Danach wäre der undifferenzierte Einsatz des Körperscanners bei Flughafenkontrollen schlicht unverhältnismäßig,
so die Ansicht des Leiters des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Thilo Weichert. Vielmehr müssen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil konkrete Ansatzpunkte vorliegen, die eine Entkleidung, die einer Abbildung auf dem Körperscanner gleichzustellen ist, rechtfertigen. Aus diesen Gründen hatte auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums im Jahr 2008 noch gesagt: „Da kann ich Ihnen mit
Ein weiterer Nachteil der jetzt bestehenden Geräte sind die gesundheitlichen Folgen. Die Geräte arbeiten derzeit entweder auf Röntgenstrahlenbasis oder auf Basis der Terahertzstrahlung. Bei den Geräten, die auf der Basis der Röntgenstrahlung arbeiten, besteht die Gefahr von Krebserkrankungen, bei den anderen Geräten, die auf Terahertzstrahlung basieren, besteht die Gefahr, dass dadurch genetische Schäden verursacht werden. Solange es keine zuverlässigen Studien gibt, die diese Gefahren widerlegen, sind derartige Gesundheitsgefährdungen nicht hinzunehmen, zumal wenn man sich anschaut, welchen Wert sie hätten.
Und hier komme ich zu den angeblichen Vorteilen der Nacktscanner. Angeblich sollen sie die Sicherheit im Flugverkehr erhöhen und die Terrorgefahr reduzieren. Dies soll dadurch geschehen, dass durch den Einsatz der Nacktscanner versteckte Gegenstände wie Keramikmesser und so weiter sichtbar werden.
dass hier mit der Einführung den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt wird, dass diese Maßnahme der weiteren Erhöhung der persönlichen Sicherheit dient. Aber ist das wirklich so? Wird nicht gerade durch weitere Verschärfungen, weitere Einschränkungen der persönlichen Rechte Bürgern eingeredet, dass die Politik mit diesen Maßnahmen alle im Leben bestehenden Unwägbarkeiten, alle Verstöße gegen das Gesetz beziehungsweise den Terrorismus zu hundert Prozent verhindern kann? Das halte ich für falsch. Eine absolute Sicherheit beim Fliegen gibt es nicht und wird es auch nicht geben, auch nicht durch den Einsatz von Nacktscannern.
Und die Beispiele sprechen doch für sich. Denn wenn man sich den versuchten Terroranschlag am 25.12., der ja zu dieser Diskussion geführt hat, genau ansieht, dann wäre man auch mit den versteckten Geräten überhaupt nicht darauf gekommen, dass dieses Pulver beziehungsweise die Geräte dort eingesetzt werden können. Und da muss doch die Frage erlaubt sein, was kommt denn nach den Nacktscannern,
wenn wir immer wieder feststellen, dass wir auch mit der jetzigen Technik, mit der dann folgenden Technik diese Terroranschläge nicht verhindern können. Um diese Grenzen zu beseitigen, bedürfte es weiterhin der Metalldetektoren und des Abtastens, um weitere Gefahren auszuschalten.
Der Vorfall am 25. Dezember macht aber nicht nur die Grenzen von Nacktscannern deutlich. Er macht auch
deutlich, dass man, bevor man über den Einsatz nachdenkt, doch erst einmal die bestehenden Regeln bewertet, denn gerade dieser Vorfall zeigt, dass, wenn man die Warnung des Vaters des Terroristen ernst genommen hätte, dieser Mann das Flugzeug gar nicht erst hätte betreten dürfen. Insofern denke ich schon, dass, wenn alle Bürgerinnen und Bürger diese Einwände bedenken würden, sie sich anders entscheiden würden.
Doch nicht nur der Europäische Datenschutztag und die aktuelle politische Diskussion haben uns bewogen, heute den Antrag in den Landtag einzubringen,
nein, es ist auch das Verhalten der deutschen Bundesregierung. So möchte ich den Bundesminister Herrn de Maizière zitieren, der in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ sagte: „Der Einsatz eines solchen Geräts als reguläre Kontrollmethode setzt eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zur EU-Luftsicherheitsverordnung voraus. Die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen sich einig sein.“ Seitens der Europäischen Kommission jedoch ist zu hören, dass einzelne Mitgliedsstaaten durchaus eigenständig Körperscanner einführen könnten, eine EU-Richtlinie sei dafür nicht nötig. Dies zeigten die Länder Großbritannien und die Niederlande, die bereits derartige Geräte einsetzen.
Und hier kann man wieder sehen, dass die Bundesregierung nicht den Mut aufbringt, sich zu diesem Thema zu positionieren. Im Gegenteil, man wird das Gefühl nicht los, dass es der Bundesregierung sehr lieb wäre, wenn die Kommission es täte und so der Schwarze Peter bei der Europäischen Union läge. Dieses Verhalten möchte ich ausdrücklich kritisieren.
Aus diesem Grund soll nicht nur der heutige Antrag zu einer Positionierung der Bundesregierung führen, wir unterstützen darüber hinaus auch die am 3. Januar 2010 beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition, die von Kritikern der Ganzkörperscanner beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde. Und ich bitte auch Sie darum, sich an dieser Petition zu beteiligen. Bei den Initiatoren dieser Petition möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bedanken.
Mit der Zustimmung zu unserem Antrag könnten auch Sie, meine Damen und Herren, einen Beitrag zur Stärkung der persönlichen Rechte und damit des Datenschutzes und auch für die Sicherheit in Deutschland leisten. – Danke.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Kollegin Abgeordnete Borchardt, es gibt sicherlich Anträge, die sinnvoll sind, über die es sich auch lohnt, entsprechend zu diskutieren.
Ich kann Ihnen aber versprechen, ob unser Kreisumfeld oder ob der Landtag sich mit der Frage Ganzkörperscanner oder nicht beschäftigt, das wird nicht die Entscheidung darüber ergeben, ob der Scanner kommt oder nicht. Und im Übrigen,
im Übrigen ist das ein Thema, was derzeit auf der Bundesebene diskutiert wird. Und ich glaube, eins ist wichtig,
wir sollten, solange darüber gesprochen wird, was man damit überhaupt macht, nicht schon von vornherein darauf schließen, was wir nicht machen.
um nach Möglichkeit die Sicherheit für die Reisenden zu gewährleisten. Ob dies über einen Ganzkörperscanner,
(Sebastian Ratjen, FDP: Nein, nicht alle. – Udo Pastörs, NPD: Dann kommt die Sicherheit nach Europa zurück.)
ob dieses über einen Ganzkörperscanner gewährleistet werden kann oder nicht, ist derzeit in der Diskussion. Die Geräte sollen bei der Kontrolle auf Flughäfen eingesetzt werden. Wenn Sie jetzt einen Antrag gestellt hätten, wir sollen es hier im Landtag einführen, dann hätten wir darüber reden können, dass es hier notwendig ist.
Aber Sie reden über die Flughäfen. Und deswegen müssen wir uns auch, deswegen müssen wir uns damit auch befassen. Für die Gewährleistung der Sicherheit auf den Flughäfen sind in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei die Luftsicherheitsbehörden zuständig. Diese unterliegen in diesem Lande dem Verkehrsministerium. Wir sind uns aber in der Frage beide vollkommen einig und deswegen kann ich dies hier auch in der Form vortragen. Der Einsatz dieser Geräte ist seit den gescheiterten Einsätzen im Dezember letzten Jahres wieder in die Diskussion gekommen.
Vergessen haben Sie aber bei den Ausführungen, dass diese Geräte schon seit Längerem in vielen Teilen dieser Erde im Einsatz sind. Wir haben nur nach diesem versuchten Terroranschlag eine neue Diskussionslage. Sie sind in Russland im Einsatz, sie sind in den USA im Einsatz, sie sind in den Niederlanden im Einsatz. Also sie bestehen schon.
Sie haben hierzu fleißig im Internet recherchiert. Sie haben uns Ihre Begründung Ihres Antrags eins zu eins aus der Analyse von Wikipedia, der elektronischen Enzyklopädie, gegeben. Das kann man machen, aber dies nur am Rande. Bei Ihren Recherchen im Internet hätten Sie natürlich auch lesen können, dass es ganz unterschiedliche Geräte gibt, die eben nach verschiedenen technischen Methoden arbeiten. Nicht alle erzeugen Bilder mit