Protocol of the Session on December 7, 2006

Mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16: Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes.

Wahl des Bürgerbeauftragten

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – PetBüG M-V – Drucksache 5/94 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – PetBüG M-V – Drucksache 5/101 –

Bevor wir zum Wahlverfahren kommen, gestatten Sie mir einige Anmerkungen.

Sehr geehrte Frau Lorenz! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserer Landesverfassung wurde zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern öffentlicher Verwaltung im Land sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten die Institution des beziehungsweise der Bürgerbeauftragten eingerichtet. Neben MecklenburgVorpommern gibt es Bürgerbeauftragte nur in ganz wenigen Bundesländern.

Am 16. November 2000 wurden Sie, Frau Lorenz, gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Sechs Jahre lang haben Sie dieses Amt innegehabt. Ich möchte Ihnen heute für Ihre geleistete Arbeit meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen und ich tue das sicherlich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Die jährlich von Ihnen vorgelegten Berichte beginnen immer mit einer statistischen Auswertung über den jeweiligen Berichtszeitraum. Lassen Sie mich daran anknüpfen und anhand einiger Zahlen ein wenig verdeutlichen, was während Ihrer Amtszeit mit diesem Verfassungsauftrag verbunden war: In den Jahren 2001 bis 2005 sind von Ihnen und Ihrer Behörde insgesamt 6.818 Anregungen, Bitten und Beschwerden behandelt worden. Davon wurden allein während der in diesem Zeitraum durchgeführten 213 Sprechtage in den Landkreisen und kreisfreien Städten 1.833 Petitionen vorgetragen. In diesem Jahr haben Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bis jetzt mit 1.700 Fällen befasst und 40 Sprechtage durchgeführt. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich und belegen, wie intensiv die Behörde eines Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen wird.

Sie haben sich während Ihrer Amtszeit der Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes angenommen und diese in vielen Fällen einer für die Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Damit und mit Ihrer sozialen Beratung, die in unserem Land einen besonderen Stellenwert hat, haben Sie sich hohes Ansehen bei der Bevölkerung erworben. Auch Ihre engagierte Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise Ihre regelmäßige Radiosprechstunde bei Radio MV, war vorbildlich und hat Maßstäbe für die Arbeit des zukünftigen Bürgerbeauftragten gesetzt.

Lassen Sie mich noch einmal Dank sagen für Ihre erfolgreiche Arbeit. Ich wünsche Ihnen für die zukünftigen Aufgaben alles Gute, Gesundheit, Kraft und Erfolg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Ich darf Sie jetzt kurz zu mir bitten, da ich den Platz nicht verlassen darf, Frau Lorenz. Ich möchte Ihnen gern noch einen Blumenstrauß überreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/94 und ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/101 vor.

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Diese erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin beziehungsweise dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank.

Ich eröffne jetzt die Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Damit kommen wir zum Namensaufruf und zur Stimmzettelabgabe.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 10.38 Uhr

Wiederbeginn: 10.43 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Schubert 42 Abgeordnete.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU)

Es stimmten für den Abgeordneten Tino Müller 6 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Bernd Schubert nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Herr Schubert: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich darf Ihnen, Herr Schubert, im Namen des Hauses für Ihre künftige Aufgabe alles Gute wünschen. Ich bitte Sie, zu mir nach vorne zu kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Gratulationen)

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 17 auf: Wahl des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von EnqueteKommissionen. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/98, ein Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/99 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/102 vor.

Wahl des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU: Wahl des Vorsitzenden der EnqueteKommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V) – Drucksache 5/98 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des Vorsitzenden der EnqueteKommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V) – Drucksache 5/102 –

Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V) – Drucksache 5/99 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V) – Drucksache 5/108 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende durch den Landtag gewählt. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfi nden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Da durch die NPD-Fraktion getrennte Wahlgänge eingefordert wurden, muss ich jetzt die Sitzung noch einmal für zehn Minuten unterbrechen.

Unterbrechung: 10.48 Uhr

Wiederbeginn: 10.55 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

(allgemeine Unruhe)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Sitzung ist wieder eröffnet!

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befi ndet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz je Stimmzettel versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer oder die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurkunde leer ist.