(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aber was der Gleichmäßigkeitsgrundsatz bedeutet, wissen Sie nicht.)
Zweitens. Das Argument, was auch im Innenausschuss immer gebracht worden ist: „Ja, jetzt seid ihr ja in der Opposition und jetzt fällt euch nichts weiter ein, als Neuverschuldung einzufordern“, auch das ist falsch.
Ich erinnere vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion an den Koalitionsvertrag von 2002. Dort haben wir, auch angesichts einer schlechten finanziellen Lage – hören Sie zu, Herr Kokert, vielleicht können Sie etwas lernen – vereinbart,
dass wir keine Obergrenze bei der Neuverschuldung einführen. Wir haben zunächst vereinbart, trotz dieser Regelung eine Mindestgarantiesumme für die Kommunen einzuführen,
Das war unsere Position 2002, und das ist unsere Position heute. Erzählen Sie also keine Märchen, wir würden in Regierung und Opposition unterschiedlich handeln.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, na, na, na! Das Wesentliche haben Sie ausgelassen.)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Torsten Renz, CDU: Sie erinnern sich sonst so schlecht.)
Aber, lieber Herr Renz, es ist nun einmal so: Wenn sich die Einnahmegrundlagen ändern, dann ändert sich auch die Ausgabenhöhe. Das ist in Ihrem Gesetz so festgeschrieben. Und warum reden Sie, warum reden Herr Nieszery und Herr Müller denn davon, dass wir nach der Novembersteuerschätzung noch mal nachgucken müssen?
Weil Sie jetzt schon wissen, dass die Zahlen – die Grundlage dieses Gesetzes – falsch sind. Erzählen Sie doch der kommunalen Ebene keine Märchen!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir können das auch außerhalb des FAG regeln. Was Sie wollen, das ist nur eine Erhöhung.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass SPD und CDU nicht willens und nicht in der Lage sind zu gestalten, sondern nur zu verwalten, dann braucht man sich nur die Debatte zum FAG in diesem Land anzuschauen. In einer noch nie da gewesenen Ignoranz – das muss ich Ihnen wirklich sagen, der ich seit 1994 Mitglied dieses Landtages bin –
hat die Koalition alle Kritiken und alle Proteste vom Tisch gewischt. Und das ist kein fairer Umgang mit der kommunalen Ebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzig und allein meine Fraktion hat bislang den Versuch unternommen, bei den schlimmsten Knackpunkten dieses Gesetzes nachzubessern,
etwa durch die Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote oder aber durch die Abschaffung der Schlechterstellung der Gemeinden unter 500 Einwohnern, allerdings ohne Erfolg.
Und das muss ich hier dann an der Stelle zugeben: Diese Änderungsanträge wurden nach einer Diskussion – immerhin! – im Innenausschuss von SPD und CDU abgelehnt. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass von der FDP in den Ausschussberatungen nichts Nennenswertes zu hören war.
Wozu machen wir Anhörungen und abschließende Beratungen, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich in die Diskussionen dort einzubringen? Heute kann ich sagen, lieber Kollege Leonhard, guten Morgen! Jetzt, fünf Minuten vor der Angst kommt die FDP in Bewegung – spät, aber immerhin.
Und zum Inhaltlichen, lieber Kollege Leonhard: Den meisten Ihrer Anträge können wir sogar zustimmen, denn die haben Sie nämlich wunderbar von uns abgeschrieben. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Aber ich stelle die Frage: Was soll der unausgegorene Vorschlag mit dem kommunalen Stabilisierungsfonds? Wie viel Geld soll dort bereitgestellt werden?
Darüber hätten wir gern mit Ihnen gesprochen. Deshalb haben wir auch der Dringlichkeit Ihres Antrages zugestimmt, weil nämlich hier genau wieder das FDP-Muster vorgeführt wird, was Sie immer vorführen:
dicke Backen machen, einen Antrag hier in den Landtag einbringen, der durch nichts untersetzt ist. So helfen Sie den Kommunen nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Am Ende der Debatte bleibt festzustellen, dass es lediglich kosmetische Korrekturen gibt. Diese werden den Kommunen auf keinen Fall helfen. So kann der Beirat unter Umständen bestimmen, dass die Zuweisungen anders verteilt und verwendet werden. An der aufzuteilenden Masse ändert das aber gar nichts. Gemeinden mit unter 500 Einwohnern werden jetzt ab 2012 mit fünf Prozent weniger Zuweisungen bestraft und nicht mehr mit zehn Prozent, wie es der Innenminister wollte. Die betroffenen kleinen Gemeinden werden sich vor Dankbarkeit kaum einkriegen. Das kann ich Ihnen schon versichern.
sie wurden sogar noch kulturvoll, Herr Renz. Auch Einspartentheater und Gastspielhäuser können vielleicht Zuweisungen erhalten.
Aber auch da gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Geld fließt nur, wenn die betroffenen Theater sogenannte tragfähige Kooperationen eingehen.