Schließlich geht es um das Geld der Kommunen. Deshalb muss die Mitbestimmung der kommunalen Ebene gewährleistet sein.
Es ist ihr eigenes Geld, das sie aufnehmen, und darum dürfen sie bestimmen und stehen nicht als Bittsteller vor dem Land.
Ebenso unklar ist die von der Koalition im neuen Paragrafen 5 getroffene Regelung zur Anhörung des Beirates.
Ebenso unklar ist die in Paragraf 6 hinzugefügte Formulierung: „Die Grundsätze der Verwaltung des Sondervermögens werden mit dem Beirat nach § 30 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt.“
Ein in der Anhörung strittiger Punkt waren die Zinszahlungen des Landes. Zwar korrigierte die Koalition den Gesetzentwurf in Bezug auf die richtige Zahlungsfrist für die Zinsen, trotzdem geht meine Fraktion davon aus, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, die bereitgestellten Fondsmittel im vorgegebenen Zeitraum vollständig zurückzuzahlen.
(Rudolf Borchert, SPD: Ja, bei der FDP- Steuerpolitik muss man das allerdings befürchten. Das ist es, das ist es.)
Die Rückzahlung muss demzufolge flexibilisiert werden und trotzdem sollten Rückzahlungsanreize für die Kommunen geschaffen werden.
nach 2016 offene Zinszahlungen progressiv bis 2020 abzuschmelzen, vom Land zu tragen, nicht zugestimmt wurde.
Sehr geehrte Kollegen der Koalition, in Bezug auf die kommunale Finanzausstattung steht für die FDP-Fraktion die Gewährleistung eines normalen Niveaus unter Berücksichtigung der kommunalen Ausgabebedarfe und der Einnahmesituation im Fokus. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene sind weitere Festlegungen zur Definition der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel zu treffen.
(Rudolf Borchert, SPD: Jetzt überprüfen Sie ja noch die Abschaffung der Gewerbesteuer. Mal sehen, was denn dabei herauskommt.)
In diesem Rahmen sind die Finanzzuweisungen in einem gewissen Korridor zu verstetigen und ist den Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf wird diesem Ansinnen nicht gerecht und wird sich bei Nichteintreffen der angestellten Prognose als Achillesferse für die Kommunen erweisen.
In den doppisch geführten Kommunen müssten bereits jetzt Rückstellungen für die Rückzahlung gebildet werden. Wie soll dies in der derzeitigen Situation und mit der Maßgabe, dass die zusätzlich gewährten Mittel kreisumlagefähig sind, denn gelingen? Sie spielen mit der finanziellen Not der Kommunen. Die Kommunen sind dem Gutdünken des Landes weiterhin gnadenlos ausgeliefert.
(Rudolf Borchert, SPD: Tja, sie sind gnadenlos dieser Bundespolitik ausgeliefert. Das ist das Problem. – Heinz Müller, SPD: Oh Gott, oh Gott, oh Gott!)
Meine Fraktion kritisiert in diesem Zusammenhang die mit Zwang verordnete Inanspruchnahme der Fondsmittel. Die Kommunen hätten mit darüber entscheiden müssen, ob sie die zurückzuzahlenden Fondsmittel überhaupt in Anspruch nehmen wollen. Das Land entscheidet mal wieder allein über die Köpfe der Kommunen hinweg.
Sehr geehrte Damen und Herren, zwar erkennt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Unzulänglichkeiten des eigenen FAG an, bietet mit ihm aber keine gute Grundlage zur dauerhaften Lösung der Probleme der kommunalen Aufgabenfinanzierung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, ehe ich inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehe,
Also erstens, was ich sehr am Beitrag der Ausschussvorsitzenden begrüßt habe, war der Dank an alle Beteiligten, weil ich ganz einfach glaube, dass es uns gelungen ist, dieses Verfahren zur Gesetzgebung so kurzfristig und auch unter schwierigen Bedingungen zu realisieren, verdient wirklich Dank. Was haben wir damit erreicht? Wir haben Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen und das war eigentlich auch Ziel dieses Gesetzentwurfes,
Also diesen Dank kann man an alle Beteiligten nur noch weitergeben, sowohl an die Experten im Rahmen der Anhörung, aber auch an alle, die in den Ausschüssen mitgearbeitet haben.
Damit wird es dann aber auch schon schwierig mit den Gemeinsamkeiten, Frau Schwebs, weil ich gerne bei Ihrem Bildbeispiel bleiben will. Wenn man in ein gutes Hotel oder in ein gutes Geschäft geht,
Und genau dieses tun wir mit dem Kommunalen Ausgleichsfonds. Insofern ist er genau das richtige Mittel,
um auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren und den Kommunen damit auch die Möglichkeit zu schaffen, entsprechendes Geld aus dem Kommunalen Ausgleichsfonds zu bekommen.