Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3304 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3304 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG –, auf Drucksache 5/3250, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/3306.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3250 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern auf Drucksache 5/3250. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3306 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um
sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, der LINKEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/3250 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3250 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, auf Drucksache 5/2609, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 5/3270.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2609 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 5/3270 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Staatsvertrag ging es um die Zukunft der ZVS, um eine möglichst optimale Ausschöpfung der vorhandenen Studienkapazitäten mit örtlicher Zulassungsbeschränkung bei gleichzeitiger Gewährleistung eines maximalen Handlungsspielraumes bei der Auswahl von Hochschule und Studierenden.
Dies wäre mit dem vorliegenden Staatsvertrag gelungen. Leider allerdings ist im Verlauf der Besprechungen eine Änderung durch die Koalition herbeigeführt worden und damit wird sie also aus unserer Sicht mehr Bürokratie und Regelwut wieder mit einführen. Wir denken, es müsste genau in die entgegengesetzte Richtung, nämlich in Richtung mehr Hochschulautonomie gehen. Daher können wir dem Staatsvertrag mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr zustimmen.
Wir wollen trotzdem die Arbeit der ZVS, aber vor allem die des Bildungsministeriums weiter kritisch begleiten und dafür Sorge tragen, dass sie die Auswahlmöglichkeiten der Hochschulen nicht einschränken. Die Möglichkeiten der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden haben bundesweit zugenommen. Studienplätze waren zuletzt aufgrund von Mehrfachbewerbungen durch künftige Studierende vakant geblieben.
Angestrebt ist ein kooperatives Verfahren zur Abgleichung des Bewerbungsstandes von Studierenden. Hochschulen definieren weiterhin die Kriterien der Zulassung. Studierende können eine Priorisierung ihrer Studienwünsche vornehmen. Durch einen Mehrfachzulassungsabgleich werden Vakanzen vermieden.
Zur Erinnerung: Ab 1972 durften Beamte über das Studienschicksal von jungen Menschen entscheiden. Die sogenannte Studentenlandverschickung war unbeliebt und ineffizient. Die FDP plädierte schon lange für die Abschaffung der ZVS und ihrer damaligen Funktion. Das jetzt erreichte Ergebnis ist daher auch Teil kontinuierlicher liberaler Hochschulpolitik. Auch hier gibt es nun mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Gefordert war die radikale Umgestaltung der ZVS von einer starren Behörde in eine effiziente Dienstleistungseinrichtung. Das ist aus liberaler Sicht nur zu begrüßen.
Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, wie es etwas bedrohlich heißt, fand unsere volle Zustimmung. Die Änderungen, die jetzt eingearbeitet wurden, lehnen wir dagegen ab, weil sie dem Geist des Staatsvertrages widersprechen.
Meine Damen und Herren, wir werden uns deshalb der Stimme enthalten, aber sehen doch mit großem Unwohlsein, dass hier wieder versucht wird, die Hochschulautonomie auf diesem Weg einzuschränken. – Danke, meine Damen und Herren.
Sie haben mit viel Aufwand am Kern der Sache vorbeiargumentiert und ich darf ankündigen, dass meine Worte auch für die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der CDU stehen.
Was hat die Koalition im vorliegenden Gesetzentwurf getan? Sie hat eingegriffen oder will eingreifen in das Hochschulzulassungsgesetz. Was steht da schon heute drin? Da steht Folgendes drin, damit alle auch noch mal nachvollziehen können, worum es eigentlich geht: Wenn eine Hochschule zum zweiten Mal in einem Studiengang mehr Bewerber hat, als sie eigentlich seriös ausbilden kann, als sie Studienplätze hat, dann muss diese
Hochschule – nein, falsch, im Gesetz steht, soll diese Hochschule eine Zulassungsbeschränkung vornehmen. Das ist heute in Mecklenburg-Vorpommern Recht und Gesetz.
Und dann haben wir aber als Koalitionsfraktionen darum gebeten, uns vom Ministerium darstellen zu lassen, wie denn die Praxis aussieht an den Hochschulen. Da gibt es diesen dicken Ordner, Herr Kreher, den auch Sie haben, und ich würde Ihnen empfehlen, da mal reinzusehen.
Da können Sie zum Beispiel Folgendes feststellen, ich nehme ein Beispiel heraus: Beim Lehramt Gymnasium Mathematik an der Universität Rostock betrug die Auslastung im Wintersemester 2006/2007 258 Prozent bei den Erstsemestern. Ein Jahr später betrug die Auslastung 149 Prozent und ein weiteres Jahr später, nämlich im Wintersemester 2008/2009 393 Prozent. Es kommen nicht vier Bewerber auf einen Studienplatz, sondern vier Studenten auf einen Studienplatz, und zwar Lehrerstudienplätze, Herr Kreher. Sie sind doch auch Lehrer. Und das sind doch Zustände, die wir als Land nicht zulassen können. Wir können doch nicht zulassen, dass Studenten unter miserablen Bedingungen in unserem Land ausgebildet werden, jedenfalls, was die Platzkapazitäten und die Personalkapazitäten angeht, weil die Hochschulen nicht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, Hochschulzulassungsbeschränkungen einzuführen.
Ich weiß auch nicht, was Sie da immer von Hochschulautonomie reden. Auch für die Hochschulen gilt die Verfassung, gilt der Rechtsstaat und gelten die Gesetze. Da sind keine Sonderregelungen. Das Einzige, was wir jetzt als Koalition machen, das wirklich Einzige ist Folgendes, wir ersetzen das „sollen“ durch ein „müssen“. In Zukunft sollen die Hochschulen nicht nur Hochschulzulassungsbeschränkungen einführen, sondern sie müssen sie einführen, damit Studenten in diesem Land vernünftig ausgebildet werden können.
die Möglichkeit gegeben zu sagen, falls ihr gut begründen könnt, warum ihr glaubt, dass eine Hochschulzulassungsbeschränkung doch nicht notwendig ist, weil es ein einmaliger Vorgang ist zum Beispiel, dann könnt ihr eine Ausnahmegenehmigung beim Bildungsministerium beantragen.
dass wir als demokratische Abgeordnete alle dazu beitragen sollten, dass alle staatlichen Einrichtungen die Gesetze einhalten. Da kann ich wirklich auch mal in Richtung Ministerium sagen: Auch das Thema Rechts- und Fachaufsicht steht natürlich auf der Tagesordnung, weil die Hochschulen hätten bisher bereits dieser Rechtsnorm folgen müssen. Mir sagen die Juristen immer, „sollen“ heißt nicht, du kannst machen, was du willst, sondern „sollen“ heißt, du musst, wenn du kannst und die sachlichen Gründe dafür vorliegen. Und das ist nicht geschehen.
Und damit ist jetzt Schluss, Herr Kreher! Wir wollen, dass unsere Studenten gut ausgebildet werden, insbesondere die Lehrer, damit unsere Schüler auch gut ausgebildet werden in Mecklenburg-Vorpommern, und deswegen ist die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes richtig. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.