Protocol of the Session on April 1, 2009

eben dargestellt, so nicht ganz zutreffend –, „sie erfasst lediglich öffentliche Aufträge, nicht auch private.“ Das ist richtig. „Das sind die Mängel gewesen, die im niedersächsischen Vergabegesetz kritisiert wurden und die Entscheidung des EuGH am Ende zur Folge hatten.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, aufgrund dieses offensichtlichen Dissenses sollte, so der von der Fraktion DIE LINKE heute auch zur Debatte gestellte Antrag, durch die Landesregierung ein entsprechendes europa- und verfassungsrechtliches Gutachten eingeholt werden. Dieses Gutachten ist – und das will ich hier ganz offen bekennen – zumindest nach meinem Kenntnisstand bis zum heutigen Tag nicht eingeholt worden. Damit erledigt sich auch die Frage der Kosten, Herr Kollege Roolf.

Normalerweise, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, ist ein solcher Umgang mit Beschlüssen des Landtages sicherlich ein Umstand, der zur Kritik berechtigt. Das sind Landtagsbeschlüsse und die Landesregierung soll sie umsetzen.

Aber, meine Damen und Herren, manchmal sollte man auch überlegen, ob ein einmal gefasster Beschluss sich nicht bereits anderweitig erledigt hat oder eine Frage, die man der Klärung zuführen will, nicht bereits durch Dritte beantwortet wurde.

Und, meine Damen und Herren, wer sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Landtages vielleicht etwas tiefer mit dem Thema befasst hatte, der wusste bereits zum damaligen Zeitpunkt, dass die schwarz-rote Bundesregierung unter Leitung von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel und unter Federführung des Bundeswirtschaftsministers die Überarbeitung der bundesgesetzlichen Vergabebestimmungen im GWB vorbereitete. Dieses damals noch im Stadium eines Entwurfes stehende Gesetz, das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, ist zwischenzeitlich nach entsprechender Beratung durch den Bundestag am 18.12.2008 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen worden. Der Bundesrat hat zwischenzeitlich gleichfalls – nach meiner Kenntnis einstimmig, das heißt auch mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns – den Entwurf beschlossen.

Und jetzt, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, zu diesem Gesetzentwurf aus der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages vom 17.12.2008 zur Bundestagsdrucksache 349/08, das ist der Gesetzentwurf, zu zitieren. Dort heißt es auf Seite 49 der Beschlussempfehlung – jetzt wird es für den einen oder anderen vielleicht wirklich interessant –, Zitat: „Auch nach der neuen Rechtslage bleibt es dabei, dass nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die ILO-Kernarbeitsnormen sowie für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge von Öffentlichen Auftraggebern unter dem Aspekt der ,Zuverlässigkeit‘ zwingend zu beachten sind...“

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hört! Hört!)

„Die Bundesregierung“ – Herr Methling, Sie dürfen mich jetzt nicht unterbrechen –

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

„schlägt im Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts“ – Sie kriegen Neuigkeiten hier geboten – „in § 97 Abs. 4 … GWB-E vor, öffentlichen Auftragge

bern die Möglichkeit zu eröffnen, insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte bei der Ausführung eines Auftrags zu berücksichtigen.“

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es.)

„Damit werden Vorgaben der EG-Vergaberichtlinien (Art. 26 der Richtlinie 2004/18/EG und Art. 38 der Richt- linie 2004/18/EG) in das nationale Recht übernommen.“ Weiter heißt es dort: „Diese Regelung gibt den Auftraggebern Rechtssicherheit, wenn sie zusätzlich zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue weitere Anforderungen stellen wollen, wie beispielsweise eine angemessene Bezahlung zur Sicherstellung der Qualifikation von Wach- oder Fahrdienstpersonal oder das Verbot von Kinderarbeit … Damit ergänzt § 97 Abs. 4 S. 2 GWB-E die Zuverlässigkeit in Fällen, in denen es einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nicht gibt oder die jeweilige Tätigkeit nicht in den Anwendungsbereich eines Tarifvertrags fällt.“

Meine Damen und Herren, Paragraf 97 (4) GWB war und ist die Öffnungsklausel für die landesgesetzliche Gesetzgebung, insbesondere was die Frage der öffentlichen Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte angeht, und darum ging auch der Gesetzentwurf der SPD. Um das, was vorher bei der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages formuliert worden ist, noch mal im Klartext zu wiederholen – das ist jetzt auch Zitat des Wirtschaftsausschusses –, dort heißt es weiter: „Im Klartext heißt das: Von einem Unternehmen, das den Fahrdienst für den Bundestag betreibt, kann künftig verlangt werden, dass es die Mitarbeiter angemessen bezahlt, die mit der Ausführung dieses Fahrdienstes beschäftigt sind. Dabei kann eine untere Grenze der Entlohnung vorgesehen werden.“ Mir ist nicht bekannt, dass es in dem Bereich einen Tarifvertrag gibt, aber egal. Und weiter: „Die Anforderungen an die Bezahlung der Mitarbeiter dürfen als Folge des Rüffert-Urteils nicht über einen auf der Basis der Entsenderichtlinie und des Entsendegesetzes festgelegten Mindestlohn hinausgehen, wenn es diesen ,Entsendegesetz-Lohn‘ gibt (Baubereich, Gebäudereinigung, Briefzustellung).“

Meine Damen und Herren, angesichts der roten Lampe will ich mich kurzfassen.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das, was der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf, der von der Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel und dem Wirtschaftsministerium der Bundesregierung eingebracht worden ist –

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

können Sie nicht mal den Mund halten –, deutlich macht, ist genau das, was die SPD-Landtagsfraktion mit ihrem Gesetzentwurf gemacht hat, was dort gemacht worden ist.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig, sehr richtig, bloß das Wirtschaftsministerium weiß das nicht.)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)

Ich würde ja auch gern zu Ende reden ohne das Gebrülle.

Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, Herr Präsident, vielleicht …

Herr Abgeordneter, Ihre Zeit ist jetzt beendet. Ich muss das Mikrofon ausschalten.

Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete der FDP Herr Roolf. Herr Roolf, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr wohltuend, dass Sie Herrn Schulte das Mikrofon abgeschaltet haben, um das Wort dann der FDP zu geben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dass Sie das nicht hören wollen, das ist mir vollkommen klar, Herr Roolf. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Ich will es einfach nur verstehen, in welcher Situation wir jetzt im Augenblick sind.

Wir haben hier einen Landtagsbeschluss, den wir nicht mitgetragen haben, der ohne einen Termin die Landesregierung auffordert, ein Gutachten zu erstellen, nur damit ich es verstehe, und dieses Gutachten ist offensichtlich – Nicken oder Kopfschütteln – noch nicht in Auftrag gegeben worden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nö!)

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Der Minister für Wirtschaft, Herr Seidel, hat von der SPDFraktion jetzt per Post einen Gesetzentwurf bekommen – auch richtig? –, ohne dass ein Gutachter beauftragt wurde.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben ja alles richtig verstanden, Herr Roolf.)

Das heißt, Sie beide oder Sie als SPD-Fraktion haben jetzt, ohne dass Sie Ihren eigenen Antrag, Ihren eigenen Beschluss hier im Parlament umgesetzt haben, einen Gesetzentwurf gemacht. Ich frage nur, damit ich es verstehe. Ist das so?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, wir haben einen Zwischenschritt ausgelassen. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut verstanden.)

Sie haben die Zwischenschritte ausgelassen. Und da sind wir beim Punkt, Herr Nieszery. Dann lassen Sie uns das doch konsequent machen und wir heben diesen dusseligen Beschluss, den wir mal gefasst haben,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)

dass wir dafür ein Gutachten brauchen, einfach auf, weil Sie es ohnehin besser wissen, was wir hier im Landtag und was wir im Land brauchen. Sie haben es dem Minister ja gerade per Post zugestellt. Dann haben Sie den Mut und bringen Sie dieses Gesetz hier in das Parlament ein,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig.)

dann gucken wir uns das Gesetz an, dann gehen wir mit dem Gesetz …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, wir machen das schon, aber alles zu seiner Zeit.)

Sofort, sofort!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Den würden Sie sogar unterstützen.)

… in die Ausschüsse und Sie versprechen uns, dass wir dafür keine Geldverschwendung machen müssen, indem wir noch große Gutachten machen, denn Sie sind ja der Stein der Weisen, Sie haben ja schon alles.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Die Gutachter wollen ja auch leben. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und dann machen wir in den Ausschüssen eine Anhörung. Das kostet alles nicht so viel Geld, sondern dann sparen wir viel Geld ein. Und von der Warte her weiß ich jetzt gar nicht, was ich meiner Fraktion empfehlen soll.

(Vincent Kokert, CDU: Setzen Sie sich doch einfach hin! Wir wissen das auch nicht.)

Nein, nicht Zustimmung, weil den Antrag …

Sie wissen es auch nicht, ne?! Es ist wirklich schwierig. Wir wollen ja gar nicht, dass der Beschluss umgesetzt wird, wir wollen ja gar nicht das Gutachten.