Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Schätzung des Deutschen Jugendinstituts und des Kinderbundes sind in der BRD fünf bis zehn Prozent aller Kinder von Vernachlässigung bedroht. Im Ergebnis einer 2007 erhobenen bundesweiten Kindergesundheitsuntersuchung des Robert-Koch-Instituts wird davon ausgegangen, dass in jedem Jahrgang mindestens 30.000 Kinder vernachlässigt werden. In Mecklenburg und Vorpommern muss von einer Kinderarmut ausgegangen werden, die 60.000 Kinder im Land ergriffen hat. Jedes dritte Kind bis 15 Jahre wächst in Hartz-IV-Familien auf. Das sind alles alarmierende Zahlen, welche dem Regierungskabinett und dem Landtag bekannt sein dürften.
Bereits vor zwei Jahren trug die NPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern in das Plenum ein. Das Ergebnis der Abstimmung ist bekannt.
Dies erkannten auch die Moderatoren eines öffentlich-rechtlichen Radiosenders, indem sie dem damaligen Sozialminister Sellering sein Versäumnis vorhielten. In einer Sendung am 23. November 2007 hieß es dazu: „Sein Ministerium hatte vor einem halben Jahr ein weiterführendes Gesetz gegen Verwahrlosung von Kindern im Landtag abgelehnt.“ Deutliche Worte! Jedoch wurde leider nicht benannt, dass der Gesetzentwurf von der NPD in den Landtag von Mecklenburg und Vorpommern eingebracht wurde. Die Forderung, Früherkennungsuntersuchungen zum Schutz gegen Kindervernachlässigung und -missbrauch verbindlich zu machen, wurde allein aus parteipolitischem Kalkül heraus abgelehnt. Sie nutzten weder damals die Möglichkeit, Schaden von unseren Kleinen abzuwenden, noch werden Sie künftig politische Vorstöße der NPD-Fraktion zum Wohle unserer Kinder rechtzeitig wahrnehmen.
Dies bewiesen Sie in den vielen Kurzdebatten danach, in denen die NPD diesen Missstand in bundesrepublikanischen Behörden wiederum thematisierte. Sie waren auch nicht bereit, der NPD-Forderung in der Aprillandtagssitzung stattzugeben, der Landesregierung einen Bericht über die Arbeitsweise in den Jugendämtern bei Verdacht auf Kindesmissbrauch in Auftrag zu geben.
Da wir jedoch die Auffassung der LINKEN in ihrem Antrag teilen, dass der Gesetzentwurf der Bundesrepublik völlig unzureichend ist,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das gibt es doch nicht.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal ganz klar und deutlich Folgendes sagen: Meine Fraktion unterstützt alle in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen, in deren Forderung, dem vorliegenden Gesetzentwurf – und darüber müssen wir ja reden, was uns vorliegt – im Bundesrat seine Zustimmung zu versagen.
Ich erlaube mir, noch einmal aus der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zu zitieren. Hier heißt es: „Tatsache ist, dass sich diese Prozesse der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in der Praxis erheblich vielschichtiger, komplizierter und im Hinblick auf die unterschiedlichen Erwartungen auch widersprüchlicher darstellen, als es plakative gesetzliche Programmsätze zum Ausdruck zu bringen vermögen. Der Gesetzentwurf“ – und da geht es eben um den vorlie
genden – „nimmt hierauf nicht Bezug und erweckt den Eindruck, es bedürfte erst der vorgeschlagenen Regelungen, um den Kinderschutz in der Praxis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Geltung zu verschaffen. Dieser Eindruck ist falsch.“ So die Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Das ist eine deutliche Kritik. Ich möchte den Kollegen der FDP noch einmal sagen, dass es keine fundamentale Ablehnung ist, sondern wir befinden uns im und als Landtag als ein Element des föderalen Systems. Insofern ist es auch überhaupt nicht verfrüht, sondern sehr zeitgemäß, zu einem Gesetzentwurf, der in der Ersten Lesung im Bundestag war, hier Stellung zu nehmen, wenn es eben darum geht, diesen in der Bundesratsanhörung dann auch zu begleiten. Fraglich wird also in der Zukunft sein, wie wird mit den Kritikpunkten der Kinderschutzverbände, der Wohlfahrtsverbände und der in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen umgegangen werden.
Ich denke, das, was wir heute diskutiert haben, was heute hier angesprochen ist, geht ja auch mit in die föderale Debatte ein.
Die Fragen, die hier gerade im Zusammenhang mit der Abwägung des Kinderschutzes und des Datenschutzes angesprochen wurden, bewegen uns sehr. Es muss tatsächlich der hier in Rede stehende Personenkreis kritisch hinterfragt werden. Wir halten es auch für fragwürdig, die Informationspflicht für andere Berufsgruppen, so, wie sie hier im Gesetzentwurf geregelt werden soll, kritisch zu hinterfragen.
Der Vorsatz, den Kinderschutz verbessern zu wollen, ist gegenwärtig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in ein unvollkommenes Gesetz gepresst. Der Gesetzentwurf muss verändert werden, Zuständigkeiten präziser, Inhalte untersetzt werden und dann muss natürlich etwas zur finanziellen Ausstattung gesagt werden, wenn man tatsächlich den Kinderschutz in der Bundesrepublik verbessern will. Beides liegt sehr im Interesse der Kinder, liegt im Interesse der Kommunen und auch in unserem gemeinsamen Interesse.
Ich bitte Sie einfach, auf den Antrag zu schauen, was unser Anliegen ist. Unser Anliegen ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf in dieser Form nicht den Bundesrat passieren sollte. Zu diesem Antrag bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2548. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2548 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Sonderparkgenehmigung für Hebammen, auf Drucksache 5/2530. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2578 vor.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Jetzt erklärt uns mal, dass das kein Wahlkampf ist. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in meinen Redebeitrag das, was wir regeln, voranstellen und im zweiten Teil das Wie erörtern. So viel vorab: Wir wollen eine Regelung herbeiführen hier im Land auf Landesebene. Unser Änderungsantrag zeigt das sehr klar und deutlich. Wir haben uns entschieden, in diesem Land Parkerleichterungen für Hebammen direkt auf Landesebene anzugehen.
Zum Inhalt, das Was. An welche Ausnahmeregelung denken wir von der FDP-Fraktion, wenn wir über Parkerleichterungen für Hebammen in MecklenburgVorpommern sprechen? Wir sprechen über Ausnahmen für Parkverbote, Halteverbote und verkehrsberuhigte Bereiche, Ausnahmen der Betätigung von Parkuhren, Parkscheinautomaten und der Anordnung, die Parkscheibe zu benutzen. Wir denken an Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens,
wobei nur solche Gehwege zum Parken freigegeben werden sollten, deren Breite auch beim parkenden Fahrzeug einen ungehinderten Fußgängerverkehr zulässt. Wir denken des Weiteren nach über Ausnahmen von dem Verbot, auf den Anwohnerparkplätzen nicht parken zu dürfen. Das sind die Regelungen, meine Damen und Herren, die unsere Hebammen für ihre Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern dringend benötigen.
Und nun zum Wie. Ich kann hier ganz offen zugeben, das haben Sie sicherlich auch auf der Grundlage des Änderungsantrages bemerkt, dass wir durchaus zwei Ansätze geprüft haben, zum einen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene für eine generelle Regelung bundesweit. Der Vorteil liegt auf der Hand. Mecklenburg-Vorpommern würde durch seine Initiative eine Vorreiterrolle im gesamten Bundesgebiet einnehmen. Und es sprechen ohnehin einige Gründe für eine erneute Änderung der StVO, beispielsweise die Aussage von Professorin Dr. Gerrit Manssen der Universität Regensburg, die das Gesamtkonstrukt der StVO für mehr als überarbeitungswürdig hält.
Parkerleichterungen für Hebammen würden die StVO sicher bereichern. Aber auch die Tatsache, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr schon im Mai 1995 der Erteilung von Parkerleichterungen für Handwerker und Mitarbeiter sozialer Dienste im Straßenverkehr befasst hat und dabei die Gewährung von Parkerleichterungen durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung sowie
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung für erforderlich hielt, ist Ausdruck dessen, dass eine Bundesratsinitiative längst überfällig ist.
Der Ausschuss hatte seinerzeit dabei zunächst ein grundsätzliches Bedürfnis festgestellt, in einem sinnvollen Rahmen Parkerleichterungen im Straßenverkehr auch sozialen Diensten einzuräumen. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in den einzelnen Bundesländern über den Umfang solcher Parkerleichterungen ist das Zustandekommen einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung jedoch von den Ländern damals nicht für möglich gehalten worden. Wir sind heute 14 Jahre weiter. Wir als FDP in Mecklenburg-Vorpommern tun uns überhaupt nicht schwer damit, eine generelle Regelung im Bund zu fordern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ernsthaft dem Zustandekommen einer Parkerleichterung für Hebammen widersprechen wird. Im Fazit haben wir uns von der FDP-Fraktion aber für einen praktikableren Weg entschieden, wir wollen die Möglichkeiten des Paragrafen 46 Absatz 1 der StVO nutzen. Praktikabel ist dieser Ansatz, weil der Paragraf die Möglichkeit über die Straßenverkehrsbehörden einräumt, Ausnahmen von Vorschriften der StVO im Straßenverkehr zu genehmigen. Wir können heute nicht abschätzen, wann die StVO erneut aufgemacht wird, wenngleich wir aber alle wissen, dass das durchaus kommen wird in den nächsten Jahren. Durch einen entsprechenden Runderlass seitens des Landes, der den zuständigen Genehmigungsbehörden bekannt gegeben wird, könnte eine sofortige Lösung erzielt werden.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit Sie nicht denken, dass wir uns das einfach nur so haben einfallen lassen, der Hebammenverband MecklenburgVorpommern ist direkt an die FDP-Fraktion herangetreten.