Protocol of the Session on September 23, 2009

Die bisherigen Erfolge der gerichtlichen Mediation sprechen dafür, diese konsensuale Streitbeilegung als Ergänzung zu einer herkömmlichen Streitentscheidung durch ein Gericht weiterzuverfolgen.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig.)

Eine weitere Möglichkeit der Streitbeilegung stellt die Einführung eines obligatorischen vorgerichtlichen Güteverfahrens in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen dar. Auch dieses kann eine sinnvolle Ergänzung zur Beendigung eines Rechtsstreits sein.

(Udo Pastörs, NPD: Kann.)

Das Gesetz …

Ja, sagte ich, Herr Pastörs. Ich kann noch ganz gut.

(Udo Pastörs, NPD: Ja?)

Das Gesetz zur Einführung der Zivilprozessordnung enthält dafür eine entsprechende Öffnungsklausel.

Meine Damen und Herren, Erfahrungen von Ländern, die diese Öffnungsklauseln nutzen, haben gezeigt, dass sich Vorteile des obligatorischen Streitschlichtungsversuches bei Nachbarstreitigkeiten und Ehrverletzungen lohnen und auch Vorteile bringen. Bei den allgemeinen vermögensrechtlichen Streitigkeiten haben sich diese erhofften Effekte jedoch nicht gezeigt. Da geht es dann meistens vor Gericht.

Es ist bereits der Gesetzentwurf der Landesregierung eines entsprechenden Ausführungsgesetzes in Arbeit. Wir haben das auch in der Ersten Lesung schon angedeutet. Ansonsten haben wir alles, was zu dem Thema zu sagen ist, während der Ersten Lesung gesagt. Wir haben den Gesetzentwurf der LINKEN nicht überwiesen, weil wir etwas anderes wollen. Demzufolge lehnen wir in der Zweiten Lesung Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Dann gucken Sie sich mal den Arbeitsentwurf an. Dann brauchen Sie sich gar nichts anzuhören. – Udo Pastörs, NPD: Tolle Leistung.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dankert.

(Reinhard Dankert, SPD: Ich brauche Ihre Bewertung nicht, Herr Pastörs.)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Mai dieses Jahres hatte sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Fortentwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Mecklenburg-Vorpommern in Erster Lesung befasst.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Eher nicht befasst.)

Zur weiteren Beratung in die Ausschüsse – wie ansonsten üblich – ist er nicht überwiesen worden. SPD und CDU wollten sich mit der Vorlage nicht beschäftigen. Diese aus unserer Sicht völlig inakzeptable Vorgehensweise erfolgte nun bereits zum 14. Mal. Ja, meine Damen und Herren von SPD und CDU, so oft haben Sie bisher es nicht für nötig gehalten, Gesetzentwürfe der demokratischen Oppositionsfraktionen in die entsprechenden Fachausschüsse zu überweisen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ja ein Skandal.)

Da brauchen Sie auch nicht mit der Ausrede zu kommen, meine Damen und Herren von der CDU, unter Rot-Rot erfolgte das auch so. Nur zum Vergleich: Unter RotRot, die von der damaligen oppositionellen CDU als eine „Diktatur der Mehrheit“ bezeichnet wurde, erfolgte dieser Prozess nicht einmal eine Handvoll. Nicht mal

eine Handvoll Gesetzentwürfe der CDU wurden nicht zur weiteren Beratung überwiesen.

Meine Damen und Herren, Sie erwarten von der Opposition Alternativen, konstruktive Vorschläge, das war in der Aktuellen Stunde auch deutlich zu hören und die Forderung haben Sie gestellt, und Sie sind nicht einmal bereit, diese Vorschläge dann auch in die entsprechende parlamentarische Arbeit mit einzubeziehen. Von einer Parlamentskultur zeugt diese Herangehensweise nicht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Nun zu unserem Gesetzentwurf.

(Reinhard Dankert, SPD: Hören Sie mal auf zu brummeln, Herr Pastörs!)

Dass Sie unseren Vorschlag ablehnen, überrascht uns nicht. Allerdings bin ich auf die Begründung, und Herr Dankert hat ja einige Worte dazu gesagt, sehr gespannt gewesen. Nach der Debatte im Mai dieses Jahres dürften SPD und CDU selbst nicht so genau wissen, warum sie unseren Gesetzentwurf ablehnen. Auch das hat Herr Dankert gesagt. Die Justizministerin begrüßte grundsätzlich die Einführung eines obligatorischen vorgerichtlichen Güteverfahrens, natürlich nicht ohne die Mediation, insbesondere die gerichtsnahe Mediation, entsprechend zu würdigen.

Auch die Landesregierung hat erkannt, dass Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Nachbarrecht oder wegen Verletzungen der persönlichen Ehre erst vor Gericht landen sollten, wenn zunächst vor einer Gütestelle versucht wurde, den Konflikt einvernehmlich zu lösen. Es besteht daher Konsens in diesem Hohen Haus, dass für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens die außergerichtliche Streitbeilegung besser geeignet erscheint als ein gerichtlicher Streitentscheid. Dieses Ziel verfolgt auch unser Gesetzentwurf.

Welche Gründe blieben also für eine Ablehnung aus Sicht von SPD und CDU? Natürlich nur vorgeschobene. Zum einen wurde kritisiert, dass nach unserem Gesetzentwurf auch Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vom sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzentwurfes erfasst seien. Das stimmt. Dies laufe überwiegend auf Schadenersatzklagen hinaus und auf vermögensrechtliche Streitigkeiten sollte man verzichten – so die Auffassung von SPD und CDU. Das stimmt vielleicht. An dieser Stelle wird aber übersehen, dass einige Bundesländer diesen Bereich ausdrücklich in ihre landesrechtlichen Ausführungsgesetze mit aufgenommen haben. Es spricht daher auch einiges dafür, diesen Beispielen zu folgen.

Zum anderen ist im Gesetz eine Evaluierung vorgeschrieben. In der Begründung dazu wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu prüfen ist, inwiefern sich gerade die Aufnahme dieses Anwendungsbereiches bewährt hat.

Im Übrigen: Ein einfacher Federstrich in Form eines Änderungsantrages hätte genügt und diese Streitigkeiten nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz wären gestrichen worden. Aber das alles wissen Sie ja, meine Damen und Herren von SPD und CDU, selbst.

Ihnen kam es einzig und allein auf den zweiten Grund an, nämlich: Das Justizministerium arbeitet angeblich seit Langem an einem eigenen Gesetzentwurf. Den wollen Sie nun auch irgendwann einbringen. Wozu brauchen wir dann noch einen Gesetzentwurf der LINKEN? Nun

mal abgesehen davon, dass nicht nur wir, sondern im Übrigen auch die Vertreter des Bundes der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen zur damaligen Zeit, zur Einbringung unseres Gesetzentwurfes, nichts davon gewusst haben, dass Sie einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten wollen, halte ich dieses Argument für nicht belastbar, denn diesen Entwurf gibt es bis heute nur als Arbeitsentwurf. Wann er das Licht der Welt erblickt, sprich wann die Mitglieder des Landtages ihn zur Beratung bekommen, ist fraglich.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Das sage ich Ihnen gleich, Frau Borchardt.)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Arbeitsentwurf unterscheidet sich nur in kleinen Nuancen von dem Entwurf, den wir Ihnen zur Beratung vorgelegt haben. Unterm Strich, meine Damen und Herren, ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachzuvollziehen, warum es für Sie so wichtig ist, einen eigenen Antrag einzubringen und damit für die Stärkung des Ehrenamtes und für die Entlastung der Gerichte etwas zu tun. Jetzt warten wir ab, wann und wie lange der Gesamtprozess laufen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An den Positionen, das hat die Debatte gezeigt, hat sich seit dem 13. Mai, seit der Einbringung des Gesetzentwurfes der LINKEN, nichts verändert.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Hinzu kommt, Frau Borchardt, und diese Frage haben Sie ja eben bewusst gestellt, dass wir in diesem Jahr noch den Entwurf des Gesetzes der Landesregierung hier erhalten werden. Nach meinem Kenntnisstand befindet sich dieser Entwurf derzeit in der Verbandsanhörung, also wird er auch noch in diesem Jahr den Landtag erreichen.

Wenn wir uns an die Rede der Ministerin aus dem Mai erinnern, dann wurde damals schon ganz deutlich gemacht, auch von mir für die CDU-Fraktion, dass in diesem Entwurf der Landesregierung solche Punkte wie zum Beispiel vermögensrechtliche Streitigkeiten nicht mehr enthalten sein werden, weil andere Bundesländer bereits die Erfahrung gemacht haben, dass hier die außergerichtliche Streitbeilegung nicht unbedingt sinnvoll ist.

Ganz klar hat sich dagegen gezeigt, dass Streitschlichtung immer dann ein probates Mittel ist, wenn persönliche und/oder räumliche Nähe in den Streitparteien besteht, also Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Ehrverletzungen. Wir erhoffen uns in diesen Fällen, genauso wie viele andere Bundesländer auch, natürlich eine Entlastung unserer Gerichte. Und wenn man sich die Länder anschaut, die schon Gesetze verabschiedet haben, scheint das in der Tat auch für diese Fälle so zu gelten.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Auch für meine Fraktion gilt, wie Herr Kollege Dankert bereits gesagt hat, Schlichten ist besser als Rich

ten, aber immer nur an diesen Stellen, wo es auch Sinn macht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir warten den Gesetzentwurf der Landesregierung ab

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: „Warte, warte, noch ein Weilchen...“ – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und werden diesen dann am Ende des Jahres mit Ihnen gemeinsam hier diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Lochner-Borst.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.