Protocol of the Session on January 27, 2010

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Schließlich geht es um das Geld der Kommunen. Deshalb muss die Mitbestimmung der kommunalen Ebene gewährleistet sein.

(Hans Kreher, FDP: Richtig.)

Man darf die Kommunen in dieser Situation nicht als Bittsteller hinstellen und ihnen damit …

(Torsten Renz, CDU: Sondern als Bestimmer, oder wie?)

Es ist ihr eigenes Geld, das sie aufnehmen, und darum dürfen sie bestimmen und stehen nicht als Bittsteller vor dem Land.

(Rudolf Borchert, SPD: Dann müsste das Land ja für sie mitbestimmen.)

Ebenso unklar ist die von der Koalition im neuen Paragrafen 5 getroffene Regelung zur Anhörung des Beirates.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Lehnsgeld, das ist Lehnsgeld.)

Sie ist lediglich ein Feigenblatt und ein Almosen nach Auffassung meiner Fraktion

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und weder zielführend noch konsequent.

Ebenso unklar ist die in Paragraf 6 hinzugefügte Formulierung: „Die Grundsätze der Verwaltung des Sondervermögens werden mit dem Beirat nach § 30 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt.“

Ein in der Anhörung strittiger Punkt waren die Zinszahlungen des Landes. Zwar korrigierte die Koalition den Gesetzentwurf in Bezug auf die richtige Zahlungsfrist für die Zinsen, trotzdem geht meine Fraktion davon aus, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, die bereitgestellten Fondsmittel im vorgegebenen Zeitraum vollständig zurückzuzahlen.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, bei der FDP- Steuerpolitik muss man das allerdings befürchten. Das ist es, das ist es.)

Die Rückzahlung muss demzufolge flexibilisiert werden und trotzdem sollten Rückzahlungsanreize für die Kommunen geschaffen werden.

(Rudolf Borchert, SPD: Mann, eh! – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Deshalb finde ich es sehr bedauerlich, dass unserer Forderung,

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

nach 2016 offene Zinszahlungen progressiv bis 2020 abzuschmelzen, vom Land zu tragen, nicht zugestimmt wurde.

(Rudolf Borchert, SPD: Oh, nein!)

Sehr geehrte Kollegen der Koalition, in Bezug auf die kommunale Finanzausstattung steht für die FDP-Fraktion die Gewährleistung eines normalen Niveaus unter Berücksichtigung der kommunalen Ausgabebedarfe und der Einnahmesituation im Fokus. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene sind weitere Festlegungen zur Definition der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel zu treffen.

(Rudolf Borchert, SPD: Jetzt überprüfen Sie ja noch die Abschaffung der Gewerbesteuer. Mal sehen, was denn dabei herauskommt.)

In diesem Rahmen sind die Finanzzuweisungen in einem gewissen Korridor zu verstetigen und ist den Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf wird diesem Ansinnen nicht gerecht und wird sich bei Nichteintreffen der angestellten Prognose als Achillesferse für die Kommunen erweisen.

In den doppisch geführten Kommunen müssten bereits jetzt Rückstellungen für die Rückzahlung gebildet werden. Wie soll dies in der derzeitigen Situation und mit der Maßgabe, dass die zusätzlich gewährten Mittel kreisumlagefähig sind, denn gelingen? Sie spielen mit der finanziellen Not der Kommunen. Die Kommunen sind dem Gutdünken des Landes weiterhin gnadenlos ausgeliefert.

(Rudolf Borchert, SPD: Tja, sie sind gnadenlos dieser Bundespolitik ausgeliefert. Das ist das Problem. – Heinz Müller, SPD: Oh Gott, oh Gott, oh Gott!)

Meine Fraktion kritisiert in diesem Zusammenhang die mit Zwang verordnete Inanspruchnahme der Fondsmittel. Die Kommunen hätten mit darüber entscheiden müssen, ob sie die zurückzuzahlenden Fondsmittel überhaupt in Anspruch nehmen wollen. Das Land entscheidet mal wieder allein über die Köpfe der Kommunen hinweg.

Sehr geehrte Damen und Herren, zwar erkennt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Unzulänglichkeiten des eigenen FAG an, bietet mit ihm aber keine gute Grundlage zur dauerhaften Lösung der Probleme der kommunalen Aufgabenfinanzierung.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Die FDP lehnt den Gesetzentwurf aufgrund dessen ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Löttge für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, ehe ich inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehe,

noch mal gleich am Anfang ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, auf der Ersten Lesung.)

Also erstens, was ich sehr am Beitrag der Ausschussvorsitzenden begrüßt habe, war der Dank an alle Beteiligten, weil ich ganz einfach glaube, dass es uns gelungen ist, dieses Verfahren zur Gesetzgebung so kurzfristig und auch unter schwierigen Bedingungen zu realisieren, verdient wirklich Dank. Was haben wir damit erreicht? Wir haben Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen und das war eigentlich auch Ziel dieses Gesetzentwurfes,

(Torsten Renz, CDU: Genau.)

den Kommunen klar zu sagen, wo stehen sie mit dem Haushaltsjahr 2010.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sag mir, wo du stehst!)

Also diesen Dank kann man an alle Beteiligten nur noch weitergeben, sowohl an die Experten im Rahmen der Anhörung, aber auch an alle, die in den Ausschüssen mitgearbeitet haben.

Damit wird es dann aber auch schon schwierig mit den Gemeinsamkeiten, Frau Schwebs, weil ich gerne bei Ihrem Bildbeispiel bleiben will. Wenn man in ein gutes Hotel oder in ein gutes Geschäft geht,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dann kriegt man einen Regenschirm gereicht,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber nur in guten.)

wenn es regnet, und man gibt ihn zurück, wenn es nicht mehr regnet.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und genau dieses tun wir mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds. Insofern ist er genau das richtige Mittel,

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

um auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren und den Kommunen damit auch die Möglichkeit zu schaffen, entsprechendes Geld aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds zu bekommen.

Ja, Frau Schwebs, wo Sie nun den Hocker hernehmen,