Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das läuft immer so ein bisschen nach dem gleichen Schema. Wir haben das beim vorherigen Tagesordnungspunkt auch gehabt. Wenn ich Herrn Roolf fragen würde, ob er für Bildung sei, dann würde er sagen, ja. Das glaube ich ihm auch. Wenn ich sage, wir würden die Straße zwei Jahre später bauen, dann würde er sagen, so haben wir es nicht gemeint.
Wenn dieses Land bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit geht, dann muss es Prioritäten setzen. Und insofern, wenn man dann dem Kollegen Müller hier zuruft, er solle doch zu Herrn Stein und zu Herrn Rhein gehen und sich vor diese stellen, da kann ich Ihnen sagen, auch bei Herrn Karlo Schmettau in Mirow, FDP, würden Sie genau die gleiche Antwort kriegen wie in Malchow, in Waren oder auch in Mirow. Wir haben uns nämlich längst geeinigt, wenn die Haushalte angestrengt sind, in prioritäre Dinge zu investieren. Straßen sind noch später zu reparieren. Das, was wir bei Kindern versäumen, ist irreparabel. Das will ich einfach noch mal zum Tagesordnungspunkt vorher sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern, Herr Kreher, besitzt ein umfangreiches kulturelles Erbe. Dieser Reichtum spiegelt sich zum Beispiel in einer großen Anzahl von historischen Schlössern und Gutshäusern, in ihren Anlagen und in zahlreichen Museen wider. Sie waren beziehungsweise sie sind der Stolz der Besitzer. Die Landesregierung legt seit 1990 größten Wert auf die Förderung
und Unterstützung dieses Erbes, unabhängig davon, ob in Privatbesitz, in Besitz des Landes, der Kommunen oder anderer Institutionen. Daneben wurden Initiativen und Vorhaben zum Beispiel der Backsteingotik und der Klosterstätten gezielt unterstützt und Marken gebildet. Das bisher Erreichte und der Zuspruch durch in- und ausländische Gäste legen darüber eindrucksvoll Zeugnis ab. Die Bedeutung, die das Land seinem kulturellen Erbe beimisst, ersieht man insbesondere an den hohen Mitteln, die das Land Jahr für Jahr im Kulturbereich einsetzt.
Bei allem Verständnis, Herr Kreher, ich nehme Ihnen ab, dass Sie nach Kriterien ringen, und Sie haben selbst gesagt, man muss erst Kriterien haben, um dann nach diesen zu entscheiden. Jetzt sage ich einfach mal, und Sie können geteilter Meinung sein, genau das ist passiert. Ein Blick in die Landeshaushaltsordnung macht schnell deutlich, dass es bereits diese Kriterien und Regelungen für die Beteiligung des Landes gibt.
Die haben Sie eben hier nicht zitiert. Das werden Sie uns wahrscheinlich gleich darlegen, warum dies nicht geschehen ist, denn in Paragraf 63 der Landeshaushaltsordnung ist geregelt, dass Vermögensgegenstände nur erworben werden sollen, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit erforderlich sind – Dinge, die Sie eben gesagt haben. Oder in Paragraf 65 soll sich das Land nur beteiligen, wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt oder wenn das Land einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält.
Anderes habe ich bei Ihnen auch nicht gehört. Ich glaube kaum, dass man Kriterien erfinden oder herausfinden kann, die über diese grundlegenden Kriterien hinausgehen. Sie sehen im Grunde genommen, dass diese Kriterien jeweils einzelfallbezogen – auch das haben Sie ja mehr oder weniger gesagt – angewendet werden. Jetzt noch ein zusätzliches Verfahren zu entwickeln, das glaube ich nicht, dass dies zielführend ist, sondern ich glaube, es geht Ihnen eher, Herr Kreher, bei allem Respekt darum, zu sagen, dass Sie diese Kriterien kennen. Ich habe Sie Ihnen jetzt eben genannt. Und dass man dann auch im Verfahren darüber sprechen muss, welches Konzept dahinter steht, ich glaube, das ist wichtig.
In Kenntnis dieser Verantwortung wurde unlängst Schloss Bothmer in Landesbesitz übernommen. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört. Daneben plant das Land eine Beteiligung mit einer Mehrheit von 51 Prozent an der Betreibergesellschaft „Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH“. In beiden Fällen sind die Kommunen an das Land mit der Bitte um konkrete Unterstützung herangetreten. Innerhalb kürzester Zeit ist es gelungen, nach diesen Kriterien für alle Seiten befriedigende Lösungen zu finden. Das Bewusstsein, dass es sich in beiden Fällen um einmalige und unwiederbringliche Denkmale handelt, hat die Verantwortlichen auf allen Ebenen getrieben und nach konstruktiven Lösungen entsprechend der Landeshaushaltsordnung, nach den hier zitierten Kriterien dann auch entscheiden lassen.
Gemeinsam ist beiden Objekten, um nur bei diesen Beispielen zu bleiben, ihre Einmaligkeit und damit die
historische Bedeutung. Kulturerbe ist nicht messbar. Betriebswirtschaftliche Gründe allein können nicht für oder gegen ein Engagement des Landes sprechen. Kulturpolitik heißt auch, Rahmenbedingungen zu schaffen, ohne dabei den wirtschaftlichen Einsatz von Mitteln aus den Augen zu verlieren. Auch Sie haben von Machbarem und von Wünschenswertem gesprochen. Dieser Aufgabe wird das Land Mecklenburg-Vorpommern in beiden Fällen verantwortungsvoll gerecht.
Daneben, Herr Kreher, besitzt das Land das Staatliche Museum Schwerin, Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten, inklusive der Schlösser Ludwigslust und Güs trow, andere bedeutende Einrichtungen auf der anderen Seite wie die Stiftung Pommersches Landesmuseum in Greifswald oder die Ernst-Barlach-Stiftung in Güstrow, die Stiftung Mecklenburg, die Stiftung Deutsches Meeresmuseum in Stralsund und das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop und, und, und. Sie werden durch das Land jährlich in erheblichem Umfang institutionell gefördert. Dazu sind Landesbeteiligungen weder erforderlich noch wirtschaftlich die beste Lösung. Gerade in den speziellen Kulturbereichen kommt es auf eine zielgerichtete Unterstützung und Förderung an und dafür stehen, wie wir finden, die nötigen Instrumente zur Verfügung.
Es steht mir nicht zu, ich würde Sie aber trotzdem bitten, noch einmal zu überlegen, Herr Kreher, diese Kriterien, die wir haben, sind da. Es ist kaum möglich, diese zu toppen. Das, worum es Ihnen meiner Meinung nach geht, ist, wie gestaltet man das aus, wie kommt man darüber ins Gespräch, wie streitet man meinetwegen auch darüber. Aber das Erfinden neuer Kriterien ist nicht zielführend. Ich glaube, das habe ich ausführlich begründet. – Herzlichen Dank.
Verehrter Herr Kollege Kreher, es ehrt Sie sehr, dass Sie sich mühen, dass Sie sich engagieren, um die Landesregierung auf einen guten Weg zu bringen. Es ehrt Sie sehr, dass Sie sich Mühe geben, Hilfestellungen zu leisten, um etwas zu erfüllen, was Ihrer Meinung nach die Landesregierung nötig hat, nämlich Beteiligungskriterien des Landes bei kulturellen Einrichtungen.
Nun ist es ja in unserem Land so geregelt, dass Kultur ohne öffentliche Förderung überhaupt nicht auskommt. Kultur ist Länderhoheit. Natürlich gibt es auch Beteiligungen des Bundes, auch der Kommunen an kulturellen Einrichtungen. Das bedeutet aber nicht, dass das alles durch Kriterien bloß in der Vergangenheit geschehen ist. Wenn ich das richtig sehe, ich war bei der Januarsitzung nicht hier, war Peenemünde Ausgangspunkt Ihrer Fragestellung. Peenemünde taucht aber, wenn ich den Antrag lese, namentlich hier überhaupt nicht auf.
Insofern ist die erste Frage: Ist der Dringlichkeitsantrag, Sie haben vorhin in Ihrer Einbringung Peenemünde ins Spiel gebracht, lediglich dahin gehend zu verstehen,
dass Sie die Beteiligung des Landes in Peenemünde zu einem Ausgangspunkt gemacht haben, um dort Einfluss zu nehmen, oder ist es eine prinzipielle Frage?
Wenn man das prinzipiell betrachtet, dann muss man sich natürlich die Frage stellen: Lassen sich Kriterien überhaupt finden? Unterschiedlichste kulturelle Einrichtungen gleichermaßen zu beurteilen – und das sage ich in Richtung Ihrer Frage gedacht –, ist kaum möglich. Das setzt nämlich voraus, dass kulturelle Einrichtungen mit Landesbeteiligung nach einem Maß beurteilt werden können. Das lässt aber der Gegenstand nicht zu. Museen, Forschungseinrichtungen und andere Einrichtungen, die auch der Minister gerade genannt hat, lassen sich nicht mit einer Latte messen.
Von daher ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar, wie Sie selbst – wenn Sie beispielsweise, und das kann ja durchaus noch passieren, Kultusminister werden in diesem Land – so etwas formulieren würden. Ich habe von Ihnen keinen Vorschlag gehört, keine Anregung, wie man so etwas machen könnte. Sie stellen eine Frage, auf die Sie selbst keine Antwort haben, behaupte ich einfach von dieser Stelle aus, außer der Antwort, die der Minister im Hinblick auf die Landeshaushaltsordnung selbst angedeutet hat, dass etwas nämlich wichtig ist. Auch für Wichtigkeit gibt es keine allgemeinverbindlichen Kriterien. Ich behaupte auch, Sie sind nicht in der Lage, diese selbst zu finden, und insofern lassen Sie es damit begründet sein. Was wichtig ist, bedarf einer besonderen Würdigung durch das Land, und was unwichtig ist eben nicht. Darüber kann man gern streiten, was wichtig ist.
Im Falle von Peenemünde liegt es sicherlich auf der Hand, dass das eine wichtige Einrichtung ist. Andere haben Sie nicht genannt, stehen in Ihrem Antrag auch nicht drin. Insofern sind Sie eigentlich mehr schuldig geblieben durch Ihren Antrag, als Sie selbst formuliert haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kreher hat für den Antrag der FDP jetzt durch zwei Redner eine Abfuhr erhalten. Wir werden den Antrag der FDP unterstützen,
ohne zu ignorieren, was hier gesagt wurde. Es ist schon wichtig, wenn der Bildungsminister darauf verweist, dass es durchaus Kriterien gibt – Landeshaushaltsordnung. Das zu sagen, macht es aber auch notwendig, gleichzeitig zu erklären, das sind ja abstrakte Kriterien, die selbstverständlich für ein Wirtschaftsunternehmen, ich sage mal, für ein Krankenhaus, für ein Stadtwirtschaftsunternehmen genauso zutreffen wie für eine kulturelle Unternehmung.
Wir verstehen den Antrag der FDP so, dass es hier angesichts der Bedeutsamkeit und auch der Besonderheiten von kulturellen Einrichtungen, Institutionen und Unternehmungen selbstverständlich abgeleitet aus den Kriterien der Landeshaushaltsordnung Kriterien geben sollte. Es wäre eine Anmaßung zu behaupten, wir hätten die, jemand hätte die, wir müssten die gemeinsam erstrei
ten. Wir halten es für notwendig, dass darüber geredet wird, denn es ist, weil es hier gerade so examiniert wurde, doch überhaupt nicht verkehrt, dass man einen Anlass nimmt und sagt, stopp mal, wenn wir uns jetzt dazu verhalten und der Ausgangspunkt war Peenemünde – so haben wir es verstanden, auch wenn es in der Tat nicht im Antrag steht, das ist aber auch an der Stelle nicht entscheidend, es war in diesem Moment der Impuls –, und wenn jetzt die Frage steht, wenn wir darüber entscheiden wollen und wir haben es in die Ausschüsse verwiesen, dann muss man sich natürlich überlegen, wie das dann für etwaige andere Einrichtungen gilt. Wie wollen wir das dem Grundsatz nach machen? Lassen sich Grundsätze finden? Lassen sich Kriterien finden? Wir plädieren sehr dafür, dass wir uns darüber verständigen und insofern an dieser Stelle den Antrag unterstützen.
Ich verweise darauf, dass unser oder mein Kollege in diesem Fall – ja, unser Kollege Peter Ritter, aber aus meiner Fraktion – in der letzten Landtagssitzung zu eben diesem Sachverhalt Peenemünde darauf verwiesen hat. Wenn wir uns damit beschäftigen, dann sollten wir uns auch mit anderen Einrichtungen beschäftigen. Vom Friedenszentrum Anklam war die Rede, was heiß diskutiert wird im Müritzkreis. Mit der Zukunft des SchliemannMuseums, des Otto-Lilienthal-Museums ließen sich einige aufzählen und sie müssen zumindest in Betracht kommen. Es geht nicht darum, jetzt alle Träume reifen zu lassen und entsprechend hier Wunschzettel aufzumachen. Darum geht es nicht. Wir haben eine Situation, wo kulturelle Einrichtungen hochgradig gefährdet sind, wo es gut ist, wenn es eine Verständigung von Landesebene gibt, von kommunaler Ebene, wie sichern wir sie ab. Dazu muss, um da auch keine Ungerechtigkeiten zuzulassen, um jeweils der besonderen Situation gerecht zu werden, natürlich auch einiges im Grundsatz geklärt werden.
Dafür sprechen wir uns aus. Insofern unterstützen wir den Antrag und wünschen uns, dass er im zuständigen Ausschuss weiterdebattiert wird, dass wir zu Lösungsansätzen kommen, die jetzt noch nicht vorliegen. Dass sie nicht vorliegen, ist kein Makel, sondern es sollte Anspruch sein für uns, uns in die Spur zu begeben und an dieser Stelle auch etwas zu machen. Es berührt an dieser Stelle nämlich das Thema „Ganzheitliches Kulturkonzept des Landes“. Hier besteht eine Herausforderung. Ich verweise nur auf Anträge der Fraktion DIE LINKE aus den Jahren 2008 und 2009. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kreher! Herr Koplin! Der Minister und auch mein geschätzter Kollege Körner haben eigentlich schon das Allermeiste gesagt, sodass ich es relativ kurz machen werde und Sie sicherlich nicht verwundert sind, dass auch die CDU-Fraktion Ihren Antrag ablehnen wird.
Ich will sagen, wir als Koalition und auch die Landesregierung – und ich glaube, auch alle anderen Fraktionen,
demokratischen Fraktionen – verstehen Kultur als Querschnittsaufgabe. Ausgehend – und das haben wir heute schon gehört – von den kulturpolitischen Leitlinien, dem Haushaltsgesetz, auch das stand schon in Rede, den Schwerpunkten aus der Kulturförderung bis hin zu den Erwartungen der Kommunen und, auch das haben wir gehört, freien Träger berät und fördert das Land ideell und finanziell kulturelle Einrichtungen verschiedenster Ausprägungen hier bei uns im Land. Daher benötigen wir auch aus Sicht der CDU-Fraktion weder eine Kompetenzberatungsstelle noch ein weiteres Konzept, welches sich mit Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten, diversen Eventualitäten bezüglich weiterer Beteiligungen des Landes beschäftigt.