Ein Sitzungsausschluss von unbegrenzter Dauer kann auch präventiv ausgesprochen werden, wenn derjenige selbsternannte Demokrat, der gerade Präsident spielt, irgendwie das Gefühl hat, ein Abgeordneter der NPD könnte auf die Idee kommen, gröblich die Ordnung zu stören.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Ich möchte Ihnen ja nur helfen. Sie spekulieren darauf, dass im Volk noch der alte Untertanengeist vorherrscht. Sie stellen sich vor, dass angesichts von Sitzungsausschlüssen von NPD-Volksvertretern die Leute ganz erschrocken sagen würden, oh, diese bösen Buben, die werden ausgeschlossen, die sehen wir nie wieder. Aber vielleicht mögen die Leute ja böse Buben, vielleicht haben sie die herrschenden Verhältnisse satt und mögen die alten Parteiautoritäten nicht mehr. Vielleicht verkalkulieren Sie sich ja. Wir werden uns, wie Sie an dieser Rede auch sehen, von dieser neuen Knebelungsordnung nicht beeindrucken lassen und weiterhin sagen, was wir denken, auch wenn Sie demnächst die Geschäftsordnung des römischen Senats unter Nero einführen sollten.
Herr Abgeordneter Andrejewski, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass beim dritten Ordnungsruf Ihnen das Wort entzogen wird.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Sehr wohl handelt es sich darum, Frau Präsidentin! – Stefan Köster, NPD: Und Sie wissen das ganz genau. Das ist die Unverschämtheit!)
Herr Borrmann, dafür erhalten Sie auch einen Ordnungsruf von mir und ich ermahne Sie jetzt wirklich noch mal, die Würde dieses Hauses hier zu beachten.
Herr Borrmann, dafür erteile ich Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie entsprechend des Paragrafen 99 darauf aufmerksam, beim dritten Ordnungsruf wird Ihnen das Wort entzogen.
Herr Köster, auch Ihnen erteile ich einen zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einem dritten Ordnungsruf das Wort entzogen bekommen.
Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.
Wir hatten uns vorab dazu verständigt, gemeinsam die Geschäftsordnung zu ändern. Die NPD versucht hier darzustellen, dass die Änderung der Geschäftsordnung nur deshalb erfolgt, weil sie hier im Parlament ist.
(Stefan Köster, NPD: Sie wollen doch nur ein neues DDR-Regime. – Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Ich kann Ihnen nur sagen: Nehmen Sie sich bitte nicht so wichtig! Denken Sie selber mal über sich nach! Denn Sie haben eben bewiesen – und Ihre Klarstellung gegenüber den Widersprüchen weist ja auch darauf hin –, dass wir auch in der Geschäftsordnung Klarstellungen brauchen im Umgang mit uns gemeinsam.
denn Sie haben überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, dass die meisten Veränderungen der Geschäftsordnung die Änderungen sind im Umgang mit Petitionen, und die waren notwendig.
Darauf haben Sie überhaupt keinen Einfluss genommen und darauf haben Sie sich auch überhaupt nicht verständigt.
Wie Sie sicherlich wahrgenommen haben, empfiehlt der Fachausschuss drei Änderungen und im Übrigen die unveränderte Annahme des Antrages, und wir wollen als demokratische Fraktionen gemeinsam diesen eingebrachten Antrag mit unterstützen.
Eine umfangreiche, wenn nicht sogar die umfangreichste Änderung betrifft gemäß Ziffer 2 der Beschlussempfehlung die Grundsätze zur Behandlung von Eingaben an den Landtag, mithin die Anlage 3 unserer Geschäftsordnung. Hier – und auch das werden Sie sicherlich festgestellt haben – geht es nicht nur um rein redaktionelle Änderungen. Vielmehr haben die Mitglieder der demo
kratischen Fraktionen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen durch die Arbeit und Mitarbeit im Petitionsausschuss gemeinsam Änderungsvorschläge diskutiert und sie in den laufenden Diskussionsprozess eingebracht, die nun zur Beschlussempfehlung vorliegen. Dafür möchte ich mich als Petitionsausschussvorsitzende – und ich denke, auch im Namen aller Mitglieder des Ausschusses – recht herzlich bedanken.
Aber nun zu den Änderungen. Zunächst erfolgt eine klare Abgrenzung zwischen Sammel- und Massenpetitionen sowie die organisatorische Regelung des in diesem Zusammenhang erforderlichen Verfahrens. Auch werden zwei weitere Alternativen für eine mögliche abschließende Erledigung der Petition ergänzt.
Seitens der Mitglieder des Petitionsausschusses wurde in den Beratungen zu möglichen Änderungen der Verfahrensgrundsätze stets betont, das oberste Ziel muss es sein, im Interesse der Petenten eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund wird künftig nur eine Mahnung, also nur noch eine Mahnung, an die um Stellungnahme gebetenen Stellen ergehen.
Aber – und auch darauf möchte ich hinweisen – auch die Mitglieder des Petitionsausschusses sind sich ihrer Verantwortung bewusst, was sich in der gänzlichen Neugestaltung des Verfahrens zur abschließenden Bearbeitung widerspiegelt. So wird die Bearbeitungsfrist der Ausschussmitglieder von sechs auf vier Wochen verkürzt und die Akten werden zudem zugleich und nicht erst wie bisher nacheinander an die Ausschussmitglieder verteilt. Dies führt insgesamt zu einer deutlichen Zeitersparnis.
Die wohl wesentlichste Änderung und Neuerung ist die Einführung der E-Mail-Petition. Nach den bisherigen Regelungen konnten sich die Bürgerinnen und Bürger nur schriftlich auf dem Postweg an den Petitionsausschuss mit ihren Anliegen wenden. Seitens der Ausschussmitglieder wurde jedoch fraktionsübergreifend gefordert, die rechtlichen Grundlagen den tatsächlichen technischen Verhältnissen anzupassen. Wer also eine E-Mail-Petition einreichen möchte, muss das im Internet noch herzustellende Formular vollständig ausfüllen und anschließend auf elektronischem Wege an den Petitionsausschuss absenden. Es ist davon auszugehen, dass wir mit dieser bürgerfreundlichen Erweiterung der Möglichkeiten zur Wahrnehmung des Petitionsgrundrechtes künftig noch mehr junge Menschen, die eher eine E-Mail als einen Brief schreiben, dazu ermutigen werden, sich an uns zu wenden.
Die genaue technische Umsetzung einer den heutigen insbesondere datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards entsprechenden Möglichkeit zum Einreichen einer E-Mail-Petition wird derzeit seitens der Verwaltung geprüft und vorbereitet. Da eine hundertprozentige Lösung verständlicherweise nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, werden wir zunächst versuchen, mittels einer Übergangslösung den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Petitionsausschuss via Internet schnellstmöglich zu ermöglichen.
Ich denke, wir können zu Recht behaupten, mit dieser Änderung unserer Geschäftsordnung sehr viel im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht zu haben. Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion der Änderung der Geschäftsordnung zustimmen.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2915 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3200 anzunehmen.
Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2962 und 5/2963 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2962 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2962 bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2963 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2963 bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2915 entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3200 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Verwaltungsgerichtsordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 5/3210 vor.
Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Verwaltungsgerichtsordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE: Bestellung der Wahlausschüsse gemäß § 26 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – Drucksache 5/3210 –