Protocol of the Session on October 21, 2009

Ich möchte das an dieser Stelle einfach so deutlich sagen: Passen Sie auf, was Sie für eine Politik machen, wenn Sie uns und der Öffentlichkeit hier suggerieren wollen, dass Sie jetzt die Finanzzuweisungen umkehren wollen.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Was hat denn das mit den Finanzzuweisungen zu tun?)

Wir sagen, dieser Gesetzentwurf ist notwendig, um die Zentren zu stärken und auch insbesondere die Grundzentren,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja.)

um die vorrangigen Versorgungsaufgaben, so, wie es das Landesraumentwicklungsprogramm vorsieht, für die Bevölkerung in diesem Nahbereich zu erhalten.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir haben doch die Verteilung für die Zentren gar nicht infrage gestellt. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich möchte auch auf einen weiteren wesentlichen Punkt eingehen, wo es gelungen ist, durch die Koalitionsfraktionen aufgrund der Anhörung im Innenausschuss Korrekturen vorzunehmen, und zwar, dass viele Kommunen die Kosten im Sozial- und Jugendhilfebereich nicht allein tragen können. Das war eine Grundaussage. Deshalb haben wir beschlossen, und ich glaube, das ist ein sinnvoller, wesentlicher und richtiger Antrag, und das liegt Ihnen ja auch dann entsprechend vor,

(Udo Pastörs, NPD: Dann ist es ein Beschluss und kein Antrag.)

dass bis zu 50 Prozent eventuell vorhandener positiver Überschussbeträge an diese Kommunen gezahlt werden können.

(Udo Pastörs, NPD: Wenn es denn welche gibt.)

Jetzt kommen gleich die Miesepeter und sagen, klar, das ist wieder nur ein Schönwetterprinzip.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, natürlich ist es das. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aber ich stelle hier ganz offen die Frage in den Raum: Sollten die Zeiten für alle – alle sind das Land und die Kommunen, nämlich die Solidargemeinschaft – noch schlechter werden, ist es dann aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, diese Lasten einseitig dem Land überzuhelfen?

(Udo Pastörs, NPD: Überzuhelfen!)

Ist das gerecht? Das möchte ich an dieser Stelle dann auch so stehen lassen.

Ich möchte noch mal zusammenfassen: Das Finanzausgleichsgesetz regelt den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Tolle Aussage!)

wie auch zwischen einzelnen Kommunen,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Tatsächlich.)

und zwar – hier beziehe ich mich auf die Ausführungen der FDP – fair, aufgabengerecht, transparent, klar und schlüssig. An den Grundsätzen für die Berechnung der Finanzausgleichsmasse wird sich, wie anhand von Fakten dargestellt, nichts ändern. Geringere Zuweisungen sind ausschließlich auf die schlechte wirtschaftliche Situation beim Land und bei den Kommunen zurückzuführen. Der Gesetzentwurf wirkt sich besonders positiv auf die Ober- und Grundzentren aus.

Ich möchte aber auch die Frage noch in den Raum stellen: Wie soll es nach Beschluss dieses FAGs weitergehen? Tragen wir zwei Jahre weiter die Polemik vor uns her oder führen wir Gespräche mit der kommunalen Ebene,

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

zeigen Verständnis und entwickeln Handlungsoptionen?

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich glaube, der zweite Weg ist der bessere.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Verständnis hätten Sie jetzt entwickeln müssen.)

Und wenn uns dann vorgeworfen wird, wir lassen die Kommunen im Regen stehen, kann ich Ihnen nur sagen: Wir werden den Schirm aufspannen.

(allgemeine Unruhe – Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, ja, ja!)

Der Regen ist da, aber wir werden den Schirm aufspannen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

dass die Kommunen nicht im Regen stehen.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und auch das wurde schon vom Fraktionsvorsitzenden der SPD und Herrn Müller ausgeführt, aber auch von Vertretern meiner Fraktion:

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Oooh! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Wenn Sie vernünftig politisch verantwortlich handeln wollen, müssen Sie die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung auswerten.

(allgemeine Unruhe)

Wir müssen prüfen, ob über die Finanzausstattung auf der Basis des beschlossenen Finanzausgleichsgesetzes hinaus eine zeitlich befristete Erhöhung der Finanzausstattung der Kommunen aus dem Landeshaushalt notwendig ist und erfolgen kann. Insofern ist das der Schwerpunkt, dem wir uns stellen wollen. Die CDU-Fraktion wird aus den genannten Gründen dem vorliegenden

Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich dachte, es ist schon alles gesagt.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Nieszery, es ist eben noch nicht alles gesagt. Und das ist eben das Gute,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nicht von Ihnen, ne, Herr Ritter? Nicht von Ihnen.)

nein, das ist eben das Gute an so einer Debatte, dass man auf bestimmte Dinge noch mal reagieren kann, nein, reagieren muss.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)

Zum Beispiel das heute immer wieder vorgebrachte Argument, wenn das FAG nicht geändert wird

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Seien Sie vorsichtig, Herr Ritter, bei uns reagiert auch noch einer.)

und wir nach dem alten FAG arbeiten würden, das ist doch nun völlig hanebüchen, denn die Beschlusslage – von uns drei Fraktionen 2005 herbeigeführt – lautet: Wir brauchen eine grundlegende Novelle des FAG. Niemand hat also in Abrede gestellt, dass wir eine FAG-Novelle brauchen. Wenn wir aber, Herr Müller, eine leistungsfähige kommunale Ebene haben wollen – und das wollen wir alle –,

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)