Protocol of the Session on October 21, 2009

Vielen Dank, Herr Dr. Nieszery.

Ich frage jetzt: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage der FDP-Fraktion zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit

ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage bei Zustimmung der Fraktion der FDP, der NPD, der LINKEN, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der NPD nicht zugestimmt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2887 ein Antrag zum Thema „Keine weitere Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung – zusätzliche Belastung der Kommunen verhindern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Frau Lück.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett beschloss in seiner letzten Sitzung am 7. Oktober den Gesetzentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzanteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da der 7. Oktober aber Abgabetermin für die Anträge dieser Landtagssitzung war, konnte kein fristgerechter Antrag eingereicht werden.

Die Bundesregierung hat zudem den Bundesrat aufgefordert, von der Fristverkürzung Gebrauch zu machen. Damit ist davon auszugehen, dass der Bundestag das Gesetz sehr kurzfristig und schnell beschließen wird. Auch der Bundesrat könnte bereits am 27. November dieses Jahres abschließend beraten und im Vorfeld seine Stellungnahme abgeben.

Aufgrund dieser sehr engen Zeitschiene bleibt für eine parlamentarische Befassung nur diese Landtagssitzung. Sollte heute die Dringlichkeit abgelehnt werden, Kolleginnen und Kollegen, können wir uns zwar in der Novembersitzung mit dem Antrag regulär befassen, aber – das sage ich mit aller Deutlichkeit – die Messen sind dann gesungen, die Ausschüsse haben getagt und die Stellungnahmen liegen dann auch schon vor. Es wäre also nur noch eine Alibiveranstaltung und eine Farce.

Deshalb bitte ich Sie, wie wollten wir das unseren Kommunen erklären? Unser Land darf im Bundesrat nicht für die weitere Absenkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft stimmen. Unsere Kommunen können keine weiteren Belastungen verkraften. Ich appelliere an Ihre Vernunft: Stimmen Sie der Aufsetzung unseres Antrages auf die Tagesordnung zu!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Lück.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Abgeordneter Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Dringlichkeitsantrag berührt mit Sicherheit eine sehr wichtige Materie, auch eine dringliche Materie. Wir sind dennoch der Auffassung, dass dieser Antrag nicht dringlich ist, aus folgendem Grund:

(Regine Lück, DIE LINKE: Das glaub ich doch nicht. Das glaube ich nicht!)

Nach unserer Kenntnis hat gestern bereits der Ausschuss des Bundesrates für Arbeit und Soziales getagt. Die Sozialministerin des Landes hat eine entsprechende Entschließung für die Landesregierung eingebracht, die sich mit der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und der Verteilung an die Kommunen befasst. Und insofern ist das, was Sie begehren, bereits eingeleitet. Deswegen sind wir nicht der Auffassung, dass es nötig ist, dies hier bereits …

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wi sünd all wedder dor. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ja, Frau Borchardt, so ist das Leben. Es ist in der Tat so, dass das gestern bereits erfolgt ist.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Insofern bedanken wir uns für die moralische Unterstützung durch die Opposition, sind aber nicht der Auffassung, dass es hier noch einer entsprechenden Behandlung bedarf. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Brodkorb.

Ich frage jetzt: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um die Vorlage der Fraktion DIE LINKE zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, auf Drucksache 5/2258, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/2872.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2258 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/2872 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Gottfried Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In seiner 63. Sitzung am 4. März 2009 hat der Landtag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss, federführend, und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Abschließend hat der Innenausschuss den Gesetzentwurf in seiner 73. Sitzung am 8. Oktober 2009 beraten und Ihnen auf der Drucksache 5/2872 dazu die vorliegenden Änderungen und die Beschlussempfehlung vorgelegt.

Im Kern geht es in diesem Gesetzentwurf darum, dass die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes für Querschnittsprüfungen auf alle kommunalen Ebenen ausge

dehnt wird, also auch auf den kreisangehörigen Raum, und eine Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfergebnisse normiert wird. Außerdem sind im Abschnitt III Änderungen vorgesehen, wo es um Regelungen zur Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben geht. Diese sind unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im Handelsgesetzbuch notwendig geworden.

Am 30. April hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Bei der öffentlichen Anhörung wurde die Neuregelung der Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Betrieben begrüßt. Über die Erweiterung des Rechnungshofes, seine Querschnittszuständigkeiten auch auf den kreisangehörigen Raum auszudehnen, gab es eine kontroverse Diskussion. Die Fraktion DIE LINKE hat im Innenausschuss vorgeschlagen, die Benehmensregelung bei der Prüfungserweiterung in eine Einvernehmensregelung auszudehnen. Dagegen wurden verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, bei denen es darum ging, dass der Rechnungshof in seiner verbrieften Unabhängigkeit eingeschränkt werden könnte.

Meine Damen und Herren, der mitberatende Finanzausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, der Beschlussempfehlung zu folgen, eine kleine Änderung vorzunehmen und im Übrigen den Gesetzentwurf, so, wie er Ihnen vorgelegt ist, anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Ritter für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen: Meine Fraktion wird sich zum vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Aus der umfangreichen Anhörung Ende April – der Vorsitzende des Innenausschusses hat auf diese Anhörung verwiesen – haben die Koalitionäre leider keinerlei Schlussfolgerungen gezogen.

(Michael Roolf, FDP: Wie immer. Immer das Gleiche.)

Und wenn es nicht die Änderungsanträge meiner Fraktion gegeben hätte, hätte der Gesetzentwurf den federführenden Innenausschuss sang- und klanglos passiert.

(Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Harry Glawe, CDU)

So viel, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Selbstverständnis von SPD und CDU,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

die an anderer Stelle nicht müde werden zu behaupten,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Herr Nieszery, dass ein Gesetz nie den Landtag so verlassen werde, wie es von der Regierung eingebracht wird.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Eine völlig falsche Einschätzung, wenn man die Gesetzesdebatte zu diesem Gesetz hier nimmt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich könnte zahlreiche Beispiele nennen, wo es genauso funktioniert, aber das schenke ich mir an dieser Stelle angesichts der nachfolgenden spannenden Debatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein der Städte- und Gemeindetag hat uns in der Anhörung – so viel zur Ernsthaftigkeit Ihrer Politik und zur Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden – in acht Änderungsanträgen Veränderungen zum Gesetzentwurf vorgeschlagen. DIE LINKE hat davon drei aufgegriffen. So wollten wir, dass der Landesrechnungshof Querschnittsprüfungen bei anderen Kommunen nicht nur im Benehmen, sondern nur im Einvernehmen mit dem Innenministerium durchführen kann. Damit sollten die betroffenen Kommunen durch ihre Kommunalaufsicht besser geschützt werden.

SPD und CDU wollten das nicht und die hier vom Ausschussvorsitzenden Herrn Timm zitierten verfassungsrechtlichen Bedenken konnten in der Debatte auch nicht belegt werden. Auch die Klarstellung dahin gehend, dass die Kommunen nicht zahlen müssen, wenn durch die Prüfbehörde Sachverständige beauftragt werden, wurde abgelehnt. Einzig und allein unser dritter Antrag fand die Zustimmung von SPD und CDU. Die kleine, aber feine Änderung des Wortes „und“ in „oder“

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ei! – Michael Roolf, FDP: Ei, jei, jei!)