Protocol of the Session on April 3, 2009

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Klagen Sie es doch ein, wenn das eine falsche Darstellung ist.)

Heute Riesenaufstand und morgen ist das alles Schwachsinn.

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Davon glaube ich kein Wort.

Und das ähnliche Engagement, das Sie uns absprechen, wo ist denn das bei der LINKEN? Ich kann es nur noch mal wiederholen: Ihre linke Landrätin in Ostvorpommern zieht die Entziehung des Mehrbedarfs für chronisch kranke Hartz-IV-Bezieher eiskalt durch, um 180.000 Euro zu sparen. Sie haben hier Hartz IV exekutiert, in Berlin haben Sie es mitbeschlossen. Sie werden alles mitbeschließen, um Ihre Partei über Wasser zu halten.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wenn sich hier einer wirklich sozial engagiert, dann sind wir das und nicht Sie.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie lügen! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist doch typisch.)

Und nun von diesen wirren Ausführungen über Arierbabys und Aliens und was weiß ich noch, was Sie demnächst erzählen, wieder zurück zur Realität und zu einem weiteren Aspekt dieses Problems, das ich angesprochen habe.

Man muss sich ja überlegen, wozu Arbeitsgemeinschaften überhaupt da sind. Die sind dafür da – theoretisch –, den Betroffenen Arbeitsmöglichkeiten zu beschaffen oder ihnen wenigstens die Leistungen auszuzahlen. Aber durch diesen Paragrafen, den ich hier erwähnt habe und zu dem Frau Dr. Linke überhaupt nichts gesagt hat, den sie offenbar toll findet und den sie dreimal unterstreicht, und das sagen Sie auch Ihren Wählern in der Kommunalwahl,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht zugehört!)

durch diesen Paragrafen werden diese Arbeitsgemeinschaften, die Leistungen auszahlen sollen oder Arbeitsmöglichkeiten beschaffen, ohne die geringste Qualifikation dafür zu haben, zu einer Art Super-Jugendund-Familien-Ämtern.

Die Zusicherung muss erteilt werden beim Vorliegen schwerwiegender sozialer Gründe. Darunter fällt zum Beispiel eine tiefe Entfremdung zwischen den jungen Erwachsenen und einem Elternteil oder eine tiefe Abneigung. Und wer prüft das, etwa ein Psychologe mit Schwerpunkt Familientherapie? Nein, das überprüft der Fallmanager. Das heißt, irgendein Typ von der Friedhofsverwaltung, den man in die Sozialagentur verfrachtet hat, um ihn loszuwerden – und so sind die Stellen besetzt worden, das habe ich selbst in Ostvorpommern gesehen –, der einen Crashkurs kriegt, der macht dann die psychologische Untersuchung der Familien, nachdem er weiß, wie Friedhofsverwaltung und Fallmanagen geht – vielleicht, wenn man Glück hat.

Dann muss die ganze Familiengeschichte in allen Einzelheiten vor diesem Herrn ausgearbeitet und ausgebreitet werden. Dann heißt es: Sie empfinden eine tiefe Abneigung gegen Ihren Vater, beweisen Sie das, erzählen Sie mehr. Tut mir leid, nach Prüfung habe ich festgestellt, obwohl ich keine Ahnung von Psychologie habe, die Abneigung ist leider nicht tief genug. Und da muss man weiter zum Sozialgericht und zum Landessozialgericht und zum Bundessozialgericht.

Und zur Abrundung persönlicher Spannungen heißt es auch in der Rechtsprechung,

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

persönliche Spannungen oder gelegentliche Wortentgleisungen sind kein Grund, die Zusicherung zu erteilen. Es muss also abgewogen werden und abgegrenzt werden zwischen tiefer Entfremdung und persönlichen Spannungen, und das macht dann der Friedhofsverwalter mit Zusatzausbildung als Fallmanager. Dazu führt dieses Gesetz und das kann ja wohl nicht wahr sein. Und dann brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, wenn immer mehr Jungwähler zur NPD gehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2369.

Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2369 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konzept zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2386. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2422 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Konzept zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/2386 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2422 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr lange her, dass sich der Landtag mit Fragen der Entwicklung der Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern befasst hatte. Vor ziemlich genau zwölf Jahren legte das Wirtschaftsministerium den bisher einzigen Bericht dazu vor. Die „Kulturanalyse für Mecklenburg-Vorpommern“, eine „Auswertung einer Befragung von kulturellen Einrichtungen und Initiativen im Jahr 2004“ wiederum berührt das Thema unter Punkt 10.4. in zwei kurzen Absätzen. Kritisiert wird dort, ich darf zitieren, „das mangelnde Bewusstsein für die Notwendigkeit der Verbindung von Kultur, Tourismus und Wirtschaft … Die Befragten plädieren dafür, Kultur als Wirtschaftsfaktor zu erkennen...“ Zitatende.

Die Große Anfrage der Fraktion der CDU im Jahr 2005 zur Kulturförderung im Land lässt Kultur- und Kreativwirtschaft als Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Politik unberücksichtigt. Das heißt jedoch nicht, dass sie im Land nicht diskutiert würde. So widmet sich die Zeitschrift der IHK Rostock mit dem Eigennamen WIR, Heft 10/2008, diesem Themenbereich recht ausführlich.

Es ist an der Zeit, so unsere Auffassung, dass sich die Landespolitik diesem Problemkreis wieder bewusst zuwendet, gerade in schwierigen Zeiten ihre Kräfte bündelt, um neue Handlungsansätze und ressortübergreifende Partnerschaften in diesem Feld zu initiieren. Deshalb der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Landesregierung mit der Aufgabe zu betrauen, „ein Konzept zur weiteren Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft“ in unserem Land „zu erarbeiten“ und im vierten Quartal 2010 dem Landtag zuzuleiten.

Bisher wurde Kultur- und Kreativwirtschaft vor allem aus wirtschaftlicher und kultureller Perspektive betrachtet. Die Entwicklung dieser Wirtschaft zeigt aber, dass das nicht mehr ausreichend ist, sondern einem ganzheitlichen Ansatz aus Wirtschafts-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Bildungspolitik gefolgt werden muss. Das Zusammenführen der Erkenntnisse aus unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht erst ein tiefes Verständnis der Kultur- und Kreativwirtschaft am Standort und schafft eine gute Basis für die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Programmen.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft bringt einerseits bedeutende kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen hervor, sie ist andererseits mit ihrem vielfältigen Spektrum an Teilbranchen von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Insbesondere der Einsatz neuer digitaler Techniken leistet einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Innovation. Nicht zuletzt deshalb haben die wirtschaftlichen Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der zunehmende Bedarf an Design, Film, Musik – sowohl Tonträger als auch Konzerte –, Kunst zum Anschauen und Erleben, Software et cetera hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen aus dieser Wirtschaft immer

größer wird. Die Debatte um die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland hat inzwischen eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird als ein eigenständiges Wirtschaftsfeld begriffen, welches dauerhaft als Wachstumsbranche zu etablieren ist. Sie übernimmt eine Vorreiterrolle auf dem Weg in eine wissensbasierte Ökonomie. Sie muss daher als eine Querschnittsbranche in der wirtschaftspolitischen Ausrichtung integriert werden.

Ebenso wie der Bundesregierung, die im Oktober 2007 die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ins Leben gerufen hat, muss es Ziel des durch die Landesregierung zu erarbeitenden Konzeptes sein, diesem Wirtschaftsbereich positive Perspektiven zu erschließen, das Arbeitspotenzial weiterzuentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Hinzu kommt, dass die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler verbessert werden müssen.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist geprägt von unterschiedlichen Teilbranchen und Tätigkeitsbereichen sowie Unternehmens- und Umsatzgrößen. Folglich gehören ihr sowohl selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten und weitere Freiberufler oder Kleinunternehmerinnen und -unternehmer wie Agentinnen und Agenten, Galeristinnen und Galeristen an als auch kleine und mittlere Unternehmen wie Kunsthändler, Werbeagenturen, Verlage und Musikproduzenten.

Zum Begriff „Kulturwirtschaft“ beziehungsweise „Kreativwirtschaft“ gibt es Definitionsdebatten, wie auch zu dem, was konkret dazugehört beziehungsweise nicht dazuzuzählen ist. Ich denke, die Definition, wie sie sich die Enquetekommission Kultur in Deutschland erarbeitet hat, ist treffend. Aus ihrer Sicht ist mit, ich zitiere, „dem Begriff der Kulturwirtschaft sowohl der Bereich Kulturwirtschaft mit den Wirtschaftszweigen Musik- und Theaterwirtschaft, Verlagswesen, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Architektur und Designwirtschaft als auch der Bereich Kreativwirtschaft mit den Zweigen Werbung und Software/Games-Industrie zu erfassen“. Zitatende. Natürlich ist jeder Teilbereich noch weiter in sich differenziert. Zum Beispiel zählt zur Designergruppe Kommunikations-, Industrie- und Produktdesign, um das mal etwas weiter zu fächern.

Auch nach Meinung der Enquete stehen öffentliche Kultur und Kulturwirtschaft in einem engen Wechselverhältnis, gibt es sowohl Unterschiede als auch Wechselbeziehungen zwischen den drei Sektoren, dem öffentlichen Sektor, beispielsweise den Museen, dem zivilgesellschaftlichen Sektor, um mal ein Beispiel zu nennen: Stiftungen, und dem privatwirtschaftlichen Sektor.

In der Diskussion um Kultur- und Kreativwirtschaft geht es vordergründig um genau diesen letzten Bereich. Mit Blick auf unseren Antrag heißt das, dass die wirtschaftlichen Potenziale der Kulturwirtschaft erfasst werden sollen.

Betont werden muss auch, dass der wirtschaftliche Erfolg des Einzelnen stark von Netzwerken abhängig ist, zumal die Branche an sich wenig organisiert und sehr heterogen ist. Hier muss der Spagat zwischen wirtschaftlicher Verwertbarkeit, kreativer Selbstentfaltung und gesellschaftlicher Anerkennung gelingen, um Erfolg zu produzieren. Daher muss unbedingt überlegt werden, welche Instrumente der Wirtschaftsförderung auf die Kultur- und Kreativwirtschaft übertragen werden

können oder wie und wo Politik und Verwaltung andere Wege gehen können, um Wachstum in dieser Branche zu unterstützen und Verstetigung abzusichern.

Es ist gerade die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Bereichs, der ihn für die Politik als Zukunftsbranche interessant macht. Der Forschungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums „Gesamtwirtschaftliche Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ vom Februar dieses Jahres nennt beeindruckende Befunde. So existierten 2008 rund 238.000 Unternehmen und Selbstständige auf diesem Gebiet. Sie erzielten ein Umsatzvolumen von insgesamt 132 Milliarden Euro. 763.400 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wurde ein Voll- oder Teilzeitarbeitsplatz geboten. Insgesamt arbeiteten in der Kultur- und Kreativwirtschaft circa eine Million Erwerbstätige. Die Bruttowertschöpfung lag bei rund 63 Milliarden Euro. Beeindruckende Zahlen, meinen wir, die selbstverständlich auch zu Konsequenzen in unserem Land führen müssen, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt.

Auch andere Wirtschaftszweige profitieren. Ob durch ein besonders gelungenes Design die Verkaufszahlen für ein Produkt erhöht werden können, ob durch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Denkweisen neue Lösungen erfunden werden – durch die Zusammenarbeit von klassischer Wirtschaft und Kultur- und Kreativwirtschaft entsteht Neues, Überraschendes und Wertvolles.

Sehr geehrte Damen und Herren, besonderes Anliegen der Landespolitik muss es sein, die Situation selbstständiger Künstlerinnen und Künstler und kulturschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft hilft also, die soziale Situation dieser Menschen zu verbessern, das bedeutet, die Rahmenbedingungen für sie beziehungsweise ihre Arbeiten zu verbessern. Das ist nur als Querschnittsleistung zu erreichen.

Meine Damen und Herren, die weitere Entwicklung und die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft erfordert ein erweitertes, ein neues Herangehen, gemeinsam mit allen Betroffenen im Land. Dafür werben wir, deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag beizutreten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als erster hat ums Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion DIE LINKE behauptet in ihrem Antrag, dass der einzige Bericht über die Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 1997 stamme und die Betrachtung dieser Branche bisher nicht wirtschafts- und kulturpolitisch übergreifend und somit ganzheitlich erfolgt sei. Wir sind ja am Freitag und ich will es einfach nur sagen, Herr Koplin, diese Ansicht kann ich nicht teilen und ich will dem auch widersprechen. Am 22. November 2007 veranstaltete die Kultusministerkonferenz

ein Kamingespräch mit 30 Vertretern entsprechender Branchen, um darüber zu diskutieren, was Kultur- und Kreativwirtschaft ist, was sie zu leisten vermag und bei wem die Zuständigkeiten liegen. Und das war in der uns beiden bekannten Landesvertretung Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern, also in der unsrigen Landesvertretung.

Da es oftmals Kompetenzunklarheiten zwischen Kultur- und Kreativwirtschaft einerseits und Kulturpolitik andererseits gab – und das machen ja auch die Debatten vielleicht an der einen oder anderen Stelle deutlich –, hielten wir als Initiatoren dieser Veranstaltung eine Sondierung der Situation und der weiteren Vorgehensweise für angebracht. Dabei wurde festgehalten, dass zur Kulturwirtschaft all jene Betriebe und selbstständigen Unternehmer zählen, die an der Verbreitung oder besser gesagt an der Vorbereitung, Schaffung, Erhaltung und Sicherung künstlerischer Produkte sowie an der Vermittlung und medialen Verbreitung kultureller Leistungen beteiligt sind oder dafür Produkte herstellen und veräußern. Diese Querschnittsbranche umfasst damit eine ganze Reihe von Bereichen, die es im weiteren Verlauf klar zu definieren galt.

Bei dieser Gelegenheit habe ich bereits darauf verwiesen, dass es in der Kulturwirtschaft darum geht, mit künstlerischen Werken wirtschaftliche Werte zu entwickeln. Dabei kommt der Kulturpolitik – auch das haben Sie deutlich gemacht – vor allem eine Mentoren- oder Moderatorenrolle zu, und das nicht nur zwischen öffentlich geförderter und privater Kultur, nicht nur zwischen der Kultur und der Wirtschaft, sondern ebenso zwischen der Kultur und fast allen anderen gesellschaftlichen Bereichen. Sie muss sich auch darum kümmern, dass die Akteure der Kulturwirtschaft auch als Kulturschaffende wahrgenommen werden. Ziel sollte sein, kulturpolitische Ziele im Feld der Ökonomie durchzusetzen. Dabei sollte jedoch klar sein, wo die Kultur- und Kreativwirtschaft verortet werden muss.

Es ist aus meiner Sicht erfreulich, dass dieses Thema vor allem in der Wirtschaft und bei der dafür zuständigen Politik angekommen ist. Nach meiner Einschätzung war bundesweit ein gewisser Aktionismus zu beobachten, dem Thema aus der jeweiligen Zuständigkeit der Ressorts beizukommen. Bei aller Sympathie für diesen Tatendrang muss die Kulturwirtschaft aber durchaus als das definiert werden, was sie ist: ein Aufgabenfeld der Wirtschaftspolitik. In diesem Zusammenhang haben die Wirtschaftsministerkonferenz und auch die Kultusministerkonferenz sich deshalb in den zurückliegenden Jahren – insbesondere im vergangenen Jahr – mehrfach mit dem Thema der Kultur- und Kreativwirtschaft befasst. Hierbei sind die Länder in hohem Maße und insbesondere Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied in Arbeitsgruppen beziehungsweise als Mitveranstalter beteiligt gewesen. Das ist vielleicht auch an dem einen oder anderen vorbeigegangen.