Ich möchte noch etwas anderes in Erinnerung rufen. Wir sprechen von Schäden an den Straßen und wodurch sie entstanden.
Meine Damen und Herren, die, die ein bisschen älter sind und in mein Alter gehören, wissen, dass wir in der Vergangenheit – zumindest haben wir das so in Erinnerung – uns mit viel strengeren und härteren Wintern auseinandergesetzt haben,
wie es bis 2008 der Fall war. Wir haben im Winter 2009/2010 keinen außergewöhnlichen Winter gehabt. Wir haben außergewöhnliche Belastungen gehabt,
was die Heizungskosten anbetrifft. Wir haben Belastungskosten gehabt, was den Straßenwinterdienst anbetrifft. Wir haben Belastungskosten gehabt, was die Zuwegung der einzelnen Gehöfte anbetrifft. Wir haben zusätzliche Belastungen gehabt, was die Erreichung der Insel Hiddensee anbetrifft. Aber dieser durchgängige Frost – und so viel kann ich Ihnen dazu sagen – ist nicht der Ausgangspunkt für die zusätzlichen Schäden. Der Frost ist härter gewesen. Damit ist einiges herausgefroren, was längst hätte herausfrieren müssen, weil in der Vergangenheit immer nur wieder unsachlich zusammengeklitscht und zugekleistert worden ist. Das ist das Problem. Wenn hier das Problem des grundhaften Straßenausbaus angesprochen worden ist, dann ist das die einzige Lösungsmöglichkeit dafür, dass wir uns in Zukunft weniger mit solchen Problemen auseinandersetzen müssen, wobei ich natürlich weiß, dass die finanzielle Mittelbereitstellung da auch Grenzen setzt.
Also, liebe Kollegen von der FDP, ich wollte Ihnen nur noch mal ins Gedächtnis zurückrufen: Ein Winter, der außerordentliche Probleme in der Schlaglochgestaltung darstellt, ist es nicht gewesen, denn nur dauernd wechselhafte Witterungsbedingungen erzeugen diese Schäden. Und diese dauerhaften Witterungsbedingungen haben wir nicht gehabt. Wir haben aber auf Dauer in der Vergangenheit mangelhafte Straßeninstandsetzungen im Frühjahr gehabt. Und das müssen wir der guten Ehrlichkeit halber auch öffentlich sagen und dazu bereit sein. – Danke schön.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Heinz Müller, SPD: Ich glaube, das war kein Büffel.)
Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der FDP beantragt worden, über die einzelnen Ziffern des Antrages gesondert abzustimmen. Die Fraktion hat ebenfalls beantragt, über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3269 eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.
(Die Abgeordneten Rudolf Borchert, Sylvia Bretschneider und Wolfgang Griese werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3269 bekannt. An der Abstimmung beteiligten sich 54 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 7 Abgeordnete, mit Nein stimmten 47 Abgeordnete. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3269 abgelehnt.
Ich lasse nun über die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3269 abstimmen. Wer der Ziffer 2 des Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3269 bei Zustimmung der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Die Beratung des Tagesordnungspunktes 16 entfällt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.
Vereinbarungsgemäß rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Beteiligungskriterien für Landesbeteiligungen an kulturellen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/3216.
Antrag der Fraktion der FDP: Beteiligungskriterien für Landesbeteiligungen an kulturellen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/3216 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der letzten ordentlichen Landtagssitzung im Januar haben wir über die Beteiligung des Landes am Museum Peenemünde diskutiert. Im Vordergrund der Debatte stand der Wille, kulturelle Leuchttürme durch das Land zum Strahlen zu bringen. Anlass war die Landesbeteiligung am Museum in Peenemünde.
Ich darf Herrn Müller zur Frage der Dringlichkeit unseres Antrages zu dem heutigen Tagesordnungspunkt zitieren.
Er sagte: „Über die generelle Frage, ob es sinnvoll und notwendig ist, hier ein solches standardisiertes Verfahren für die Beurteilung solcher Beteiligungen zu haben und woran man so etwas misst, da wird man sicherlich reden können.“
Sie sagten dann aber weiter, und ich zitiere wieder: „Aber dringlich ist es in keiner Weise. Weder gibt es ein überraschend eingetretenes Ereignis, das uns nun zum Handeln auffordert, noch müssen wir befürchten, dass irgendein Schaden für Mecklenburg-Vorpommern entstehen wird.“
Nun, das Ereignis, das eingetreten ist, war zwar nicht überraschend, aber die Abstimmung über eine Landesbeteiligung in Peenemünde ist immerhin ohne ein standardisiertes Verfahren. Und damit haben Sie sich bei dieser Entscheidung für die falsche Reihenfolge entschieden, denn normalerweise schafft man sich zuerst Kriterien und entscheidet dann danach. Ich denke, Sie alle können dieser Logik folgen.
Aber der gute Wille nützt jedoch nichts oder besser gesagt: Hüte dich vor den Wohlmeinenden! Ohne Beteiligungskriterien, ohne kriterienbasiertes Management und der Steuerung kann das Gegenteil erreicht werden. Das Land muss daher sowohl die richtigen kulturpolitischen Impulse setzen und eine nachhaltige Haushaltspolitik betreiben.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, ein Prüfungsverfahren zu erstellen. Dann kann man mithilfe allgemeinverbindlicher sachlicher Kriterien eine mögliche Beteiligung des Landes an kulturellen Einrichtungen des Landes, die dann festgelegt werden, prüfen, und das wirklich nur dann. Auf der Basis dieses neu zu schaffenden Prüfungsverfahrens für Landesbeteiligung ist dann ein Konzept zu erarbeiten, welche kulturellen Einrichtungen des Landes für eine Landesbeteiligung infrage kommen. Und zwar sollen Sie das, meine Damen und Herren, nicht für uns Liberale machen. Sie machen das zur Absicherung Ihrer eigenen Regierungsverantwortung.
Meine Damen und Herren, wir besitzen hier im Land ein umfangreiches kulturelles Erbe. Dazu gehören Museen, Theater, Orchester und vieles mehr. Wir alle stehen in der Verantwortung, dieses Erbe zu schützen, zu erhalten. Und dabei muss klug abgewogen werden, wie dieses Erbe am besten geschützt werden kann und wie es am besten der Allgemeinheit zugute kommen kann. Diese kluge Verknüpfung erlaubt es dann, sowohl den kulturellen Wert als auch den wirtschaftlichen Wert miteinander zu verbinden. So können Bildung, Forschung und der Tourismus in unserem Land davon profitieren, ideell und materiell.
Um diese komplexe Aufgabe gut erfüllen zu können, bedarf es einer sachlichen Abwägung zwischen den kulturellen und den wirtschaftlichen Interessen, zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren. Langfristige Verantwortung im Rahmen von Beteiligungen muss daher gut geplant werden. Wenn das Land sich beispielsweise an Museen oder Bildungs- und Forschungseinrichtungen beteiligt, muss vorher fest
gelegt werden, nach welchen verbindlich und sachlich nachvollziehbaren Kriterien dieser folgenreiche Schritt erfolgen kann. Nur, wenn in einem größeren kultur-, bildungs- und wirtschaftspolitischen Konzept dargestellt werden kann, warum eine Beteiligung sinnvoll oder sogar notwendig ist, kann das Landesengagement auch zum Erfolg führen, meine Damen und Herren.
Sicher treffen Sie in der Landesregierung Ihre Entscheidungen auch jetzt nicht unbegründet. Das will ich Ihnen gar nicht nachsagen.
Es fehlt jedoch an der notwendigen Transparenz und der allgemeinen Verbindlichkeit. Dadurch machen Sie, meine Damen und Herren, Ihre Entscheidungen selbst angreifbar.