Protocol of the Session on January 27, 2010

Ja, Frau Schwebs, wo Sie nun den Hocker hernehmen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Den gibt es in guten Hotels, Herr Löttge. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

das ist mir nun wirklich noch nicht bei Ihrem Beispiel ganz klar geworden. Also den kann ich nun gar nicht entdecken.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Den gibt es in guten Hotels. – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Ich sehe einen qualitativ hochwertigen Schirm, den wir auch entsprechend nutzen

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

und den man bei schlechtem Wetter über den Kommunen ausbreiten kann.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und insofern, Frau Schwebs, es gilt ganz einfach:

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen. Und wir haben sie mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds auch nicht im Regen stehen lassen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie haben den Regen aber auch gebracht.)

Unser Versprechen gilt!

Nun, liebe Frau Reese, zu Ihnen.

(Heinz Müller, SPD: Oh weh!)

Ich sage mal eins: Anträge werden nicht dadurch besser, dass man sie permanent wiederholt, insbesondere, wenn sie inhaltlich nicht so richtig passen.

(Sigrun Reese, FDP: Politik ist dicke Bretter bohren. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Zweitens. Ob die FDP nun alleine die Kommunen retten wird,

(Rudolf Borchert, SPD: Tja.)

da darf man sicherlich sehr gespannt sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bis 600 Anträge im Kreistag zum Beispiel.)

Immerhin haben wir erst mal einen Vorschlag gemacht, der auch funktioniert, der in anderen Bundesländern durchaus erfolgreich läuft.

(Sigrun Reese, FDP: Der Vorschlag war von uns. Sie haben ihn bloß nicht zugelassen.)

Und wie gesagt, Ihre Anträge dazu, na ja, aber zur Rettung der Kommunen tragen Sie mit Sicherheit nicht bei. Also insofern, Frau Reese, tut es mir leid. Ich schätze Sie sehr, aber das war auf keinen Fall hilfreich.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ja, Herr Borchert, auch Sie muss ich ansprechen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Herr Löttge teilt aus. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Sebastian Ratjen, FDP)

Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die Steuerpolitik der Bundesregierung so auswirken wird, dass es wirtschaftlich auch wieder mit Deutschland bergauf geht,

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

und wir dementsprechend auch die Kommunen durch den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland in die Lage versetzen werden, das Geld wieder zurückzuzahlen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Nahezu heldenhaft.)

Wenn ich daran nicht glauben würde, und ich hoffe, Sie glauben genauso dran, wäre der Kommunale Ausgleichsfonds nämlich nicht das richtige Mittel.

(Michael Andrejewski, NPD: Der Glaube versetzt Berge. – Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Ja, meine Damen und Herren, nachdem wir das so grundsätzlich ausgesprochen haben, kommen wir noch mal zum eigentlichen Gesetzentwurf und zu den inhaltlichen Fragen. Dieser Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Ausgleichsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ ist, so meinen wir, richtig und notwendig.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Nach intensiven Diskussionen und Verhandlungen bezüglich einer Bereitstellung der notwendigen Mittel im Doppelhaushalt 2010/2011 und einer Anhörung im Finanzausschuss mit dem Ergebnis einer Stärkung der Stellung der Kommunen im Beratungsverfahren liegt heute mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ein Entwurf vor, der unter Berücksichtigung aller unterschiedlichen Interessen eine absolut vernünftige Lösung darstellt.

Insbesondere wird den Kommunen in der jetzigen angespannten Haushaltslage entscheidend geholfen und langfristig ein Beitrag zu einer Verstetigung der Einnahmen der Städte, Gemeinden und Landkreise geleistet.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die haben das bloß noch nicht gemerkt, das ist das Problem.)

Die Zuweisungen für die Kommunen werden sich gerade auch in diesen schwierigen Zeiten substanziell erhöhen. Bei Zugrundelegung der Zahlen der Novembersteuerschätzung hat zum Beispiel die Stadt Neubrandenburg durch den Fonds 2,4 Millionen Euro mehr zur Verfügung.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Für die Landeshauptstadt Schwerin ergeben sich ohne die zusätzlichen Hauptstadtzuweisungen sogar Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Aber auch kleinere Städte und Gemeinden werden entsprechend profitieren.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Dasselbe gilt für die Landkreise. Beispielhaft seien hier der Landkreis Bad Doberan mit knapp 2 Millionen Euro oder auch der Landkreis Uecker-Randow mit über 1,4 Millionen Euro genannt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wie schon in der bisherigen Diskussion zum Ausgleichsfonds dargestellt, wird sich die hier vorgeschlagene Lösung für die Verwendung des Sondervermögens strikt an der Systematik des FAG orientieren. Die geplante Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung erfolgt durch die Erhöhung der Zuführung nach dem FAG um Mittel aus dem Fonds.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha!)

Diese unterscheiden sich nicht von den anderen FAGMitteln. Es gibt insbesondere keine fondsspezifischen Zweckbindungen.

Die Finanzierung des Fonds wird durch Zuführung aus den Finanzausgleichsleistungen des Landes nach Paragraf 7 FAG erfolgen, die aus positiven Abrechnungsbeträgen nach Paragraf 7 Absatz 5 FAG für die Vorjahre resultieren. Zusätzlich können Kredite bis zur Höhe von 150 Millionen Euro aufgenommen werden, wie dies für die Jahre 2010/2011 in Höhe von 137,3 Millionen Euro geschehen soll. Das heißt auch, dass der Fonds bei positiver Finanzlage aus den erhöhten FAG-Mitteln bedient wird. Für die jetzt aufgenommenen Kredite bedeutet

dies, dass diese gleichfalls aus den positiven Abrechnungsbeträgen der FAG-Mittel zurückgezahlt werden sollen.

Die irreführende Behauptung, dass durch die vorgeschlagene Lösung auch Kommunen, die gar keinen Bedarf haben, dazu gezwungen würden, Kredite aufzunehmen, konnte in der Diskussions- und Abstimmungsphase eindeutig widerlegt werden. Die Kreditaufnahme wird zentral über den Fonds abgewickelt, aus welchem auch die Tilgung erfolgen soll.

In den Ausschussberatungen wurde klar, dass der Kommunale Ausgleichsfonds vom Zweck her weit über ein einfaches Sondervermögen hinausgeht. Er dient der Verstetigung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Er stellt eine wichtige und in besonderem Maße konjunkturabhängige zusätzliche Einnahmequelle dar.