Also wer das Geld hat, damit acht Staatschefs für zig Millionen Euro hier zum Austernschlürfen herkommen können, …
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Udo Pastörs, NPD: Den Sie als PDS noch mit herbeigeführt haben.)
… zum Austernschlürfen und am Ostseestrand posieren, – wer für solche Sachen Geld hat, der sollte für die Menschen, die in diesem Land bedürftig sind,
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Sozialminister des Landes, Herr Sellering. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Koplin, Sie haben sicherlich ein ernstes Problem angesprochen. Vielleicht hätte man es weniger polemisch ansprechen können. Dieses ernste Problem, das Deutschland seit Jahren bewegt, ist: Wir haben nicht genug Arbeit, es gibt zu viele Menschen ohne Arbeit. Das führt zu Problemen in allen Sozialsystemen. Es führt dazu, dass wir uns fragen müssen, wie können wir das lösen. Über diese Probleme, über diese Fragen haben wir hier schon häufi g debattiert, viel gesprochen.
Heute geht es in dem Antrag darum, ob MecklenburgVorpommern als einzelnes Land den Sozialhilfesatz erhöht. Und dazu will ich mich auch nur verhalten. Ich denke, man kann sehr deutlich sagen, dass wohl niemand glaubt, dass 345 Euro – für den Haushaltsvorstand, muss man ja sagen, andere Familienmitglieder werden anders ausgerechnet, da ist es noch etwas weniger – üppig sind. Ich denke, das wird niemand sagen. Das ist völlig klar. Jeder, der sagt, ich habe hier Geld genug, würde sicherlich gern sagen, da müssen wir mehr zahlen. Aber da kommt das erste Problem, das erste Problem bei der Sozialhilfe, seit Jahrzehnten anerkannt, dass wir sagen, es muss ein Lohnabstandsgebot geben für das Existenzsichernde, das wir als Staat Menschen zahlen, die sich nicht von eigener Arbeit ernähren können. Das Existenzminimum muss deutlich im Abstand unter dem liegen, was Menschen durch ihrer Hände Arbeit verdienen.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ja, das sind die Löhne, deshalb. – Regine Lück, Die Linkspartei.PDS, und Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Genau so.)
Es ist völlig klar, dieses Problem müssen wir sehen. Aber was wir auch deutlich sehen müssen – und da können wir, glaube ich, nicht dran vorbeireden, da hilft auch kein Verweis auf den G8-Gipfel –, sondern die Frage ist: Können wir als Land, das Transfermittel von anderen Bundesländern bekommt, denn wirklich ernsthaft als einziges Land vorpreschen und sagen, da ist zwar für die Bundesrepublik Deutschland das Existenzminimum in einem sehr sorgfältigen Verfahren ausgerechnet worden und es liegt bei 345 Euro, aber wir als Land Mecklenburg-Vorpommern sagen, wir zahlen mehr. Und dann treten wir den Geberländern gegenüber, die das bei ihren Sozialhilfeempfängern nicht tun, und sagen, das muss einfach dransitzen. Das, fi nde ich, ist auch ein Problem.
Herr Koplin, Sie haben eine Urteilsschelte betrieben, die ich bemerkenswert fi nde. Jeder darf Urteilsschelte betreiben,
aber ich fand manche Formulierung nicht so gelungen, wie zum Beispiel, was die Richter „geritten hat“. Und dann haben Sie lange Passagen konjunktivisch wiedergegeben, die sich so anhören, als ob Sie das wiedergeben, was die Richter überlegt haben. Das fi nde ich ein bisschen billig.
Wenn Sie sich mit dem Urteil auseinandersetzen wollen, müssen Sie abwarten, bis es mit den Gründen vorliegt. Ich würde nicht, ohne die Gründe des Urteils zu kennen, den Richtern am Bundessozialgericht unterstellen, dass sie leichtfertig über die Nöte und Probleme der Menschen hinweggehen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Meine Erfahrungen mit Sozialrichtern sind völlig anders.
Und ich kann mir vorstellen, dass es den Richtern schwergefallen ist, dieses Urteil so zu fällen. Ich denke, bei diesem Problem wird doch deutlich, dass niemand lustvoll, mit Überzeugung und, um jemanden klein zu halten, sagt: „Mehr gibt es nicht!“ Unsere Probleme sind doch, wo das Geld herkommen soll. Dann muss man sich eben auf das Existenzminimum beschränken – das ist im Moment unsere Linie –, das ausgerechnet wird, und nicht auf eine statistische Größe von Armut, die, wie wir alle wissen, völlig anders errechnet wird.
Sie haben einige Berechnungsbeispiele angeprangert, die das Verfahren betreffen, wie hier ausgerechnet wird. Da gibt es sicherlich viele Punkte, die man ansprechen kann. Da gibt es einzelne Punkte, die man herausgreifen kann, um zu sagen, das ist ja völlig unmöglich. Ich würde sehr bitten, dass man sich das Verfahren im Einzelnen genau anguckt.
Es gibt die andere Berechnungsweise, die Sie auch alle kennen, dass man sagt, lasst uns das mal zusammenrechnen für eine fünfköpfi ge Familie, die auf Sozialleistungen angewiesen ist. Wir wollen das addieren für den
Haushaltsvorstand, für die Ehefrau, erstes Kind, zweites Kind, drittes Kind, dann die Miete und die Heizkosten und dann kommt ein Nettobetrag heraus, bei dem man sich fragen muss, wer im Lande das als Handwerker verdienen kann. Diese Rechnung gibt es auch. Ich fi nde das billig, solche Rechnungen gegeneinander zu stellen. Es muss uns doch alle die Sorge einen, dass die Menschen im Land, die sich nicht durch Arbeit ernähren können, in der Tat am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Unsere Hauptpolitik muss darauf gerichtet sein, sie in Arbeit zu bringen.
Soweit das nicht möglich ist, müssen wir sie so unterstützen, dass die Würde des Menschen gewahrt bleibt. Dass das schwierig ist und wir an fi nanzielle Grenzen stoßen, muss uns allen klar sein. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Ich glaube, unser Sozialminister hat das eben in allen Einzelheiten dargelegt. Es gibt keinen, der nicht sagen würde, wenn wir das Geld hätten, würden wir diesen Satz erhöhen, aber ich sehe einfach nicht, dass das Land im Augenblick die fi nanziellen Mittel hat. Vielleicht ist meine Begründung an manchen Stellen anders. Herr Koplin, ich kenne genug Handwerker, die vielleicht unterm Strich auch nur auf 345 Euro am Monatsende kommen, weil irgendwelche Geschäfte nicht geklappt haben. Insofern wird die FDPFraktion diese Sache ablehnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich auch im Anschluss sehr kurzfassen, da der Sozialminister alle wesentlichen Punkte bereits genannt hat. Der Antrag der PDS-Fraktion stellt für mich auch so etwas wie eine Aufgabe dar, ein Sichabfi nden mit der Situation. Man hebt die Regelsätze an und so kommen die Menschen mit diesem Satz einigermaßen über die Runden. Das kann jedoch überhaupt nicht unser Anliegen sein. Unser Anliegen muss es sein, Menschen wieder in Arbeit zu bringen
Und wenn man sich dann noch anschaut, wo ich jetzt ein ganz großes Missverhältnis der derzeitigen Gesetzgebung auch in Verbindung mit Hartz sehe: Am 01.08.2006 ist das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft getreten. Es zielt auf die Klärung organisatorischer Zuständigkeits- und Kooperationsfragen, die sich als problematisch erwiesen haben. Vor allem aber zielt es auf die Reduzierung der Kosten der Grundsicherung und die Verschärfung des Drucks auf die Arbeitslosen. Damit dominiert weiterhin die kurzfristig angelegte betriebswirtschaftliche Zielsetzung bei
Ich möchte zwei Beispiele nennen: Bei einem sind die Ermessensleistungen für die sogenannten Aufstocker, also die Arbeitslosen, die zwar noch Arbeitslosengeld I beziehen, in einem so geringen Umfang, dass sie zusätzlich noch Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag haben. Diese Personen erhalten nun bei der aktiven Arbeitsförderung nur noch die Pfl ichtleistungen nach den Regeln des SGB III, aber nicht mehr die Ermessensleistungen, insbesondere berufl iche Weiterbildung, Eingliederungszuschuss, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach den restriktiven Möglichkeiten des SGB II.
Zu begrüßen in diesem Zusammenhang ist, dass klargestellt wurde, dass die Verantwortung für die berufl iche Rehabilitation, auf die Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch haben, eindeutig bei der Bundesagentur angesiedelt wurde. Es müssen aber auch die erforderlichen Finanzmittel mit der Festlegung des Zweckes der berufl ichen Rehabilitation bereitgestellt werden, damit hier geplant werden kann, sonst geraten die Menschen mit Behinderung wegen der erforderlichen kostenintensiven Maßnahmen, die sie brauchen, in der Planung der Arbeitsagenturen wieder ans Ende der rein betriebswirtschaftlichen Prioritätenliste. Und so könnte man noch viele weitere Problemfelder benennen, die der Verbesserung bedürfen, aber sie liegen im Bereich der aktiven Förderung. Mit einer Anhebung der reinen Regelleistungen macht man es sich hier, glaube ich, zu einfach.
Und der Antrag hat ein ganz großes Manko, aber das kam hier auch schon zum Ausdruck: Es wurde weder über das Volumen, das Ausmaß eines solchen Beschlusses gesprochen noch wie das haushaltsmäßig gedeckt werden soll. Deswegen werden auch meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen.