Protocol of the Session on December 17, 2009

nicht nur in den Bürgerschaften, sondern auch in den Kreistagen sehr unterschiedliche Auffassungen dazu auch vertreten haben,

(Toralf Schnur; FDP: Ja, das kann man machen.)

fordere ich eine namentliche Abstimmung.

(Jochen Schulte, SPD: Oh, Regine! – Toralf Schnur, FDP: Das ist doch schön.)

Danke, Frau Lück.

Ich schließe die Aussprache.

Es wurde soeben beantragt, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Wir bereiten das hier kurz vor.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Tagesordnungspunkt 18 …

Es wurde soeben noch Beratungsbedarf für fünf Minuten von der CDU beantragt. Ich unterbreche die Sitzung und wir kommen dann zur Abstimmung.

Unterbrechung: 15.48 Uhr

Wiederbeginn: 15.52 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setze n die unterbrochene Sitzung fort.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion DIE LINKE hat entsprechend Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Tagesordnungspunkt 18, Drucksache 5/2965, eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Rudolf Borchert und Raimund Frank Borrmann werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 15.57 Uhr

Wiederbeginn: 15.58 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 55 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 10 Abgeordnete, mit Nein stimmten 44 Abgeordnete, es enthielt sich ein Abgeordneter. Damit ist der Antrag auf Drucksache 5/2965 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen, Drucksache 5/3012.

Antrag der Fraktion der FDP: UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen – Drucksache 5/3012 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Präsident! Meine lieben Kollegen! Im Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag dem Ratifizierungsgesetz zur UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt. Ich meine, dass diese Konvention einen Wechsel in der Behindertenpolitik darstellt. Statt nämlich nur einer möglichst guten Förderung in Spezialeinrichtungen steht jetzt die aktive Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund. Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmung, unabhängige Lebensführung und Würdigung der menschlichen Vielfalt sind die Leitgedanken der Konvention.

Das sind Leitgedanken, die die Liberalen unterstützen. Wir haben dem Ratifizierungsgesetz im Deutschen Bundestag zugestimmt. Das trifft ausdrücklich unsere Zustimmung, weil es unserem liberalen Gesellschaftsbild entspricht.

(Michael Roolf, FDP: Jawohl!)

Es ist nämlich wichtig, dass Behinderung als Normalität des Lebens begriffen wird. Das ist ein ganz wichtiger Forschritt, ein ganz wichtiger Punkt. Nicht die Menschen mit Behinderung müssen sich der Lebenswelt anpassen, sondern die Lebenswelt muss so gestaltet werden, dass alle Menschen – ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung – an ihr teilhaben können. Das ist ein Ziel, das wir alle unterschreiben können. Insofern kann diese Konvention ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Teilhabe, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung sein.

Es ist aber klar, mit der Ratifizierung der Konvention fängt eigentlich die Arbeit erst richtig an, denn auch auf die Länder, nicht nur auf den Bund, kommen einige Änderungen zu. Deshalb ist unser Bundesland in der Pflicht, die Durchsetzung der Konvention zu gewährleisten. Ungeachtet der vielen guten Ergebnisse, die in der Politik für Menschen mit Behinderungen erreicht wurden, besteht im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen weiterer Handlungsbedarf. Vor allem in den Bereichen inklusiver Bildung, Barrierefreiheit, gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsleben in MecklenburgVorpommern sind wir noch weit entfernt von den Zielvorgaben der Konvention.

Laut Bildungsbarometer des Reichsbundes hat Mecklenburg-Vorpommern lediglich eine Integrationsquote von 20,5 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern wird jedem zehnten Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf als Behinderung attestiert. Damit liegt unser Bundesland weit über dem Bundesdurchschnitt von 5,8 Prozent. Die übergroße Mehrheit von 79,5 Prozent dieser Kinder besucht nicht die Regelschule, sondern wird auf eine Sonderschule verwiesen. Dies zeigt, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Anstrengungen nötig sind, um die Ziele der UN-Behindertenkonvention voranzubringen.

Obwohl im Land großer Handlungsbedarf zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention besteht, hat bislang keine breit geführte politische Diskussion begonnen. Mit unserem Antrag wollen wir einen solchen

Prozess in Gang setzen. Gerade der Landtag bietet doch das Podium, um die von der UN-Konvention geforderte Inklusion zu verwirklichen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Was für’n Ding?)

Selbst wenn Sie unseren Antrag heute ablehnen, so haben wir doch erreicht, dass dieses wichtige Thema hier im Landtag debattiert wird und in der Folge weiter diskutiert werden wird. Ich hoffe, dass Sie...

(Beifall der Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ja, schauen wir mal!

Danke, Herr Grabow.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrter Abgeordneter Grabow, Sie haben recht und haben ja auch gesagt – in diesem Ziel sind wir uns einig –, dass es wichtig ist, dass alle Menschen, unabhängig von dem Grad ihrer Behinderung, selbstbestimmt am Leben teilhaben können, und das bedeutet dann eben Inklusion. Und auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft sind wir, aber es gibt eine ganze Menge zu tun.

Ihr Antrag erweckt den Eindruck, die Landesregierung müsse erst darauf aufmerksam gemacht werden, dass es eine Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt. Das ist nicht nötig, das wissen Sie auch, Herr Grabow. Sie wissen, dass sich diese Landesregierung, das Sozialministerium und ich persönlich mich schon länger mit diesem Thema befasse und für dieses Thema einstehe.

Ihnen sollte auch bekannt sein, dass sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf ihrer Konferenz erst vor drei Wochen mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe beschäftigt haben. Dabei habe ich folgende für mich zentrale Forderungen eingebracht:

Erstens. Die individuellen Bedarfe und das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen müssen bei der Eingliederungshilfe stärker berücksichtigt werden. Sie müssen eine echte, auf die Person bezogene Teilhabeleistung werden.

Zweitens. Die notwendigen Unterstützungsbedarfe jedes einzelnen Menschen mit Behinderung müssen wohnortnah angeboten werden. Das ist insbesondere in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern eine große Herausforderung.

Drittens. Die Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern müssen abgesichert werden und gleichzeitig geht es darum, die erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote auf regionaler Ebene weiterzuentwickeln.

Viertens. Damit Menschen mit Behinderungen bessere Berufschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, muss ein berufliches Orientierungsverfahren eingeführt werden.