Protocol of the Session on October 21, 2009

Das könnten wir sicherlich einmal machen, nur da werden komische Ergebnisse herauskommen. Mir fällt dazu auch sehr viel ein.

Frau Kuder hat darauf hingewiesen, dass wir sozusagen nicht alles mit Zollstock nachberechnen und abmessen lassen wollen und so weiter und so fort. Wenn man sich unseren Gesetzentwurf anguckt, dann werden Sie feststellen, dass er sehr, sehr minimale Aussagen trifft und wir genau das nicht machen, dass wir genau davon nicht entfernt sind, dass wir nicht überregulieren wollen.

Und wenn ich einmal ein Beispiel geben darf, ich will Ihnen einmal aufzeigen, in Thüringen, CDU-Regierung, ist das alles überreguliert worden. Da spricht man zum Beispiel über Grenzabstände für Bäume und Sträucher mit ein bis zwei Metern und was nicht alles, welche Sträucher es sein dürfen und so. Das findet bei uns nicht statt.

(Udo Pastörs, NPD: Dann machen Sie den Anfang, dass es weniger wird!)

Was wir gesagt haben, ist Folgendes:

An der Stelle will ich einmal zitieren aus einer Stellungnahme eines Leiters einer Bauaufsichtsbehörde: „Als Leiter der Bauaufsichtsbehörde muss ich immer wieder feststellen, dass die Probleme des Nachbarrechts einen breiten Raum in der Tätigkeit meiner Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Das betrifft einmal die häufigen Nachfragen zu diesen Problemen als auch die ständigen Beschwerden betroffener Nachbarn. Dabei unterscheidet der Bürger erst einmal nicht zwischen öffentlichem und privatem Nachbarrecht. Während die öffentlichrechtlichen Belange aus den Vorschriften zum Beispiel der Landesbauordnung klar abgeleitet und dargelegt werden können, muss im privatrechtlichem Bereich stets auf das Fehlen einer konkreten Landesregelung verwiesen werden. Soweit das bei Nachbarschaftsproblemen, die aus dem Verstoß des öffentlichen Baurechts resultieren, den Betroffenen die Regelung zum Beispiel aus der Landesbauordnung und damit sein Verhalten gegenüber Dritten recht eindeutig dargelegt und erforderlichenfalls repressiv umgesetzt werden kann, bekundet der betroffene Nachbar bei uns immer wieder seinen Unmut über das Fehlen derartiger Regelungen im privaten Bereich.“

Verstärkt stellen wir aber auch das Unvermögen unserer Mitbürger bei Problemen fest. Hier reihen sich Nachbarschaftskonflikte wunderbar mit ein. Aufeinander zuzugehen und die aufgestauten Konflikte selbst zu lösen, das ist auf der einen Seite richtig. Wir stellen fest, dass es einigen Bürgerinnen und Bürgern wirklich sehr

schwerfällt, wieder aufeinander zuzugehen, wenn erst einmal sozusagen das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir sagen aber, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, wäre es doch ganz gut, dass der Nachbar oder beide Nachbarn ganz konkret wissen, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber ihren Nachbarn haben oder nicht haben.

(Reinhard Dankert, SPD: Das würde ja voraussetzen, dass die vernünftig sind.)

Ich vergleiche das einmal mit der Straßenverkehrsordnung.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Wir alle gehen doch davon aus, dass es gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme immer gibt, dass es das erste Gebot ist und es auch so sein sollte. Trotzdem gibt es auch einzelne Regelungen in der Straßenverkehrsordnung, die das noch einmal untersetzen. Genau das ist unser Ansatz, dass wir sagen: Ja, gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist gar nicht vergleichbar.)

Erst einmal vernünftig regeln, aber bitte schön auch unter dem Gesichtspunkt, das darf ich, das darf ich nicht. Das stärkt auch den Umgang mit den Nachbarn an sich. Unter dem Gesichtspunkt wäre es aus meiner Sicht vielleicht doch sehr sinnvoll.

Ich glaube nicht, Herr Dr. Jäger, dass man das mit Zahlen wirklich untersetzen kann, weder Sie noch ich, ob es denn wirklich dazu beiträgt, dass weniger Klagen eingereicht werden oder weniger Streitigkeiten kommen. Ich glaube, das werden wir auch aus den anderen Ländern vielleicht kaum zu hören bekommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nee, das ist richtig.)

Ich denke, da tappen wir alle im Nebel. Das sollten wir, denke ich, auch zur Kenntnis nehmen. Aber wir sollten uns auch ernsthaft die Bedenken von Baubehörden, Landes- oder kreislichen Behörden durch den Kopf gehen lassen, die permanent mit diesen Fragen konfrontiert werden, die damit zu tun haben, wo die Aufsichtsbehörden hinausfahren und mit den Nachbarn sprechen müssen, weil es eben keine Regelung gibt und durch die neue Landesbauordnung diese Fragen erneut auf den Tisch gekommen sind. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen nämlich davon aus, dass sie kaum etwas zu regulieren haben.

Das ist, glaube ich, auch von unserer Warte aus der erste Ansatz, wo wir sagen, lassen Sie uns in einer Landesbauordnung, die sprichwörtlich über den Gartenzaun erläutert, erklärbar und auch einleuchtend ist – und ich denke, das macht unser Gesetzentwurf –, dahin kommen, dass man auf dieser Basis das Nachbarrecht in MecklenburgVorpommern besser ausgestaltet, ihm auf eine andere Ebene hilft. Wir werden dann sehen, von mir aus auch in der Beratung, beziehungsweise in zwei, drei Jahren gucken, was uns vom Prinzip her über dieses Nachbarrecht gelungen ist beziehungsweise was nicht gelungen ist.

Dass wir es überhaupt nicht versuchen, erst einmal in einem parlamentarischen Verfahren, in Anhörungen auch mit unterschiedlich Betroffenen beziehungsweise denjenigen, die täglich mit Nachbarstreitigkeiten zu tun haben, zu diskutieren, das halte ich allerdings für sehr, sehr fraglich. Und bedauernswert ist auch, dass wir uns nicht einmal auf diese Fragen einlassen.

Ich will zuletzt noch sagen, DIE LINKE beziehungsweise damals die PDS hat nie Nein gesagt zu einem Nachbarschaftsgesetz. Das, was wir mit der SPD getan haben, nämlich die Broschüre zu erarbeiten, war ein Kompromiss zwischen SPD und PDS. Damals hat die SPDFraktion gesagt, wir wollen so ein Gesetz nicht, aber wir haben gesagt, wir wollen so ein Gesetz. Dann haben wir gesagt: Okay, wir versuchen es einmal mit dieser Broschüre. Vielleicht wird es dadurch deutlicher, vielleicht hilft es den Bürgerinnen und Bürgern, mit ihren Problemen besser klarzukommen.

Wie sich zeigt, und das werden wir auch im Bericht des Bürgerbeauftragten wieder zur Kenntnis nehmen, ist es nicht ruhiger geworden. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise die Forderung ist nach wie vor da. Aus dieser Sicht wäre es, glaube ich, richtig gewesen, uns im Europa- und Rechtsausschuss damit zu befassen und intensiv auf die Argumente einzugehen. Vielleicht wären wir dann auch zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Nachbarrechtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern nicht unbedingt notwendig ist. Aber Sie lassen uns ja nicht einmal die Chance dazu. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2863 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP, aber Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 14. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2008, Drucksache 5/2413(neu), und hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/2871.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: 14. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2008 – Drucksache 5/2413(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/2871 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Barbara Borchardt. Frau Borchardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist gemäß Artikel 35 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern für die Erörterung der Berichte der Beauftragten des Landtages zuständig.

Diesem Verfassungsauftrag nachkommend legt der Petitionsausschuss Ihnen nunmehr auf der Landtagsdrucksache 5/2871 seine Beschlussempfehlung zum 14. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2008 vor. Dem Landtag wurde durch den Bürgerbeauftragten am 31. März 2009 der 14. Bericht gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugeleitet. Mit Amtlicher Mitteilung Nummer 5/92 wurde dieser von der Landtagspräsidentin im Benehmen mit dem Ältestenrat an den Petitionsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die Stellungnahmen der verschiedenen mitberatenden Ausschüsse können Sie der Ihnen vorliegenden Landtagsdrucksache 5/2871 entnehmen.

Auf einige wesentliche Schwerpunkte möchte ich an dieser Stelle hinweisen: Der Bürgerbeauftragte übermittelt in diesem Bericht wie schon in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 den Wunsch nach dem Erlass eines Nachbarrechtsgesetzes. Dieses Begehren ist bei einigen Bürgern des Landes nach wie vor aktuell. Ein entsprechendes Gesetz, wie es etwa einige andere Nachbarländer besitzen, wurde im Landtag in der Vergangenheit zwar mehrfach diskutiert und beraten, zu einer Verabschiedung kam es jedoch bisher nicht. Allerdings hat der Europa- und Rechtsausschuss die diesbezüglichen Anregungen des Bürgerbeauftragten aufgegriffen. So wurde die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob und wieweit der Themenkomplex der Nachbarstreitigkeiten über Regelungen zu einer konsensualen Streitbeilegung einer Lösung zugeführt werden kann.

Insofern bleibt festzustellen, dass dieses Anliegen einiger Bürger nach wie vor Teil der politischen Diskussion bleibt, weshalb es letztendlich auch dem Engagement des Bürgerbeauftragten sowie der Petenten zu verdanken wäre, wenn wir in der Zukunft ein Nachbarrechtsgesetz verabschieden sollten.

Der Petitionsausschuss führte insgesamt zwei Ausschussberatungen zum Bericht des Bürgerbeauftragten durch.

(Heinz Müller, SPD: Welchen Tagesordnungs- punkt haben wir jetzt? Fließender Übergang. – Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)

Im Rahmen der Beratungen des überwiesenen Berichtes am 10. September 2009 wies der Bürgerbeauftragte abermals darauf hin, dass die Bürger im vergangenen Jahr wiederum mehrfach eine bürgerfreundliche Verwaltung eingefordert hatten. Aus diesem Grunde hält er nach wie vor an seinem Ansinnen, den europäischen Kodex zu übernehmen, fest.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir auch im Petitionsausschuss nicht selten eine bürgerfreundlichere Verwaltung anmahnen.

(Angelika Peters, SPD: Das ist wohl wahr. Das ist wohl wahr.)

Hierzu zählt nicht nur, dass die Verwaltung dem Bürger ihre Position nachvollziehbar erklärt, sondern auch die Bereitschaft, sich für Fehler, die grundsätzlich passieren können, zu entschuldigen.

Nach den Ausführungen des Bürgerbeauftragten beinhalteten eine Vielzahl der Eingaben im Jahre 2008 erneut die Forderung nach einer frühzeitigen und umfassenden Information durch die Kommunen von der Durchführung von beitragspflichtigen Baumaßnahmen an Straßen und Trink- beziehungsweise Abwasserleitungen. In diesem Zusammenhang ließ er auch nicht unerwähnt, dass in einigen Gemeinden mittels Anliegerversammlungen eine umfassende Information der betroffenen Bürger ermöglicht wird. Einige Zweckverbände würden jedoch die Ansicht vertreten, dass sie nicht zur Information der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet seien, vielmehr bestehe lediglich eine sogenannte Sollvorschrift.

Die Mitglieder der demokratischen Fraktionen waren sich jedoch dahin gehend einig, dass eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang, insbesondere in Anbetracht der bestehenden Sollvorschrift, nicht erforderlich ist. Wie Ihnen bekannt ist, impliziert eine solche Gesetzesformulierung, dass die Bürger grundsätzlich rechtzeitig zu informieren sind und lediglich in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden darf. Insofern ist die bestehende gesetzliche Regelung ausreichend. Eventuell sollte dies den Kommunen und Zweckverbänden jedoch nochmals dargelegt werden.

Vor dem Hintergrund der Beratungen im Petitionsausschuss wurde seitens der Fraktion DIE LINKE beantragt, den Bericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Dieser Antrag wurde bei Abwesenheit der Fraktion der NPD einstimmig angenommen. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Schubert. Herr Schubert, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke für die Möglichkeit, heute hier zu den Petitionen und deren Bearbeitung im Jahr 2008 sprechen zu dürfen. Ihnen liegt der 14. Jahresbericht des Bürgerbeauftragten des Landes vor. Für mich ist es der zweite Bericht, den ich hier vorstellen darf.

Da Ihnen der Bericht als Drucksache vorliegt, möchte ich an dieser Stelle nur einige Eckpunkte nennen und dann zu inhaltlichen Fragen kommen. Im Jahr 2008 wurden 1.768 Petitionen vorgetragen. 72 Prozent aller Petitionen wurden mündlich vorgetragen. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten führte ich mindestens zwei Sprechtage durch, insgesamt waren es 39 Sprechtage.

An dieser Stelle möchte ich auf eine Petition eingehen, die im Jahresbericht dargestellt wurde und mir beson

ders am Herzen liegt: Ein junger Mann wurde zum ersten Mal Vater und hatte sich vom Versorgungsamt das voraussichtliche Elterngeld berechnen lassen. Danach sollte das Elterngeld deutlich unter dem Bedarf der jungen Familie liegen. Damit war die Familienplanung infrage gestellt. Es wäre dem Petenten nicht wie geplant möglich gewesen, die Kinderbetreuung für zwölf Monate zu übernehmen. Was war die Ursache für das niedrige Elterngeld? Für die Berechnung des Elterngeldes war das Einkommen der letzten zwölf Monate zugrunde zu legen. Der Petent hatte in diesem Zeitraum an einer langen Reservistenübung – zweieinhalb Monate – teilgenommen. Es stellte sich heraus, dass für die Zeit der Reservistenübung als Einkommen null Euro angesetzt worden waren. Die während dieser Zeit gezahlte Verdienstausfall entschädigung wurde nicht als anrechenbares Einkommen anerkannt.