Protocol of the Session on December 7, 2006

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Meine erste Frage lautet:

7. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Bezugsdauer des ALG I entsprechend der Einzahldauer der Beiträge?

Herr Abgeordneter Koplin, es ist auch für mich ein sicherlich aus dem Gerechtigkeitsempfi nden heraus durchaus verständlicher sozialpolitischer Ansatz, den Bezug von Arbeitslosengeld I für Arbeitnehmer, die langjährig sozialversicherungspfl ichtig beschäftigt und dann arbeitslos waren, zu verlängern. Jetzt gibt es sogar noch einen neuen Vorschlag der Gewerkschaften, die das auf das Alter beziehen. Auch das kann ich natürlich gut nachvollziehen, weil wir alle wissen, dass ältere Arbeitslose schwerer vermittelbar sind. Allerdings ist hierbei zu klären, wie dann eine Finanzierung des längeren Bezuges erfolgen soll. Dabei ist zu beachten – und das ist die Verabredung –, dass eine Finanzierung ausschließlich aus Versicherungsleistungen

erfolgt, was dann zur Folge hätte, dass an anderer Stelle gespart werden müsste. Insofern sind dabei natürlich ganz besonders auch die Erwerbsbiografi en der Arbeitnehmer in den neuen Ländern zu beachten.

Daran knüpft dann meine zweite Frage an:

8. Inwiefern sieht die Landesregierung eigenen Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten, um auf Bundesebene für eine sozial gerechte Ausfi nanzierung des ALG I initiativ zu werden?

Wie Sie schon sagten, laufen die Diskussionen auf der Bundesebene. Es gibt dazu auch Vereinbarungen zwischen den Fraktionen, zwischen den Koalitionspartnern und insofern sehen wir hier keinen Handlungsbedarf für die Landesregierung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf jetzt den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Laut Medienberichten beabsichtigt das Unternehmen Optical Disc Service (ODS) in Dassow (Nordwestmecklenburg) eine Verlegung des Hauptsitzes nach Hamburg und eine Verlegung der Produktionsstätte nach Osteu ropa.

Meine erste Frage:

9. Welche Beträge hat das Unternehmen in welchen Zeiträumen als direkte (Geldzufuhr) und/oder indirekte (Mitarbeiterfortbildungen, Gehaltsbeteiligungen) Fördergelder/Subventionen erhalten?

Herr Abgeordneter Köster, die Dassower Firma ODS ist aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit Zuschüssen unterstützt worden. Deren Umfang bemisst sich nach dem gegenwärtig gültigen Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe sowie nach den europäischen Vorgaben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, mit Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des Unternehmens ist es dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus lediglich gestattet, Ihnen hier zu versichern, dass die Förderung, der Umfang der Förderung sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeit für Unternehmen genau dieser Größenordnung bewegt.

Die zweite Frage:

10. Wurden von dem Unternehmen weitere Fördergelder beantragt und ist hierzu bereits eine Entscheidung getroffen worden?

Also zunächst ist es übliche Praxis, dass, wenn Vorgänge, wie sie dort laufen – es gibt ja auch dort Untersuchungen –, bekannt werden, natürlich die Auszahlung gestoppt wird, bis die Dinge geklärt sind. Es gibt keine weiteren Förderanträge, die bei uns im Geschäftsbereich der Landesregierung vorliegen.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Gern.

Ich habe in einem Medienbericht

gelesen, dass das Unternehmen der Landesregierung beziehungsweise dem Wirtschaftsministerium vorwirft, dass das Ministerium nicht auf das Unternehmen zukommt. Gibt es da irgendwelche Hemmnisse, die Ihnen bekannt sind?

Diese Vorwürfe können nicht zutreffend sein, weil wir uns jetzt sehr intensiv seit meinem Amtsantritt und seit Bekanntwerden dieser Dinge darum bemühen, auch ins Gespräch zu kommen. Und wenn es einen Termin bis heute noch nicht gibt, dann bedaure ich das, aber es liegt nicht an mir.

Gut. Ich danke Ihnen.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

11. Welche Kommunen des Landes sind mit Kläranlagen ausgestattet, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl auch bei Berücksichtigung des mitversorgten Umlands nach Ansicht der Landesregierung überdimensioniert sind?

Herr Abgeordneter, ich möchte die Frage folgendermaßen beantworten. Eine Vorbemerkung sei mir gestattet: Im Hinblick auf die Gewässerschutzproblematik des Landes MecklenburgVorpommern ist das Land insgesamt durch die Europäische Union in einen Korridor hineingegeben worden, in dem es notwendig ist, im gesamten Land die Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen, auch vor dem Hintergrund der Belastung von Ost- und Nordsee. Hinzu kommt, dass der Landesregierung bekannt ist, dass wir temporäre, ich betone, temporäre Überkapazitäten in unserem Lande haben

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

aufgrund der Tatsache, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern gerade im Tourismusbereich erhebliche Kapazitäten vorhalten muss, weil diese Abwässer insgesamt gereinigt werden müssen. Hinzu kommt, dass bei der Auslegung der Anlagen immer innerhalb des Landes – und das ist auch richtig so – nach dem aktuellen Bedarf die realen zukünftigen Entwicklungen berücksichtigt werden mussten. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass in den letzten Jahren circa 1,5 Milliarden Euro in die Abwasseraufbereitung und -klärung hineingefl ossen sind. Bei den Bemessungen fl ießen im Übrigen in den Abwasseranfällen sowohl die häuslichen Abwässer, die Abwässer der Industrie und Gewerbe als auch der touristischen Einrichtungen mit hinein. Maßgebend für die Auslegung der Klärwerke ist die höchste Belastung als Summe aus all diesen Bereichen.

Über den Stand – und das dürften Sie auch wissen – erstattet die Landesregierung alle zwei Jahre dem Landtag einen Bericht, zuletzt im Jahr 2005, das heißt, im Jahr 2007 werden wir einen neuen Bericht dazu vorlegen. Im Übrigen bilden die Grundlage für diesen Bericht die Bestimmungen der Europäischen Union zur Behandlung von kommunalen Abwässern vom 21. Mai 1991 und ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Behandlung von kommunalen Abwässern aus dem Jahr 1997, zuletzt geändert aus dem Jahr 2001. Danach

und darauf habe ich hingewiesen – erfasst das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die jeweils erreichten Ergebnisse bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in einem Lagebericht. Dieser ist im Übrigen aus der Homepage vom LUNG, also vom Landesamt, auch zu ersehen.

Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Der letzte Bericht aus dem Jahr 2005, dessen Eckdaten mit dem aktuellen Stand im Lande korrespondieren, weist für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt eine Kläranlagenreinigungskapazität von 3,146 Millionen Einwohnergleichwerten aus. Die maximale Belastung, die auch dort nachgewiesen wurde, erreicht mittlerweile einen Wert von 2,9 Millionen Einwohnergleichwerten. Demnach werden die Kapazitäten im Spitzenvergleich und in Spitzenzeiten zu mehr als 92 Prozent ausgenutzt, sodass von einer Überdimensionalität der Anlage insgesamt, ich betone, insgesamt nicht die Rede sein kann, aber Sie wissen auch, wenn Sie sich damit befasst haben, dass der Landtag dankenswerterweise Hilfestellung in der Anfangsphase vorgenommen und insgesamt 10 Millionen Euro bereitgestellt hat für die Kommunen, die aus unserer Sicht gewisse Überkapazitäten zunächst errichtet hatten.

Ich will abschließend noch einmal herausarbeiten: Es gibt einzelne Fälle, das ist Ihnen bekannt, das ist uns allen bekannt, wo es gewisse Überkapazitäten gibt. Das hängt auch vor diesem Hintergrund mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammen. Ich nehme ein Beispiel, und zwar Neustrelitz. Hier ist ein Klärwerk für insgesamt 100.000 Einwohnergleichwerte gebaut worden. Dort werden nur 34.000 zurzeit genutzt. Dies hängt tatsächlich mit wirtschaftlichen Veränderungen zusammen, sodass die Kapazität dort nicht genutzt wird. Es ist unter anderem dabei aber auch zu berücksichtigen, dass mittlerweile eine Reinigungsstraße außer Betrieb genommen worden ist.

Ja.

Könnte ich eine Aufstellung der Gemeinden, bei denen das der Fall ist, wie Neustrelitz, schriftlich nachgeliefert bekommen oder lohnt sich das gar nicht?

Also ich kann Ihnen an dieser Stelle noch einmal sagen, wir haben in diesem Lande 587 größere Kläranlagen. Aus dem Bericht geht das hervor, ich würde Sie bitten, sich diesen anzuschauen. Ich kann hier auch darauf hinweisen, dass es eine Aufgabe in diesem Lande gibt, da insbesondere Kleinkläranlagen zurzeit nicht den Ansprüchen genügen und wir dazu im Rahmen der weiteren Entwicklung dieses Landes weitere Möglichkeiten der Unterstützung vornehmen werden. Ich würde Sie bitten, sich tatsächlich den Bericht anzuschauen. Daraus geht hervor – und er ist auch klar gegliedert –, wo es Hinweise auf die Entwicklung gibt. Und wenn Sie weitere Fragen haben, kennen Sie das Prozedere dieses Landtages.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit und bitte den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II ist die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren erschwert worden.

Während die Anträge früher von den Sozialämtern direkt bearbeitet wurden, ist es jetzt nötig, bei den Arbeitsgemeinschaften oder der Sozialagentur Ostvorpommern eine Bescheinigung einzuholen und dann in einem zeitintensiven Verfahren die Befreiung bei der GEZ selbst zu beantragen.

12. Wer hat diese neue Vorgehensweise veranlasst und durch welche Maßnahmen könnte die Landesregierung den alten Zustand wieder herstellen?

Zunächst eine Vorbemerkung: Die Frage enthält eine Annahme, nämlich, dass die neuen Änderungen, die neuen Regelungen mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II erfolgt sind. Das ist so nicht richtig.

Wer diese neue Vorgehensweise veranlasst hat, ist die erste Halbfrage. Das sind die 16 Bundesländer, die diese neue Verfahrensweise in einem gemeinsamen Staatsvertrag, dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, beschlossen haben, der zum 01.04.2005 in Kraft getreten ist, und zwar mit Zustimmung aller Länderparlamente. Die Idee war nicht etwa, den Antragstellern die Befreiung zu erschweren, sondern die Idee war, Bürokratie abzubauen, und zwar in der Weise, dass nicht mehr in jedem einzelnen Fall gerechnet und auch nicht in jedem einzelnen Fall Einkommen nachgewiesen werden muss, sondern man nur noch die Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen vorzulegen hat. Das zum ersten Teil der Frage.

Der zweite ist: Durch welche Maßnahmen könnte die Landesregierung den alten Zustand wieder herstellen? Das ginge nur durch einen weiteren Änderungsstaatsvertrag. Dem müssten alle 16 Länder zustimmen. Ich glaube, da ist jedem klar, dass das sehr schwer würde oder, genauer gesagt, das wird sehr schwer, weil die Koalitionsfraktionen das versuchen wollen. Wir haben heute auf der Tagesordnung einen Antrag der PDS-Fraktion und dazu einen Änderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen. Diese Parteien wollen das Befreiungssystem verändern, und zwar aus zwei Gründen:

Es hat sich in der Praxis doch herausgestellt, dass der Bürokratieabbau zum Teil zulasten der Antragsteller gegangen ist, dass es eben nicht so einfach ist, diese Befreiung zu erlangen und weiterzugeben, sondern dass es Erschwernisse gab, an denen zwar gearbeitet wurde, aber ohne wirkliche Erleichterungen, sodass es letztlich vielleicht doch besser ist, zu dem alten Verfahren zurückzukehren.

Der zweite Grund ist, dass es Menschen gibt, die zu wenig Geld haben nach unserer Würdigung sozusagen, um Rundfunkgebühren zu zahlen, die aber keine Sozialleistung bekommen, und da ist es sicherlich gerechter, wenn wir eine Einkommensgrenze einführen. Wir werden das bei Punkt 12 gleich noch im Einzelnen genauer besprechen und dann wird man sehen müssen, ob das erfolgreich ist, ob man die anderen Länder dazubekommt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)