Angelehnt an die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten, die der Rat für Integrationsförderung schon seit mehreren Jahren hat, wollen wir nun für den Landesseniorenbeirat die Frage der Interessenwahrnehmung ebenfalls regeln. Dabei stehen für uns die Unterstützung und Beratung des Landtages und seiner Ausschüsse, der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände in allen seniorenpolitischen Fragen im Vordergrund.
Das Anhörungsrecht vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen, dem Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gehört selbstverständlich dazu. Auch die Möglichkeit der Übertragung vergleichbarer Aufgaben auf die kreisliche und örtliche Ebene wurde in diesem Entwurf mitbedacht. Unter Beachtung des Konnexitätsprinzips wurden also Regelungen mit empfehlendem Charakter vorgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir im letzten Jahr hier den Antrag von CDU und SPD „Chancen des Alters nutzen“ diskutiert haben, wurde das leider von einigen noch belächelt.
Heute haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der unsere Bemühungen um die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in unserem Land einen großen Schritt nach vorne bringt.
In diesem Sinne freue auch ich mich auf die anstehenden Ausschussberatungen und bitte um Überweisung in den Sozialausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Es ist an dieser Stelle ja schon eine ganze Menge ausgeführt worden, auch von Frau Ministerin, deshalb kann man gar nicht so sehr viel hinzufügen. Da habe ich nur …
Was ich dazu sagen will, ist Folgendes: Was mir viel wichtiger ist, ist, dass wir in den Anhörungen auf die Bedenken, die teilweise noch da sind, eingehen und Änderungen zugelassen werden, wenn es Änderungen geben sollte. Viel wichtiger ist es, und da müssen wir uns alle, glaube ich, fragen, wir hatten ja schon verschiedene Gesetze, wenn wir uns das Integrationsgesetz angucken, wenn wir uns viele Gesetze angucken oder den Artikel 3 des Grundgesetzes …
Aber es fängt alles in den Köpfen an, wir können noch so viel Papier beschreiben. Ich hoffe einfach, wenn wir dieses Gesetz beschlossen haben, dass wir dieses Gesetz dann auch leben. Denn das erlebe ich häufigerweise, dass wir so einiges beschließen, aber es eigentlich nicht gelebt wird.
Einen kleinen Wermutstropfen habe ich, denn mir fehlt im Gesetz so ein bisschen der Generationsdialog. Da hätte man vielleicht den einen oder anderen Satz auch noch mitreinbringen können.
Frau Müller, ich habe meiner Meinung nach im Sozialministerium nur einen Staatssekretär der SPD, dass wir jetzt noch einen von der CDU haben, das weiß ich nicht. Und ich weiß auch nicht, es mag sein, dass ich dement bin, aber ich muss ja …
Ja, ich habe es Revue passieren lassen, aber das, was Sie da erzählt haben, fand auf jeden Fall nicht im Sozialausschuss statt. – Ich bedanke mich.
(Irene Müller, DIE LINKE: Diese Vergesslichkeit ist aber merkwürdig. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Seniorenmitwirkungsgesetz wurden in diesem Hause schon viele Worte verloren, insbesondere was die Herkunft des damaligen Gesetzentwurfes der LINKEN, welcher diesem ehrenwerten Hause bereits vor rund einem Jahr vorlag, betraf. Die NPD-Fraktion hatte schon damals darauf hingewiesen, welche Wechselwirkungen erzeugt werden können, wenn man dem Landesseniorenbeirat im Vergleich zu anderen Interessengruppen hier im Land eine herausgehobene Stellung in Form von Sonderrechten gewährt. Interessant wird unser damaliger Hinweis vor allem auch vor dem Hintergrund, dass nun ein Schweriner Rechtsanwalt die Öffentlichkeit darüber informiert, dass dieses Gesetz im Widerspruch zu der Landesverfassung steht, welche Sie doch immer und immer wieder hier an dieser Stelle anpreisen.
In dieser ist nämlich unter anderem verankert, dass beispielsweise nur die Landtagsabgeordneten, die Landesregierung und Volksinitiativen Gesetze in den Landtag einbringen können.
Es stellt sich also unter anderem die Frage, ob Paragraf 7 des vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesregierung, welcher die Befugnisse des Landesseniorenbeirates regelt, insbesondere dem Artikel 55 der Landesverfassung widerspricht. War es im vergangenen Jahr nur eine Mutmaßung, ist eines jedoch jetzt belegt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung und der Gesetzentwurf der LINKEN aus dem Jahr 2009 stammen aus einer Feder.
Zum Schluss möchte ich aber noch auf eine Aussage der Ministerin aus ihrer Einbringung eingehen. So bezeichnete Frau Schwesig die Vergreisung unseres Landes, welche für sie ein demografischer Wandel ist, als Glücksfall. Es entspricht die typische Vorgehensweise der politischen Klasse, jede katastrophale Entwicklung
gutreden zu müssen. Es ist für Sie, Frau Schwesig, also ein Glücksfall, dass immer weniger deutsche Kinder hier in unserem Lande geboren werden. Sie sollten sich schämen!
insbesondere auch, ob dieses Gesetz überhaupt das sogenannte Gleichheitsprinzip einhält. Dieses muss die Landesregierung im Ausschuss klären.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem zuletzt gehörten Beitrag, müssen wir uns nicht auseinandersetzen.
Das war wie immer ein zentraler Schuss in den Ofen. Das hat den Geschmack von Kabelbrand im Hauptverteiler.
Ansonsten kann man sagen, was das Thema Seniorenmitwirkungsgesetz angeht, dass hier eine breite Einigkeit besteht.