Protocol of the Session on September 23, 2009

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Hier ist es noch einmal bestätigt worden, am 13. Mai ist der Gesetzentwurf durch die Koalition in die Fachausschüsse nicht überwiesen worden. Und auch wir haben seinerzeit für eine Überweisung gestimmt, weil wir durchaus in diesem Fall und auch in der Sache uns diesem Gesetzentwurf nähern wollten. Es hat eben keine eingehende Beratung stattgefunden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schwarz-Gelb ist eben das Ideale.)

Aus diesem Grund sind auch nach unserer Auffassung zahlreiche Fragen offen und ich will an meinen Redebeitrag zur Einbringung erinnern. Wir haben seinerzeit festgestellt, dass wir den Ansatz des Gesetzentwurfs durchaus unterstützen wollen, denn bei einem Richterspruch vor Gericht, wie jedem bekannt ist, unterliegt mindestens einer der Streitenden. Bei einer Schlichtung ist es aber eben nicht der Fall. Unter Umständen könnte eine Schlichtung hier eine bessere Lösung sein. In den Ausschussberatungen wollten wir uns auch genauer mit der Frage beschäftigen, was vorgerichtliche Schlichtungsverfahren leisten können und was nicht, meine Damen und Herren. Da die Mehrheit dieses Hauses einer Beratung im Ausschuss nicht zugestimmt hat, konnte auch nicht die Frage erörtert werden, welche Institutionen für die Schlichtungsverfahren in Betracht kommen.

Somit muss auch die Fraktion DIE LINKE leider nicht Farbe bekennen und die laut Gesetzentwurf zumindest langfristig erwarteten Kosteneinsparungen näher beziffern. Der Hinweis allein, es gebe weniger Gerichtsverfahren und somit würden Kosten gespart werden, mag für sich gesehen durchaus nachvollziehbar sein. Ob das letztlich unter Einbeziehung des Schlichtungsverfahrens nach diesem Gesetzentwurf auch noch gilt, ist eben nicht bekannt.

Meine Damen und Herren, auch wenn der Landtag diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen wird, ein Schlichtungsverfahren, an dem die Streitparteien auf Augenhöhe teilnehmen, gemeinsam den Konflikt ausräumen und gemeinsam zu einer Vereinbarung kommen wollen, kann in vielen Fällen die durchaus bessere Lösung als ein Gerichtsurteil sein. Das Thema „außergerichtliche Streitbeilegung“ ist damit aktueller denn je. Und weil eben diese Ausschussberatungen nicht stattgefunden haben, wie Sie wissen, kann ich meiner Fraktion auch nur empfehlen, sich heute bei der Abstimmung zu enthalten. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts dieses Gesetzesentwurfs werden sich viele Menschen fragen: Wozu zahlen wir überhaupt noch Steuern, wenn der Staat immer weniger dafür bietet, wenn er sich Stück für Stück aus seiner Verantwortung zurückzieht und seine Leistungen nach und nach einstellt?

Vordergründig geht es in dem Gesetzentwurf zwar um den Frieden, die konsensuale Streitkultur soll gefördert werden, aber in Wirklichkeit versucht hier ein pleitegehender Staat verzweifelt, auf Kosten der Bürger Einsparungen zu erzielen, um sein Bankrotteursdasein noch ein Weilchen bis zum endgültigen Kollaps hinauszuzögern. Die Justiz lässt den Rechtsuchenden im Stich und nennt das dann „Hilfe zur Eigenverantwortung“.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Man möchte Gerichtskosten sparen und wenn möglich auch die Prozesskostenhilfe, wobei man allerdings befürchtet, dass die Beratungshilfekosten steigen könnten. Aber da man sich ein Plus ausgerechnet hat, wird die Pseudoreform auch durchgeführt.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben nichts begriffen. – Udo Pastörs, NPD: Aber Sie!)

Da die außergerichtliche Streitschlichtung außerdem obligatorisch sein soll, ist jeder Rechtsuchende gezwungen, in gewissen zivilrechtlichen Gebieten diesen Umweg zu gehen, auch wenn er das gar nicht will.

Was ist denn, wenn ein ganz klarer Fall vorliegt, wenn ein Bürger von einem Nachbar terrorisiert wird und ganz offenkundig im Recht ist

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

oder wenn er das Opfer permanenter Ehrverletzungen ist? Warum sollte er sich in einer solchen Situation erst einmal auf eine absehbar sinn- und fruchtlose Gesprächsrunde vor einem Gremium von Schiedsmännern und Schiedsfrauen einlassen, bei der völlig klar ist, dass es keine Einigung geben wird?

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Das alles kostet Zeit. Jetzt schon dauern die Verfahren vor Gericht endlos lange und anstatt diesem Übel abzuhelfen, verschlimmert man das stattdessen auch noch. Jetzt wartet man erst einmal auf einen Schlichtungstermin und erst dann ist man berechtigt, auf einen Gerichtstermin zu warten, zu warten, bis das Gericht endlich mal in Aktion tritt. Wo wirklich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht, da werden die Bürger auch ohne staatlichen Druck eine solche hinkriegen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Wo das nicht der Fall ist, da ist staatlicher Schlichtungszwang vollkommen unangebracht und läuft auf einen Abbau des Rechtsstaates und des Rechtsschutzes hinaus, damit man Geld sparen kann. Nur das steckt dahinter.

(Reinhard Dankert, SPD: Völliger Quatsch.)

Deswegen lehnt die NPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/2543.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2543 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und für die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung, Drucksache 5/2680.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und für die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung (Erste Lesung) – Drucksache 5/2680 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Amtsanwälte sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, also Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die nach einer Zusatzausbildung staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Ihre Befugnisse sind auf den Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität beschränkt, also auf Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten. Im Rahmen dieser Aufgaben leitet der Amtsanwalt die Ermittlungen, erhebt Anklage und vertritt die Staatsanwaltschaft vor Gericht.

In unserem Bundesland sind derzeit 16 Amtsanwälte tätig. Für die wenigen Bewerber kann die erforderliche theoretische Ausbildung nur mit großem finanziellem Aufwand durchgeführt werden. Deshalb ist es besser, länderübergreifend zu arbeiten. Kosten entstehen für das Land nämlich nur dann, wenn unsere Anwärter tatsächlich an der theoretischen Ausbildung in Bad Münstereifel in Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Entsprechend habe ich am 29. September 2007 mit Zustimmung des Kabinetts den entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf des Zustimmungsgesetzes soll der Staatsvertrag in Landesrecht überführt werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2680 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2751.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 5/2751 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der leider nicht anwesend ist. – Dr. Till Backhaus, SPD: Ich bin da. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na immer sind Sie nicht da.)

Frau Borchardt, ich habe gesagt, wenn es wichtig ist, bin ich immer da. Und das ist mir ganz wichtig hier heute, weil ich glaube, die Landesregierung bringt ein wichtiges Gesetz ein, nämlich zum Verbraucherschutz. Wenn Sie auch gerade heute in der Öffentlichkeit lesen …

Herr Minister, ich möchte doch noch mal darauf hinweisen, dass auch der Minister die Anrede des Parlaments …

Hab ich das nicht gemacht?

… nicht vergessen darf.

Oh, Frau Präsidentin, ich entschuldige mich hundertmal,

(allgemeine Unruhe)

aber Frau Borchardt hatte mich da so von der Seite angemacht, dass ich das eben vergessen habe.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)