der darunter liegt. Sie sagen, nein, es sind zehn Mikrogramm. Nur, Sie gehen auf die Studie, die die EFSA vorgelegt hat, überhaupt nicht ein.
sondern Sie verlassen sich einfach auf die Autorität eines Bundesamtes, stellen das einfach fest und verunglimpfen alle anderen, die das eben anders sehen.
Also ich wäre da ein bisschen vorsichtiger. Ich habe mir 1986 auch sagen lassen, dass die Kernschmelze im Kernkraftwerk von Tschernobyl eigentlich gar nicht so gefährlich sei und dass man das alles irgendwie im Griff habe, und später stellte sich dann raus, es war gar nicht so. Mir ist lieber ein Grenzwert und eine Grenzwertbetrachtung, die sich an kritischen Werten orientiert, die niedrig liegen, als später festzustellen, die Uranbelastung war doch schädlich.
Aber das ist nur ein subjektiver Eindruck. Ich gehe erst mal davon aus, dass das, was die EFSA in ihrer Studie dargelegt hat, wirklich Stand von Wissenschaft und Forschung ist und dass die anderen Werte, die schon seit Jahren gebetsmühlenartig immer wiederholt werden, diese zehn Mikrogramm, eben nicht mehr zu halten sind. Und selbst die WHO gibt ja mit ihren vier Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser einen deutlich niedrigeren Grenzwert an.
Wir müssen ja davon ausgehen, dass, wenn Nahrung zubereitet wird für Säuglinge, nicht dann eine extra Flasche aufgemacht wird, sondern es ist gängige Praxis, dass, wenn man zu Hause irgendwas macht, wenn man denn überhaupt noch in der Lage ist zu kochen, dass man dann also,
ja, oder wenn noch Kinder da sind, das muss man ja auch mal unterstellen, dass man dann wirklich für alle zusammen kocht. Und ich weiß nicht, ob es in Familien üblich ist, dann extra noch eine Mineralwasserflasche aufzumachen, wo dann draufsteht: regelmäßig unter zwei Mikrogramm.
Und es geht ja noch weiter, wenn man irgendwo eine gastronomische Einrichtung aufsucht. Es wird ja in der gesamten Lebensmittelbranche, ob Sie jetzt Nahrungspräparate kaufen, ob Sie Fertignahrung kaufen, überall haben Sie ja mit diesen Grenzwerten zu tun.
Es ist ja nicht nur das Leitungswasser, das Sie jetzt nur trinken oder womit Sie Tee und Kaffee machen oder sonst irgendwas oder Milchpulver zubereiten, sondern die gesamte Nahrungskette wird ja davon betroffen. Ob Sie jetzt Fisch zubereiten, Kartoffeln kochen, überall nehmen Sie Wasser. Sie brauchen überall beim Kochen, wenn Sie nicht gerade frittieren mit Öl, Wasser.
Und überall wirkt diese Belastung mit. Und diese auf Jahre und Jahrzehnte angelegte überhöhte Belastung führt eben zu Schädigungen. Das einfach so vom Tisch zu wischen und zu sagen, ach, zehn Mikrogramm – bei einer Frau, die wirklich mehrere Kinder hat, finde ich das sehr bedenklich, Ihre Ahnungslosigkeit und Ihre...
Man sagt beispielsweise den Römern nach, dass sie unter anderem deshalb sich nicht mehr fortpflanzen konnten, weil sie an einer Bleivergiftung litten.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Herr Borrmann, hören Sie auf mit solchen Märchen! Also das ist doch wirklich …!)
Also ich finde diese naive Betrachtungsweise – ist schon alles in Ordnung und wir verlassen uns auf alle – ein bisschen bedenklich. Und wenn wirklich eine europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde ein Argument ins Feld führt und sagt, bitte zwei Mikrogramm, dann sollte man das auch berücksichtigen und sich nicht einfach hinstellen und sagen, brauchen wir alles nicht, vielleicht, weil es von der NPD kommt oder sonst irgendwas.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie viele Krankheitsfälle nachweislich haben Sie denn anzubieten, Herr Borrmann?)
Sie haben also offenbar wirklich, wie mein Kollege Andrejewski sagt, sehr viel Vertrauen in dieses System. Ich habe das nicht, tut mir leid.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3174. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3174 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Einsatz von Nacktscannern verhindern, Drucksache 5/3183.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hätten wir uns gemeinsam entscheiden müssen, diesen Antrag erst morgen auf die Tagesordnung setzen zu lassen, denn, meine Damen und Herren, morgen ist ein ganz besonderer Tag, morgen findet der 4. Europäische Datenschutztag statt.
Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa das Bewusstsein für den Datenschutz erhöhen. Und das ist auch notwendig. Das zeigt auch das Thema des Ihnen heute vorliegenden Antrages zum Thema Nacktscanner.
Ziel des Einsatzes von Nacktscannern ist es, durch die Abbildung der Oberfläche des menschlichen Körpers am Körper versteckte Gegenstände wie etwa Sprengstoff oder Nichtmetallwaffen wie Keramikmesser sichtbar zu machen. Es wird ein Abbild produziert, welches immer wieder reproduzierbar ist, ohne dass die Betroffenen gefragt werden würden. Dieses Verfahren soll dazu dienen, die Sicherheit im Flugverkehr zu erhöhen und die Terrorgefahr zu reduzieren.
Einer Umfrage der Zeitschrift „Stern“ zufolge sprachen sich 63 Prozent von 1.006 Befragten für den Einsatz von Nacktscannern aus. Lediglich 31 Prozent der Befragten lehnten einen derartigen Einsatz ab. Ich bin mir aber sicher, dass, wenn die 63 Prozent der Befragten, die sich für den Einsatz von Nacktscannern ausgesprochen haben, genau die Vor- und Nachteile derartiger Nacktscanner kennen würden und somit ein gestärktes Bewusstsein auch für Datenschutz hätten, sie sich anders entscheiden würden. Denn schauen wir uns einmal die Vor- und Nachteile an.
Beginnen möchte ich mit den Nachteilen, da diese meines Erachtens auch die angeblichen Vorteile widerlegen. Da ist zunächst die Verletzung der Intimsphäre zu nennen. Bei den Abbildungen von Nacktscannern entstünden sehr scharfe Bilder, auf denen private Details wie Prothesen, künstliche Darmausgänge oder Piercings sichtbar wären. Dies würde dazu führen, dass die betroffenen Personen leicht zu Terrorverdächtigen würden und sich erklären müssten.
Ein weiterer Aspekt ist, dass hierdurch auch religiöse Be- und Entkleidungsvorschriften betroffen wären. So gibt es beispielsweise im Islam...
So gibt es beispielsweise im Islam ein absolutes Verbot von Nacktheit in der Öffentlichkeit, aber auch solche Entkleidungsvorschriften genießen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entkleidungsuntersuchung verfassungsrechtlichen Schutz. Danach wäre der undifferenzierte Einsatz...
Danach wäre der undifferenzierte Einsatz des Körperscanners bei Flughafenkontrollen schlicht unverhältnismäßig,