In den Ausschussberatungen wurde klar, dass der Kommunale Ausgleichsfonds vom Zweck her weit über ein einfaches Sondervermögen hinausgeht. Er dient der Verstetigung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Er stellt eine wichtige und in besonderem Maße konjunkturabhängige zusätzliche Einnahmequelle dar.
Meine Damen und Herren, hätte man den Fonds bereits in den letzten Jahren eingeführt, könnten die jetzigen konjunkturabhängigen Bedarfe bereits daraus gedeckt werden. Der Fonds hat perspektivisch keineswegs nur den Zweck, die jetzt anfallenden Kredite zu finanzieren. Er soll vielmehr auch in Zukunft zum Tragen kommen, um bei positiver Finanzlage, Rückstellungen für wieder auftretende, konjunkturell bedingte Krisen zu tätigen.
Im Rahmen der Anhörung durch den federführenden Finanzausschuss, an welcher Vertreter aus Kreisen, aus den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden sowie weitere Experten teilnahmen, wurde sowohl vonseiten des Städte- und Gemeindetages als auch vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern eine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung des Fonds signalisiert.
Natürlich wurde auch Kritik am Gesetzentwurf geäußert, was angesichts der finanziellen Umstände, unter denen der Fonds aufgelegt wird, nicht wirklich überrascht. Selbstverständlich wäre es wünschenswert gewesen, und das haben ja nun auch schon mehrere zum Ausdruck gebracht, den Fonds aus Rücklagen zu finanzieren. Dafür hätten wir aber in den vergangenen Jahren Geld aus dem FAG zurücklegen müssen.
Dieses Geld wurde aber an die Kommunen ausgereicht und das, meine Damen und Herren, war auch politischer Wille. Das mag jetzt bedauert werden, ist aber so nicht mehr zu ändern.
Allerdings darf hier nochmals ausdrücklich festgestellt werden, dass über die reinen Fondsmittel hinaus auch Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Frau Schwebs, diesen Hinweis hätte ich mir dann von Ihnen auch gewünscht.
Immerhin geben wir aus Landesmitteln für Kofinanzierungshilfen 10 Millionen Euro. Wir schreiben fest oder wir geben für die Festschreibung der Mittelsweitergabe der Wohngeldeinsparung in 2010 und 2011 14,5 Millionen Euro und ferner werden wir zusätzlich Zuweisungen an die Landeshauptstadt Schwerin in Höhe von 1,5 Millionen Euro bereitstellen.
20,2 Millionen Euro getragen. Alle diese genannten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Mittel des Fonds selbst können aber bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht vom Land als verlorener Zuschuss gewährt werden. Das würde eine Neuverschuldung des Landes zur Folge haben, gegen die sich übrigens in der Vergangenheit fast alle irgendwie mal ausgesprochen haben.
Und ich meine, gerade in diesen Zeiten sollten wir auch dabei bleiben, keine Neuverschuldung zuzulassen.
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren, will letztendlich den Gleichmäßigkeitsgrundsatz abschaffen und damit die Grundlagen des Finanzausgleichsgesetzes entscheidend verändern.
Nichts anderes bedeutet es, wenn eine Evaluierung der Wirksamkeit des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes gefordert wird. Dieser Grundsatz ist aber notwendig, um die Lasten der zurückgehenden Bundeszuweisungen und der demografischen Entwicklung gerecht auf das Land und die Kommunen zu verteilen. Die kommunale Ebene kann von der Entwicklung entsprechender finanzieller Rahmenbedingungen, die nun einmal gegebenenfalls zu Mindereinnahmen führen werden, nicht abgekoppelt werden.
Immerhin, meine Damen und Herren, saßen wir auch in den guten Zeiten in einem Boot und daher, der Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist richtig und wichtig. Insofern werden wir also dem Entschließungsantrag so nicht zustimmen können.
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von SPD und CDU sieht die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses noch einige Verbesserungen zugunsten der Gemeinden vor. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der FAG-Beirat ein entsprechendes Mitspracherecht haben soll und dass zum Beispiel auch nicht nur Steuereinnahmen, sondern auch die Entwicklung aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden entsprechend berücksichtigt werden sollen. Damit ergibt sich ein umfassenderes und realistischeres Bild der finanziellen Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Meine Damen und Herren, alles in allem werden wir also mit dem Gesetzentwurf die Finanzausstattung der Kommunen durch ein Sondervermögen des Landes weiter stabilisieren. Es wäre sicherlich wünschenswert gewesen, diesen Fonds schon in der Vergangenheit aufzubauen. Das ist nicht der Fall. Das bedeutet aber nicht, dass es heute richtig ist, dieses zu tun.
Insofern bitten wir Sie ganz herzlich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden wir ablehnen. – Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Folgt man den Redebeiträgen der Systemfraktionen muss man zu dem Eindruck gelangen, dass sich in ihren Fraktionen jede Menge Wetterfrösche tummeln.
Dabei spielt es doch überhaupt keine Rolle, wie die Kommunen dem schlechten Wetter trotzen, sondern es ist die Tatsache wichtig, dass die Landesregierung mindestens seit 1998 für diesen sauren Regen, in dem sich die Kommunen befinden, verantwortlich ist.
Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes zum sogenannten Ausgleichsfonds wurde sehr deutlich, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen in unserem Land zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht ausreicht. Insofern ist die Feststellung der NPDLandtagsfraktion, dass die Landesregierung die Kommunen am langen Arm verhungern lässt, absolut zutreffend.
Fakt ist nun einmal, dass die Landesregierung maßgeblich die finanzielle Situation vieler Kommunen mitzuverantworten hat. Und in Kenntnis dieser Situation versucht die Landesregierung mit einem sogenannten Kommunalen Ausgleichsfonds, die Situation zu verschlimmbessern.
Selbst die geladenen Fachleute in der Anhörung des Finanzausschusses stellten dem Fonds in seiner Gesamtheit kein gutes Zeugnis aus, angefangen vom Umstand, dass Schulden in Höhe von vorerst 137 Millionen Euro für diesen Fonds aufgenommen werden sollen, die den Kommunen dann in wenigen Jahren direkt von den Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz wieder abgezogen werden.
Die Probleme werden von dieser Landesregierung also nur in die Zukunft verlagert. Eine Lösung des Gesamtproblems allerdings unterbleibt. Nicht zu Unrecht wies Herr Professor Dr. Lenk von der Universität in Leipzig in der Anhörung darauf hin, dass die Zielsetzung des Sondervermögens und die konkrete Ausgestaltung zum Zeitpunkt seiner Auflage sich zu widersprechen scheinen. Und Herr Professor Lenk konkretisierte dieses, indem er den Regierungsfraktionen mit auf den Weg gab: Sollte sich herausstellen, dass die Finanzausstattung der kommunalen Ebene sich nicht mehr als ausreichend erweist, um die kommunalen Aufgaben zu erfüllen, müsste man entweder die Finanzausstattung der Kommunen erhöhen oder sie müssten von Aufgaben entlastet werden.
Die politische Klasse Mecklenburg-Vorpommerns hat versagt, frühzeitig ein Sondervermögen zu bilden, um Vorsorge für schlechte Zeiten zu treffen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob und in welchem Grad die Kommunen sich hier verweigert haben. Unterm Strich bleibt das Versagen der Landesregierung der letzten Jahre.
Auch hinsichtlich der Kreditrückzahlungsverpflichtungen der Kommunen spielt die Landesregierung mit gezinkten Karten, denn es ist zu befürchten, dass viele Kommu
nen angesichts der konjunkturellen Lage, der Maßnahmen der Regierung auf Bundes- und auf Landesebene sowie der Abschmelzung der Mittel aus dem Solidarpakt II niemals in der Lage sein werden, die angestrebte Kreditierung zurückzuzahlen. Wenn die Landesregierung zumindest einmal auf direktem Wege zugeben würde, dass sie den Kommunen keine aufgabengerechte Finanzausstattung gewährt, gewähren kann oder gewähren will, würde die Landesregierung endlich einmal für Klarheit und Transparenz sorgen.
So bleibt zum Schluss nur die Feststellung, dass die Landesregierung wieder einmal heiße Luft bläst und die Kommunen im Stich lässt. Großmütig werden vorläufig zwar die Zinsen übernommen, die Hauptlast sollen aber die Kommunen und somit auch die Bürger tragen. Wo bleibt aber eine wirkliche Beteiligung des Landes?
Auch die Änderungen am Gesetz seit der Ersten Lesung verbessern nicht die Situation der Kommunen. Es ist eher davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren sich die Haushalte vieler Kommunen verschlechtern als verbessern. Wir von der NPD-Fraktion lehnen deshalb diesen Gesetzesentwurf ab, da er nicht zur Gesundung der Kommunalfinanzen beiträgt, sondern diese für die Zukunft eher noch verschlechtert.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während der Debatte sind mir schon ein bisschen die Tränen gekommen, vor allem bei dem Redebeitrag des Kollegen Borchert.
Die SPD sitzt nun offensichtlich zwischen allen Stühlen oder allen Hockern, um bei dem Bild zu bleiben. Sie will im Land keine Schulden machen, auf der kommunalen Ebene fordert sie mehr Unterstützung vom Land ein über ihre Fraktionen und schließlich hat sie hier im Land einen Koalitionspartner, von dem auf Bundesebene nichts Gutes zu erwarten ist, was die Kommunalfinanzen angeht. Und so, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir eben das gehört, was wir auch erwarten durften oder besser gesagt erwarten mussten. Die üblichen Sprüche wie, wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen,
Das Einzige, was jetzt noch fehlt, ist der Glaube der Kommunen an dieses Märchen. Doch bislang sieht es damit eher schlecht aus. Die Zeitungen sind fast täglich voll von Klagen und Kritiken aus den Gemeinden und Kreisen, trotz Stabilisierungsfonds.
Lieber Kollege Renz, ich will Ihnen mal zitieren, wie die CDU-Fraktion des Landkreises Demmin die Situation einschätzt. In einem Antrag zur Haushaltsdebatte heißt es in der Begründung, ich zitiere: „Die Einnahmen der