dann auch die CrossCompliance-Regelungen greifen und diese Unternehmen mit erheblichen Abzügen ihrer Zahlungsansprüche zu rechnen haben.

Erste Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich, dass nach 90 Tagen bereits, Mitte Februar – oder noch nicht mal, das waren ja fast nur 60 Tage –, einige Landwirte oder Großbauern schon klagten, dass ihre Kapazitäten ausgeschöpft sind, obwohl ja in der Zeit, wenn ich das richtig rechne nach den Daten, die Sie mir genannt hatten, bis 15. Mai eigentlich Vorratswirtschaft betrieben werden könnte? Dann sind nämlich erst die 180 Tage um.

Ich will ausdrücklich sagen, das, was Sie hier andeuten, was die Diskriminierung von landwirtschaftlichen Unternehmen anbetrifft, der Massentierhaltung, dass wir hier Unternehmen haben, die solide wirtschaften, es gibt eine klare Verordnung und diese Verordnung hat jeder Betrieb einzuhalten, ansonsten ist es betriebliches Management. Und Sie haben ja auch zur Kenntnis genommen in der Frage, die Herr Professor Tack gestellt hat, dass die Landwirte sich in Mecklenburg-Vorpommern an diese Verordnung gehalten haben. Es hat keine Ausnahmegenehmigung innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegeben.

Zweite Zusatzfrage: Entspricht es aber nicht dem Vorsorgeprinzip, dass die Landesregierung mit Kontrollen bereits im Vorfeld sicherstellt, dass eine derartige Lagerkapazität für 180 Tage wirklich vorrätig vorhanden ist und nicht erst im Nachhinein bestraft werden muss?

Jeder Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern, der durch das Land Mecklenburg-Vorpommern betreut wird, und das sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen, die in den Ämtern für Landwirtschaft gemeldet sind, haben sich an diese Verordnung zu halten. Sie haben dafür ein halbes Jahr Lagerkapazität nachzuweisen, ansonsten bekommen sie gar keine Genehmigung zur Tierhaltung.

Tja, offenbar stimmt da was nicht.

Nee, bei Ihnen stimmt was nicht.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller...

Das ist eine Unverschämtheit.

Meine Damen und Herren...

Bei Ihnen stimmt was nicht. Bei Ihnen stimmt auch was nicht.

Meine Damen und Herren...

Bei Ihnen stimmt auch was nicht.

Herr Minister!

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das lasse ich mir nicht länger bieten von Ihnen.)

Bei Ihnen stimmt was nicht.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das ist eine Unverschämtheit, die Sie sich hier anmaßen.)

Herr Minister, ich weise das als unparlamentarisch zurück.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ich stelle hier Fragen und Sie haben die Fragen zu beantworten und nichts anderes.)

Bei Ihnen stimmt trotzdem was nicht.

Herr Borrmann, beruhigen Sie sich!

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Nein, da kann ich mich nicht beruhigen. Das ist eine Unverschämtheit gegenüber Parlamentsabgeordneten.)

Wir sind hier in einer Landtagssitzung.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD – Stefan Köster, NPD: Lieber steckt er sich das Geld in die Taschen. – Udo Pastörs, NPD: Das ist eine Sauerei erster Rangordnung, Frau Präsidentin.)

Herr Pastörs, setzen Sie sich bitte. Wir sind jetzt hier in der Fragestunde.

(Udo Pastörs, NPD: Und Sie greifen da nicht ein. Was der sich geleistet hat, der Herr Backhaus!)

Meine Damen und Herren, jetzt beruhigen wir uns wieder. Wir befinden uns hier in der Fragestunde und ich führe jetzt die Fragestunde fort.

(Stefan Köster, NPD: Sie lassen sich doch auch kaufen.)

Ich bitte jetzt, erst mal die Fragestunde zu beenden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Köster hat Korruptionsvorwürfe erhoben. – Stefan Köster, NPD: Ja, das ist Korruption. Die ehemaligen Förderer vom Landwirtschaftsminister werden von den Medien wiedergegeben. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wo sind denn die juristischen Beweise?)

Meine Damen und Herren, wir setzen jetzt die Fragestunde fort und ich bitte den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Umfang bisher geleisteter Subventionen an einen privaten Landwirtschaftsgroßbetrieb in Ostvorpommern, welcher eine 6.000 Hektar große Nutzfläche entlang der Küste des Peenestroms umfasst?

Zur Beantwortung: Die Landesregierung sieht sich aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald vom 4. Mai 2009 außerstande, die Daten, und das ist Datenschutz, von Landwirtschaftsbetrieben zur Agrarförderung öffentlich bekannt zu geben, wenn dieser Veröffentlichung ausdrücklich widersprochen wird. Und das ist in dem Fall geschehen.

Zusatzfrage: Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl der Agrarunternehmen mit über 100 Hektar Flächengröße, die sich derzeit im Privatbesitz ehemaliger SED-Kader und LPGVorstände befinden?

(Udo Pastörs, NPD: Hervorragend!)