Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer oder die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurkunde leer ist.
(Zuruf aus dem Plenum: Urne! – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin, was ist denn los heute?)
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“. Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Feststellung des Ergebnisses.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Für die Wahl zum Vorsitzenden der Enquete-Kommission wurden 66 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Heinz Müller 53 Abgeordnete und für den Abgeordneten Michael Andrejewski 6 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Heinz Müller die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.
Dann darf ich Ihnen im Namen des Hohen Hauses für Ihre künftige Aufgabe alles Gute wünschen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Ergebnis.
Es ist soeben ein Wahlvorschlag der NPD-Fraktion eingegangen, Herrn Andrejewski zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Für die Herstellung der Wahlzettel unterbrechen wir die Sitzung für 20 Minuten.
Wir kommen jetzt zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission. Uns liegt zwischenzeitlich der Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/108 auch auf Ihren Plätzen vor.
Den für die Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission allein gültigen blauen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. In Bezug auf die Verfahrensweise zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden verweise ich auf das gleiche Prozedere wie im Wahlgang davor.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
Ich eröffne damit die Abstimmung zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“. Ich bitte die Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen und jetzt die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung zur Feststellung des Ergebnisses für etwa fünf Minuten.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ bekannt. Für die Wahl zur oder zum stellvertretenden Vorsitzenden wurden 65 Stimmen abgegeben, davon waren 65 gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Gabriele Měšťan 49 Abgeordnete,
es stimmten für den Abgeordneten Andrejewski 6 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Frau Měšťan die Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Landtages auf sich vereinigen konnte.
Dann darf ich Ihnen, Frau Měšťan, im Namen des Hauses für die Arbeit als stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission viel Erfolg und alles Gute wünschen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufe, hat die Fraktion der CDU um eine kurze Auszeit gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für drei Minuten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) für die vierte Amtszeit, hierzu Unterrichtung durch die Landesregierung, Drucksache 5/72.
Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale MecklenburgVorpommern (LRZ) für die vierte Amtszeit
Unterrichtung durch die Landesregierung: Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Landesrundfunkausschuss der Landesrundfunkzentrale MecklenburgVorpommern (LRZ) für die vierte Amtszeit – Drucksache 5/72 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Paragraf 52 Absatz 3 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für den Fall, dass sich die in Paragraf 52 Absatz 1 in den Ziffern 1 bis 11 aufgeführten zusammengefassten Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen können, vorgesehen, dass aus den vorliegenden Vorschlägen der Landtag nach Paragraf 52 Absatz 3 ein Mitglied für die entsprechende Gruppe der zusammengefassten Organisationen wählt. Die Landesregierung hatte auf Drucksache 5/72 mitgeteilt, dass von den elf vorschlagsberechtigten Organisationen nach Paragraf 52 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich sieben Organisationen auf einen gemeinsamen Vertreter im Landesrundfunkausschuss geeinigt haben. Da vier Organisationen sich nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen konnten, wählt der Landtag gemäß Paragraf 52 Absatz 3 einen Kandidaten für die entsprechende Gruppe.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Der Stimmzettel enthält für die vier Gruppen jeweils zwei Wahlvorschläge entsprechend der Unterrichtung der Landesregierung, Drucksache 5/72. Sie haben für jede Gruppe jeweils eine Stimme. Sollten Sie innerhalb der Gruppe mehrere Namen ankreuzen, ist Ihre Stimme für diese Gruppe ungültig.
Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder
Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.