immer weiter abwärts gehen soll und man denen die Verwaltung immer weiter anpassen soll. Was machen Sie, wenn Sie das Jahr 2020 erreicht haben? Dann machen Sie eine neue Ferndiagnose von den Verhältnissen von 2040, dann gibt es noch weniger Leute und dann machen Sie noch eine Kreisgebietsreform, bis das ganze Land nur noch ein Kreis ist. Oder was wollen Sie machen?
Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch mal unterbrechen und Sie darauf aufmerksam machen, unser Land heißt Mecklenburg und Vorpommern. Bitte, Sie haben das Wort.
Die Landesregierung will diesen verheerenden Trend nicht organisieren, sondern bekämpfen. Das heißt, wir wollen das, Entschuldigung. Wir wollen das bekämpfen und nicht bejubeln, wie es die Landesregierung macht. Die Verwaltung zu modernisieren, ohne gesichtslose Monsterkreise einzuführen, ist zwar für sich vernünftig, wird den allgemeinen Niedergang aber auch nicht abändern. Dazu bedarf es einer Parteienreform. Bevor die Landkreise verschwinden, sollten lieber die Parteien abtreten, die den ganzen Mist verursacht haben, nämlich Sie.
Der Antrag geht zwar in die richtige Richtung, ist uns aber nicht radikal genug. Deswegen enthalten wir uns.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Ja. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
(Vincent Kokert, CDU: Auf den habe ich schon die ganze Zeit gewartet. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das „Blaue Wunder“ in der Hand.)
Sehr geehrter Herr Innenminister, es ist eben so, wenn man vom Chefankläger zum Chefreformer wird, dann vergisst man seine Forderungen von früher. Eine Forderung von früher bei der CDU war: Man braucht eine Verwaltungsmodernisierungsreform, die mit einer Kabinettsreform anfängt.
Von einer Kabinettsreform ist überhaupt nicht mehr die Rede hier im Land. Aber wenn man Verwaltung modernisieren will, dann muss man das so machen, wie man eine Treppe fegt, nämlich von oben nach unten.
Schauen Sie sich Ihren Gesetzentwurf an! Wo findet Stärkung des Ehrenamtes statt? Überhaupt nicht, nicht einmal mehr von Geschäftsstellen der Kreistagsfraktionen ist die Rede.
Und Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie haben einen besseren Gesetzentwurf entwickelt, als wir ihn vorgelegt haben.
Herr Müller, ich habe jetzt nicht die Zeit, ich empfehle Ihnen aber die Seiten 153 bis 157. Da finden Sie unsere Argumente, warum wir dem Gesamtrahmen nicht zugestimmt haben. Und wenn Sie nicht bereit sind, auf diese Argumente einzugehen, dann werden Sie nicht nur ein „Blaues Wunder“ in Form dieses Buches haben, sondern Sie werden Ihr blaues Wunder erleben im Zusammenhang mit der Reform.
Der von Ihnen beschlossene Gesamtrahmen für eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern wird bereits von Ihnen vollständig missachtet, denn es heißt, ich zitiere: „Die gesetzlichen Regelungen über die Funktionalreform und über die Kreisgebietsreform werden zusammen erarbeitet und treten zeitgleich in Kraft.“ Zitatende. Tatsächlich ergibt sich aber folgendes Bild: Das novellierte FAG tritt außer Kraft, wenn das Kreisstrukturgesetz in Kraft tritt, das Kreisstrukturgesetz wird beklagt, bevor das Aufgabenzuordnungsgesetz in Kraft getreten ist. Inhaltlich nehmen Ihre drei Gesetzentwürfe überhaupt keinen
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Der bezieht sich auf ein Datum, 16. Juli.)
Sie wissen nicht, was Sie tun, aber Sie wurschteln weiter. Hauptsache unser Kurs ist richtig, Herr Minister. Aber der Kurs führt in die Sackgasse. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ein bisschen schneller machen, denn ich habe so wenig Zeit.
Ich möchte ganz gerne auf das Phänomen aufmerksam machen, was uns immer wieder trifft: Alle sprechen von einem Gutachten des Landesrechnungshofs und draufsteht „Beratende Äußerung durch den Landesrechnungshof gemäß § 88 Abs. 3 LHO“.
(Vincent Kokert, CDU: Sie reiten immer noch auf einem Gaul, der schon längst tot ist. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Moment, es gibt natürlich einen kleinen Unterschied, denn ein Gutachten muss einen Auftraggeber haben, während eine Erläuterung vom Landesrechnungshof selbst in Auftrag gegeben wird.
Und das heißt im Kern nichts anderes, wenn eine beratende Äußerung im Raum ist, dann gibt es überhaupt keinen Grund, der Enquetekommission nicht gleich parallel zum Innenministerium diese Äußerung zuzustellen.
Das wäre bei einem Gutachten nämlich etwas völlig anderes. Und deswegen sage ich, wenn Sie immer von einem Gutachten sprechen, das mag ja sein, vielleicht ist es ja auch eins, sage ich an der Stelle natürlich, dann wird es etwas schwierig mit der Unabhängigkeit dieser Institution des Hofes.