Was war eigentlich die Grundlage für das, was wir jetzt mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm beschlossen haben? – Grundlage war die besondere Situation, die sich aus einer globalen Wirtschafts- und Finanzkrise heraus ergibt. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass der Bund mit verschiedenen Maßnahmen auf diese Krise reagiert hat und so – übrigens ja erfreulicherweise – dann letztendlich auch mit den Stimmen der FDP
in den Gremien das Konjunkturpaket II beschlossen hat. Aus diesem Konjunkturpaket II erhält das Land also 237 Millionen und gleichzeitig wird das Ganze kumuliert mit 79 Millionen. Das heißt, es stehen insgesamt 316 Millionen zur Verfügung. Ich weiß aus Gesprächen mit den Gemeinden, die sind sehr glücklich über die Entscheidung, dass 130 Millionen davon pauschaliert an die Gemeinden gehen.
Und ich bin auch sehr glücklich darüber, dass der Bund Rahmenbedingungen beschlossen hat, die eigentlich etwas, was so in den letzten drei Tagen hier immer wieder diskutiert wird, möglich machen, nämlich Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Der Gesetzgeber ist dieses Parlament, Herr Löttge. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
und letztendlich aufgrund des Landesprogramms auch in die Universitäten des Landes oder in Krankenhäuser.
Ich denke, damit haben wir Maßnahmen festgelegt, die genau den Anforderungen im Land entsprechen. Die sollten wir jetzt im Interesse der Wirtschaft – und das darf man hier immer nicht vergessen, es geht darum, das Geld eigentlich durch Investitionen in den Kommunen an die Wirtschaft durchzuleiten.
Und die wartet auf diese Aufträge. Es war immer das Ziel, dieses so schnell als möglich zu tun. Insofern sollten wir diese Zeiträume keineswegs verlängern, sondern wirklich im Interesse der Kommunen und im Interesse der Wirtschaft hier handeln.
Meine Damen und Herren, erfreulicherweise haben wir uns mit dem Haushaltsgesetz und mit Paragraf 17 die Möglichkeit gegeben, auf solche besonderen Situationen zu reagieren. Wir haben also mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes der Landesregierung die Ermächtigung gegeben, gerade auf solche Situationen zu reagieren. Und Sie, Kollegen von der Linksfraktion oder von der Fraktion DIE LINKE, haben eben noch mal bestätigt, dass Sie ja gerade den Paragrafen 17 auch mitgetragen haben. Ich denke, dann sollten wir ihn auch nutzen, dafür ist die rechtliche Voraussetzung gegeben. Und sowohl der Kollege Borchert als auch unsere Finanzministerin haben darauf hingewiesen.
Worüber ich etwas erstaunt bin, Frau Schwebs, das muss ich Ihnen jetzt sagen. Ich glaube, wir haben wirklich eine sehr gute Debatte im Finanzausschuss geführt. Diese Debatte als Abnickveranstaltung des Finanzausschusses zu bezeichnen, finde ich insofern – gerade wenn diese Einschätzung von der Vorsitzenden kommt – etwas traurig. Und zum anderen war ich bisher immer der Meinung,
weil wir ja die parlamentarische Beteiligung infrage stellen, dass auch der Finanzausschuss – wenn er auch ein ganz besonderer ist und einige Abgeordnete ihn manchmal auch als Königsausschuss bezeichnen – trotzdem immer noch zu diesem Parlament gehört.
(Rudolf Borchert, SPD: Der ist Teil des Landtages. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Er ersetzt aber nicht das Parlament. – Toralf Schnur, FDP: Er ist aber nicht öffentlich.)
Und mit Paragraf 17 Haushaltsgesetz haben wir dem Finanzausschuss die Möglichkeit gegeben, solche Entscheidungen zu treffen.
Und das Nächste ist, dass durchaus Fachausschüsse auch ihre Möglichkeiten genutzt haben, um sich an der Diskussion zu unserem Zukunftsinvestitionsprogramm zu beteiligen. Das ist erfolgreich genutzt worden. Und es ist keineswegs so, dass jetzt mit dieser Diskussion und auch mit den Entscheidungen im Finanzausschuss die Diskussion in den Fachausschüssen abgeschlossen sein muss. Es ist richtig, was Herr Borchert schon gesagt hat, es gibt natürlich bestimmte Fragen, die durchaus in den Fachausschüssen weiterdiskutiert werden sollen. Und ich denke, davon werden die Fachausschüsse auch im Rahmen ihres Selbstbefassungsrechtes Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II und dem Zukunftsinvestitionsprogramm einem Nachtragshaushalt nicht zustimmen werden, bedeutet es nicht, dass wir aufgrund der besonderen Situation, die vielleicht auch wieder etwas mit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise zu tun hat, nicht in diesem Jahr noch in die Situation eines Nachtragshaushaltes kommen können. Dann müssen aber die formellen Voraussetzungen dafür auch gegeben sein, auf die die Finanzministerin schon hingewiesen hat.
Insofern, meine Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, wenn wir selbstverständlich Ihren Antrag
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Infolge der allgemeinen Finanzentwicklung und aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Mehreinnahmen durch das sogenannte Konjunkturpaket der Bundesregierung ist grundsätzlich ein Nachtragshaushalt aus unserer Sicht dringend geboten. Unser Ministerpräsident weiß auch wohl ganz genau, warum er die großspurig in Berlin proklamierte Schuldenbremse ablehnt. Das Land und der Bund rollen zielgerichtet in die totale Überschuldung und es droht allerorten die Zahlungsunfähigkeit. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Schon mit der Zustimmung zum Bankenrettungspaket wurde unser Bundesland durch den Ministerpräsidenten bereits in ungeheurer Millionenhöhe mit Risiken belastet, ohne dass der Landtag hierzu seine Zustimmung gegeben hatte.
Die Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit werden von Ihnen, meine Herrschaften, immer stärker und in immer größerem Umfang missachtet oder als semantische Verschleierung missbraucht. Es ist bei den zu erwartenden Mehreinnahmen des Landes, durch weitere Verschuldungen des Bundes finanziert,
ein rasch zu verabschiedender Nachtragshaushalt unerlässlich. Es ist wichtig, dass der Landtag darüber befindet, wie und wo konkret die zusätzlichen Mittel einzusetzen sind. Änderungen in sieben Einzelplänen wurden ja im Finanzausschuss schon vorgelegt.
Ob es Ihnen gefällt oder nicht, es bleibt festzustellen, dass die von Ihnen ständig gelobte und gepriesene Globalisierung ins Endstadium eingetreten ist. Jetzt gilt es besonders, unsere heimische Wirtschaft zu stärken und zu stützen. Dies geht nur, wenn wir die Spielräume des Landeshaushalts hier verantwortungsvoll nutzen. Es dürfen eben nicht weitere Millionenbeträge – zum Beispiel an obskure international agierende Großinvestoren – verplempert werden. Das Geld soll nach unserer Auffassung in die Hände kleiner und mittelständischer Unternehmen gegeben werden.
Eine Regierungserklärung zur Lage unserer Werftindustrie haben Sie vorgestern abgelehnt. Uns ist schon klar, dass Sie eine Diskussion zur wahren Lage der Werften im Moment scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Sagen Sie nicht, die Forderung für einen Nachtragshaushalt würde zu viel Zeit kosten. Es gibt durchaus die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens, wir haben das heute hier schon gehört. Und der Bund, das ist auch schon ausgeführt worden, gibt 237 Millionen in die Kasse. Wir als Land legen noch mal 79 Millionen drauf. Die Summen sind aber mehr oder weniger ein Durchlaufposten und in keinster Weise geeignet, hier Ruhe zu verbreiten, denn es würde uns allen sehr viel Sicherheit geben, wenn es eine kurzfristige aktuelle Steuerschätzung gäbe, auf deren Grundlage wir dann hier im Landtag uns einstellen könnten auf eventuell die Dinge, die mit Sicherheit in den nächsten ein, zwei Jahren auf das Land noch zukommen werden.
Ich fasse zusammen. Die NPD-Fraktion will genau wissen: Was erhält das Land wann genau vom Bund an zusätzlichen Mitteln? Wir wollen wissen, wie Ihre Konzepte aussehen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, die damit natürlich einhergehen muss. Wir wollen wissen, wie der industrielle Kern in unserem Land geschützt werden soll. Machen Sie hierzu Ihre Hausaufgaben rechtzeitig und beachten Sie den Verfassungsgrundsatz des Budgetrechts des Landtages!
Es ist meiner Meinung nach auch eine Frage der Fairness, dass die Landesregierung und die Finanzministerin sich hier dem Antrag nicht verweigern, denn wir als Parlament haben ein Recht darauf, verlässlich im Rahmen eines Nachtragshaushaltes in Erfahrung zu bringen, was unser Land und was die Menschen im Lande aufgrund der extrem angespannten Situation in den nächsten anderthalb bis zwei Jahren zu erwarten haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
einschließlich der Eigenanteile den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern Investitionsmittel in Höhe von 221 Millionen Euro zu. Dabei ist beabsichtigt – wiederum einschließlich der Eigenanteile –, 130 Millionen Euro pauschal den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Von dieser Summe sollen 110 Millionen Euro für die Bildungsinfrastruktur und 20 Millionen Euro für sonstige Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.
denn es wird auch Ihnen bekannt sein, dass die Fraktion DIE LINKE sich immer dafür starkgemacht hat,
möglichst viele Mittel aus dem Konjunkturpaket den Kommunen direkt und pauschal zukommen zu lassen, denn diese wissen nun mal am besten,