Er will der Landesregierung beweisen, dass es dringend notwendig ist, dass die Opposition dafür Sorge trägt, dass diese arbeitet.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir stellen fest, dass die Finanzierung der Theater- und Orchesterlandschaft nicht geregelt ist.)
Und danach, Herr Holter, wird es so sein, dass entweder Sie oder Herr Koplin, wenn es denn vernünftig ist, Ihren Antrag zurückziehen. Wenn Sie es nicht tun, sage ich an dieser Stelle, dass wir die Dringlichkeit dann ablehnen werden.
Also, meine Damen und Herren, in der letzten Woche hat die Theater AG abschließend getagt. Es gibt eine Geschäftsordnung der Landesregierung, die Sie, Herr Holter, ja wohl noch gut kennen werden,
Mit dem heutigen Tage – das haben Sie sehr gut geahnt, Herr Koplin – ist es in der Tat so, dass der Erlassentwurf
das, was Sie begehren, meine Damen und Herren von den LINKEN, erfolgen, nämlich: Wir werden den Erlass unverzüglich regeln und die Landesregierung wird die Neuaufteilung der Theater- und Orchesterfinanzierung vornehmen, so, wie es sich gehört. Und mit dem heutigen Tage hat dies bereits begonnen.
Herr Holter, es wäre schön, wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen. Noch einmal für die Damen und Herren hier: Sollten Sie es nicht tun, werden wir die Dringlichkeit ablehnen. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der LINKEN und der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 30. Oktober bis 20. November 2009 und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, auf Drucksache 5/3095, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/3304.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) vom 30. Oktober bis 20. November 2009 und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3095 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 30. Oktober bis 20. November 2009 und zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes auf Drucksache 5/3095. Der Innen
ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3304 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3304 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3304 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Frau Präsidentin! Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Der Gesetzentwurf beinhaltet vier Artikel. Es ist nicht abgestimmt worden über Artikel 4 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. Und wegen der Rechtssicherheit für dieses wichtige Gesetz ist zumindest eine korrekte Abstimmung erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Abstimmung entsprechend dem Antrag von Herrn Bluhm gegebenenfalls wiederholen zu können
Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich beim Abgeordneten und Vizepräsidenten Bluhm für den Hinweis. Es ist in der Tat hier ein Verwaltungsversehen passiert, weil der eigentliche Staatsvertrag nur drei Artikel enthält, aber unser Gesetzentwurf vier Artikel.
Ich gehe davon aus, dass die Einzelabstimmung zu den Punkten 1 bis 3 durchgeführt worden ist und auch nicht in Zweifel gezogen wird. Es bleibt uns also lediglich, noch einmal über Artikel 4 des Gesetzentwurfes abzustimmen und die Schlussabstimmung danach noch einmal zur Sicherheit zu wiederholen.
Deshalb rufe ich jetzt also noch einmal auf den Artikel 4 der Drucksache 5/3095 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. Wer diesem Artikel 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Artikel 4 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der LINKEN und der NPD angenommen.