Am 26. November 2009, also vor nicht einmal zwei Monaten, stellte Foodwatch (Nahrungssuche) fest, Zitat: „Das Problem ist seit langem bekannt, doch noch immer fließt in Deutschland Trinkwasser aus den Hähnen, das bedenklich hoch mit Uran belastet ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz teilweise sogar mit mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter – dieser Wert sollte laut behördlichem ‚Leitwert‘ nicht überschritten werden. In acht weiteren Bundesländern liegen bei den Behörden erfragten Werte … über 2 Mikrogramm und sind insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder nicht sicher.“ Zitatende.
Foodwatch (Nahrungssuche) hatte bereits im August 2008 Werte zur Uranbelastung veröffentlicht. Als Reaktion darauf kündigte die Bundesregierung an, zu handeln und einen gesetzlichen Grenzwert festzulegen. Doch die entsprechenden Gesetze für Leitungstrinkwasser sind nach mehr als einem Jahr immer noch nicht beschlossen. Bei Mineralwasser zweifelt die Bundesregierung an der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Doch auch hier gibt es Handlungsbedarf. Schon im Mai vergangenen Jahres veröffentlichte Nahrungssuche von 435 Mineralwässern unter Angabe von Herstellern eine Liste von 825 Uranmessdaten. Bei 104 Messdaten von 55 Handelsmarken lag die Uranbelastung bei über zwei Mikrogramm pro Liter. Diese zwei Mikrogramm Uran pro Liter sind der gesetzliche Höchstwert für Wässer, die mit der Formel „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ angeboten werden.
War nicht erst Ende 2006 dieser Höchstwert im Bundesrat festgesetzt worden? Zwar liegt bei der Mehrheit der Mineralwässer der Urangehalt unter zwei Mikrogramm pro Liter, doch einen generellen Grenzwert für alle Mineralwässer gibt es bis heute genauso wenig wie für Leitungstrinkwasser. Deutsche Behörden behandeln erst eine Belastung von mehr als zehn Mikrogramm als kritisch. Doch die EFSA schlägt Alarm: Auch eine deutlich unter zehn Mikrogramm liegende Uranbelastung im Trinkwasser ist für Kinder mit Gesundheitsrisiken verbunden. Erst bei einem Grenzwert von um zwei Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser können Gesundheitsrisiken ausgeschlossen werden.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA gibt die Bandbreite der Uranbelastung für europäische Mineralwässer von 0 bis sage und schreibe 153 Mikrogramm pro Liter an. In dieser wissenschaftlichen Studie kommt Deutschland mit Werten von 0,01 bis 24,5 Mikrogramm vergleichsweise gut weg. Bei Trinkwasser gibt
die EFSA die Urankonzentration zwischen 0,005 und 8,6 Mikrogramm an. Nicht staatliche Organisationen – und das ist sehr interessant – haben parallel von den Behörden der 16 Bundesländer Daten angefordert und gegen Gebühr erhalten. Und diese Daten sprechen eine andere Sprache. Die Bundesbehörden übermittelten im November 2009 Zahlen, die das Dreifache des EFSAMaximums ausmachen, 23,3 Mikrogramm Uran pro Liter in Leitungstrinkwasser.
Wie sind diese unterschiedlichen Konzentrationen zu erklären? Das Element Uran kommt in der Natur in unterschiedlichen mineralischen Verbindungen vor, in der Luft, im Boden und auch im Wasser. Wird uranhaltiges Gestein von Grund- und Quellwasser durchströmt, so gibt es Uranatome ab, denn Uran zählt zur Klasse der wasserlöslichen Schwermetalle. Bis zu 0,1 Milligramm, also 100 Mikrogramm, können Grund- und Oberflächenwässer enthalten, besonders, wenn sie in Gebieten des Erzgebirges, Fichtelgebirges, Schwarzwaldes, Vogtlandes, Bayerischen Waldes oder des Oberpfälzer Waldes liegen. Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es kritische Proben. Es ist sogar möglich, dass ein bestimmtes Markenmineralwasser bei unterschiedlichen Messungen unterschiedliche Werte von Urankonzentrationen aufweist. Dies lässt sich durch variierende Niederschlagsmengen, die die Grundwasserführung und die Quellmenge beeinflussen, und unterschiedliche Mischungen von verschiedenen mit Uran kontaminierten Entnahmepunkten erklären. Bei Trinkwasser aus der Leitung können Ringsysteme veränderte Uranwerte aufweisen.
Welche Folgen hat eine dauerhafte Urankonzentration von über zwei Mikrogramm pro Liter auf die menschliche Gesundheit? Es sind vor allen Dingen die Nieren, zum Teil auch die Leber, die vom Uran und seinen Isotopen geschädigt werden. Bei Uran muss man die radiotoxische Wirkung, also die Strahlenbelastung, und die chemotoxische Wirkung, das heißt die biochemischstoffliche Schädigung, unterscheiden. Und gerade die Letztere ist in dieser Form und dieser Konzentration die gefährlichere. Da Kleinkinder und besonders Säuglinge im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Wasser aufnehmen und zudem mehr Uran in Zellen einlagern als Erwachsene, sind sie gefährdeter. Dies macht einen erhöhten Schutz dieser Personengruppe erforderlich.
Die EFSA legt in ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme dar, dass zehn Mikrogramm Uranbelastung pro Liter Mineral- und Trinkwasser als Obergrenze nicht mehr ausreichen. Selbst die von der Weltgesundheitsorganisation WHO vertretenen vier Mikrogramm Uran pro Liter seien noch zu hoch, gab ein EFSA-Sprecher gegenüber der ARD-Sendung „Report“ an.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR widerspricht dem und wiederholt gebetsmühlenartig, zehn Mikrogramm Uran pro Liter Trink- und Mineralwasser seien unbedenklich. Keine politische Kraft hat sich bis heute dafür eingesetzt, generell einen Grenzwert für Uranbelastung von Mineralwässern festzusetzen. Immerhin plant das Bundesgesundheitsministerium eine entsprechende Verordnung für Leitungswasser, geplanter Grenzwert zehn Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser.
Die etablierte Politik hat jedoch schon über ein Jahr herumlaboriert, ohne dass selbst dieser fünffach überhöhte Wert gesetzlich festgestellt wurde. Nicht einmal dazu können sich die mit Steuersenkungen, Abga
benerhöhungen und Bombeneinsätzen in Afghanistan beschäftigten Machthaber aufraffen. Aber was sind schon Säuglinge und Kleinkinder in einer Gesellschaft, in der die Würde des Menschen als oberster Staatsgedanke auf dem Papier steht und trotzdem zu Hunderttausenden Kinder im Mutterleib getötet werden?! Kommt es da auf ein paar Kinder, die an Uranvergiftung leiden, überhaupt an?
Bürger des Landes, was soll man von einem System halten, das unfähig ist, ein paar Grenzwerte in ein Verordnungsblatt zu pressen, weil es seit Jahren Größeres im Sinn hat – Banken retten, Demokratie einführen, sei es mit geduldetem Drogenanbau am Hindukusch oder Kollaboration im Irakkrieg oder seinerzeit Haudraufaktionen in Serbisch-Jugoslawien. Das ist lange her, mögen viele meinen, über zehn Jahre. Gut so, dann haben wir einen ausreichenden Horizont für das, was Uran anrichtet. Die BRD hat sich ohne Kriegserklärung an schmutzigen Kriegen beteiligt, in denen mit Unterstützung oder zumindest mit Billigung der Regierung von Bund und Ländern der Einsatz von Uranmunition betrieben wurde. Mir ist jedenfalls kein Haftbefehl gegen die damaligen Kriegstreiber bekannt.
Abgereichertes Uran hat eine wunderbare Eigenschaft: Durch seine hohe Dichte, seine extreme Masse auf kleinstem Raum kann es für Geschosse verwendet werden, die jede Panzerung durchschlagen. Die Sache hat nur einen Haken: Beim Durchschlagen von Stahlplatten oder Stahlbeton erhitzt sich das Geschoss erheblich. Bei 800 Grad Celsius tritt ein Oxidationsprozess ein, bei dem Uran zum hochgefährlichen chemotoxischen Urandioxid transformiert. Das Gefährliche daran ist, Urandioxidpartikel sind Stäube, die sich fein verteilen und durch ihre Wasserlöslichkeit in der Umwelt verbreiten. Hier richten sie verheerende Schäden an. Nicht nur die Bewohner dieser kontaminierten Gebiete – die Sie, Etablierte, zynisch „zur Demokratie hin Befreite“ nennen mögen – leiden, auch die Söldner der NATO-Okkupationstruppen siechen und krepieren uranisiert unter den von Ihnen eingesetzten Waffensystemen. Auch ein paar BRD-Soldaten sollen darunter sein.
können gern einmal einen Blick auf diese armen Kreaturen werfen, damit Sie sehen, was passiert, wenn man von, wenn man vor strahlenden Elementen keine gesetzliche Vorsorge trifft. Dann scheint die Sonne, denn scheint die Sonne noch so schön, einmal muss sie untergehn.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Irene Müller, DIE LINKE: Ach, nun mal nicht stottern! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Sonne scheint ins Kellerloch, lass sie doch!)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Borrmann, Ihren Kenntnisstand zum Thema Uran haben Sie uns ja jetzt ausführlich mitgeteilt. Ich würde Ihnen dringend raten, sich mal zu informieren, ob vielleicht ein Zuviel an Bor auch gewisse gesundheitliche Schädigungen hervorrufen könnte.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Und so allgemein: Der Spruch: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, dürfte selbst Ihnen geläufig sein. Er passt zu Ihrem Antrag wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge.
Trinkwasser ist ein hohes Gut und dieses zu schützen eine elementare staatliche Verantwortung. Von daher wird es keinen hier im Saal verwundern, dass die Bundesregierung nach den alarmierenden Messergebnissen hoher Urankonzentrationen in mehreren deutschen Trinkwasserquellen aus dem Jahr 2008 bereits 2009 eine Novellierung der Trinkwasserverordnung veranlasst hat. Dieser Prozess ist bereits seit Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen und liegt derzeit zur Überprüfung bei der Europäischen Union vor.
Hätten Sie sich die Mühe gemacht, sich wirklich mit diesem Thema zu beschäftigen, wären auch Sie zu dem Ergebnis gekommen, dass andere schneller waren als Sie.
Die neue Verordnung geht selbstverständlich auch auf die Uranbelastung des Trinkwassers ein. Die neue Verordnung sieht eine Obergrenze von zehn Mikrogramm pro Liter vor.
Die von der NPD geforderte Obergrenze von zwei Mikrogramm pro Liter Trinkwasser ist aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar. Dass die Lebensmittelindustrie ein Mineralwasser mit gesonderter Werbung versehen darf, wenn dieses weniger als zwei Mikrogramm Uran je Liter enthält, fußt in keiner Weise auf einer gesonderten toxikologischen Wertung.
Offen bleibt die Frage der Bedeutung dieses Themas für Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2008 lagen 99,5 Prozent aller untersuchten Wasserproben in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Grenzwert von zehn Mikrogramm Uran je Liter,
Lediglich in zwei Proben wurden Werte über zehn Mikrogramm gemessen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat bereits im September vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass in den beiden betroffenen Wasserversorgungsanlagen technische Veränderungen vorgenommen wurden und seither die Uranwerte deutlich unter zehn Mikrogramm je Liter liegen.
Im Übrigen hinkt der dritte Punkt Ihres Antrages der Zeit noch mehr hinterher. Wie Sie den Zahlen eben entnehmen konnten, ist es bereits gängige Praxis, dass die verschiedenen Wasserversorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern auf ihre Belastung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales regelmäßig überprüft werden. Auch auf diese Tatsache wären Sie schnell gestoßen, wenn Sie sich wirklich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hätten.
Was jetzt noch von Ihrem Antrag übrig bleibt, ist das Wissen, dass der Satz: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, seine Aktualität auch bei Ihnen nicht verloren hat. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, sehr gut. – Stefan Köster, NPD: Mein Gott, ein Schwachsinn, was Sie da reden!)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ihre Weste sitzt ganz schief, Herr Borrmann. – Stefan Köster, NPD: Bei Ihnen ist die Gesinnung ganz schief.)
Herr Präsident! Abgeordnete des Landtags! Eine Verordnung, die auf dem Wege ist, ist nach meinem Kenntnisstand noch keine Verordnung, die in Kraft ist. Das zum Ersten.
Ja, wir wissen ja noch nicht, wann sie denn in Kraft gesetzt wurde, und das scheint sie ja noch nicht zu sein, sonst hätte uns das Frau Reese ja mitgeteilt.
Zum Zweiten hatte ich auf eine Untersuchung der EFSA hingewiesen, die davon ausgeht, dass zwei Mikrogramm Uran und Uranbestandteile in einem Liter Trinkwasser als für Säuglinge notwendig angesehen werden, ein Wert,
der darunter liegt. Sie sagen, nein, es sind zehn Mikrogramm. Nur, Sie gehen auf die Studie, die die EFSA vorgelegt hat, überhaupt nicht ein.