Dies, Herr Abgeordneter und Vizepräsident Kreher, ist ein Grund für unsere Ablehnung. Ein weiterer Punkt, wie ich finde, sind die kulturellen Einrichtungen in der Regel in geeigneter Trägerschaft. Nach meiner Kenntnis geht das Land derzeit nicht davon aus, weitere Trägerschaften zu übernehmen. Kommt es doch in Einzelfällen, auch das haben wir heute gehört, wie zum Beispiel beim Historisch-Technischen Museum Peenemünde vor,
dann ist das, wie gerade erwähnt, ein Einzelfall mit entsprechender Prüfung im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten, zum Beispiel durch die Landeshaushaltsordnung.
Aber ein Einzelfall wird immer ein Einzelfall bleiben und weil er einzeln auftreten kann, wird er eben auch nicht zum Regelfall. Deshalb glauben wir, dass es eines solchen weiteren Konzeptes nicht bedarf, und lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Außerdem ist die Fraktion nicht anwesend, sodass das Wort jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete Herr Kreher von der Fraktion der FDP hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Antragstellung und in meiner Begründung habe ich nicht unmittelbar noch einmal darauf verwiesen, dass der Ausgangspunkt unseres Antrages Peenemünde war. Ich habe bei der Begründung gesagt, dass es auch andere Dinge gibt. Ich habe damals den Ort Klütz genannt
Ich muss hier noch einmal sagen, es war Schloss Bothmer, das vom Land eben auch übernommen wurde, vom Kreis Nordwestmecklenburg, und ich habe mich damals im Kreistag Nordwestmecklenburg darüber gefreut, dass uns diese Last abgenommen wurde. Nun kam Peenemünde hinzu und auch da kann ich – ich habe mit meinen Freunden dort vor Ort gesprochen – nicht sagen, nein, um Gottes Willen, das geht nicht. Aber trotzdem,
wenn das jetzt so ist und aus meiner Sicht zum Beispiel bei Bothmer hier auch im Landtag nie richtig diskutiert wurde, es war dann plötzlich eine finanzielle Last da. Es war vorher, was ich mitbekommen habe – ich bin ja in dieser Zeit erst in den Landtag gekommen –, vorher nie richtig darüber debattiert worden: Was ist das eigentlich? Was kommt auf uns hier im Land damit zu?
Wenn dann jetzt hier zum Beispiel begründet wird bei Peenemünde, es ist ein national bedeutsames, eine national bedeutsame Einrichtung, gut, kann ich verstehen. Es gibt kulturelle Begründungen und die, Herr Minister, lassen sich nicht mit der Haushaltsordnung begründen.
Das ist das, wo wir uns von der kulturellen Seite her Gedanken machen müssen, nach welchen kulturellen Kriterien wir das machen wollen.
Herr Körner, klar, das ist keine leicht zu definierende Frage und Sie haben schon recht, es ist eine prinzipielle Frage, wie wir das definieren. Aber Herr Ritter hatte damals auch schon recht, als er gefragt hat: Was ist denn mit verschiedenen anderen Einrichtungen, die wir im Land haben? Ich will das gar nicht alles noch mal aufzählen, was da genannt wurde, aber wenn ich durchdenke und das habe ich ja gesagt, was für ein reiches kulturelles Erbe wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, welche reiche Geschichte, dann könnte ich viele Dinge aufzählen, die dann, wenn man das richtig hinterfragt, national bedeutsam werden können.
Nur, bei diesem einen Wort – national bedeutsam – wurden bei dem Antrag von Peenemünde auch andere Begründungen mit herangeführt. Aber wir haben eben das nicht. Deshalb würde ich das von der Landesregierung auch, um ständige Anträge zu vermeiden, genauer definieren. Jetzt kann im Grunde genommen mit solchen Dingen jeder Kreis, jede Gemeinde kommen und sagen, also was wir hier haben, Schliemann ist mit genannt worden, ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Warum ist Schliemann nicht eine Persönlichkeit, die wir vom Land noch ganz anders fördern müssten?
Meine Damen und Herren, wenn Sie, Herr Körner, gesagt haben, ich könnte das ja auch nicht genau definieren, will ich jetzt zugeben, dass ich nicht auf der Stelle diese Kriterien habe, aber ich bin auch nicht die Landesregierung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Heinz Müller, SPD: Da bin ich aber erleichtert.)
Die Landesregierung hat ja zu handeln in unserem Auftrag. Und wenn das immer nach Gutsherrenart erfolgt,
dann ist uns das nicht genug, dann ist das willkürlich. Diese Willkür und Intransparenz wollen wir vermeiden. Es muss transparent sein, nach welchen Gesichtspunkten das Land mit in die Verantwortung oder nicht in die Verantwortung tritt, und das, meine Damen und Herren, ist in den Antworten der beiden Koalitionäre überhaupt nicht zum Ausdruck gekommen,
dass Sie sich einfach auf die Haushaltsordnung berufen. Das ist nicht das, was ich von Ihnen erwarte. Im kulturellen Bereich versagen Sie vollkommen.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, ich bin einverstanden, dass wir im Ausschuss noch mal diese Fragen der Kriterien genauer beraten. Sie haben gesagt, wir sollten es in den Bildungsausschuss überweisen. Wir beantragen also die Überweisung in den entsprechenden Ausschuss. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Danke, meine Damen und Herren.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3216 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich lasse jetzt in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3216 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3216 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und einer Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 11. März 2010, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend.