Zu diesem Thema liegen meinem Haus Schreiben mehrerer kreisfreier Städte vor. Sie belegen, wie sehr den Kommunen das Thema unter den Nägeln brennt. Zitat: „Angesichts der sich zuspitzenden kommunalen Finanzsituation und wegbrechender Steuereinnahmen muss die fehlerhafte Formel zur Berechnung des Bundesanteils korrigiert werden“, fordert zum Beispiel Angelika Gramkow, Oberbürgermeisterin der Stadt Schwerin.
Ich halte es für wichtig, dass wir den Kommunen signalisieren: Wir nehmen eure Sorgen ernst! Schließlich sollen die Städte und Gemeinden für ihre Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin soziale Politik gestalten können und nicht durch Pflichtleistungen aufgefressen werden, um dann keinen Spielraum mehr für freiwillige Leistungen zu haben. Sie haben das eben gehört, wozu das führen kann.
Was also haben wir unternommen? Wir haben Mitte Oktober im Sozialausschuss des Bundesrates das Problem thematisiert. Mit unserer Unterstützung hat der Ausschuss einen Entschließungsantrag verabschiedet, wonach für die Berechnung der Beteiligungsquote die tatsächliche Entwicklung der Kosten zugrunde gelegt werden soll. Auch der Innen- und der Finanzausschuss des Bundesrates haben diesem Antrag zugestimmt. Am 6. November 2009 habe ich im Bundesrat dazu gesprochen und noch einmal nachdrücklich auf die Probleme für die Kommunen hingewiesen. Der Antrag wurde mit Mehrheit im Bundesrat verabschiedet.
Sehr geehrte Frau Lück, ich glaube, dass es vom Abgeordneten Brodkorb nicht arrogant war zu sagen, die Dringlichkeit ist nicht mehr notwendig.
Es war ja bei der letzten Landtagssitzung so, dass gesagt worden ist, dass wir dieses Problem schon erkannt haben und aktiv waren. Wir haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der wurde nicht beschlossen. Das liegt aber einfach daran, dass die SPD keine Mehrheit im Bundesratsausschuss hat. Ein gleichlautender Antrag lag von der CDU vor. An der Stelle, muss ich Ihnen sagen, war ich insofern leidenschaftslos, Hauptsache es dient der Sache. Es wurde unser Antrag abgelehnt und wir haben dem gleichen Antrag von NRW zugestimmt. Hauptsache wir haben eine Mehrheit für diese Geschichte. Wir haben das durch die anderen Ausschüsse durchgetragen. Es ist jetzt im Bundesrat.
Bei allem Respekt vor diesem Hohen Hause, wenn, so klang das für mich ein bisschen in Ihrem Redebeitrag an, Sie schon zweifeln, dass es ausreicht, dass der Bundesrat so etwas beschließt, dann muss ich Ihnen sagen, wird es nicht …
Es wird ein Beschluss gefasst. Ich finde schon, dass es wichtig ist, dass der Bundesrat das beschlossen hat, denn wenn Sie diesen Beschluss anzweifeln, dann müsste man auch anzweifeln, dass der Landtagsbeschluss hilfreich wäre.
Insofern, möchte ich noch mal sagen, haben wir alles unternommen, Ihre Forderung umzusetzen. Wir waren da schon dran. Insofern war die Dringlichkeit auch meines Erachtens nicht gegeben. Ich darf Ihnen versprechen, dass wir selbstverständlich, wenn wir das Thema jetzt schon so weit vorangebracht haben, von unserer Seite als Landesregierung dranbleiben. Es kommt aber oft darauf an, ob die anderen Länder weiterhin standhaft bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialministerin hat die wichtigsten Dinge schon genannt. In der Frage der Entwicklung der Unterkunftskosten und Heizung sind wir insgesamt im Bundesrat in einem Boot. Wir vertreten dort Länderinteressen, und dafür steht die CDU, dafür steht auch die SPD. Von daher verstehe ich Ihren Antrag vom Grundsatz her nicht.
Ich meine, es steht Ihnen natürlich zu, Anträge zu stellen. Und die Frage der letzten Jahre war immer daran gebunden, die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften zu betrachten und eine Anpassungsformel zu definieren. Diese ist im Gesetz des SGB II fixiert.
Das kann jeder nachlesen. Und wenn es nun mal so war, dass sich alle darauf verständigt haben, und zwar die Bundesvertreter der Bundesregierung und auch die Vertreter der Länder, das war immer so, dass die gesagt haben, die Bedarfsgemeinschaften sind die Richtschnur. Und so hat man in den Jahren 2005, 2006 und 2007 immer wieder Anpassungen vorgenommen, auch die weiteren Jahre. Dort gab es die Grundregel: Immer wenn es um eine Abweichung von 0,5 Prozentpunkten nach oben oder nach unten geht, dann musste angepasst werden. Das war so. Jetzt hat man 1,0 als Anpassungsvariante in dieses Gesetz hineingeschrieben.
Ich will mal ein Beispiel nennen, wie das in 2008 war. Da hatten wir Bedarfsgemeinschaften im Vergleich: vorher 3.653.757 Bedarfsgemeinschaften und im Folgejahr waren es 3.529.262. Das war ein Minus von 3,4 Prozent. Daraufhin wurden Neuanpassungen nach der Anpassungsklausel vorgenommen.
Herr Glawe, Sie haben gerade eine Rückwärtsbetrachtung vorgenommen und auf die Formel verwiesen. Ist
Ihnen bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Prognose für das Jahr 2010 eine Steigerung der passiven Leistungen um 13,5 Prozent vorgenommen hat und insofern diese Rückwärtsbetrachtung wenig hilfreich ist?
Herr Koplin, ich wollte Ihnen hier Beispiele bringen, auf welcher Grundlage der Gesetzgeber gehandelt hat. Diese Gesetze gelten für die Bundesrepublik Deutschland und damit sozusagen für die Kommunen und für die Argen. Wenn eine Prognose abgegeben wird, so ist das durchaus hilfreich, darüber nachzudenken, wie man zukünftig neue Berechnungsmethoden bei der Frage der Kosten der Unterkunft und Heizung erzielen will, wenn man zum Beispiel die Frage diskutieren muss, sind andere Betrachtungsweisen in Richtung von Pauschalen oder der Vergleich von Bedarfsgemeinschaften hin zu der Zahl der Mitglieder in den Bedarfsgemeinschaften auch Ansatzpunkte, um zu neuen Regelungen zu kommen. Von daher ist Ihre Frage positiv zu beantworten.
In diesem Sinne möchte ich eine Nachfrage stellen: Ich verstehe Ihre Aussage so, dass Sie die jetzige Formel im Gesetz für untauglich halten?
Ich halte sie als Diskussionsgrundlage nicht mehr für zeitgemäß, da jetzt der Bundestag dran ist, die Dinge auf den Weg zu bringen.
Frau Lück hat es ja richtig vorgetragen, der Bundestag wird ein Gesetz auf den Weg bringen, dem im Bundesrat zugestimmt oder nicht zugestimmt wird, dann geht es zurück in den Bundestag. Aber der Bundesrat ist nicht mit allen Meriten ausgestattet, um dieses Gesetz grundsätzlich zu verhindern. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir die Diskussion jetzt führen und im Bundesrat – das hat die Landesregierung in Gestalt des Ministerpräsidenten und von Frau Ministerin gemacht – die Interessen des Landes vortragen.
Meine Damen und Herren, das ist wichtig. Viele Dinge sind schon genannt worden, die ich noch sagen wollte. Aber vom Grundsatz her ist es bei der jetzigen Gesetzgebung folgendermaßen: Mehr Bedarfsgemeinschaften bedeuten immer einen Mehrzuschuss und weniger Bedarfsgemeinschaften bedeuten weniger Zuschüsse. Das war der Grundsatz.
Die andere Seite der Medaille, die überhaupt noch nicht erwähnt worden ist, ist folgende: Der Bund hat sich ja verpflichtet, eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro bundesweit für die Kommunen anzubieten. Warum hat er das angeboten? Weil er in besonderer Weise dafür Sorge tragen wollte, dass das Geld in den Kommunen zur Finanzierung von Kinderbetreuung eingesetzt wird. Ich denke, das ist ja sehr positiv. Da müssen wir aufpassen, dass uns diese Dinge nicht wegbrechen in der Diskussion, wenn wir neue Dinge auf den Weg bringen wollen.
Ein Letztes von mir: Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Frage die Landesinteressen formulieren und damit auch die Interessen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern betrachten, um insgesamt eine gute Lösung bei der neuen Gesetzgebung anzustreben. Ich gebe zu, wir
haben nicht alle Mittel in der Hand, aber wir als CDU stehen hier im Land dafür, dass wir diese Dinge vorantreiben wollen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die verschiedenen staatlichen Ebenen liefern sich ein Rennen, welche wohl als Erste pleitegehen wird. Jeder versucht, sich auf Kosten der anderen als finanzpolitischer Musterschüler darzustellen. Das Land protzt mit einem ausgeglichenen Haushalt, den es aber nur erreichen kann, wenn es den Kommunen über das FAG die Luft abschnürt. Und genauso macht es der Bund mit der Senkung seines Anteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Natürlich protestieren die Kommunen dagegen, natürlich naht der nächste Wahlkampf, und schon daraus wird sich der Zwang ergeben, die Kommunen irgendwie wieder stützen zu müssen, denn zugrunde gehen lassen kann man sie ja auch nicht. Also werden sicher neue Sondervermögen ins Leben gerufen werden, deren Budget dann nicht im offiziellen Haushalt erscheint, und die Verschuldung, das Allheilmittel, geht weiter.
Wie viel Geld für Unterkunft und Heizung bezahlt wird, entscheiden dabei ohnehin weder Bund, Länder noch Gemeinden, sondern die Sozialgerichte. Glücklicherweise ist die Bereitschaft, sich das, was ihnen zusteht, durch Klagen auch zu holen, bei Hartz-IV-Empfängern deutlich angestiegen.
Ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen, dann muss die entsprechende Arbeitsgemeinschaft zahlen, wobei es dem Bürger dann egal sein kann, woher das Geld kommt, ob von Bund, von den Ländern oder den Gemeinden. Staatliche Aufgaben müssen erfüllt werden. Nimmt der Bund den Kommunen die entsprechenden Mittel, dann wird er das selbst übernehmen müssen oder die betreffende Gemeinde macht eben dicht.
Schalck-Golodkowski hat einmal gesagt, den Bankrott der DDR hätte er schon 1980 vorhergesehen. Es wäre interessant, ihn mal nach seiner Meinung zu den heutigen Zuständen zu fragen. Aber wahrscheinlich geht es dem am Tegernsee so gut, dass ihn heute die Zustände gar nicht mehr interessieren.
Die Politik besteht nur noch aus kurzatmigen Verzweiflungsmanövern. Die einen meinen, sie könnten der Staatspleite entkommen, indem sie riesengroße Landkreise bilden in der wagen Hoffnung, daraus würden sich dann irgendwie Einsparungen ergeben, die anderen kürzen den Kommunen die Zuwendungen, obwohl sie genau wissen, dass sie den Kommunen später das Geld doch geben müssen, weil sie sich massenhafte Schließungen von Kitas, Schulen, Bibliotheken oder sogar Polizeiwachen nicht leisten können, solange es Wahlen gibt. Es bleibt die Methode der schleichenden Beseitigung der Infrastruktur, hier mal eine Schule, da eine Bücherei, sodass es keiner merkt, aber das bringt zu wenig an Einsparungen und es bleiben Täuschungsmanöver mit Schattenhaushalten.
Ihr System marschiert in Richtung Honecker 1989. Ob die Kommunen sich nun weiter verschulden müssen, um die Kosten …