sondern es gibt auch Geräte, die vollkommen strahlenfrei arbeiten. Je nach Funktionsweise variieren eben auch für die untersuchten Personen deren erstellte Bilder.
Ich denke, auch auf Bundesebene ist man sich weitgehend einig, dass in die Persönlichkeitsrechte der Passagiere – und darum geht es ja – nicht eingegriffen werden darf, ob über einen Ganzkörperscanner oder was auch immer. Dies ist ja vollkommen unstrittig.
Ich finde, dass für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern keine Notwendigkeit besteht, eine Entscheidung über die Einführung von Ganzkörperscannern zu treffen.
Es muss sorgfältig geprüft werden, welche Sicherheitslücken wir mit dem Einsatz solcher Geräte möglicherweise schließen können. Der Schutz der Intimsphäre muss gewährleistet werden, auch muss die Strahlung für die Reisenden unbedenklich sein beziehungsweise vollkommen unschädlich. Hierzu sollten wir in aller Ruhe die laufenden,
hierzu sollten wir in aller Ruhe die laufenden Tests und deren Auswertung abwarten. So, wie sich die Diskussion bisher entwickelt, bin ich zudem zuversichtlich, dass von den verantwortlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen wird. Insofern bitte ich, diesen Antrag abzulehnen,
weil er nicht diese Inhalte zur Folge hat, die Sie hier ausgeführt haben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir heute Abend noch mal ganz große Politik machen, will ich auch auf Folgendes hinweisen: Auch wir Sozialdemokraten sind dafür,
dass in einer globalen und vor allem mobilen Welt Flugsicherheit immer gewährleistet ist. Deshalb wird völlig zu Recht die Sicherheitstechnik weiterentwickelt und ebenso auch erprobt. Das gilt auch für Körperscanner,
Wichtig ist für das Ergebnis, dass es keine Gesundheitsgefährdung der Fluggäste gibt, dass die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Intimsphäre der Fluggäste gewahrt bleibt und dass die Geräte technisch zuverlässig arbeiten. Deshalb ist es völlig in Ordnung, dass bei uns in der Europäischen Union die Körperscanner derzeit nicht zugelassen sind. Aber wenn der Einsatz unbedenklich ist
und die Flugsicherheit auf den Flughäfen und in den Flugzeugen verbessert werden kann, dann spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, die Geräte auch zum Einsatz zu bringen. Noch aber, meine Damen und Herren, ist nichts entschieden und deswegen lohnt es sich aus meiner Sicht auch nicht,
über diese Dinge in diesem Ausmaß in diesem Landtag heute Abend zu diskutieren, aber wir beteiligen uns natürlich auch daran.
Ich finde, dass die derzeitige Diskussion – die schon ein bisschen abgeebbt ist, glücklicherweise – eigentlich heftig überdreht ist. Meine Damen und Herren, die Sicherheitslücken beim Flug 253 der Northwest Airlines am 25.12.2009 hätten durch einen Körperscanner auch nicht geschlossen werden können.
Schon allein deswegen lohnt es sich gar nicht, von diesem Sicherheitsproblem her diesen Einsatz dieser Geräte in dieser Art und Weise zu diskutieren.
Wir Sozialdemokraten halten eine Prüfung für erforderlich. Es müssen Risiken und Nebenwirkungen ausgeschlossen werden.
So, meine Damen und Herren, oder so ähnlich könnte das Motto lauten bei dem diskutierten Einsatz von sogenannten Nacktscannern. Die Vorbehalte gegen den Einsatz derartiger Geräte sind durchaus nahe liegend,
Oder anders, Herr Timm, anders ausgedrückt: Ist der zu erzielende Sicherheitsgewinn groß genug, um den Einsatz derartiger Geräte zu rechtfertigen?