Im Ergebnis ist festzustellen, dass bereits einiges erreicht ist. Viele Projekte werden umgesetzt, andere laufen an. Bis zum Jahresende dürften die Konjunkturmaßnahmen für eine weitere spürbare Erholung der Wirtschaft sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag wird nun der Einsatz von zusätzlichen 12 Millionen Euro für konjunkturstützende Maßnahmen gefordert. Darüber hinaus wird angeregt, die Investitionsförderung generell zu erhöhen. Das soll geschehen durch Verzicht auf den Pauschalabzug von fünf Prozentpunkten und durch die Aufhebung der sogenannten 80.000-Euro-Regelung, die bedeutet, dass maximal 80.000 Euro Zuschuss für die Schaffung eines Arbeitsplatzes gezahlt werden.
Zur Anhebung der Förderung sage ich Ihnen für den Wirtschaftsminister Folgendes: Um möglichst viele Investitionsvorhaben unterstützen zu können, ist ein effizienter Mitteleinsatz erforderlich. Mit dem aktuellen regionalen Förderprogramm wurde zusätzlich zur sogenannten 80.000-Euro-Regelung ein pauschaler Abzug von den Höchstfördersätzen von fünf Prozentpunkten vorgenommen. Diese Förderpraxis hat sich bewährt. Dadurch konnten letztlich mehr Vorhaben finanziell begleitet und damit auch mehr Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Kein förderwürdiges Vorhaben, und das ist zu betonen, ist an dem Pauschalabzug gescheitert. Bei Vorliegen besonderer Umstände sind Ausnahmeentscheidungen getroffen worden.
Dennoch gebietet die Wirtschafts- und Finanzkrise derzeit eine Anpassung dieser Förderpraxis. Um einen erhöhten Investitionsanreiz in diesen Krisenzeiten zu schaffen, hat der Wirtschaftsminister entschieden, für Vorhaben des produzierenden Gewerbes temporär – ich betone: temporär – die sogenannte 80.000-EuroRegelung auszusetzen. Das heißt, eine Förderung kann erfolgen, auch wenn lediglich vorhandene Arbeitsplätze gesichert und keine neuen geschaffen werden. Bei Investitionsvorhaben von Werftzulieferbetrieben wurde weiterhin entschieden, dass auf den Pauschalabzug von fünf Prozentpunkten verzichtet wird. Diese Änderung ist hier begründet. Die Insolvenz der Wadan Yards in Rostock und Wismar hat das Land bis ins Mark getroffen und die neue Förderpraxis gilt befristet bis Ende 2010.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitergehende Veränderungen im Sinne des vorliegenden Antrages wären nicht richtig. Zum einen besteht wie gesagt die Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. Zum anderen werden die vorhandenen Mittel in der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um alle bis Jahresende entscheidungsreifen Projekte bewilligen zu können. Die Antragstellung von Unternehmen hat sich wieder normalisiert. Nach zögerlichem Jahresbeginn ist bereits jetzt ein Niveau von 95 Prozent des Vorjahres erreicht. Es zeichnet sich ab, dass bis Jahresende weitere Fälle in größerem Umfang entscheidungsreif werden. Diese Vorhaben können dann nicht mehr mit den in 2009 zur Verfügung stehenden Mitteln vollständig bedient werden. Voraussichtlich ist ein Zuschussvolumen von über 30 Millionen Euro bereits Ende dieses Jahres für das Jahr 2010 einzuplanen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur wenn die Linie eines effizienten Mitteleinsatzes konsequent eingehalten wird, kann die Investitionsquote möglichst hoch gehalten werden. Natürlich ist es in Krisenzeiten leicht gesagt: Förderung rauf. Eine pauschale Anhebung ist jedoch nicht zielführend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Mittelvolumen, mit dem die FDP-Fraktion plant, die Konjunkturmaßnahmen aufzustocken. Ich muss ja nicht mal mehr darüber nachdenken, wie Sie nun ausgerechnet auf die 12 Millionen gekommen sind. Sie haben es ja außerdem noch selbst begründet und Sie sprechen von den restlichen 12 Millionen, die aus dem Kredit des letzten Jahres an die Wadan-Werften ausgereicht wurden, die nun zum Glück an das Land zu Recht zurückfließen. Anderenfalls hätten wir wahrscheinlich ein großes Problem, wenn das Land sich denn rechtfertigen müsste, dass diese Kredite nicht zurückkommen.
Das ist meine persönliche Bewertung dabei. Der Wirtschaftsminister hat das nicht aufschreiben lassen, aber ich denke, er sieht das ganz genauso.
Zur Verwendung dieser Mittel hat sich der Wirtschaftsminister bereits Anfang dieses Monats im Konjunkturrat geäußert. Und jetzt kommt das Zitat, das lese ich nur vor, das ist seins: „Es ist das Gebot der Fairness gegenüber FM …“, Finanzministerium, das sind wir, „dass die komplette Summe, sobald sie zurückgeflossen ist, wieder den Rücklagen zufließt.“
„was mit dem Geld wirtschaftspolitisch gemacht werden könnte, aber wir sollten das Geld zurücklegen, denn es könnten noch schwierigere Zeiten kommen.“
Ich denke, der Wirtschaftsminister hat das schlussendlich hier so niedergelegt und er hat bis heute seine Meinung dazu nicht geändert.
Meine Damen und Herren, in der Krise ist nicht Aktionismus angesagt, sondern besonnenes, zielgerichtetes Handeln. In diesem Sinne, so jetzt meine persönliche Anmerkung, sehe ich überhaupt keine Kausalität zwischen erneuten 12 Millionen zusätzlich in eine Konjunktur und dem, was wir alle gemeinsam wollen. Der Konjunktur Vorrang einräumen, aber ob das an diesen 12 Millionen jetzt scheitern soll, wage ich doch arg zu bezweifeln. Ich denke, die Landesregierung ist bei dem Thema vernünftig und mit Augenmaß vorgegangen, und daran sollten wir uns auch in Zukunft messen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Roolf! Auch wenn das jetzt verfahrenstechnisch sicherlich nicht möglich gewesen wäre, aber ich hätte mir an sich ja schon mal gewünscht, dass wir diesen Antrag vielleicht in einer Art gemeinsamen Debatte mit den Anträgen auf den Drucksachen 5/2771, 5/2799 und 5/2773 besprochen hätten. Das wäre bestimmt ganz interessant gewesen, wäre vielleicht nicht so lustig an der einen oder anderen Stelle gewesen wie die Debatte eben, auch wenn Frau Borchardt vielleicht zu Recht auf die Ernsthaftigkeit hingewiesen hätte, aber dann hätte die FDP zumindest die Chance gehabt darzulegen, wie sie denn bei aufgrund ihrer Veränderung eines Steuersystems sinkenden Steuereinnahmen einerseits den Kommunen mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen will und dabei gleichzeitig – vielleicht aus diesem Haushaltsjahr, aber vielleicht auch in der Zukunft – 12 Millionen für weitere konjunkturstützende Maßnahmen bereitstellen will.
Denn über eins müssen wir uns klar werden: Das, was Sie wollen, das sagen Sie zwar so nicht, aber was Sie wollen, ist ja im Grunde eine Abkehr dessen, was hier im Landtag in der letzten Legislaturperiode lange diskutiert worden ist und wo es von, ich glaube, Linkspartei, wenn ich das so sagen darf, über CDU und SPD eine einvernehmliche Zielrichtung gab, dass wir von der ursprüng
lichen Ausweitung oder Maximalförderung pro Arbeitsplatz im Rahmen der GA-Förderung runtergehen wollen, um für mehr Arbeitsplätze, für mehr Investoren tatsächlich in diesem Land Geld zur Verfügung zu haben, auch wenn jeder einzelne Arbeitsplatz dann – ursprünglich auf 100.000 Euro begrenzt, jetzt auf 80.000 Euro Fördermittel begrenzt – weniger bekommt. Ich glaube, die Zielrichtung, die dahintersteht, ist richtig. Und Frau Ministerin Polzin hat es ja in der Rede von Herrn Minister Seidel eben vorgetragen, da gibt es keine Differenz zu Herrn Minister Seidel, und Sie wissen das ja auch, denn genau das hat er Ihnen ja auf der Sitzung des Konjunkturrates so gesagt und da gibt es letztendlich auch nichts herbeizuführen.
Was man vielleicht auch deutlich machen muss bei dem Antrag, den Sie vorgelegt haben, wir haben, ich weiß gar nicht, ob es gestern oder heute Morgen in der Sitzung war, über die Sinnhaftigkeit von Konjunkturmaßnahmen gesprochen, von der Abwrackprämie im konkreten Fall. Gehen Sie nach Bochum oder gehen Sie nach Rüsselsheim, sprechen Sie über die Sinnhaftigkeit der Abwrackprämie! Oder gehen Sie nach Eisenach! Da wird der Kleinwagen produziert für Opel.
Also über die Sinnhaftigkeit von Konjunkturmaßnahmen kann man generell streiten. Und ich habe meine eigene Meinung zur Abwrackprämie, die ist vielleicht gar nicht so weit entfernt von Ihrer. Aber wir waren zumindest in einem Punkt hier uns bis jetzt in diesem Landtag einig: Was wir nicht wollen, ist, auch angesichts der begrenzten finanziellen Mittel, die wir haben, zusätzlich zu dem Konjunkturprogramm des Bundes hier ein eigenes Konjunkturprogramm aufzulegen. Und das, was Sie …
Sie wollen nämlich nicht ein bereits bestehendes Konjunkturprogramm des Bundes an der Stelle unterstützen, so, wie wir das ja auch tun mit den 79 Millionen, die wir bereitstellen, sondern Sie wollen hier eine eigene Maßnahme letztendlich begründen.
Doch, natürlich stimmt das, das ist der Kernsatz Ihres Antrages. Das kann man ja auch wollen, Herr Kollege Roolf.
Herr Kollege Roolf, das kann man wollen, aber dann soll man auch dazu stehen. Das ist ja nicht das Problem. Und wenn man sagt, ich will jetzt, in dieser Situation, eine Abkehr von den bestehenden Maßnahmen, wie sie hier im Land getroffen sind, dann ist das eine politische Meinung, die kann man vertreten, aber dann soll man das auch offen sagen. Wir wollen das nicht.
Ich sage das auch in aller Deutlichkeit, ich halte vom Grundsatz her daran fest, dass die Begrenzung von 80.000 Euro – denn das steht in Ihrer Begründung drin als Beispielmaßnahme – als Beispielmaßnahme, sehen Sie, ich kann lesen …