(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie waren schon so gut, Frau Linke. Ich war richtig stolz auf Sie. Das war richtig gut bis jetzt.)
wird die Gewinnung von medizinischem Nachwuchs wie überhaupt die Gewinnung von Nachwuchs für unser Land nicht leistbar.
Also kurz gefasst, ich bitte um Annahme unseres Änderungsantrages und schlage ansonsten die Einzelabstimmung zu den Punkten vor,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rühs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jetzt tun Sie mir mal einen Gefallen und erklären Herrn Grabow den Masterplan!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden seit Jahren über den zukünftig drohenden Ärztemangel. Insbesondere in Wahlkampfzeiten wird dieses Thema gern von der Opposition aufgerufen.
Daher kann auch im Eifer des Gefechtes schnell einmal ein bereits existierender Ärztemangel in MecklenburgVorpommern herbeigeredet werden. Fakt ist jedoch eins: Noch nie gab es in unserem Land so viele Ärzte wie gegenwärtig, Tendenz in den letzten Jahren stetig ansteigend. Ärztemangel trotz steigender Arztzahlen – ein Widerspruch, der aber tatsächlich keiner ist. Als Erklärung für die vermeintlich widersprüchliche Entwicklung können vier Entwicklungen identifiziert werden:
Ich möchte hierzu kurz aus einer Analyse der Bundesärztekammer zitieren: „Der scheinbare Widerspruch, dass es in Deutschland trotz steigender Arztzahlen einen immer spürbarer werdenden Ärztemangel gibt, konnte aufgelöst werden. Die Explosion des Machbaren in der Medizin führt dazu, dass immer mehr ärztliche Spezialisten benötigt werden – als noch keine Herzoperationen durchgeführt werden konnten gab es keinen Bedarf an Herzchirurgen, als noch nicht die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin existierten, gab es auch keine Nachfrage nach Reproduktionsmedizinern – um nur zwei Beispiele zu nennen. Der mit dem steigenden Anteil der älteren Menschen einhergehende demografische Wandel der Bevölkerung führt – aufgrund deren höheren Bedarfes – unmittelbar zu einer höheren Nachfrage nach medizinischen Leistungen und damit mittelbar zu einer höheren Nachfrage nach Ärzten. Der in den letzten Jahren und Jahrzehnten realisierte Trend zur Arbeitszeitverkürzung führt mit der Entwicklung der Feminisierung der ärztlichen Profession dazu,“
„dass ceteris paribus das gegebene Arbeitsvolumen auf mehrere Köpfe verteilt werden muss, da Ärztinnen in der Regel ein geringeres (Lebens-)Arbeitsvolumen absolvieren als Ärzte. All diese Gründe führen dazu, dass obwohl noch niemals so viele Ärzte in Deutschland berufstätig waren wie heute, dennoch händeringend Ärzte in großer Zahl gesucht werden.“ Ende des Zitats.
Ich möchte mich aber auch gegen den mit dem Antrag der FDP indirekt erhobenen Vorwurf wehren, die Regierung und die sie tragenden Fraktionen tun zu wenig für die langfristige Absicherung der zukünftigen flächendeckenden medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Veröffentlichungen der Landes
regierung zu diesem Thema sind sehr zahlreich. Die unterschiedlichen Materialien sind teilweise sogar als offizielle Landtagsdrucksachen erschienen und müssten somit selbst beziehungsweise auch für die FDP eine akzeptable Informationsmöglichkeit darstellen.
Gleichwohl, was wollen wir nun konkret alles tun? Einem erwarteten Ärztemangel werden wir in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem durch Maßnahmen während der Aus- und Weiterbildung begegnen, genauer gesagt: durch Famulaturen in Hausarztpraxen, Blockpraktika, Allgemeinmedizin in hausärztlichen Lehrpraxen, einen allgemeinmedizinischen Lehrstuhl in Rostock und in Greifswald, Weiterbildung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – hier sind die Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gefragt – sowie mittels Werbung durch Dekane, Landräte und die Ministerin Schwesig persönlich.
Ferner findet auch eine Förderung der Hausärzte durch politisch flankierende Maßnahmen statt. Ich verweise an dieser Stelle ausdrücklich auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Juli 2008 zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, ebenfalls vom Juli 2008, zur veränderten Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung – im Übrigen ein Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt –, die Liberalisierung des Vertragsarztrechtes, die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung, den Ausbau von medizinischen Versorgungszentren und die ambulante Öffnung von Krankenhäusern und Reha-Kliniken sowie die Nutzung der Telemedizin im ambulanten Bereich,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wird alles aus dem Masterplan abgeleitet, aber das weiß Herr Grabow nicht.)
die Gemeindeschwester AGnES – Arztentlastende Gemeinde-nahe E-Health-gestützte Systemische Intervention –, so die Abkürzung in der Langfassung, beziehungsweise jetzt VERAH, also die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, und mobile Dienste, zum Beispiel eine mögliche rollende Zahnarztpraxis, den Ausbau der Netzwerke und die Überwindung der Sektorierung, um nur einige wichtige Stichpunkte zu nennen.
Ein weiteres Instrument des Landes ist die Krankenhausplanung zur Anpassung und Weiterentwicklung der stationären medizinischen Versorgung an sich stetig ändernde Bedarfe. Hier wird der vierte Krankenhausplan bis Ende 2010 verlängert, das Landeskrankenhausgesetz von 1993 novelliert und ein fünfter Krankenhausplan für die Jahre 2011 bis 2015 erarbeitet.
Was wollen wir nun konkret im Landeskrankenhausgesetz aus dem Jahre 1993 im kommenden Jahr verändern? Hierzu nenne ich ebenfalls einige Stichpunkte.
Schwerpunkte werden sein: die Bedarfsplanung und die Anpassung nach demografischer und morbider Entwicklung, die Standortplanung, die Fachabteilungsplanung, die Notfallversorgung, die Gesamtkapazität je Standort und die allgemeine Rahmenplanung, die keine Bettenfeinplanung mehr sein wird. Ziel hierbei ist in erster Linie der Erhalt kleiner Krankenhäuser in der Fläche. Ferner
wollen wir ein vereinfachtes Verfahren für die Pauschalförderung, also den Wegfall der Antragstellung, den Wegfall einer jährlich neuen Verordnung und den Wegfall der Einsatzsummenbeschränkung. Die Verwendungsnachweisprüfung soll zudem zukünftig durch Wirtschaftsprüfertestat erfolgen. Für die Einzelförderung wollen wir ebenfalls flexiblere Finanzierungsmodalitäten. Als Stichpunkte seien auch hier Festbetragsfinanzierung sowie Anteilsfinanzierung genannt. Jedes Krankenhaus soll vermehrt eigenverantwortlich planen und realisieren können.
Die Zukunft der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen hat zudem auch vor allem soziale Aspekte: Sicherung und Unterstützung der Mobilität der älteren Bevölkerung, zum Beispiel durch intelligente Organisation von Hol- und Bringediensten, Bedarfs-ÖPNV, Förderung von Hilfs- und Betreuungsbereitschaft in der Gesellschaft, zum Beispiel bei der Moderation von Nachbarschaftshilfe, Motivation der gesunden Alten zum ehrenamtlichen Engagement.
Vor welchen weiteren Problemen stehen wir nun global betrachtet? Der demografische und der medizinischtechnische Fortschritt verschärfen die Finanzierungsprobleme. Gleichzeitig sind eine Begrenzung der Ausgaben auch in Verantwortung für kommende Generationen und ein sparsamer Umgang mit knappen Ressourcen zwingend notwendig. Das staatlich organisierte und solidarisch finanzierte Gesundheitswesen muss daher als sichere Basis für unser Gesundheitswesen erhalten werden. Das ist eine Forderung, die uns von der eher marktliberalen beziehungsweise marktgläubigen FDP unterscheidet.
Ferner fordern wir die Sicherung des gleichen Zugangs zur Teilnahme an medizinischen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.
Aus Landessicht ist somit unser Ziel für die Zukunft kurz und knapp zusammengefasst: intelligenter und effizienter Einsatz von allen Einrichtungen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Dies geht jedoch nicht ohne die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Krankenhäuser und die Krankenkassen. Die gesamte Ärzteschaft in Gestalt der Kassenärztlichen Vereinigung hat in unserem Land nämlich den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung und ist für die Bedarfsplanung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte zuständig. Sie hat die Versorgung mit Haus- und Fachärzten abzusichern.
Die Anfänge dieser erfolgreichen gemeinsamen Selbstverwaltung reichen inzwischen fast hundert Jahre zurück. Die Freien Berufe und ihre Selbstverwaltung haben somit eine sehr lange Tradition in Deutschland. Wir wollen, dass diese Tradition auch in Zukunft weiter fortlebt und zum Wohle der Gesundheit unserer Bürger zukünftig erfolgreich fortgeführt wird. Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich den vielen Ärzten in unserem Land für ihre tägliche und nicht immer einfache Arbeit am Patienten meinen Dank aussprechen. Vielen Dank an dieser Stelle.
Nur mit ihnen werden wir auch in Zukunft die medizinische Versorgung in diesem Land gewährleisten können. Die Politik kann und wird daher die Kassenärztliche Vereinigung stets aktiv unterstützen und ihr mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Was sind nun aus unserer Sicht sinnvolle Maßnahmen der Selbstverwaltung der Ärzteschaft? Einführung eines demografischen Faktors bei der Bedarfsplanung, Förderung von in Weiterbildung befindlichen Weiterbildungsassistenten, beispielsweise durch Zahlung der Differenz von etwa 2.000 Euro zum bestehenden Tariflohn in einem Krankenhaus,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut. Das ist schon mal eine gute Basis. Das weiß Herr Grabow aber auch nicht. Der kennt gar nichts. – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)
Förderung der weiterbildenden Ärzte durch eine Budgetanhebung um 25 Prozent, finanzielle Förderung von Fällen neu übernommener Patienten gegenüber einem bestimmten vorher festgelegten Vergleichszeitraum. Vieles ist möglich, jedoch nicht alles wird in der Praxis auch tatsächlich machbar und finanzierbar sein. Wir als Große Koalition beschränken uns daher auf das Machbare, auf die flächendeckende medizinische Versorgung unserer Bürger in Mecklenburg-Vorpommern sowohl in den Zentren als auch in der Fläche.
Sie sehen somit, liebe Kollegen von der FDP, dass wir bereits eine Vielzahl eigener Lösungsansätze entwickelt haben, die wir auch in die Tat umsetzen.
Ihr Antrag ist leider wenig konkret, beschränkt sich ausschließlich auf eine umfassende, jedoch teilweise einseitige Problemdarstellung und lediglich auf einige wenige und oft nur sehr vage Denkansätze.