Protocol of the Session on May 13, 2009

Zu Redefin ist hier an dieser Stelle schon genug gesagt worden. Einige Beschlüsse im Jahresbericht des Landesrechnungshofes zeigen allerdings eindeutig auf, wohin die politisch Verantwortlichen in diesem Land wollen. So heißt es beispielsweise im Kommunalfinanzbericht in der Textziffer 94 unter anderem: „Aus Sicht des Landesrechnungshofes sollte daher eine Stärkung der Oberzentren durch eine Neujustierung der FAG-Zuweisungen zugunsten der kreisfreien Städte im Fokus der anstehenden Reform des Finanzausgleichsgesetzes stehen.“

Die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE haben sodann folgendem Entscheidungsvorschlag zugestimmt: Der Landtag wird gebeten, „im Rahmen der Beratungen zur Kreisgebiets- und Funktionalreform sowie zur Novellierung des Finanzausgleichgesetzes die vom Landesrechnungshof vorgeschlagene Stärkung der Oberzentren durch Neujustierung der FAG-Zuweisungen in Erwägung zu ziehen“. Dieser Beschluss belegt eindeutig, dass der ländliche Raum keinen Stellenwert in Ihrer Politik mehr hat, und er ist ferner ein Beweis dafür, dass Sie den ländlichen Raum in Mecklenburg und auch in Pommern veröden lassen wollen.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Was Sie nicht sagen! – Ute Schildt, SPD: Sie haben doch keine Ahnung.)

Ein entsprechender Antrag der NPD-Fraktion zur Stärkung des ländlichen Raumes steht auch in dieser Landtagssitzung auf der Tagesordnung

(Ute Schildt, SPD: Da hätten Sie Herrn Borrmann fragen können. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

und Sie können ja gerne Ihre Stimme erheben, um den ländlichen Raum zu stärken.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Die NPD wird sowohl parlamentarisch als auch außerparlamentarisch Ihrer Verödungspolitik den entschiedenen Widerstand entgegenstellen, ganz nach unserem Leitsatz: „Wir machen uns stark für Familie, Volk und Heimat.“ Jede Stimme für die NPD ist eine Stimme für die Heimat.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Abgeordneter Köster, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß unserer Landesverfassung die beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern heißen.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine gute Tradition, dass uns der Landesrechnungshof nicht nur seine Prüfergebnisse präsentiert, sondern auch Analysen, Bewertungen und Empfehlungen.

Hervorheben möchte ich hier den Blick auf die finanzwirtschaftliche Lage und Entwicklung des Landes. Dieser sogenannte Lagebericht – und hier meine ich natürlich vor allem die daraus gezogenen Schlussfolgerungen – führt dann schon mal zu kontroversen Debatten, zum Beispiel wenn der Landesrechnungshof vorschlägt, dass Ausgaben in den jeweiligen Leistungsgesetzen künftig nur nach Maßgabe des Haushaltsplanes erfolgen sollten. Das sehen wir selbstverständlich eher skeptisch.

Parlament und Regierung erhalten mithilfe des Berichtes viele wichtige Hinweise, um insbesondere Verfahren zu optimieren oder umzustellen. Ich denke beispielsweise an das diskutierte Zahlungsverfahren bei der Verwendung des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer. Die Landesregierung soll dieses prüfen und schon bis Ende Juni ein Ergebnis vorlegen.

Eine weitere Bitte zu prüfen bezieht sich zum Beispiel auf die Inventarisierung des Vermögens. Hier ging es darum, inwieweit für die gesamte Landesverwaltung und auch für die nachgeordneten Bereiche ein einheitliches Verfahren eingeführt werden kann. Auch hierzu sollen uns schon bald Prüfergebnisse mitgeteilt werden.

Meine Damen und Herren, der Bericht lässt uns genauer hinsehen und legt den Finger in die Wunde. Dies betrifft beispielsweise immer wieder Bearbeitungsrückstände und Mängel bei der Verwendungsnachweisprüfung, die leider nahezu in jedem Bericht auftauchen. Ich erinnere aber auch an die zum Teil sehr bedenklichen Prüfergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und Bewirtschaftung des Landgestütes Redefin. Und auch wenn das Landwirtschafts- und Umweltministerium bereits sein Konzept vorgelegt hat, überzeugend ausgeräumt werden konnten die Fragen und Bedenken der Abgeordneten und auch des Landesrechnungshofes nicht. Den Bewertungen und Empfehlungen wollten wir denn auch nicht in jedem Falle folgen.

Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einiges zu der vom Landesrechnungshof geprüften Förderung der Frauen- und Mädchenhäuser sowie der Beratungsstellen sagen. Dieses Thema ist ja ausführlich im Sozialausschuss diskutiert worden und auch Kollege Borchert hat das Thema bereits angerissen.

Der Landesrechnungshof hatte festgestellt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern nach Schleswig-Holstein die zweithöchsten Ausgaben je Einwohner für Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen haben. Darüber hinaus war er der Meinung, dass diese Mittel nicht immer und überall effizient eingesetzt worden seien. Der Landesrechnungshof hielt im Übrigen die Förderung aller

29 Einrichtungen für nicht gerechtfertigt und schlug vor, Frauen- und Mädchenhäuser zusammenzulegen, weil diese offenbar nicht ausgelastet seien.

Dass die LINKE in diesem Falle die kritische Auffassung der Koalitionsfraktionen unterstützt hat, wird Sie nicht verwundern, denn wir brauchen diese spezialisierte und auf den individuellen Hilfebedarf der Opfer ausgerichtete Beratungslandschaft. Dies bestätigen uns nicht nur die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sondern auch Betroffene, die nach Hilfe suchen. Der Bedarf ist nach wie vor da und darf nicht nur an der Auslastung der Frauenhäuser festgemacht werden. Es wäre völlig falsch, jetzt wieder hinter das zurückzugehen, was wir in diesem Bereich bereits erreicht haben. Bewährte Strukturen dürfen wir gerade in diesem sensiblen Bereich nicht einfach über Bord werfen. Deshalb soll das Hilfe- und Beratungsnetz bis 2011 evaluiert werden. In diesem Zusammenhang, finden wir, müssen dann auch die sogenannten Opportunitätskosten ermittelt werden, also die Kosten, die entstünden, wenn es dieses Netz und diese Hilfestrukturen nicht geben würde.

Meine Damen und Herren, wir haben uns auch dieses Mal intensiv mit dem Kommunalbericht beschäftigt. Ich erinnere an unsere gemeinsame Beratung mit dem Innenausschuss. Der Kommunalbericht enthält sehr interessante Analysen und Empfehlungen gerade im Hinblick auf die Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs. Einigen Vorschlägen können wir weniger abgewinnen, anderen mehr, aber das geht quer durch alle Fraktionen. Der Landesrechnungshof hat so zum Beispiel nicht das erste Mal empfohlen, die Mittel verstärkt auf die Schlüsselzuweisungen zu konzentrieren. Das halten wir im Sinne von kommunaler Selbstverwaltung und neuer Spielräume nur für sinnvoll, wenn nicht gleichzeitig die Mittel insgesamt reduziert werden.

Auf den Kommunalbericht möchte ich an dieser Stelle aber nicht weiter eingehen, denn wir werden uns ja demnächst noch sehr intensiv mit der geplanten Novellierung des FAG hier im Landtag beschäftigen.

Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe der Landesverwaltung, festgestellte Unzulänglichkeiten künftig zu vermeiden. Das gilt für alle berechtigten Beanstandungen in allen Bereichen, denn letztendlich gilt es sicherzustellen, dass Steuermittel möglichst sparsam und effizient eingesetzt werden. Darin waren wir uns dann fraktionsübergreifend wieder einig.

Die Fraktion DIE LINKE wird dem Antrag auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe auf die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/2560. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, Empfehlungen zu den Unterrichtungen durch den Landesrechnungshof anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussemp

fehlung bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2560. In Ziffer 2 empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 5/1100 in Verbindung mit der Ergänzung auf Drucksache 5/1239 sowie die Berichtigung auf Drucksache 5/1381 anzunehmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2560 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2560. In Ziffer 3 empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2006 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2560 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, bei Ablehnung durch die Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rahmenbedingungen für Konversion weiter ausgestalten, auf der Drucksache 5/1494, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/2561.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rahmenbedingungen für Konversion weiter ausgestalten – Drucksache 5/1494 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 5/2561 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1494 in seiner 43. Sitzung am 5. Juni 2008 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Mit dem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin als gemeinschaftliche, aktive Strukturpolitik, gerade im ländlichen Raum, zu begreifen und auszugestalten, die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Standortkonversion hinsichtlich ihrer Koordinierungs- und

Steuerungsfunktion zu intensivieren sowie den Landtag Mecklenburg-Vorpommern bis zum 1. Oktober 2008 über die bisherige Umsetzung der Konversionspartnerschaft im Land zu unterrichten und insbesondere den Erfüllungsstand der ökonomischen, städtebaulichen und landesplanerischen, arbeitsmarktpolitischen und umweltpolitischen Zielstellungen der Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften darzustellen und zu berichten, welche Förderinstrumentarien für Konversion zur Verfügung stehen.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 10. September 2008, in der 35. Sitzung am 8. Oktober 2008, in der 37. Sitzung am 12. November 2008, in der 41. Sitzung am 14. Januar 2009 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und abschließend in seiner 47. Sitzung am 22. April 2009 beraten. Der mitberatende Innenausschuss hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 19. März 2009 beraten und einstimmig mit den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD die Annahme des Antrages mit Änderungen empfohlen. Der gleichfalls mitberatende Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner 43. Sitzung am 18. März 2009 abschließend bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beraten. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung hat dabei einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Antrag gleichfalls in geänderter Fassung anzunehmen.

Meine Damen und Herren, auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU hat der Wirtschaftsausschuss in seiner 41. Sitzung am 14. Januar 2009, wie bereits angemerkt, eine öffentliche Anhörung durchgeführt und die Bürgermeister betroffener Gemeinden Neu Poserin, Dabel und Reuterstadt Stavenhagen, die Landräte der Landkreise Demmin und Uecker-Randow sowie den Geschäftsführer der GKU Standortentwicklung GmbH Berlin als Sachverständige eingeladen.

Durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Neu Poserin wurde dabei verdeutlicht, dass das LFI eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Entwicklungskonzeption spiele, da die Gemeinde finanziell nicht in der Lage sei, allein die Kosten zu tragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Stavenhagen hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Vermarktung der Konversionsflächen nur auf der Grundlage einer gesichteten Erschließung erfolgen könne. Begonnene Fördermaßnahmen dürften auf keinen Fall beendet werden, sondern die betroffenen Konversionskommunen sollten mit allen nur möglichen Mitteln weiterhin unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde an die abgeschlossene Konversionspartnerschaft vom 10. Januar 2005 erinnert, die nach Auffassung des Bürgermeisters der Gemeinde Stavenhagen neu belebt und weiter ausgestaltet werden sollte.

Der Landrat des Landkreises Demmin verwies auf seine Auffassung, dass der Bund als Verursacher auch nach der Aufgabe der Standorte in der Verantwortung stehe und für die Folgen der Errichtung und der Schließung von Militärstandorten verantwortlich sei. Dieses funktioniere nach Auffassung des Landrates bei der Errichtung neuer Standorte, jedoch nicht bei der Schließung von Militärstandorten. Danach könnte man sich nicht des Eindrucks erwehren nach Auffassung des Landrates, dass sich der Bund dort nicht seiner Verantwortung stelle.

Der Vertreter der GKU Standortentwicklung GmbH führte im Rahmen der öffentlichen Anhörung aus, dass Mecklenburg-Vorpommern nach seiner Auffassung zu den wenigen Ländern gehöre, die ein praktikables und ein wirksames Instrumentarium für Konversionsmaßnahmen hätten. Das Gesamtpaket aller begleitenden Maßnahmen, so seine Ausführung, der Standortkonversion berühre alle Ebenen kommunal der Landespolitik. Insofern handelt es sich um einen zu leistenden Koordinierungsprozess. Mit dem Landesentwicklungsprogramm und mit dem Kreisentwicklungsprogramm seien vom Grundsatz her langfristige Entwicklungsziele vorhanden, in die man die Konversionsmaßnahmen einordnen könne. Es bedürfe keiner zusätzlichen Vision. In MecklenburgVorpommern werde immer erst eine Standortentwicklungsform entworfen und in alle Leitentwicklungslinien eingeordnet. Dann beginne man mit der Verwertung, mit der Bauleitplanung und mit der rechtlichen Sicherung. Insofern sei das Konversionsverfahren grundsätzlich in allen Ebenen der Regional- und Kommunalentwicklung sowie in alle Ressorts eingebunden.

In der 41. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14. Januar 2009 hat die Fraktion der SPD deutlich gemacht, dass aufgrund der tiefgreifenden Veränderungen in Mecklenburg-Vorpommern die Abgeordneten das Thema seit vielen Jahren begleiten. Bereits in der 4. Legislaturperiode habe man hierzu eine Anhörung durchgeführt. Die Fraktion DIE LINKE hat die Auffassung vertreten, dass die finanzschwachen Kommunen mit der gegenwärtigen Situation der Konversion maßlos überfordert seien. Eine Zwischenbilanz des Konversionsberichtes sei wichtig, damit sich Landtag und Landesregierung damit befassen können. Die Fraktion der CDU hat die Inkraftsetzung einer Konversionsrichtlinie als bedeutungsvoll angesehen. Im Übrigen seien grundsätzlich alle Fördermöglichkeiten in Anwendung zu bringen.

In Auswertung der Stellungnahmen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung am 14. Januar 2009 unter Einbeziehung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse hat die Fraktion DIE LINKE mündlich beantragt, den Antrag auf Drucksache 5/1494 in der Fassung der Stellungnahme des Innenausschusses dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Aufgrund der seitens der Fraktionen der SPD und CDU mündlich vorgetragenen Änderungen, die Ziffer 1 des Antrages unverändert zu belassen, in Ziffer 2 die Wörter „zu intensivieren“ durch das Wort „fortzusetzen“ zu ersetzen und Ziffer 3 wie folgt neu zu fassen: „Die Landesregierung unterrichtet die zuständigen Ausschüsse des Landtages jährlich zum 31. Dezember über den aktuellen Stand der Umsetzung der Konversionspartnerschaft im Land“, hat die Fraktion DIE LINKE ihren mündlich gestellten Änderungsantrag daraufhin zurückgezogen.

Der Wirtschaftsausschuss hat im Ergebnis einstimmig die Annahme der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung zur Annahme durch den Landtag empfohlen. – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Schulte.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.