Protocol of the Session on January 27, 2010

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 26 Verwaltungsgerichtsordnung wird für jedes Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt.

Gemäß Paragraf 26 wählt der Landtag sieben Vertrauensleute und sieben Vertreter für jeden Wahlausschuss eines Verwaltungsgerichtes für die Dauer von fünf Jahren.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheim abgestimmt werden. Dies erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Die Kandidaten zur Wahl entnehmen Sie bitte der Drucksache 5/3210. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen.

Der Schriftführer hat sich bereits davon überzeugt, dass die Abstimmungsurne leer ist.

Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus und Dr. Ulrich Born werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgefordert.)

Gibt es weitere Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und unterbreche die Sitzung für circa fünf Minuten zur Feststellung des Ergebnisses.

Unterbrechung: 16.09 Uhr

Wiederbeginn: 16.15 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl bekannt. Es wurden 59 Stimmen abgegeben, davon waren 57 Stimmen gültig. Mit Ja stimmten 53 Abgeordnete, mit Nein stimmten 3 Abgeordnete, 1 Abgeordneter enthielt sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass damit alle auf dem Wahlvorschlag auf Drucksache 5/3210 vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreter gewählt sind.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3173 vor.

Wahl der Vorsitzenden der EnqueteKommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU: Wahl der Vorsitzenden der EnqueteKommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V) – Drucksache 5/3173 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen wird der Vorsitzende der Enquete-Kommission durch den Landtag gewählt. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt auch hier durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt wurde.

Ich bitte den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön.

Ich bitte die Schriftführer, soweit noch nicht geschehen, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und jetzt den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme abgeben wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Feststellung des Ergebnisses. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 16.30 Uhr

Wiederbeginn: 16.35 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen oder die Gespräche vor dem Sitzungssaal fortzusetzen.

Ich gebe das Geheimnis der geheimen Abstimmung zur Wahl …

(allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ bekannt. Für die Wahl zur Vorsitzenden der Enquete-Kommission wurden 59 Stimmen abgegeben, davon waren 59 gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Martina Tegtmeier 33 Abgeordnete mit Ja, 19 Abgeordnete mit Nein, 7 Abgeordnete enthielten sich. Ich stelle fest, dass Martina Tegtmeier die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Frau Tegtmeier: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Dann darf ich Ihnen, Frau Tegtmeier, im Namen des Hauses die Glückwünsche übermitteln und alles Gute für die Wahrnahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe wünschen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 LHO, hier: Eingehen einer Mehrheitsbeteiligung an der „Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH“, Drucksache 5/3086.

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 LHO hier: Eingehen einer Mehrheitsbeteiligung an der „Historisch-Technisches Museum Peenemünde GmbH“ – Drucksache 5/3086 –

Das Wort zur Begründung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für die Erhaltung und für die öffentliche Präsentation geschichtsträchtiger Orte eine ganz besondere Verantwortung. Es gehört zu den Zielen der Kulturpolitik, derartige Orte nicht nur in ihrer historischen Form zu erhalten, sondern sie für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer geschichtlichen Dimension erlebbar werden zu lassen.

(Udo Pastörs, NPD: Erlebbar!)

Historische Orte erfüllen ähnlich wie zum Beispiel Zeitzeugengespräche den Anspruch hoher Authentizität. Durch dieses hohe Maß an Authentizität wird die historische Botschaft für den Betrachter nachvollziehbar und nacherlebbar.

(allgemeine Unruhe)

Die technische Restaurierung eines Denkmals ist das eine.

Herr Minister, einen kleinen Moment.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in der Debatte und in der Aussprache. Der Minister begründet hier einen Antrag der Landesregierung.